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Nebenkostenabrechnung.com

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Die jährliche Erstellung der Nebenkostenabrechnung gehört mit zu den Verpflichtungen des Vermieters, sofern der Mieter ihm eine monatliche Abschlagszahlung für die entstehenden Nebenkosten zahlt.

Der § 556 BGB und der § 2 BetrKV (Betriebskostenverordnung) legen hierbei sowohl die gesetzlichen Fristen zur Nebenkostenabrechnung und auch die Nebenkostenarten fest, die auf den Mieter umgelegt werden dürfen.

Dennoch ist trotz größter Sorgfalt des Vermieters durchschnittlich jede zweite Nebenkostenabrechnung fehlerhaft. Und nicht selten bleibt der Fehler unerkannt, da die Nebenkostenabrechnung oftmals für den Mieter, bedingt durch die vielen Abrechnungsposten und Abrechnungswerte nur schwer verständlich ist, welches eine Überprüfung der Nebenkostenabrechnung erschwert.

Wir wollen hier auf Nebenkostenabrechnung.com, für Mieter und Vermieter, Fragen rund um die Nebenkostenabrechnung erläutern und über mögliche Fehler aufklären, damit die Nebenkostenabrechnung nicht weiterhin ein Buch mit sieben Siegeln bleibt.

Fristen rund um die Nebenkostenabrechnung

Der § 556 BGB legt unter anderem die Fristen fest, welche rund um die Abrechnung der Nebenkosten für Mieter und Vermieter bindend sind.

So muss die Nebenkostenabrechnung spätestens mit Ablauf des 12. Monats nach Ende der Abrechnungsperiode dem Mieter schriftlich vorliegen. Eine Abrechnungsperiode darf grundsätzlich nicht länger sein als 12 Monate. Versäumt der Vermieter die Frist von 12 Monaten, ist eine eventuelle Forderung des Vermieters nicht mehr wirksam. Dieses gilt jedoch nicht für ein bestehendes Guthaben des Mieters.

Der Mieter hat das Recht, die Nebenkostenabrechnung zu Prüfen, wobei ihm hierfür eine Frist von 12 Monaten eingeräumt wird. Die Fälligkeit eventueller Forderungen aus der Nebenkostenabrechnung liegt jedoch bei 30 Tagen nach Erhalt der Abrechnung.

Hier haben wir alle Fristen bei der Nebenkostenabrechnung zusammengestellt.

Inhalt und die Form der Nebenkostenabrechnung

Eine Nebenkostenabrechnung muss grundsätzlich in schriftlicher Form erfolgen und über bestimmte, durch den Gesetzgeber festgelegte, Mindestinhalte verfügen. Mit zu diesen vorgeschriebenen Mindestinhalten gehören neben der Nennung des Abrechnungszeitraums und des gültigen Verteilerschlüssels auch die komplette Aufstellung der Gesamtkosten.

Auch die Verrechnung der geleisteten Vorauszahlungen mit den Gesamtkosten ist gesetzlich vorgeschrieben. Zusätzlich muss die Nebenkostenabrechnung grundsätzlich so erstellt worden sein, dass sie für den Mieter übersichtlich und rechnerisch nachvollziehbar ist.

Belege zum Nachweis der einzelnen Abrechnungsposten müssen durch den Vermieter nicht automatisch mit der Nebenkostenabrechnung dem Mieter ausgehändigt werden. Dieser hat jedoch das Recht bei Bedarf Einsicht in die entsprechenden Belege und Rechnungen zu erhalten.

Nebenkostenarten

Nicht alle Kosten, die dem Vermieter im Zusammenhang mit dem vermietetem Objekt entstehen, können auf den Mieter umgelegt werden. Insgesamt sind innerhalb der Betriebskostenverordnung lediglich 17 Nebenkostenarten aufgeführt, die unter entsprechenden Voraussetzungen auf den Mieter umlagefähig sind.

Um welche Nebenkostenarten es sich hierbei handelt, haben wir für Sie zusammengestellt: Nebenkosten

Fehler in der Nebenkostenabrechnung

Trotz größter Sorgfalt durch den Vermieter kommt es durchschnittlich in jeder zweiten Nebenkostenabrechnung zu Fehlern. Hierbei handelt es sich nicht immer um einen nicht umlagefähigen Posten innerhalb der Nebenkostenabrechnung, sondern oftmals ist ein Form- oder Rechenfehler Ursache einer fehlerhaften Nebenkostenabrechnung.

Als Beispiel kann hier die verspätete Zustellung der Nebenkostenabrechnung genannt werden. Ebenso kommt es vor, dass in einem Mehrfamilienhaus leerstehende Wohnungen innerhalb der Nebenkostenabrechnung nicht berücksichtigt wurden.

Wir haben für Sie die Top 8 Fehler in der Nebenkostenabrechnung zusammengefasst.

Fragen zur Nebenkostenabrechnung

Wie erfolgt die Nebenkostenabrechnung bei Mieterwechsel oder können Aufzugskosten auch auf Mieter im Erdgeschoss umgelegt werden?  Häufig tauchen bei Durchsicht der Nebenkostenabrechnung spontane Fragen auf, deren Antwort nicht immer direkt auf der Hand liegt.

Wir haben für Sie die häufigsten Fragen zur Nebenkostenabrechnung zusammengestellt und beantwortet.

Musterbriefe für Mieter und Vermieter

Nicht immer ist es leicht die passenden Worte zu finden, wenn man auf eine fehlerhafte Abrechnung reagieren muss und auch das übersichtliche Erstellen einer Abrechnung fällt nicht jedem gleichermaßen leicht.

Wir haben einige Musterbriefe und Vorlagen für Mieter und Vermieter entwickelt, die in Zusammenhang mit der Nebenkostenabrechnung angewandt werden können.

Viel Spass mit dem Portal wünscht der Betreiber.

Dennis Hundt