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Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung

Die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung (Wasserschadenversicherung) versichert allgemein das Risiko der Grund- oder Trinkwasserverschmutzung durch den Inhaber einer Anlage mit gewässergefährdenden Stoffen.

Sie wird in Bezug auf Immobilien, in denen ein Heizöltank installiert ist, auch als Öltankversicherung oder Öltank-Haftpflichtversicherung bezeichnet. Sie deckt Schäden ab, die durch auslaufendes Heizöl entstehen. Der Vermieter als Hauseigentümer haftet nach dem Verursachungsprinzip, ohne dass es auf sein Verschulden ankommt.

Entfällt das Risiko (z.B. Umstellung von Öl- auf Gasheizung) kann die Versicherung in der Regel ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

Dürfen die Kosten auf die Mieter umgelegt werden?

Da die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung als Haftpflichtversicherung zu den umlagefähigen Nebenkosten des § 2 Ziffer 13 Betriebskostenverordnung gehört, darf der Vermieter die Versicherungsprämie in der Nebenkostenabrechnung dem Mieter in Rechnung stellen.

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