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Kabelanschluss / Gemeinschaftsantenne

Laufende Kosten für eine gemeinschaftliche TV-Anlage in einem Mietshaus können voll auf die Mieter umgelegt werden.

Dies betrifft in der Regel entweder:

  • Gemeinschaftsantennen

oder einen

  • Breitbandkabelanschluss

Satellitenschüsseln für einzelne Wohnungen, werden dagegen von den Mietern selbst gekauft und installiert.

Die einmalige Installation eines Breitbandkabelnetzes, sowie für den Empfang des digitalen terrestrischen Fernsehens (DVB-T) muss der Vermieter zahlen, ebenso wie die einmalig zu zahlende Anschlussgebühr. Diese Kosten dürfen nicht umgelegt werden, berechtigen den Vermieter aber zur einer Mieterhöhung nach §559 BGB wegen Modernisierung.

Durchschnittliche Kosten und Umlage

In den Nebenkosten werden auf den Mieter die monatlichen Nutzungsgebühren für das Kabelfernsehen umgelegt. Diese betragen laut Statistik 2011 des Deutschen Mieterbundes etwa 0,13 Euro pro Monat, pro Quadratmeter, wobei die Fläche der Wohnung bei der oft gewählten Umlage nach Wohneinheiten keine Rolle spielen sollte.

Die Kosten des Kabelanschlusses werden oftmals “pro Einheit” berechnet, d.h. bei einem Haus mit sechs Parteien werden die Kosten durch sechs geteilt. Dieser Verteilerschlüssel kann durchaus als am “fairsten” für die Mieter angesehen werden.

Ist im Mietvertrag als Umlageschlüssel jedoch beispielsweise die Wohnfläche angegeben, muss dies akzeptiert werden. Lediglich bei einer “unzumutbaren Zuvielbelastung” eines einzelnen Mieters könnte eine Änderung des Umlageschlüssels erzwungen werden.

Will der Mieter das digitale terrestrische Fernsehen empfangen, muss die Set-Top-Box für den Empfang selbst bezahlt werden.

Diese Kosten fallen an und dürfen umgelegt werden

  • Die Kosten für den Betriebsstrom einer Antennenanlage.
  • Die regelmäßige Prüfung der Anlage und deren Einstellung / Justierung durch einen Fachmann.
  • Das Nutzungsentgelt für eine Antennenanlage, die nicht zu dem Gebäude gehört.
  • Gebühren, die nach dem Urheberrechtsgesetz für die Kabelweitersendung entstehen.
  • Bei Kabelanschluss: Die monatlichen Grundgebühren für den Breitbandkabelanschluss.

Umlage auch bei Nichtnutzung

Der Bundesgerichtshof entschied in einem Urteil vom 27.06.2007, dass der Mieter die laufenden Gebühren für den Kabelanschluss auch zu tragen habe, wenn er nach eigenen Angaben keinen Fernseher besitzt (BGH, VIII ZR 202/06).

Dieses Urteil ist jedoch umstritten, da andere Rechtsexperten der Auffassung sind, dass ein Sperrfilter an der Steckdose nachweislich genügt um die Nichtnutzung des Kabelfernsehens zu beweisen und somit auch die Zahlungspflicht entfällt.

20 Antworten auf "Kabelanschluss / Gemeinschaftsantenne"

  • Andreas S.
    15. Juni 2013 - 10:53 Antworten

    Hallo,
    wir schreiben das Jahr 2013. Wir leben in einem Komplex mit vier 2-Familienhäusern, also insgesamt 8 Mietparteien.

    In Zeiten des unabhängigen Empfangs via DVB-T und mehr, ist es nicht nachvollziehbar, dass Vermieter die “Zwangsabgabe” Kabelanschluß als Nebenkosten noch veranschlagen.

    In unserem Fall sind das ca. 150 € im Jahr.
    Dieses Geld ist angesichts fortlaufender Erhöhungen anderer Positionen, wie Wasser, Müllabfuhr usw., “sinnvoller” angelegt.

    Gibt es denn garkeine Möglichkeit sich dagegen zu wehren?

    Was wäre wenn 4 Mietparteien sich gegen “Kabelanschluss” aussprechen?

    Oder, was wäre wenn ALLE Mietparteien sich gegen “Kabelanschluss” aussprechen?

    Da muss es doch Möglichkeiten geben, dem entgegenzutreten.
    Ich weiß in den Foren wird viel diskutiert, verbreitet, nur eine klare Linie ist nicht erkennbar.

    Was ist wirklich machbar!

    • Dennis Hundt
      15. Juni 2013 - 20:51 Antworten

      Hallo Andreas,

      ich kann nicht sagen, in wie weit sich etwas erzwingen lässt, auf ein Gespräch mit dem Vermieter würde ich es ankommen lassen. Lassen Sie sich bei Bedarf von einem Anwalt vertreten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Uwe B
    6. September 2013 - 08:52 Antworten

    Wir haben ein Büro in einem Büro- und Wohnhaus angemietet. In unseren Räumen ist kein Anschluss für Kabelfernsehen, unser Vermieter will nun trotzdem Anteilig die Kosten erstattet haben, muss ich die zahlen?
    Im Mietvertrag sind u. a. die Kosten aufgeführt.

  • Michael Z.
    13. September 2013 - 20:02 Antworten

    Hallo,

    meine Vermieterin will zusammen mit einer weiteren Hausbesitzerin ( miteinander verwandt) für Insgesamt 44 Wohnungen eine Sat-Anlage mieten. Monatliche Kosten dafür sind 12,50€ zuzügl. MwSt (gesamt 654,50 €) gesamt , welche als Nebenkkosten gezahlt werden müssen. Ich selbst besitze bereits eine Sat.Schüssel und benötige daher sogesehen den neuen Anschluss nicht.

    Muss ich diese Kosten nun tragen?

    Viele der Mieter haben sich schon vorher Sat.Anlagen angeschafft. Die Vermieterin begründet auch damit, dass die Fassade verunstaltet wäre. allerdings stehen hier mehrere Häuser dicht an dicht (aneinander gebaut) und die anderen müssen ihre Anlagen ja auch nicht entfernen. Daher finde ich dieses Argument nicht besonders kräftig. Meine Schüssel ist auf der Innenseite des Balkons angebracht und ragt nach draußen.

  • Eike Troeder
    16. November 2013 - 16:39 Antworten

    Hallo,

    mein Vermieter führt eine monatliche Grundgebühr für die Bereitstellung eines Breitbandanschlusses in der Betriebskostenabrechnung auf.
    In der Wohnung war es nicht möglich einfach einen Router anzuschließen und den Breitbandanschluss zu nutzen , ein weiterer DSL Vertrag war von Nöten.
    Es entstanden also keine mir bekannten Leistungen daraus.
    Diese sind aber im Mietvertrag aufgeführt.

    Muss ich diese monatliche Gründgebühr bezahlen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Eike Treoder

  • Sandra F.
    4. Februar 2015 - 15:43 Antworten

    Hallo, wir haben ein Reihenmittelhaus gemietet. Wir haben eine Sat.Schüssel auf dem Dach die dem Vermieter gehört. Auf unserer Nebenkostenabrechnung steht nun ein Posten -Gebühr Sat-Schüssel 6 € pro Monat-

    Ist das so rechtens? Wir wussten bis heute nichts davon und auch im Mietvertrag steht nichts davon.

    Vielen Dank

    • Dennis Hundt
      4. Februar 2015 - 17:53 Antworten

      Hallo Sandra,

      fragen Sie Ihren Vermieter, was das für eine Gebühr sein soll und fordern Sie einen Beleg / eine Rechnung dafür an.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sabrina Herzog
    9. April 2015 - 08:42 Antworten

    Hallo,

    wir haben eine Wohnung vermietet. Im Mietvertrag steht, dass der (aktuelle) Mieter sich selbst um den Kabelanschluss kümmern muss. Beim Vormieter wurde der vorhandene Kabelanschluss genutzt und war in den Nebenkosten auch im Mietvertrag aufgeführt und wurde über die Nebenkostenabrechnung abgerechnet.
    Zur Übergabe der Wohnung war der Kabelanschluss unsererseits gekündigt, aber die Kündigung weder vom Kabelanbieter bestätigt noch durchgeführt (“Kabel-“empfang war weiter möglich). Es wurde also bei Übergabe eine mündliche Vereinbarung getroffen, dass der Kabelanschluss solange vom Mieter übernommen wird, bis der Kabelanbieter diesen abklemmt. Danach wird sich der Mieter selbst um den Anschluss kümmern.
    Der Anschluss wurde durch den Anbieter auch nach mehrmaliger Kündigung nicht abgeklemmt und war die komplette Mietzeit < 1 Jahr für den Mieter verfügbar.
    Durch die mündliche Vereinbarung wurden die Kosten für den Kabelanschluss in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt. Diesen Kosten hat der Mieter jetzt widersprochen, da laut Mietvertrag er selbst für den Kabelanschluss verantwortlich war und diesen nicht genutzt hätte. Er könne nichts dafür, dass er zur Verfügung stand. Er möchte diese Kosten nicht bezahlen und für die Höhe der Kosten gern eine Rechnung sehen.
    Wie muss ich mich als Vermieter verhalten? Kann ich die Kosten für den Kabelanschluss in Rechnung stellen oder muss ich sie selbst tragen?

    Viele Grüße
    S. Herzog

    • Dennis Hundt
      10. April 2015 - 08:21 Antworten

      Hallo Sabrina,

      am Ende sind die Vereinbarungen im Mietvertrag bindend und beweisbar. Ein Einsichtsrecht in die Unterlagen (Rechnungen) hat der Mieter ohnehin.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sonne1763
    12. April 2015 - 19:05 Antworten

    Das Gerät zur Digitalisierung der Satellittenschüsseln, die ab 01.01.2013 oder 2014 gelten, das wir für ein Einfamilienhaus installiert haben, muss das der Vermieter zahlen oder ist da der Mieter alleine zuiständig?

  • Anke
    30. April 2015 - 12:09 Antworten

    Wir sind 2012 im Erstbezug in ein 4 Familien Haus gezogen. Nun kamen die ersten Nebenkostenabrechnungen. Unser Vermieter legt den Anbau, die Kabel und sämtliche Kosten für die Sat Gemeinschaftsanlage in Höhe von 3700,- Euro um. Es soll über 10 Jahre gehen, so dass jede Partei pro Jahr ca. 75,- Euro bezahlt. Ist das korrekt? Stromkosten gehen extra.
    Viele Grüße

  • Hamid Mohammadi
    16. September 2016 - 09:59 Antworten

    Hallo,
    Ich habe eine Satellitenschüssel ,die ich selbst gekauft habe,deswegen benutze ich keine Kabel-Fernsehen in der Wohnung.
    Ich möchte wissen,ob ich als Mieter die Breitbandkabelgebühr (155 Euro pro Jahr) bezahlen muss?
    Viele Grüße
    Hamid

    • Dennis Hundt
      16. September 2016 - 12:45 Antworten

      Hallo Hamid,

      die Nebenkosten fallen leider unabhängig von der Nutzung an. Wenn Sie z.B. keinen Hausmüll erzeugen, müssen Sie sich dennoch an den Kosten beteiligen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Gabriele Grüner
    8. März 2017 - 15:47 Antworten

    Ich habe mehrere Wohnungen in einem Haus vermietet mit dem Recht die Gemeinschaftsantenne zu nutzen. Die Kosten wurden aber nie auf die Mieter umgelegt. Die Antenne wurde aber jetzt wegen Baumängel demontiert. Muss ich eine neue installieren, oder muss der einzige Nutzer sich um eigene SAT Schüssel kümmern?

    vG Gabriele Grüner

  • Andrea
    28. August 2017 - 19:50 Antworten

    Hallo,
    in meinen Nebenkosten ist die monatliche Grundgebühr für einen Breitbandanschluss enthalten.
    Es liegt aber kein TV-Signal an. Ich soll eine Vertrag mit dem Anbieter abschließen der nochmals Grundgebühren kostet.
    Ist dieses Verfahren rechtens?
    Andrea

  • Tina
    4. Januar 2018 - 13:52 Antworten

    Hallo,
    Wir bewohnen ein 6-Parteien-Haus zur Miete. Eine Wohnung wird für Gewerbezwecke verwendet. Der Kabelbreitbandanschluß für das gesamte Haus wird lt. Mietvertrag und Nebenkostenabrechnung nach Einheiten bezahlt. Allerdings zahlt der Gewerbetreibende nicht, da er keinen Fernseher nutzt. Ist das korrekt?

    Aus unserer Sicht müßte für 6 Einheiten abrechnen, denn ich muß den Hausanschluß ja auch mit bezahlen – auch wenn ich ihn nicht nutzen würde.

    Was ist zu tun?
    Tina

    • Marcel Furth
      27. Juli 2018 - 18:40 Antworten

      Sie haben recht!
      Weisen Sie Ihren Vermieter darauf hin, notfalls schriftlich.
      Lassen Sie die Abrechnung korrigieren.

      MFG

  • Nolte
    8. Januar 2018 - 19:02 Antworten

    Hallo,
    wir sind in einen Neubau mit 13 ETW gezogen und haben uns von vornherein gegen Kableanschluss Unitymedia entschieden sondern eine für eine SAT-Anlage, wir haben also auch keinen UM-Anschluss in unserer Wohnung. Nun kommt die erste NK-Abrechnung in der u.a. für den Hausanschluss UM gem. Vertrag fast € 3.000 enthalten sind sprich € 19,23 monatlich über gesamt 10 Jahre. Ist es korrekt, dass wir an diesen Kosten beteiligt werden obwohl wie keinen Nutzen ziehen und auch über keinen Anschluss verfügen? Weiß jemand dazu etwas konkretes und ggf. auch die rechtliche Grundlage hierzu? Vielen Dank im voraus! mfg Birgitt

    • Marcel Furth
      27. Juli 2018 - 16:01 Antworten

      Eigentlich kommt es darauf an, was im Mietvertrag steht.
      Kommt aber dazu, dass Sie keinen Anschluss haben und Ihnen damit auch technisch keine Nutzungsmöglichkeit besteht, ist eine Kostenumlage rechtswidrig.
      Ihr Vermieter oder die Hausverwaltung müsste doch Ihr Einwand bereits vor Einzug, noch geläufig sein?!
      Anders siehts aus, wenn dies im Mietvertrag so regelt ist UND Sie zudem technisch mittels vorhandener Dose hierzu im Stande wäen.

      MFG

  • Uwe Pabel
    2. Februar 2018 - 19:29 Antworten

    Mein Vermieter hat vor 5 Jahren eine neue Schüssel aufs Dach angebracht. Ich sollte mich mit 250€ beteiligen und gab sie mein Vermieter. Jetzt haben wir die Kündigung bekommen wegen Eigenbedarf. Jetzt ist die Frage – bekomme ich mein Geld wieder zurück. Habe keine Quittung bekommen, dass Geld hat er sich in die Hosentasche gesteckt. ?

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