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Fristen bei der Abrechnung

Unterschiedliche Abrechnungszeiträume für Betriebskosten und Heizkosten?

Die Betriebskosten werden getrennt von den Heizkosten abgerechnet. Das ist weder unüblich noch unwirksam. Viele Mieter erhalten eine separate Abrechnung für die Heizkosten und für die Betriebskosten, mit jeweils unterschiedlichen Abrechnungszeiträumen. Voraussetzung ist das eine getrennte Abrechnung vereinbart ist. Es gibt allerdings auch Fälle, in denen Mieter eine einzelne Nebenkostenabrechnung mit unterschiedlichen Abrechnungszeiträumen für die Betriebskosten und die Heizkosten erhalten. Sozusagen zwei Abrechnungen in einer — selbst das geht! Sind …Artikel jetzt weiter lesen

Nebenkostenabrechnung erstellen: Anleitung für Vermieter

Sie wollen die Nebenkostenabrechnung für Ihren Mieter erstellen? Dann nur zu, denn die Nebenkostenabrechnung ist kein Buch mit sieben Siegeln. Es gibt ganz klare Vorgaben zu dem zeitlichen Spielraum, der Ihnen für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung zur Verfügung steht und auch ein Mindestinhalt ist vorgeschrieben. Sogar bei den abzurechnenden Nebenkosten können Sie sich anhand der einschlägigen Regelung im Gesetz gut orientieren, denn dort sind alle umlagefähigen Nebenkosten katalogartig aufgeführt. Alle …Artikel jetzt weiter lesen

Verspätete Nebenkostenabrechnung durch Hausverwaltung –> Vermieter- und Mieterrechte

Jetzt erst die Nebenkostenabrechnung des vorletzten Jahres bekommen? Die Hausverwaltung verschickt die Nebenkostenabrechnung zu spät? Das ist kein Einzelfall. Allerdings sind die Vermieter hier erstmal in der Verantwortung, denn sobald eine Umlage der Nebenkosten im Mietvertrag vereinbart ist, muss über die Vorauszahlung innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf der Abrechnungsperiode abgerechnet werden. Erhält der Mieter seine Nebenkostenabrechnung verspätet bleibt der Vermieter erstmal auf etwaigen Nachforderungen sitzen, soweit im Einzelfall keine besondere …Artikel jetzt weiter lesen

Nebenkostenabrechnung: Taggenau abrechnen – So geht es richtig

Die Nebenkostenabrechnung betrifft regelmäßig die angefallenen Nebenkosten des zurückliegenden Jahres. Der sogenannte Abrechnungszeitraum gibt dabei die maßgeblichen Stichtage des Anfangs- und des Endtages vor. Die Nebenkosten können somit innerhalb dieses Zeitraums fast taggenau abgerechnet werden, wenn dem Vermieter die Abrechnungen für die Gesamtnebenkosten über den identischen Zeitraum bereits vorliegen. Will der Vermieter möglichst auf den Tag genau abrechnen ist es daher vorteilhaft, wenn er den Abrechnungszeitraum für die Nebenkosten zeitlich …Artikel jetzt weiter lesen

Nebenkostenabrechnung jahrelang falsch: Was Mieter jetzt tun können

Stellen Sie als Mieter fest, dass ihre Nebenkostenabrechnung bereits jahrelang falsch ist, sollten Sie keine Zeit verlieren: Innerhalb von einem Jahr sind Einwendungen gegen falsche Nebenkostenabrechnungen möglich. Handelt es sich um formelle Fehler können sogar Nebenkostenabrechnungen angegriffen werden die bereits Jahre zurückliegen, wenn diese Ansprüche noch nicht verjährt sind. Wichtig ist daher für den Mieter zu prüfen, welcher Fehler in der Abrechnung vorliegt, ob die Einwendungsfrist für den Mieter noch …Artikel jetzt weiter lesen

Wann und wie kann die Abrechnungsfrist für Nebenkosten verlängert werden?

Leistet der Mieter auf die Nebenkostenvorauszahlungen, muss der Vermieter die Vorauszahlungen abrechnen und den Mieter informieren, ob die Vorauszahlungen die Nebenkosten, insbesondere den Energieverbrauch, abdecken oder nicht. Je nachdem muss der Mieter eine Nachzahlung leisten oder erhält zu viel gezahlte Beträge erstattet. Der Vermieter steht für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung nur ein begrenzter Zeitraum zur Verfügung, die sogenannte Abrechnungsfrist. Dabei stellt sich die Frage, ob und in welchen Fällen der Vermieter die Abrechnungsfrist abweichend …Artikel jetzt weiter lesen

Nebenkostenabrechnung durch die Post verspätet zugestellt – Wer trägt das Risiko?

Wie das Leben so spielt: Der Vermieter will die Abrechnungsfrist für die Nebenkostenabrechnung wahren und verschickt in den letzten Tagen der Abrechnungsfrist, meist um die Jahreswende, die Nebenkostenabrechnung mit der Post an den Mieter. Verzögert sich die Zustellung durch die Post, ist die Nebenkostenabrechnung verspätet zugegangen. Beruft sich der Mieter dann darauf, dass ihm die Abrechnung verspätet zugegangen sei, braucht er eine eventuelle Nachzahlungsforderung nicht zu bezahlen. Die Abrechnungsfrist ist …Artikel jetzt weiter lesen

Nebenkostenabrechnung des Wohnungseigentümers gegenüber Mieter

Das Vermieterleben könnte so einfach sein! Der Wohnungseigentümer, der seine Wohngeldabrechnung vom Verwalter erhalten hat, reicht diese als Nebenkostenabrechnung aus dem Mietverhältnis direkt an seinen Mieter weiter. Leider ist genau dies nicht so einfach. In diesem Beitrag erklären wir, wie der Vermieter einer Eigentumswohnung gegenüber seinen Mieter abrechnen kann und was es dabei zu beachten gibt. Der Knackpunkt ist, dass der Vermieter rechtzeitig die Hausgeldabrechnung von einer WEG-Verwaltung benötigt, als Grundlage …Artikel jetzt weiter lesen

Dürfen Vermieter Nebenkosten zwischenabrechnen / teilabrechnen?

Zahlt der Mieter auf die vereinbarten Nebenkostenvorauszahlungen, ist der Vermieter verpflichtet, über die Vorauszahlungen jährlich abzurechnen (§ 556 III Satz 1 BGB). Zugleich bestimmt § 556 III Satz 4 BGB, dass der Vermieter nicht verpflichtet ist, Zwischen- oder Teilabrechnungen vorzunehmen. Link: Teil- bzw. Zwischenabrechnung der Nebenkosten im laufenden Mietverhältnis Daraus ergibt sich die Frage, ob und inwieweit der Vermieter zu Zwischen- oder Teilabrechnungen berechtigt ist. In einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes …Artikel jetzt weiter lesen

Zustellung der Nebenkostenabrechnung, wenn Mieter unbekannt verzogen ist? (Einwurf im Briefkasten)

Der Vermieter ist verpflichtet, jährlich über die Nebenkostenvorauszahlungen des Mieters für das Vorjahr abzurechnen. Die Nebenkostenabrechnung beispielsweise für das Jahr 2014 muss bis spätestens 31. Dezember 2015 beim Mieter vorliegen. Versäumt der Vermieter diese Frist, ist zwar die Nebenkostenabrechnung als solche wirksam, eine eventuelle Nachzahlung kann er vom Mieter allerdings nicht mehr einfordern. Die Abrechnungsfrist ist eine gesetzliche Ausschlussfrist (§ 556 III S. 3 BGB). In diesem Artikel geht es …Artikel jetzt weiter lesen