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Fristen bei der Abrechnung

Zurückfordern von Nebenkostenvorauszahlungen durch Mieter nach Auszug (Vermieter rechnet Nebenkosten nicht ab)

Leistet der Mieter vertragsgemäß Nebenkostenvorauszahlungen, hat er Anspruch darauf, dass der Vermieter die Vorauszahlungen in einer Nebenkostenabrechnung ordnungsgemäß abrechnet. Im günstigsten Fall ergibt sich zu Gunsten des Mieters ein Erstattungsbetrag. Wenn der Vermieter keine Nebenkostenabrechnung erstellt, erfährt der Mieter nie, ob es eine Rückzahlung erhält. Der Mieter hat jedoch Möglichkeiten den Druck auf den Vermieter zu erhöhen, damit dieser tätig wird. Mehr dazu in diesem Artikel. 1. Laufendes Mietverhältnis Während …Artikel jetzt weiter lesen

Teil- bzw. Zwischenabrechnung der Nebenkosten im laufenden Mietverhältnis

§ 556 III Satz 4 BGB ist missverständlich: … “Der Vermieter ist zu Teilabrechnungen nicht verpflichtet” … Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten (Nebenkosten) ist jährlich abzurechnen. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens 12 Monate nach dem Ende des Abrechnungszeitraumes mitzuteilen (§ 556 III BGB). Was steht im Mietvertrag? Ungeachtet der gesetzlichen Regelung können die Parteien eine Teilabrechnung / Zwischenabrechnung mietvertraglich vereinbaren. Soweit der Mieter einheitliche Vorauszahlungen leistet, ist davon auszugehen, dass …Artikel jetzt weiter lesen

Nebenkostenabrechnung: Verjährung von Guthaben / Nachzahlungen verhindern (hemmen)

Alles hat einmal ein Ende. Auch Forderungen bestehen nicht ewig. Irgendwann verjähren sie. Ergibt sich aus der Nebenkostenabrechnung ein Guthaben zugunsten des Mieters oder eine Nachzahlungsforderung des Vermieters, muss die jeweils forderungsberechtigte Partei die Verjährung beachten. Der Eintritt der Verjährung ist ein stillschweigender Vorgang. Er kündigt sich durch nichts an. Mit Ablauf eines Kalenderjahres sind viele Forderungen verjährt. Für den Gläubiger stellt sich die Frage, was er tun kann, um …Artikel jetzt weiter lesen

Nebenkostenabrechnung bei vorzeitigem Auszug des Mieters (vor Ende der Kündigungsfrist)

Zieht ein Mieter aus, bleibt er verpflichtet, bis zum Ende der für ihn maßgeblichen Kündigungsfrist die Miete sowie die vereinbarten Nebenkosten zu zahlen. Zieht der Mieter vorzeitig aus, ergeben sich nur scheinbar Besonderheiten. Zwar kann der Mieter jederzeit, auch vorzeitig ausziehen. Ungeachtet dessen bleibt er mietvertraglich verpflichtet, die Kündigungsfristen zu beachten. In diesem Artikel geht es speziell darum, was Mieter und Vermieter bei der Nebenkostenabrechnung beachten müssen, wenn der Mieter …Artikel jetzt weiter lesen

Vermieter kann Unterlagen der Nebenkostenabrechnung nicht beschaffen – Möglichkeiten des Mieters?

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Will der Mieter die Nebenkostenabrechnung des Vermieters überprüfen, hat er das Recht, Einsicht in die der Nebenkostenabrechnung zu Grunde liegenden Abrechnungsunterlagen zu nehmen. (BGH DWW 2088, 143). Maßgeblich ist, dass der Mieter die Möglichkeit haben muss, eine vom Vermieter behauptete Abrechnungsposition tatsächlich zu überprüfen. Andernfalls stünde es dem Vermieter frei, willkürlich oder gar nicht angefallene Kosten umzulegen oder einen Rechnungsbetrag willkürlich um einen „Gewinnanteil“ …Artikel jetzt weiter lesen

Mieter schuldet Nebenkostenvorauszahlungen: Energieversorgung einstellen?

Zur Nutzbarkeit einer Wohnung gehört, dass sie mit Strom, Wasser und Heizenergie versorgt wird. Regelmäßig leistet der Mieter neben der Kaltmiete auf die entstehenden Nebenkosten angemessene Vorauszahlungen. Kommt der Mieter nun mit Nebenkostenvorauszahlungen in Verzug, stellt sich die Frage, mit welchen Konsequenzen er rechnen muss. Der Vermieter fragt sich, was er tun kann und wie weit er gehen darf. Eines vorweg: Die Sachlage erscheint klar, dennoch ist die Rechtslage kompliziert. Wer …Artikel jetzt weiter lesen

Nebenkostenabrechnung kam zu spät an: So handeln Mieter richtig (9 Punkte-Plan)

Paragraf 556 Absatz III BGB verpflichtet den Vermieter, die Nebenkostenabrechnung fristgerecht zu erstellen. Geht sie dem Mieter verspätet zu, ist sie gegenstandslos. Dennoch sollte der Mieter handeln. Jegliches Handeln setzt die Prüfung der Gegebenheiten voraus. Relevant wird die Verspätung dann, wenn der Vermieter eine Nachzahlung auf die Nebenkosten einfordert. Wir zeigen hier, wie Mieter am besten mit einer verspäteten Nebenkostenabrechnung des Vermieters umgehen und erklären, was Schritt für Schritt zu …Artikel jetzt weiter lesen

Mieter widerspricht der Nebenkostenabrechnung – Was tun als Vermieter?

Jeder Mieter hat das Recht, eine ihm erteilte Nebenkostenabrechnung zu prüfen. Widerspricht der Mieter einer Nebenkostenabrechnung und erhebt Einwendungen, kommt es darauf an, ob die Fehlerquelle auf der Seite des Vermieters oder des Mieters zu suchen ist. 1. Verantwortungsbereich des Vermieters Ist die Nebenkostenabrechnung fehlerhaft, kann der Mieter Korrektur verlangen. Nachzahlungsforderungen des Vermieters darf er solange ablehnen. In der Sache muss eine Nebenkostenabrechnung formellen und materiell inhaltlichen Anforderungen entsprechen. Beanstandet …Artikel jetzt weiter lesen

Nebenkostenabrechnung Guthaben: Auszahlung, Verjährung + Alles was wichtig ist

Der Vermieter ist verpflichtet, auf die Vorauszahlungen des Mieters auf die Nebenkosten jährlich eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen (§ 556 BGB). Mit der Nebenkostenabrechnung rechnet der Vermieter die mietvertraglich vereinbarte Abrechnungsperiode ab. Dies kann das Kalenderjahr sein, aber auch der Beginn des Einzugs des Mieters in die Wohnung. Die Abrechnungsperiode beträgt maximal 12 Monate. In diesem Artikel geht es speziell um das Guthaben, welches aus der Nebenkostenabrechnung hervorgehen kann. Wann muss …Artikel jetzt weiter lesen

Nebenkostenabrechnung: Vermieter zahlt Guthaben nicht aus, was tun?

Der Vermieter ist verpflichtet, innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf der vereinbarten Abrechnungsperiode die Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Im günstigsten Fall ergibt sich zu Gunsten des Mieters ein Erstattungsguthaben. Normalerweise zahlt der Vermieter das Guthaben umgehend oder in absehbarer Zeit aus. Leistet der Mieter auf die laufenden Nebenkosten die vereinbarten Vorauszahlungen, gibt es für den Vermieter auch keinen Grund, das Guthaben mit irgendwelchen sonstigen Forderungen zu verrechnen. Hier ist Ursachenforschung angebracht. …Artikel jetzt weiter lesen