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Schornsteinfeger

Wenn die Kosten für den Schornsteinfeger nicht über die Heizkostenverordnung abgerechnet werden, dann der Vermieter sie unter §2 der Betriebskostenverordnung als Nebenkosten auf die Mieter umlegen. Die beiden Kostenpunkte für den Schornsteinfeger sind:

  • Kehrgebühren (für die tatsächliche Reinigung des Schornsteines)
  • Immissionsmessung (Messung des Schadstoffausstoßes der Heizung)

Nach der Bundesimmissionsschutzverordnung brauchen raumluftunabhängige Ölbrennkessel und Heizwertkessel nur noch alle zwei Jahre gemessen werden, Modelle die nicht älter als 12 Jahre sind, sogar nur alle drei Jahre.

Hinzu kommt die sogenannte Abgaswegeprüfung nach der Bundeskehrordnung, die bei raumluftunabhängigen Feuerstätten ebenfalls alle zwei Jahre durchgeführt werden muss, bei selbstkalibrierenden Feuerstätten alle drei Jahre.

Bei der Abgaswegeprüfung wird auch der CO2-Ausstoss der Heizanlage gemessen. Die Kosten für den Schornsteinfeger sind nach der Gebührenordnung der Schornsteinfeger festgelegt und sollten überall gleich sein. Erscheint der Betrag in der Nebenkostenabrechnung auffällig hoch, kann die Gebührenordnung beim Bezirksschornsteinfeger eingesehen werden.

14 Antworten auf "Schornsteinfeger"

  • Ultsch
    10. Juni 2013 - 10:20 Antworten

    In unserer Rechnung für den Schornsteinfeger 2012 sind die Immisionsmessungen aller Mietparteien enthalten und auch die Arbeiten für die Therne (2x 6 Stück). Umlageschlüssel sind Quadratmeter und der Vermieter hat die Gesamtkosten über die Quadratmeter aufgeschlüsselt. Haben wir reklamiert, dass er aber die anderen 5 Mietparteien rausrechnen müßte und nur die restlichen Kosten über Quadratmeter aufteilen muß.
    Was ist richtig? Müssen wir die Anteile der restlichen 5 Mieter mit bezahlen?

    Vielleicht können Sie uns mitteilen, was korrekt ist. Vielen Dank.

    Mit freundlichen Grüßen

    • Dennis Hundt
      10. Juni 2013 - 19:29 Antworten

      Hallo Herr Ultsch,

      im Normalfall werden solche Kosten (wie z.B. auch Kabelgebühren) die eindeutig einer Wohnung zugeordnet werden können auch nur dieser Wohnung berechnet. Wenn der Unterschied für Sie gravierend ist, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Peter Meier
    16. Oktober 2013 - 06:54 Antworten

    Welcher Leistungszeitraum gilt für die Schornsteinfegerabrechnung? Angenommen ich habe 3 Mieter in einem Jahr (Studenten :)), während der 2. Mieter drin ist, kommt der Schotnsteinfeger. Zahlt dann der 2. Mieter alles? Oder verteilt es sich auf alle 3?

    • Dennis Hundt
      16. Oktober 2013 - 16:48 Antworten

      Hallo Peter,

      auch ein Mieter der nur im Sommer in einer Wohnung lebet, zahlt anteilig die Kosten für den Winterdienst. Im Zweifel: Bitte einen Anwalt fragen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Köhler
    12. November 2013 - 17:36 Antworten

    Hallo,
    wenn die Reingungskosten nur alle zwei Jahre anfallen, dürfen die dann dennoch komplett mit dem Jahr abgerechnet werden an dem die Leistung und Zahlung stattgefunden hat?
    Danke und Grüße
    Köhler

  • Patrick
    11. April 2014 - 09:27 Antworten

    In unserem Haus wohnen 6 Parteien. Früher wurde mit Kachelofen geheizt. Inzwischen hat nur noch 1 Partei einen Kachelofen in Betrieb, alle anderen Wohnungen haben Elektroheizung. Der Vermieter legt die Kosten für den Kaminkehrer trotzdem auf alle 6 Parteien um. Das ist doch nicht in Ordnung oder?
    Die Kosten können genau dem “Verursacher” zugeordnet werden, also muss dieser doch auch zahlen oder sehe ich das falsch?
    Vorab schonmal vielen Dank für die Info.
    Gruß
    Patrick

  • Steffan
    23. Februar 2015 - 19:29 Antworten

    Was ist denn rausgekommen Patrick? Habe den selben Fall.

    Mein Vermieter möchte Kaminkehrerkosten in der Betriebskostenabrechnung geltend machen obwohl garkein Kaminanschluss bzw. Ofen vorhanden ist. Es sind Nachtspeicheröfen verbaut.

    Gibt es dazu ein Urteil?

  • Danny
    5. Juli 2017 - 12:06 Antworten

    Hallo,

    wir wohnen in einem Altbau welcher modernisiert wird und in diesem Zusammenhang auch der Dachstuhl zu Wohnräumen ausgebaut wird, gleichzeitig werden wir von der Ofen- bzw. Gasetagenversorgung an die Fernwärme angeschlossen.
    Im Zuge dieser Maßnahmen wurden die Schornsteine ausgebrannt und die Kosten wurden uns Mieter auf die Nebenkostenabrechnung aufgeschlagen. Ist das korrekt in diesem Fall?

    Danke vorab.

  • Patrick Korn
    9. Mai 2018 - 11:20 Antworten

    Hallo,

    wir sind gerade umgezogen. Der neue Schonsteinfeger sagte mir gestern, dass er dreimal im Jahr kommen muss. Im alten Haus kam einer einmal pro Jahr. Wo ist dies geregelt? Es entstehen ja dreimal Kosten für mich. Hört sich für mich an, als ob der Schonsteinfeger nur Geld machen will.

    LG Patrick

    • Dennis Hundt
      9. Mai 2018 - 15:07 Antworten

      Hallo Patrick,

      fragen Sie doch den Schornsteinfeger, warum er dreimal an dem Haus zu tun hat.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Henry
    17. Januar 2019 - 12:04 Antworten

    Hallo,

    wir sind eine WEG mit 5 selbstnutzenden Eigentümern. Derzeit werden die Kehrgebühren und die Kosten für Messungen/Feuerstätten Nachschau insgesamt umgelegt.

    M.E. ist das nicht richtig.

    Die Schornsteine sind Gemeinschaftseigentum, so dass die damit verbundenen Betriebskosten (Kehrgebühren) umlagefähig sind.

    Die Messungen an der Feuerstätte bzw. die Feuerstätten Nachschau sind Arbeiten an der im Sondereigentum befindlichen Anlage. Diese Kosten müssten nach meiner Einschätzung individuell abgerechnet werden.

    Da sich die Feuerstätten auch erheblich je WE unterscheiden (Kamin ja/nein) und unterschiedliche Anzahl (1 bis 2 Thermen pro WE) und TYP (Überprüfung alle 1, 2 oder 3 Jahre) unterscheiden, sind diese Gebühren bei uns sehr heterogen. Hätte jeder die gleiche Gastherme wäre es wahrscheinlich kostentechnisch egal.

    Wie ist hier die rechtliche Lage?

    Beste Grüße

    • Dennis Hundt
      17. Januar 2019 - 15:34 Antworten

      Hallo Henry,

      mein erste Blick ginge in die Teilungserklärung – wie ist die Umlage der Nebenkosten dort vereinbart?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Joe Bauer
    29. Januar 2019 - 11:32 Antworten

    In den Nebenkosten sind Kaminkehrerkosten enthalten, doch die Heizung, wie Warmwasseraufbereitung geht über Strom. Der im Haus vorhandenen Kamin wird demnach nicht von uns genutzt und hätte auch keine Anschlussmöglichkeit.
    Können die Kosten für Kaminkehrer trotzdem in Rechnung gestellt werden?

  • Chris Meyer
    10. Februar 2019 - 16:25 Antworten

    Hallo,

    ich habe im Februar 2019 eine Forderung/Rechnung der Immobilienverwaltung für die Abgaswegeuntersuchung 2017 bekommen.

    Ist diese legitim, wenn dies nicht über die Nebenkosten geschieht, sondern aus einer für sich stehenden Forderung? Kann ich eine Änderung der Nebenkostenabrechnung fordern und, sofern dies nicht geschieht oder aufgrund von Fristen nicht möglich ist, die späte Forderung abweisen?

    Begründet wurde die späte Rechnung und Nichteinbeziehung in die Nebenkostenabrechnung 2017 mit der verspäteten Rechnungsstellung der beauftragten Firma.

    Mit freundlichen Grüßen

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