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Versicherungen in der Nebenkostenabrechnung

Bestimmte Versicherungen für das Gebäude sind umlagefähig und können zu den Nebenkosten gezählt werden und vom Vermieter über die Nebenkostenabrechnung an die Mieter einer Immobilie weitergegeben werden.

Der § 2 der Betriebkostenverordnung weisst Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung ganz klar als umlagefährige Nebenkosten aus. Wir zeigen hier, welche Versicherungskosten hier eingeordnet werden können.

Dies betrifft folgende Versicherungen, sofern sie gebäudebezogen sind:

  • Gebäudehaftpflichtversicherung
  • Feuerversicherung
  • Sturmversicherung
  • Hagelversicherung
  • Leitungswasserschadenversicherung
  • Glasbruchversicherung
  • Öltankversicherung
  • Aufzugsversicherung
  • Versicherungen für sonstige Elementarschäden

Der Vermieter ist nicht verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, doch er tut es gewöhnlich schon aus eigenem Interesse. Die Haftpflichtversicherung springt beispielsweise ein, wenn sich der Besucher eines Mieters im Hausflur verletzt oder ein Passant auf dem zum Gebäude gehörenden Gehweg über eine lose Gehwegplatte stolpert und sich das Bein bricht.

Die Kosten für die Versicherung dürfen auf die Mieter umgelegt werden.  Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 16.09.2009 darf der Vermieter die einzelnen Posten unter einem Posten “Versicherungen” zusammenfassen, ohne sie weiter aufzuschlüsseln (VIII ZR 346/08)

Nicht umlagefähig sind die folgenden Versicherungen:

  • Rechtsschutzversicherung
  • Mietausfallversicherung
  • Hausratversicherung des Vermieters

Mieter sollten eine eigene Hausratsversicherung abschließen, die auch für Schäden an mitgemieteten Gegenständen aufkommt. Sie deckt gewöhnlich Schäden ab, die durch Sturm, Leitungswasser, Glasbruch und Einbruch/Diebstahl entstehen.

Als Umlageschlüssel für Versicherungen gilt generell die Berechnung nach Wohnfläche, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Nach der Statistik des deutschen Mieterbundes betrugen die durchschnittlichen Kosten für die Versicherungen 0,14 Euro pro Monat pro Quadratmeter.

Kostenbeispiel: Bei einer Wohnung von 55 Quadratmetern Fläche sind dies also 92,40 Euro im Jahr.

Streitpunkt Terrorversicherung

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 13.10.2010 dürfen Vermieter eine Terrorversicherung (gegen die Schäden durch Bombenanschläge u.ä.) nur dann auf die Mieter umlegen, wenn eine objektive Gefährdung des Gebäudes vorliegt.

Diese kann beispielsweise vorliegen, wenn sich das Gebäude in unmittelbarer Nähe einer militärischen Einrichtung oder eines Konsulates befindet, auf das Terroranschläge zu befürchten sind. (BGH, ZR 129/09)

27 Antworten auf "Versicherungen in der Nebenkostenabrechnung"

  • Wilhelm Geiss
    13. August 2013 - 16:26 Antworten

    Hallo, meine Frage zu den Nebenkosten:
    Darf der Vermieter die Grundsteuer B in die Nebenkosten mit verrechnen.
    Danke im voraus für eine Antwort.

    • Susanne Schüler
      17. September 2016 - 07:55 Antworten

      Ja,das ist eine umlagefähige Steuer

    • Inge Höckh
      16. August 2020 - 11:06 Antworten

      Hallo!
      Mein Vermieter hat nach einem Wasserschaden im Jahr 2014 in meinem Appartement für meine Wohnung eine Hausratversicherung abgeschlossen und die Kosten hierfür in Höhe von ca. 39,00 Euro bei der Nebenkostenabrechnung geltend gemacht. Muss ich diese Kosten bezahlen und kann ich rückwirkend die Kosten von ihm zurück verlangen. Er hat mich nicht darüber informiert dass er eine Versicherung abgeschlossen hat, aber jährlich bei der Abrechnung mit eingebracht, was ich jetzt erst nach Jahren gemerkt habe. Vielen Dank für Ihre Antwort. MfG Inge Höckh

      • Dennis Hundt
        16. August 2020 - 20:29 Antworten

        Hallo Inge,

        eine Hausratversicherung versichert den Hausrat der in der Wohnung lebenden Person. Mit ist zumindest nicht bekannt, dass Vermieter eine Hausratversicherung für Mieter abschließen (können).

        Viele Grüße

        Dennis Hundt

  • Christina Espenhain
    30. September 2013 - 09:59 Antworten

    Hallo,

    kann eine Nachberechnung der Versicherung von 2011 in der Abrechnung 2012 umgelegt bzw. abgerechnet werden?

  • Sabine Kirchmann
    13. November 2013 - 08:09 Antworten

    Hallo,
    ich habe auch eine Frage zu den Nebenkosten.
    Wir sind gewerbliche Vermieter.
    Dürfen wir die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung mit auf den Mieter umlegen?
    Vielen Dank für Ihre Antwort

  • Sandra Pein
    20. Dezember 2014 - 12:44 Antworten

    Lieber Herr Hundt,

    in meiner Nebenkostenabrechnung ist der Punkt Lohnnebenkosten aufgeführt. In meinem Widerspruch habe ich eine Erläuterung für diesen Abrechnungspunkt gebeten, der Vermieter meinte dazu, es handle sich dabei um Beiträge für die Knappschaft, Unfallversicherung und Lohnabrechnungskosten.
    Darf er diese Kosten auf den Mieter umlegen?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe

  • Nina
    27. August 2015 - 10:49 Antworten

    Hallo,
    Mein Vermieter hat einen Hausmeister auf Aushilfsbasis angestellt. Nach mehrmaligen nachfragen nach Belegen, hat unsere Hausverwaltung mir eine Excel Tabelle mit den gezahlten Beträgen (Lohn und Beitrag an die Knappschaft) gemailt. Steht es mir zu, dass ich die richtige Lohnabrechnung und einen entsprechenden Beleg für die Beiträge an die Knappschaft bzw. Duplikate fordern kann, da es sich bei dem Hausmeister um den Sohn des Vermieters handelt und ich bezweifle, dass dieser wirklich bei der Knappschaft gemeldet ist. Und reicht es, wenn mein Vermieter sagt, dass pauschal Pro Monat x Stunden gearbeitet wurde oder ist er dazu verpflichtet, die Hausmeistertätigkeiten genau zu protokollieren? Mir scheint die angegebene stundenzahl für das, was angeblich gearbeitet wurde, zu viel bzw würden die Arbeiten nicht gründlich gemacht.
    Danke für Informationen…

    • Dennis Hundt
      27. August 2015 - 13:10 Antworten

      Hallo Nina,

      zur Nachvollziehbarkeit müssen Sie die (Lohn)Abrechnungen einsehen können. Es geht ja gerade darum, die Angaben des Vermieters in der Nebenkostenabrechnung prüfen zu können.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Ivana
    11. September 2015 - 17:41 Antworten

    Schönen guten Tag,
    Der Vermieter hat bisher immer 68 Euro jährlich für die Hausversicherung in der Nebenkostenabrechnung auf mich umgelegt. Nun soll die Versicherung extrem teuer geworden sein und in meiner Nebenkostenabrechnung für 2014 beläuft sich der Betrag auf 244 Euro. Kann ich mich dagegen wehren?
    Ein Nachweis der Rechnung habe ich bereits verlangt, darauf lässt er mich jetzt erstmal vier Wochen warten. Vielen Dank für Ihre Antwort, mit freundlichen Grüßen, Ivana S.

    • Hechler
      12. Februar 2016 - 13:15 Antworten

      Ich habe genauso die selbe Situation, bei uns ist der Versicherung Anteil vom 94 Euro auf 320 Euro gestiegen 😱

  • Andrea Schmidt
    9. Dezember 2015 - 10:19 Antworten

    Guten Morgen Herr Hundt,
    Ich habe folgende Frage und hoffe sie können mir helfen. Kann mein Vermieter in der Nebenkostenabrechnung von 2015 Versicherungskosten von 2012 und 2013 rückwirkend gelten machen ? Außerdem scheint mir die Höhe mit 0,30 € pro Quadratmeter im Monat überteuert !?
    Danke im voraus.
    Gruß
    Andrea Schmidt

    • Dennis Hundt
      9. Dezember 2015 - 12:33 Antworten

      Hallo Andrea,

      ich wüsste nicht, aus welchem Grund die Kosten aus den Vorjahren in die aktuelle Nebenkostenabrechnung gehören sollten. Fragen Sie am besten nach.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Björn Riedel
    23. Februar 2016 - 21:36 Antworten

    Hallo,

    können die Kosten für Versicherungen in die Nebenkostenabrechnung mit einbezogen werden wenn im Mietvertrag der Punkt für Kosten zur Versicherungen leer ist?
    Gruß Björn

    • Dennis Hundt
      24. Februar 2016 - 05:57 Antworten

      Hallo Björn,

      Nebenkosten dürfen grundsätzlich nur dann umgelegt werden, wenn die Umlage im Mietvertrag vereinbart wurde. Das scheint bei Ihnen nicht das Fall zu sein (z.B. nicht angekreuzt).

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sina
    30. Mai 2016 - 10:56 Antworten

    Hallo,

    darf in einer gewerblichen Nebenkostenabrechnung die Versicherungsmakler-Provision auf die Mieter umgelegt werden?

    Grüße
    Sina

    • Dennis Hundt
      30. Mai 2016 - 17:23 Antworten

      Hallo Sina,

      Nebenkosten müssen dem Vermieter per Definition “laufend” entstehen. Also nicht einmalig. Das einfach als kleine Anmerkung meinerseits. IM ersten Schritt würde ich prüfen, ob die Umlage im Mietvertrag vereinbart wurde. Als zweites sollten Sie eine individuelle Situation von einem Anwalt (Gewerbemietrecht) prüfen lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Linda
    13. September 2016 - 19:06 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    es scheint so als habe die Hausverwaltung in der Nebenkostenabrechnung Versicherungsbeiträge aus dem Jahr 2016 (1.1-15.3.16) in den Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2015 einberechnet. Ist das üblich, oder wird die Nebenkostenabrechnung dadurch fehlerhaft? Die vom Vermieter angegebenen Versicherungen sind alle im Mietvertrag aufgelistet und abrechnungsfähig. Allerdings ist die Versicherungssumme insgesamt ziemlich hoch, so dass eine eingehende Prüfung wohl nicht schaden könnte …wie kann man in diesem Fall vorgehen? Vielen herzlichen Dank

    • Dennis Hundt
      14. September 2016 - 07:29 Antworten

      Hallo Linda,

      ich würde die Sachlage zuerst über die Belegeinsicht prüfen. Sie müssen entscheiden, ob sich der Auswand für Sie lohnt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Andreas
    3. November 2016 - 21:05 Antworten

    Hallo Herr Hundt, gibt es eine Obergrenze für Versicherungsbeiträge? In unserem Mehrparteienhaus gab es in den letzten Jahren mehrere Leitungsbrüche aufgrund von schlecht verlöteten Wasserleitungen. Die Versicherung beläuft sich daher allein für unsere 120 qm Wohung auf 800€ im Jahr. In wieweit darf ein Vermieter diese Summe umlegen? Muss er nicht ggf. sanieren um weiter Schäden zu vermeiden und so die Versicherungsbeiträge zu senken?

    Gruß Andreas

  • Manuela Mauermann
    8. Februar 2017 - 20:56 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    eine unserer Mietparteien ist ein gewerblicher Mieter. Da er eine Spielhalle betreibt, ist unsere Gebäudeversicherung um einen exorbitant hohen Betrag gestiegen, nahezu doppelt so teuer wie für ein “normales” bzw. kein Glücksspiel Gewerbe. Kann ich den extra aufgelisteten Anteil alleinig auf den gewerblichen Mieter umlegen, durch den die Versicherung so erhöht wurde und zu den regulären Kosten dazurechnen ?

    Danke für Ihre Antwort
    Manuela

    • Dennis Hundt
      9. Februar 2017 - 11:20 Antworten

      Hallo Manuela,

      der sicherste Weg wäre in meinen Augen die Gebäudeversicherung aufzuteilen (Ausweis/Trennung der Kosten durch die Versicherung) oder aber die Mehrbelastung in dem Gewerbevertrag zu verankern.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Ansgar Detmold
    8. Juni 2019 - 20:26 Antworten

    Hallo,

    darf der Vermieter Kosten für einen Versicherungs-Makler für die Wohngebäudeversicherung über den Punkt “Versicherungen” in der Nebenkostenabrechnung verlangen?
    Eine Vereinbarung diesbezüglich gibt es im Mietvertrag nicht.

    Vielen Dank für die Antwort!
    Ansgar Detmold

  • Jonas Reuther
    15. November 2019 - 11:14 Antworten

    Hallo,
    meine Frage bezieht sich auf ein Haus mit 8 Parteien, (7 jeweils > 130qm große Wohnungen, 1 Gewerbe). Für Sach- und Haftpflichtversicherung fallen laut NKA insges. 3523,- an. Bezogen auf meine 132qm Wohnung sind das 324,- im Jahr.
    Ist das ausreichend überteuert für einen Widerspruch?
    Vielen Dank für eine Antwort
    Jonas Reuther

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