Versicherungen
Der § 2 der Betriebkostenverordnung weisst Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung ganz klar als umlagefährige Nebenkosten aus. Wir zeigen hier, welche Versicherungskosten hier eingeordnet werden können.
Dies betrifft folgende Versicherungen, sofern sie gebäudebezogen sind:
- Gebäudehaftpflichtversicherung
- Feuerversicherung
- Sturmversicherung
- Hagelversicherung
- Leitungswasserschadenversicherung
- Glasbruchversicherung
- Öltankversicherung
- Aufzugsversicherung
- Versicherungen für sonstige Elementarschäden
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, doch er tut es gewöhnlich schon aus eigenem Interesse. Die Haftpflichtversicherung springt beispielsweise ein, wenn sich der Besucher eines Mieters im Hausflur verletzt oder ein Passant auf dem zum Gebäude gehörenden Gehweg über eine lose Gehwegplatte stolpert und sich das Bein bricht.
Die Kosten für die Versicherung dürfen auf die Mieter umgelegt werden. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 16.09.2009 darf der Vermieter die einzelnen Posten unter einem Posten “Versicherungen” zusammenfassen, ohne sie weiter aufzuschlüsseln (VIII ZR 346/08)
Nicht umlagefähig sind die folgenden Versicherungen:
- Rechtsschutzversicherung
- Mietausfallversicherung
- Hausratversicherung des Vermieters
Als Umlageschlüssel für Versicherungen gilt generell die Berechnung nach Wohnfläche, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Nach der Statistik des deutschen Mieterbundes betrugen die durchschnittlichen Kosten für die Versicherungen 0,14 Euro pro Monat pro Quadratmeter.
Kostenbeispiel: Bei einer Wohnung von 55 Quadratmetern Fläche sind dies also 92,40 Euro im Jahr.
Streitpunkt Terrorversicherung
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 13.10.2010 dürfen Vermieter eine Terrorversicherung (gegen die Schäden durch Bombenanschläge u.ä.) nur dann auf die Mieter umlegen, wenn eine objektive Gefährdung des Gebäudes vorliegt.
Diese kann beispielsweise vorliegen, wenn sich das Gebäude in unmittelbarer Nähe einer militärischen Einrichtung oder eines Konsulates befindet, auf das Terroranschläge zu befürchten sind. (BGH, ZR 129/09)

