Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, nach Ablauf der vereinbarten Abrechnungsperiode (siehe Vereinbarung im Mietvertrag) von in der Regel 12 Monaten die Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Zur Abrechnung hat der Vermieter regelmäßig weitere 12 Monate Zeit. Aus diesen beiden Fristen ergeben sich für Vermieter und Mieter zahlreiche Konsequenzen. Wer diese richtig einschätzen will, kommt nicht umhin, sich mit den Gegebenheiten und der Rechtsprechung auseinanderzusetzen. Hier erfahren Sie, was Sie als Mieter tun …Artikel jetzt weiter lesen
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Nebenkostenabrechnung 2024: Kam meine Abrechnung pünktlich?
Der 31. Dezember hat es in sich. Haben Vermieter und Mieter mietvertraglich vereinbart, dass die Nebenkosten für die Mietwohnung nach Ablauf eines Kalenderjahres abzurechnen sind, ist das Jahresende der letzte Termin für die Nebenkostenabrechnung. Dann muss die Nebenkostenabrechnung für das Kalenderjahr 2024 spätestens am 31. Dezember 2025 im Briefkasten des Mieters liegen. Auch wenn dieser Zeitpunkt klar erscheint, gibt es einiges zu beachten. Des Einen Vorteil, ist des Anderen Nachteil …Artikel jetzt weiter lesen
Vermieter: Umlagefähige Kosten sind höher als vereinnahmte Umlagen
Bei der jährlichen Steuerklärung stellen Vermieter immer wieder die Frage, wie Sie die Nebenkosten eigentlich richtig angeben müssen. Die Antwort ist, dass sowohl die vereinnahmten als auch die gezahlten Nebenkosten anzugeben sind: Die vereinnahmten Nebenkosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (VV) und die gezahlten umlagefähigen Kosten bei den Werbungskosten. So manch ein Vermieter steht dann aber vor einem Problem, wenn das Finanzamt fragt, warum die umlagefähigen Kosten höher …Artikel jetzt weiter lesen
Wie lange hat der Vermieter Zeit eine fehlerhafte Nebenkostenabrechnung zur korrigieren?
Falsche Rechnungsangaben, ungenaue Umlageschlüssel, Rechenfehler und unvollständige Nebenkostenpositionen: Fehler in der Nebenkostenabrechnung kommen immer wieder vor und scheinen manchmal unvermeidlich zu sein. Will der Vermieter die Nebenkostenabrechnung deshalb korrigieren, stellt sich die Frage, wie lange er eigentlich Zeit hat. Gibt es eine zeitliche Grenze für die Korrektur der fehlerhaften Nebenkostenabrechnung? Und wenn ja, woraus ergibt sich das. Hat der Vermieter bei allen Fehlerarten gleich lang Zeit, um den Fehler zu …Artikel jetzt weiter lesen
Zahlungspflicht des Mieters trotz Widerspruch gegen Nebenkostenabrechnung?
Mieter haben nach § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB ganze 12 Monate Zeit, um Einwendungen gegen die Nebenkostenabrechnung vorzubringen. Häufig ist die Nebenkostennachzahlung bereits beglichen, bevor man überhaupt einen Fehler findet. Doch was ist, wenn nicht? Muss man zahlen, obwohl man Widerspruch einlegt? Ist die Zahlungspflicht durch den Widerspruch nicht ausgeschlossen? Das könnte man wohl meinen, rechtlich ist das aber nicht so. Es stimmt zwar, dass es bei einigen …Artikel jetzt weiter lesen
Korrektur der Nebenkostenabrechnung zum Nachteil des Mieters – Geht das?!
Kann der Nachzahlungsbetrag nach einem Widerspruch höher sein? Kann der Vermieter die Nebenkostenabrechnung korrigieren und plötzlich eine Nachzahlung verlangen, obwohl zuerst ein Guthaben ausgewiesen war? Beide Fragen lassen sich mit einem Ja beantworten. Wird die Nebenkostenabrechnung korrigiert ist grundsätzlich alles möglich: Die Korrektur kann zum Vorteil oder Nachteil sein. Dabei ist es auch egal, ob der Mieter die Korrektur veranlasst hat oder nicht. ist die Nebenkostenabrechnung falsch darf der Vermieter …Artikel jetzt weiter lesen
Nebenkostenabrechnung: Formfehler im Überblick – mit Beispielen
Ist die Nebenkostenabrechnung falsch, lassen sich die möglichen Fehler in zwei Gruppen unterteilen: Die Formfehler bzw. formellen Fehler und die inhaltlichen bzw. materiellen Fehler. Je nachdem, welcher Fehler vorliegt, wirkt sich das unterschiedlich auf die Wirksamkeit der Nebenkostenabrechnung aus. Hat eine Nebenkostenabrechnung einen Formfehler macht das die Abrechnung automatisch vollständig unwirksam, so als hätte der Vermieter nie eine Nebenkostenabrechnung gestellt. Das bedeutet für den Mieter, dass er regelmäßig keinerlei Verpflichtung …Artikel jetzt weiter lesen
Nebenkostenabrechnung: 7 Gründe für einen erfolgreichen Widerspruch des Mieters
Ist die Nachzahlung der Nebenkosten mal wieder zu hoch? Hat sich der Vermieter verrechnet? Vielleicht ist sogar eine Position zu viel abgerechnet oder es sind Nebenkosten umgelegt, die gar nicht umlagefähig sind? Dann ist es Mietern immer zu empfehlen einen Widerspruch einzulegen. Die Folge rechnet sich schließlich: Hat der Mieter Recht, werden Nebenkostennachforderungen gekürzt. In vielen Fällen müssen Miete sogar gar keine Nachzahlung zahlen oder bekommen ein Guthaben erstattet. Sie …Artikel jetzt weiter lesen
Falsche Vorauszahlungen in Nebenkostenabrechnung – Was tun als Mieter / Vermieter?
Einen der häufigsten Fehler in der Nebenkostenabrechnung erkennt man auf den ersten Blick: Das ist die falsche Höhe der angesetzten Vorauszahlungen auf die Nebenkosten. Wird hier ein anderer Betrag angegeben, als der den der Mieter tatsächlich gezahlt hat, ist das Gesamtergebnis der Nebenkostenabrechnung immer falsch. Das bedeutet, die Höhe der Nebenkostennachzahlung oder des Guthabens ist dann nicht richtig. Doch was heißt das für den Mieter oder den Vermieter? Ist die …Artikel jetzt weiter lesen
Nebenkostenabrechnung erstellen: Anleitung für Vermieter
Sie wollen die Nebenkostenabrechnung für Ihren Mieter erstellen? Dann nur zu, denn die Nebenkostenabrechnung ist kein Buch mit sieben Siegeln. Es gibt ganz klare Vorgaben zu dem zeitlichen Spielraum, der Ihnen für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung zur Verfügung steht und auch ein Mindestinhalt ist vorgeschrieben. Sogar bei den abzurechnenden Nebenkosten können Sie sich anhand der einschlägigen Regelung im Gesetz gut orientieren, denn dort sind alle umlagefähigen Nebenkosten katalogartig aufgeführt. Alle …Artikel jetzt weiter lesen
