Go to Top

Gebäudeversicherung

Die Gebäudeversicherung wird als verbundene Gebäudeversicherung bezeichnet, da sie die Verbindung mehrerer Versicherungssparten zu einem einheitlichen Versicherungsvertrag beinhaltet. Sie sichert das Gebäude gegen Schäden, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel entstehen.

Umlagefähigkeit auf die Mieter: Die Versicherungsprämien für die Gebäudeversicherung sind auf den Mieter umlegbar, da sie in § 2 Nr. 13 Betriebskostenverordnung ausdrücklich als umlagefähigen Nebenkosten erwähnt werden.

Basis für die Prämienberechnung ist der ortsübliche Neubauwert des Jahres 1914, der mit dem vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten aktuellen Baupreisindex hochgerechnet wird sowie der Neuwertfaktor.

Die Feuerversicherung deckt Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion. Brandschäden sind nur gedeckt, wenn sich das Feuer aus eigener Kraft ausgebreitet hat. Die durch eine Zigarette entstandenen Brandflecke im Teppichboden des Treppenhauses sind nicht versichert, da sich das Feuer auf dem Teppichboden nicht aus „eigener Kraft“ ausgebreitet hat. Brandstiftung gilt als normales Schadenfeuer.

Beim Leitungswasser sind Schäden versichert, die durch Rohrbruch, Frost oder Korrosion entstanden sind. Schäden durch Plansch-, Reinigungs-, Grund-, Hoch- und Regenwasser sind nicht versichert.

Sturmschäden werden nur ab Windstärke 8 ersetzt. Versichert sind auch Folgen eines Sturmschadens, wenn ein Baum das Gebäudedach beschädigt.

91 Antworten auf "Gebäudeversicherung"

  • Christian Link
    22. April 2013 - 16:14 Antworten

    Im Mietvertrag ist vereinbart: Die gesamten Betriebskosten werden auf die Mietparteien nach Personen aufgeteilt.

    Ist es danach trotzdem erlaubt, Brandversicherung, Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung und Grundsteuer ebenfalls auf Personen umzulegen oder kann ich darauf bestehen, dass diese Posten (gerecht) auf die jeweiligen Wohnflächen umgelegt werden?

    Hintergrund: Im Haus sind 3 Wohnungen mit 92, 120 und 69m², wovon die 120m² Wohnung mit 3 Personen bewohnt wird, die anderen beiden nur jeweils mit einer Person.

    Vielen Dank für eine Antwort

    • Dennis Hundt
      23. April 2013 - 08:44 Antworten

      Hallo Christian,

      in meinen Augen können Sie das nicht verlangen. Es ist immer eine Frage der Sichtweise, welcher Verteilerschlüssel für die Nebenkostenabrechnung am fairsten ist. Besprechen Sie sich im Zweifelsfall mit einem Rechtsanwalt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Patrick
    2. Oktober 2014 - 22:55 Antworten

    Hallo,
    Ich wohne über eine Wohnungsgesellschaft diese ja mehrere Objekte hat!
    Unsere Gebäudeversicherung IST von 450€ auf 850 € gestiegen dagegen habe ich einen Widerspruch geschrieben!
    Nun habe ich eine Antwort erhalten!
    Weil es mehrere Brände/Schäden in den anderen Gebäuden/Blöcken gab, ( bei uns war nix.) ist der Versicherungsbetrag gestiegen da alle Gebäude zusammen versichert sind! (sogenannter Pauschalpreis für alle Gebäude)
    Ist das Rechtens das ich bzw. wir Mieter wo nix war dafür mit Aufkommen müssen. Ich finde dies nicht fair..
    Mit freundlichen Grüßen
    Patrick

    • Dennis Hundt
      7. Oktober 2014 - 09:04 Antworten

      Hallo Patrick,

      ein sehr spezieller Fall. Man könnte meinen, dass Sie über Jahre von (hoffentlich) niedrigen Beiträgen profitiert haben. Das ist vielleicht die Gute Seite. Ich kann Ihnen hier leider nur den Tipp geben, dass Sie die Sache durch einen Anwalt bewerten lassen sollten. Hier noch ein Link für Sie: Wirtschaftlichkeitsgebot in der Nebenkostenabrechnung

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Ulrich Velten
    18. Februar 2015 - 15:27 Antworten

    Eine Gebäudeversicherung (2-Fam.-Haus; 2 Pers. 100 qm + Garage, 1 Pers. 50 qm) kostet z.B. 350,00 €. Enthalten ist die Garage mit 50,00 €.
    Wie wäre in diesem Beispiel die Nebenkostenabrechnung der Versicherung rechtlich o.k.?

  • Evangelos Dalatsis
    9. April 2015 - 10:51 Antworten

    Ich habe ein Restaurant und die obergelegende Wohnung gemietet. Wir sind insgesamt 5 Wohneinheiten, eine dafon der Vermieter selbst, 2 ich (Restaurant und Wohnung) und 2 weitere Mieter.
    Bei der Nebenkostenabrechnung hat mir der Vermieter für Gebäudeversicherung
    (gesamtkosten 2748,81), 2210 Euro umgelegt. Er hat alles Pro qM umgelegt, und mir auch inklusiv Lager-Räume berechnet.
    Werden die Kosten für Gebäudeversicherung Pro qM umgelegt oder Pro Wohn-Einheit ??
    Mit freundlichen Grüßen
    Dalatsis

    • Dennis Hundt
      10. April 2015 - 08:18 Antworten

      Hallo Evangelos,

      es kommt darauf an, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Die Umlage nach Quadratmetern scheint aber durchaus schlüssig. Lassen Sie die Nebenkostenabrechnung im Zweifel prüfen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Dennis M.
    29. Mai 2015 - 23:33 Antworten

    Hallo,

    ich hatte einen Wasserschaden im Bad, beim Duschen ist Wasser in die Wand gelangt, weil Silikonstellen und die Armaturen undicht waren. Der Schaden wurde behoben und der Vermieter hat nun die Versicherungsprämie der Wohngebäudeversicherung auf die Nebenkosten-Abrechnung umgelegt.

    Ich hatte ihn darauf hingewiesen, dass das nur geht, wenn die Versicherung auch als Posten im Mietvertrag aufgefünrt ist (was nicht der Fall ist), aber der Vermieter behauptet, dass im Schadenfall die Prämie auf jeden Fall umzulegen ist.

    Können Sie mir sagen, wer hier im Recht ist?

    Freundliche Grüße,
    Dennis

    • Dennis Hundt
      1. Juni 2015 - 10:58 Antworten

      Hallo Dennis,

      es können grundsätzlich nur Nebenkosten umgelegt werden, die sich im Mietvertrag wiederfinden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Dieter Richter
    14. Juni 2015 - 11:30 Antworten

    Wie wird die Gebäudeversicherung in einem Haus mit 3 Mietwohnungen und 3 Gewerbebetrieben (Zahnarzt,TV-Fachgeschäft und Kommunikationstechnik) umgerechnet ?

    • Dennis Hundt
      16. Juni 2015 - 17:47 Antworten

      Hallo Dieter,

      die Umlage kann je nach Umlageschlüssel verschieden gestaltet werden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Meike
    20. Juni 2015 - 01:55 Antworten

    Hallo,
    Wir haben fristgerecht zu Ende Februar gekündigten sind im Februar auch ausgezogen. Die Gebäudeversicherung läuft immer von Juni bis Juni. Jetzt verlangt der Vermieter, dass diese daher auch noch für die Monate März, April, Mai von uns gezahlt wird, obwohl wir in diesen Monaten gar nicht mehr dort gewohnt haben und auch kein Mietsvertragsverhältnis bestand. Gleiches verlangt er für die Haftpflicht. Seien halt Jahresprämien…. Ist das rechtens? Ganz vielen Dank im Voraus für eine Auskunft.

    • Dennis Hundt
      22. Juni 2015 - 13:22 Antworten

      Hallo Meike,

      alle nicht verbrauchsabhängigen Nebenkosten zahlen Sie zeitanteilig für die Monate, in denen Sie in der Wohnung gelebt haben. Also 2/12 Versuchungen für 2015.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jörg
    30. Juli 2015 - 09:48 Antworten

    Hallo,
    bei der Prüfung meiner Nebenkostenabrechnung, ist mir aufgefallen, dass die Vermieterin die Gebäudeversicherung für einen ganzen Wohnblock (4 Häuser, 3878,45 €) auf meine 53,00 qm umgelegt hat. Ist dieses in Ordnung? Ich muss allein für die Gebäudeversicherung 264,00 € zahlen.

    • Dennis Hundt
      30. Juli 2015 - 11:11 Antworten

      Hallo Jörg,

      es kann durchaus sein, dass mehrere ähnliche Gebäude zusammenversichert sind. Für Sie ist das eher ein Kostenvorteil. Am Ende wird die Versicherung ja ohnehin auf Ihre Fläche “runtergebrochen”.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Frank
    24. September 2015 - 12:20 Antworten

    Hallo,
    der Neuwert des Hauses in dem ich wohne beträgt laut Vericherungsschein (hier beispielhaft) € 100.000,-
    Der Vermieter hat diesen Neuwertschutz aber auf seinen Wunsch auf € 119.400,- -> also um 19,4%
    im Versicherungsvertrag anheben lassen.

    Kann ich nun im Rahmen des Grundsatz zur Wirtschaftlichkeit die Umlage der Versicherungsprämie nur für den eigentlichen Neuwertersatz (100%) verlangen?
    Der Vermieter legt nämlich die gesamten und somit höheren Beitrage um.

    Danke im voraus.

    • Dennis Hundt
      24. November 2015 - 06:43 Antworten

      Hallo Frank,

      Ihre Frage ist sehr speziell und der Sachverhalt sicherlich streitbar. Ich kann Sie leider nur bitten, die Sachlage gemeinsam mit einem Anwalt zu klären.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sandra
    29. Oktober 2015 - 23:19 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    wenn die Gebäudeversicherung in den Nebenkosten erscheint, kann ich dann als private Mieterin eine Kopie für meine Unterlagen verlangen, damit ich die Rechnung ( anteilig ) in meiner Einkommensteuererklärung mit angeben kann?

    Mit freundlichen Grüßen

    Sandra

    • Dennis Hundt
      30. Oktober 2015 - 09:29 Antworten

      Hallo Sandra,

      Ihr Beleg ist die Nebenkostenabrechnung – hier sind Ihre Kosten anteilig ausgewiesen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Frank
    4. Januar 2016 - 14:48 Antworten

    Guten Tag,

    in den Abrechnungen der vergangenen fünf Jahre bezahlte ich umgelegt auf 101 qm Wohnfläche für die Gebäudeversicherung gut 50 € und für die Haftpflichtversicherung 9 € im Jahr.

    Nun hat die Hausverwaltung gewechselt und jetzt wird für 2014 Folgendes verlangt:
    Gesamtfläche 6648 qm, Gebäudehaftpflicht 432 € mein Anteil bei 101 qm 6,5 €, Gebäudeversicherung 26665 € mein Anteil 405 €. Das erscheint mir sehr viel.
    Sind die Versicherungskosten in dieser Höhe “normal”? Kann ich einen Nachweis der Kosten verlangen z. B. für meine Steuererklärung?

    Mit freundlichen Grüßen,

    Frank

    • Dennis Hundt
      5. Januar 2016 - 10:04 Antworten

      Hallo Frank,

      Sie sollten den Grund für die Veränderung erfrage. Zudem haben Sie selbstverständlich das Recht auf Belegeinsicht.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Horst
    14. Januar 2016 - 21:54 Antworten

    Nehmen wir an auf einem Grundstück ca. 2000qm befinden sich zwei Gebäude:
    Eine grosses Bauernhaus mit Reetdach (ca. 950qm Wohnfläche) und ein Nebengebäude ca 15 Meter entfernt mit normalem Dach (ca. 180 qm Wohnfläche). In beiden Häuser befinden sich mehrere Wohnungen und es ist die Aufteilung der Nebenkosten nach qm Anteil als Wirtschsftseinheit Im Mietvertrag vereinbart.

    Nun sind die Versicherungskosten für ein Reetdachhaus gegen Biltz, Brand, etc. deutlich höher als für das Nebenhaus. Laut Abrechnung liegen die Versicherungskosten pro qm im Reetdachhaus um mehr als den Faktor 3 über denen des Nebengebäudes.

    Nun die Frage:
    Müssen die Mieter des Nebengbäudes wirklich anteilig die Gebäudeversicherung des deutlich teureren Hauptgebäudes mittragen? Ist das nicht unbillig? Zumal im Beleg zur Abrechnung, die Versicherungsbeträge einzeln ausgewiesen sind?
    Wäre es nicht wesentlich richtiger oder eigentlich für den Vermieter verpflichtend, diese Kosten pro Gebäude umzulegen?

    Über eine Antwort würde ich mich freuen.

  • Ines Best
    23. Januar 2016 - 19:23 Antworten

    Hallo,

    wie wird die Gebäude- und die Feuervers. umgelegt, wenn in einem 3-Familienhaus der Vermieter/Eigentümer mit drin wohnt und zwei Wohnungen vermietet hat. Werden dann die Kosten für die Versicherungen gedrittelt oder zahlen die beiden Mietparteien anteilig nach qm die gesamten Versicherungen alleine?

    • Dennis Hundt
      24. Januar 2016 - 01:14 Antworten

      Hallo Ines,

      die vom Vermieter genutzte Fläche muss natürlich anteilige mitgerechnet werden. Wie das erfolgt hängt vom gewählten Verteilerschlüssel für die Nebenkosten ab. Sehen Sie hierzu am besten in Ihrem Mietvertrag nach.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Florian
    2. Februar 2016 - 02:31 Antworten

    In unserer aktuellen Nebenkostenabrechnung ist eine neue Gebäudeversicherung enthalten, die der Vermieter kürzlich abgeschlossen hat. Jetzt soll ich auf einmal 600€ nachzahlen! (die gesamten NK betrugen bisher ca. 1000€ / Jahr)
    Im Mietvertrag ist bei den NK ganz allgemein von “Versicherungen” die Rede…
    Muß ich diese Nachzahlung so akzeptieren?

  • Dirk
    5. April 2016 - 12:32 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    der Insolvenzverwalter hatte in der Nebenkostenabrechnung 2013 die Gesamtkosten der Gebäudeversicherung eines Doppelhaushauses (A + B) mit je 3 Mietparteien, auf meine Doppelhaushälfte (B) angesetzt, so dass ich praktisch anteilig, die Kosten der Hälfte (A) mit bezahlt hatte.
    Eine Zwischenrechnung oder Hinweis ist auf der Nebenkostenabrechnung nicht vorhanden, Mein Vorvermieter hatte die Gesamtkosten auf den Nebenkostenabrechnungen immer bereits zu 50% auf Objekt A und B aufgeteilt und dann per Umlageschlüssel auf die Mieter umgelegt.

    Dieser Fehler fiel mir erst in der Nebenkostenabrechnung 2014, weil auch dort dieser Fehler vorhanden war. Für 2014 konnte ich den Fehler innerhalb meiner Widerspruchsfrist erfolgreich korrigieren lassen.

    Fragen!
    1)
    Habe ich einen Anspruch aus § 812 BGB gegen die Nebenkostenabrechnung 2013, weil meine Einspruchsfrist gemäß § 556 BGB ja bereits schon abgelaufen ist? Grund: Es steht ja nichts davon in der Betriebskostenverordnung, dass ich Kosten eines fremden Mietobjektes übernehmen muss. Deswegen hat sich der Insolvenzverwalter nach meinem Verständnis ungerechtfertigt bereichert.
    2)
    Ist die Nebenkostenkostenabrechnung 2013 eventuell sogar formell unwirksam gemäß § 259 BGB, weil eine Zwischenrechnung fehlt. Ich musste ja annehmen unter Objektversicherung gesamt steht nur unser Kostenanteil für Haushälfte B)?

    • Dennis Hundt
      5. April 2016 - 14:04 Antworten

      Hallo Dirk,

      danke für Ihren Beitrag. Ich kann Ihnen an dieser Stelle leiden keine rechtliche Einschätzung geben. Von daher kann ich Ihnen nur raten, dass Sie diese Fragen mit einem Anwalt besprechen. Wenn dieser die Unterlagen / Nebenkostenabrechnungen vor sich hat, kann er diese prüfen und die Rechtslage einschätzen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Dirk
    6. April 2016 - 08:01 Antworten

    Vielen für die schnelle Antwort Herr Hundt,

    das macht mir auf jeden Fall Mut, dass Sie meinen Anspruch nicht kategorisch ausgeschlossen haben.

    Weiterhin viel Erfolg wünscht –

    Dirk 🙂

  • Monika
    24. April 2016 - 22:47 Antworten

    Wir haben unsere Nebenkostenabrechnung erhalten und unserer Versicherungsbetrag ist von 79 € im Jaht auf 170 € gestiegen. Da die Erhöhung nicht begründez wurde, habe ich bei der Hausverwaltung nachgefragt. Die meinte es gab in den letzten Jahren sehr vielen Wasserschäden im Haus, daher ist der Beitrag gestiegen.
    Nun meine Frage: In der Abrechnung wird dir Position mit Feuerversicherung bezeichnet und nun wird mir erklärt das es an Wasserschäden liegt. Mit ist klar, dass es die allgemeinde Gebäudeversicherung für ein Objekt ist, aber müsste dann nicht auch die Bezeichnung für die Versicherung eindeutig sein? Ist dies ein formeller Fehler der Versicherung?
    Vielen Dank.

  • Stefan
    15. August 2016 - 21:46 Antworten

    In unserer Nebenkostenabrechnung sind die Kosten für die Gebäudeversicherung einmalig doppelt so hoch. Begründet wurde dies mit der Insolvenz der Versicherung und eines notwendigen Neuabschluss einer Versicherung bei einem anderen Unternehmen. Ist das legitim, dass wir für den Verlust durch Insolvenz doppelt zahlen müssen?

      • Stefan
        17. August 2016 - 15:32 Antworten

        Ich werde den Vermieter einmal darauf ansprechen. Wenn es Ergebnisse gibt, schreibe ich hier noch einmal.

      • Stefan
        30. August 2016 - 13:19 Antworten

        Der Vermieter hat – wie erwartet – ausweichend und mit BlaBla geantwortet. Dies sei der erste Fall für ihn und die Versicherung war nur halb so teuer wie die von vor ein paar Jahren, weil Kosten gespart werden sollten, Bla bla es sei immer noch billiger Blub. Zur Sache hat er sich nicht geäußert. Da es sich “nur” um 15 EUR Schaden handelt, ich in einer Stadt mit extremen Vermietermarkt lebe und keine Rechtschutz in diesem Bereich besitze, sind mir der Aufwand, Stress und das Risiko zu klagen zu hoch. Ich lasse die Sache auf sich beruhen.

  • Katie
    7. Februar 2017 - 19:50 Antworten

    Wir haben einen Infozettel vom Vermieter erhalten, dass sich die Betriebskosten erhöhen, da diese fehlerhaft sei – jahrelang wurde versäumt, Gebäudeversicherung, Grundsteuer und Beleuchtung abzurechnen, zwar steht das im Mietvertrag drin, dass dies umgelegt werden kann, aber ist die rechtens, wenn es jahrelang “vergessen” wurde? Das wäre in unserem im Jahr ca. 400 Euro mehr an Nebenkosten.

    Danke für die schnelle Antwort!!

  • Sina
    19. Februar 2017 - 22:30 Antworten

    Meine Frage geht um die Gebäudeversicherung, wohne in einem 10 Familienhaus und habe anteilmäßig dafür die Gebäudeversicherung bezahlt. Mein Vermieter hat noch ein 10 Familienhaus direkt nebenan. Nun bezahle ich in meiner 3. Betriebskostenabrechnung die Gebäudeversicherung anteilmäßig auch mit.
    Der Preis hat sich nun verdoppelt. Hier gibt es unterschiedliche Mietverträge, manche wohnen schon sehr lange hier und haben eine Warmmiete, bekommen auch keine Betriebskostenabrechnung.

    Das kann doch so nicht richtig sein, oder??? Es würde mich freuen, wenn ich einen Rat bekomme.

    Liebe Grüße

    • Dennis Hundt
      20. Februar 2017 - 19:13 Antworten

      Hallo Sina,

      es ist durchaus möglich, dass der Vermieter gegenüber einigen Mietern abrechnen muss, gegenüber anderen hingegen nicht. Ungewöhnlich, aber möglich.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Karin
    28. März 2017 - 18:12 Antworten

    Hallo, folgende Frage: die Gebäudeversicherung wird jeweils vom 1.4. eines Jahres neu berechnet.
    Bis zum 31.3. ist die Rechnung also etwas niedriger.

    Die Abrechnung der Nebenkosten läuft vom 1.1. bis zum 31.12. jeden Jahres.

    Müssen die ersten drei Monate in der Umlage berücksichtigt werden oder kann der Vermieter, den ab 1.4. zu zahlenden Betrag zugrunde legen?

    Vielen Dank für Ihre Antwort und freundliche Grüße

    Karin

  • Dieter Schulz
    20. April 2017 - 11:55 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,
    in meiner Nebenkostenabrechnung stehen wieder Hauswartkosten obwohl wir schon seit Jahren keinen Hauswart mehr haben. Den Betrag habe ich von der Nebenkosten abgezogen. Unser Verwalter kümmert sich um so gut wie nichts und zeigt auch keine Reaktion mein Handeln. Desweiteren soll ich für Gartenpflege bezahlen den ich nicht nutzen kann weil ich eine Dachgeschosswohnung habe und der Garten zu den Erdgeschosswohnungen gehören. Wie ist hier die Rechtslage ?
    Danke im voraus

  • Silke
    17. Juli 2017 - 19:41 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    der alte Eigentümer hat das Mietshaus in den Vorjahren unterversichert mit Gesamt 380 Euro auf 750 qm. Nun hat der neue Eigentümer neu versichert mit einer Gesamtsumme von 2500 Euro. Gibt es eine Vorgabe, um das wievielte die Versicherungen pro Jahr steigen dürfen oder ist das unrelevant?

    Ich bedanke mich vorab für Ihre Rückmeldung

    • Dennis Hundt
      22. Juli 2017 - 17:37 Antworten

      Hallo Silke,

      “unterversichert” und jetzt scheinbar angemessen versichert sagt doch eigentlich alles, oder? Sehen Sie es so: Sie haben jahrelang gespart und zahlen erst jetzt den angemessenen Betrag.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Peter
    7. August 2017 - 20:52 Antworten

    Mal eine abstrakte, rechtslogische Frage.
    Betriebskosten können auf den Mieter umgelegt werden, sagt das BGB.
    Man kann natürlich sagen, Betriebskosten sind Betriebskosten, weil sie in der Betriebskostenverordnung aufgelistet sind.
    Aber die Logik hinter der BGB-Bestimmung ist ja, dass auf den Mieter Kosten umgelegt werden, die er selbst verursacht, durch den Betrieb = das Bewohnen des Hauses.
    Was hat dann eine Versicherung gegen Starkregen, gegen Hochwasser, gegen Erdbeben usw. mit dem “Betrieb” eines Hauses zu tun? Diese Schäden entstehen unabhängig vom Betrieb, unabhängig von den Mietern.
    Als Mieter müsste ich vielleicht was zurücklegen für den Fall, dass ich wegen Elementarschaden obdachlos werde. Der Eigentümer muss was zurücklegen (bzw. versichern) für den Fall, dass er wegen Elementarschaden sein Eigentum verliert. Aber wieso muss der Mieter Geld dafür bezahlen, dass der Vermieter bei allgemeinen Lebensrisiken wie Erdbeben keinen Vermögensverlust erleidet??

    • Dennis Hundt
      7. August 2017 - 22:45 Antworten

      Hallo Peter,

      ich glaube, viele Mieter sind dankbar, wenn die Versicherung zahlt und eine Mietwohnung nach einem Rohrbruch wieder zügig bezugsfertig wird. Einfach mal als Beispiel.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Peter
        8. August 2017 - 15:15 Antworten

        Hallo Dennis,
        das ist sicher richtig, aber es beantwortet nicht die Frage.
        Man könnte die Versicherung ja auch dem Vermieter zur Auflage machen, wenn er seine Wohnungen vermieten will. Dann hätte er vielleicht auch ein Interesse, sparsam zu wirtschaften …

        Wir hatten mal den Fall, da hat der Vermieter als Hobby-Hausmeister stümperhaft eine Bad-Armatur angebracht, ein paar Wochen später ist die abgesprungen und es gab einen Wasserschaden. Der Vermieter hat das einfach der Gebäudeversicherung gemeldet, die hat gezahlt und im nächsten Jahr die Prämie erhöht. Die höhere Prämie zahlten dann wir Mieter…

        Und was ist mit der Versicherung gegen Feuer? Wenn das Haus abbrennt, welchen Nutzen haben die Mieter davon, dass der Vermieter seinen Vermögensschaden ersetzt bekommt???

        • Dennis Hundt
          8. August 2017 - 16:55 Antworten

          Hallo Peter,

          es gibt immer Grenzfälle: Warum kann der Vermieter die Grundsteuer umlegen und muss diese nicht selbst tragen? Warum entscheiden nicht die Mieter per Abstimmung, ob und wie der Garten gepflegt werden soll, um die Kosten in Grenzen zu halten? Aber wir wollen hier ja nicht Fragen sammeln, die vielleicht niemand zu unserer vollen Zufriedenheit beantworten kann.

          Ganz allgemein können wir uns vielleicht darauf einigen, dass die Kosten der laufenden Bewirtschaftung auf den Mieter umgelegt werden können. Die Instandhaltung aber Vermietersache ist. Hier verläuft die Grenze.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

          • Peter
            9. August 2017 - 08:59

            “Ganz allgemein können wir uns vielleicht darauf einigen, dass die Kosten der laufenden Bewirtschaftung auf den Mieter umgelegt werden können. Die Instandhaltung aber Vermietersache ist. Hier verläuft die Grenze.”

            Ganz genau, und dieses Prinzip wird damit verletzt, dass die Versicherung gegen Elementarschäden wie Hochwasser und Feuer vom Mieter getragen werden muss.

          • Dennis Hundt
            9. August 2017 - 20:57

            Hallo Peter,

            ich glaube wir kommen nicht mehr auf einen Nenner.

            Viele Grüße

            Dennis Hundt

  • Chris R.
    8. August 2017 - 02:09 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    wir wohnen in einem Wohnkomplex aus 4 zusammengefassten Gebäudeeinheiten mit jeweils 4 Wohneinheiten unterschiedlicher Größe. Die Prämien der Gebäudeversicherung sind sprunghaft angestiegen, da auch Schäden (allerdings nicht an unsererm Wohnblock) an die Versicherung gemeldet und finanziell ausgeglichen wurden. Offiziell beschäftigte Handwerker behoben die Schäden. Nun meine Frage : da diese Schäden doch von mir nun über die höhere Versicherungsprämie mit bezahlt werden, obwohl sie nicht in meiner Gebäudeeinheit auftraten, müsste ich doch die Möglichkeit erhalten, diese über die Steuererklärung abzusetzen. Wer kann diese Kosten Handwerker / erhöhte Vers.Prämie absetzen Mieter oder Vermieter? Muss mir der Vermieter dann Schadensfeststellung/Summe und Handwerkerrechnung zur verfügung stellen damit ich sie beim Finanzamt geltend mach?
    Mein Dank vorab.
    Gruß Chris

    • Dennis Hundt
      8. August 2017 - 10:23 Antworten

      Hallo Chris,

      der Vermieter setzt die Handwerkerrechnung als Werbungskosten ab und verbucht die Zahlung der Versicherung als Einnahme (also + – Null). Der Vermieter setzt die Versicherungsprämie als Werbungskosten ab und verbucht Ihre Nebenkostenzahlung als Einnahme (also + – Null).

      Ich wüsste nicht, dass Sie Versicherungsprämien als Handwerker- oder haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen können. Lassen Sie sich hierzu bei Bedarf steuerlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Dr. Meier
    1. März 2018 - 19:42 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt

    ich betreibe eine Arztpraxis. Es werden Haftpflicht-Versicherung und eine dynamische Sach-Gebäudeversicherung in den Nebenkosten in Rechnung gestellt.Ich weiss, dass bei Gewerbe alles Verhandlungssache ist, nur in meinem Mietvertrag steht die Position “Versicherungen”. Für künftig anstehende Varhandlungen: Ist das nicht doppelt??

    Mit freundlichen Grüßen, mit vielen Dank

    Dr. Meier

    • Dennis Hundt
      2. März 2018 - 09:43 Antworten

      Hallo Herr Dr. Meier,

      ich vermute mal, dass die Umlage in Ihrem Mietvertrag vereinbart wurde und sich daher die Position Versicherung wiederfindet. Sie haben ja sicherlich Vorauszahlungen geleistet.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Annerose Pomrenke
    30. August 2018 - 19:25 Antworten

    Hallo,

    ich habe heute eine Betriebskostenabrechnung bekommen, wo mir der Kinnladen auf den Tisch gefallen ist. Gebäudeversicherung – Erhöhung von 2016 zu 2017 von 75,5 % angeblich wegen der sogenannten Schadenquote, Was ist diese Schadenquote und ist diese Erhöhung rechtens. Ich als Mieter sage nein. Ich habe jetzt Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung eingelegt. Auch noch wegen anderer Punkte.

    Einen schönen Abend.

    Annerose

    • Dennis Hundt
      31. August 2018 - 07:59 Antworten

      Hallo Annerose,

      wenn häufiger Schäden auftreten, dann steigen die Versicherungsgebühren.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Stephanie
    28. Dezember 2018 - 11:48 Antworten

    Guten Tag
    ich hatte in 2018 einen großen Wasserschaden, der von der Versicherung getragen wurde. Allerdings blieb ein Selbstbehalt von 1000 Euro.
    Darf ich diese 1000 Euro in der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen? Zusätzlich zur normalen Versicherungsprämie?

  • Jörg K.
    3. Januar 2019 - 08:11 Antworten

    Hallo,

    vorab wünsche ich allen ein gesundes neues Jahr 2019 😉
    Meine Frage ist relativ simpel…in meiner Nebenkostenabrechnung ist die Gebäudeversicherung mMn zu hoch. Für meine 98 qm soll ich für das Jahr 2017 insgesamt 762 Euro zahlen. Das entspricht einem Anteil von ca. 0,65 € /qm im Monat. Wenn ich mir nun den Betriebskostenspiegel des Vorjahres für meine Stadt hernehme, dann sind dort Kosten für Versicherungen zwischen 0,17 € und 0,18 € angegeben. Ich liege somit wesentlich darüber. Lohnt sich ein Widerspruch beim Vermieter ? Es gibt ja zweierlei Möglichkeiten:
    1. Hat er etwas versichert was nicht zwingend notwendig bzw überhaupt umlagefähig ist.
    2. Hat er alles ordnungsgemäß umgelegt, jedoch eine viel zu teure Versicherung abgeschlossen.

    Im ersten Fall muss er die Nebenkostenabrechnung ändern, sowiet klar. Ist er im zweiten Fall verpflichtet eine günstigere Versicherung zu suchen ?
    Kann ich in beiden Fällen die Werte aus dem Betriebskostenspiegel meiner Stadt als Referenzwerte nehmen und den Vermieter darauf hinweisen, das seine Versicherung um ein Vielfaches teurer ist und ich diese Kosten nicht trage ?

    Vielen Dank für Eure Antworten.

    Beste Grüße aus Dresden

    Jörg K.

  • Kirsten Knecht
    12. Februar 2019 - 20:46 Antworten

    Hallo,
    Wir bewohnen seit 13 Jahren ein ca. 90 Jahre altes Haus mit 100m2 Wohnfläche. Unser Vermieter hat nie die Kosten für Versicherungen von uns verlangt. Der Vermieter ist jetzt gestorben und sein Sohn legt jetzt eine Wohngebäude und eine Feuerversicherung in Höhe von 362€ auf uns um. Ist das rechtens?
    Vielen Dank für eine Antwort
    Gruß
    Kirsten

  • Paul
    19. Februar 2019 - 19:39 Antworten

    Hallo

    Wir haben unsere Nebenkostenabrechnung bekommen und es hat sich die Leitungswasser/Sturm Versicherung von 551 auf 956 euro erhöht. Als Grund nannte der Vermieter einen Dachziegel, der nach einem Sturm vom Dach flog und einen Wasserschaden, der vom Vermieter über uns entstand (geplatzter Schlauch seines Gerätes). Die Haftpflichtversicherung von diesem Mieter, sei laut Auskunft nicht dafür zuständig. Dadurch habe die Versicherung, vom Vermieter, gekündigt und die 4 Mietparteien sollen jetzt die Kosten übernehmen.
    Ist das rechtens ?

    gruss

    • Dennis Hundt
      20. Februar 2019 - 10:37 Antworten

      Hallo Paul,

      ich gehe davon aus, dass Sie als Mieter die höheren Versicherungskosten tragen müssen, leider.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Brigitta Abele
    3. Oktober 2019 - 15:25 Antworten

    Hallo,
    ich betreibe seit 19 Jahren ein Restaurant, habe immer die Gebäudeversicherung die hälfte bezahlt ca. 1400,00€.

    Jetzt sind neue Vorstände da und die haben mir gekündigt mit der Antwort,
    sie wollen einen neuen Pachtvertrag und dass ich die ganze Summe der Gebäudeversicherung zahle.

    Die Vorstandschaft hat oben ein Zimmer ansonsten bin ich allein.

    Können die das einfach so machen?

    Wäre dankbar für Ihre Rückantwort.

    MfG Brigitta

    • Dennis Hundt
      7. Oktober 2019 - 15:11 Antworten

      Hallo Brigitta,

      prüfen Sie die Kündigungsmöglichkeiten Ihres Mietvertrages. Eine Änderungskündigung wäre keine Seltenheit.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Peter
    16. November 2019 - 16:53 Antworten

    Hallo Herr Hundt .
    Wir wohnen in einem 2 Parteien Reihenhaus und unsere Versicherung ( so deklariert in der Nebenkostenabrechnung ) ist gestiegen von 2015 bis 2018 von 637€ auf 1045€ gestiegen . Schäden haben in dieser Zeit nicht vorgelegen . Ist diese Erhöhung rechtens ??
    Mfg Peter

    • Dennis Hundt
      21. November 2019 - 21:16 Antworten

      Hallo Peter,

      das weiss ich leider nicht. Fragen Sie beim Vermieter nach, was es mit der Erhöhung auf sich hat.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Rüdiger
    3. Januar 2020 - 14:13 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    die Versicherung des Wohngebäudes wurde aufgrund eines Schadensfalles im Mai 2019 (Hagel) um über 20 % erhöht.
    Die Rechnung weist aus, dass der erhöhte Betrag vom 12.12.19-12.12.2020 gilt.

    Unser Vermieter hat den Rechnungsbetrag komplett in die NK-Abrechnung für 2019 aufgenommen.
    Ist dies zulässig, oder darf der Betrag erst in der NK-Abrechnung für 2020 aufgenommen werden?
    Vielen Dank im voraus.

    Viele Grüße

    Rüdiger Saul

      • Rüdiger
        8. Januar 2020 - 23:17 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        vielen Dank für die Hilfe, wenn ich es richtig verstehe greift zwar das Zuflussprinzip, aber da der Vermieter die Vorauszahlung in 2019 leistet (Rg-Datum), kann er auch kompletten Rg-Betrag ansetzen.

        Eine ergänzende Frage – kann ich bei Auszug in 2020 dann ggf. Teile dieses Rechnungsumfangs zurückfordern? Sollte ich dann unter Vorbehalt zahlen und auf diesen Punkt hinweisen?

        Viele Grüße

        Rüdiger Saul

  • Astrid Steinborn
    29. März 2020 - 12:43 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    im letzten Sommer hatten wir in unserer Mietwohnung (Zwei-Parteien-Haus, wir im Obergeschoss, Vermieter im Untergeschoss) einen Wasserschaden, der durch einen defekten Abwasserschlauch unseres Geschirrspülers verursacht wurde. Der Schaden betraf ausschließlich die Küche unserer Wohnung.
    Der Schaden wurde durch die Gebäudeversicherung geregelt, die in den Nebenkosten enthalten ist, anteilig auch von unserer Hausratsversicherung.
    Vor ein paar Tagen hat unser Vermieter uns darum gebeten, auch die Selbstbeteiligung der Gebäudeversicherung zu zahlen (300€), schließlich wäre der Schaden ja in unserer Wohnung entstanden. (Anscheinend gab es einige Zeit bevor wir eingezogen sind bereits einen Wasserschaden im Keller, daher die SB).
    Darf der Vermieter die SB ganz oder anteilig von uns zurückfordern?
    Liebe Grüße
    Astrid Steinborn

    • Dennis Hundt
      29. März 2020 - 14:19 Antworten

      Hallo Astrid,

      ich kann Ihnen dazu leider keine passende Antwort geben. Lassen Sie sich bitte im Zweifelsfall rechtlich beraten. Halbwegs verständlich ist der Wunsch des Vermieters allerdings.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Pia
    23. Oktober 2020 - 17:20 Antworten

    Schönen Guten Tag !
    Heute flatterte meine Nebenkostenabrechnung ins Haus. Bisher habe ich immer Geld zurückbekommen. Nun heißt es , dass ich über 500 Euro nachzahlen soll. Den schuldigen Faktor habe ich bereits gefunden. Die Gebäudeversicherung (675qm,8 Parteien) die von 1728 auf 7544 Euro erhöht wurde. Für meine 71qm Wohnung sind diese knapp 784 Euro.
    Das kommt mir sehr extrem vor. Wissen Sie ob soetwas ohne Ankündigung einfach gemacht werden kann ? LG Pia

    • Dennis Hundt
      23. Oktober 2020 - 18:23 Antworten

      Hallo Pia,

      fragen Sie beim Vermieter nach, wie diese Erhöhung zustande kam und prüfen Sie die Rechnung der Versicherung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Bernhard Hieke
    25. November 2020 - 04:28 Antworten

    Guten Tag,

    wir hatten einen Starkregenschaden.
    Alles ist geklärt, nun hat aber der Vermieter des Hauses den Selbstbehalt mit 500€ direkt von unserer Erstattung der Gebäudeversicherung abgezogen.
    Ist dies so richtig? Wir sind nur Mieter, und hatten mit dem Abschluss der Elementarversicherung nichts zu tun.
    Gruß
    Bernhard

  • Ines
    25. Januar 2021 - 19:19 Antworten

    Hallo,

    wir haben im Dezember unsere Nebenkostenabrechnung für 2019 erhalten. Da im Vergleich zu 2018 der Posten Versicherungen stark erhöht war, habe ich von der Hausverwaltung Kopien der Versicherungspolicen erhalten (“dank” Corona per e-mail). Dabei habe ich folgendes festgestellt: Ab 14.11.2019 wurde eine neue Gebäudeversicherung abgeschlossen. Bis dahin hatte die vorherige Versicherung vierteljährlich abgerechnet. Die neue Gebäudeversicherung rechnet nunmehr jährlich ab. Somit wurden für das Jahr 2019 die Kosten der alten Versicherung bis zum 14.11.2019 in Ansatz gebracht und sodann zusätzlich die Kosten der neuen Versicherung für den Zeitraum 14.11.2019 bis 14.11.2020.
    Ist es tatsächlich möglich, die Kosten der Gebäudeversicherung für 2020 bereits im Jahr 2019 anzusetzen, nur weil die Zahlung in 2019 im voraus fällig war? Ich würde es ja einsehen, wenn diese vom 14.11. bis 31.12.2019 anteilig berechnet werden würden. Zumal wir im September 2020 aus der Wohnung ausgezogen sind.
    Ich würde mich sehr über eine Antwort Ihrerseits freuen.

  • Siri Z.
    16. Mai 2021 - 21:42 Antworten

    Hallo,
    in unserer BKA 01.01.2019-31.12.2019 ist zum ersten Mal ohne vorherige Ankündigung
    ein neuer Posten Elementarversicherung berechnet worden.
    In der BKA 01.01.20-31.22.2020 hat sich der Posten Elementarversicherung
    verdoppelt.
    Wie kann das sein?
    Ich muß dazu sagen, daß wir einen Mietvertrag von 1965 haben.
    In diesem steht nichts von einer Elementarversicherung.

    Meine Frage: Müssen wir trotz des alten Mietvertrages anteilig Kosten für die
    Elementarversicherung zahlen?
    Über eine schnelle Antwort würde mich sehr freuen.
    Gruß
    Siri Z.

    • Dennis Hundt
      17. Mai 2021 - 09:48 Antworten

      Hallo Siri,

      eine Kostenersteigerung können Sie selbst über die Belegeinsicht oder mit einer Frage an den Vermieter nachgeben. Grundsätzlich dürfen nur die Kosten umlegt werden, deren Umlage im Mietvertrag vereinbart wurde.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Michael Müller
    9. Juli 2021 - 14:12 Antworten

    Darf der Vermieter die Mehrkosten einer Wohngebäudeversicherung durch seine vierteljährliche Zahlweise auch auf den Mieter umlegen, oder muss er die normalen Jahresbeitrag als Grundlage nehmen?

    • Dennis Hundt
      10. Juli 2021 - 12:18 Antworten

      Hallo Michael,

      ich Gege davon aus, dass die vierteljährige Zahlungsweise dem Wirtschaftlichkeitsgebot gerecht wird.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Tutti
    20. März 2022 - 11:04 Antworten

    Vermieter will die Selbstbeteiligung der umlagefähigen Gebäudeversicherung herabsetzen. Dadurch würde der Jahresbeitrag der Vesicherung, die der Mieter zahlen muss, erhöht. Ist das erlaubt?

    Gruß Tutti

    • Dennis Hundt
      20. März 2022 - 12:15 Antworten

      Hallo Tutti,

      ja, der Vermieter kann selbst entscheiden, welche Versicherung er mit welcher SB wählt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Silke
    2. April 2022 - 13:46 Antworten

    Ich habe in 2021 eine Elememntarversicherung abgeschlossen (aufgrund von Starkregen), daher erhöht sich der Betrag in der NK Abrechnnung. Muss ich die Mieter über diese Erhöhung informieren (bzw. den Abschluss)? Abrechnungen liegen mir seit heite vo.

  • Erika Steding
    4. Juli 2022 - 21:11 Antworten

    Ich wohne in einem von der Flut betroffenen Haus. Die Elementarversicherung zahlt nur Erdgeschoss. Muss ich trotzdem als Mieter im 1. OG die Elementarversicherung mit zahlen

    • Dennis Hundt
      5. Juli 2022 - 07:09 Antworten

      Hallo Erika,

      denken Sie bitte nicht nur an die Wohnungen, sondern z.B. auch an die Fassade, das Treppenhaus und z.B. den Keller. Alles Flächen die auch für die anderen Etagen relevant sind.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Andrea Johne
    8. September 2022 - 18:46 Antworten

    Die Summe für die Sach- und Haftpflichtversicherung ist gegenüber 2020 um 39,26 % gestiegen und mit Erhöhung der Prämien erklärt. Müssen wir das hinnehmen? Ist der Vermieter nicht angehalten Versicherungen zu vergleichen und schadensdeckend zu versichern?

  • Martin Hoffmann
    23. Oktober 2023 - 17:16 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    die vom Vermieter umgelegten Kosten der Hausversicherung für unser gemietetes Einfamilienwohnhaus steigen jedes Jahr um ca 8% in den letzen 4 Jahren. Dies wird begründet mit der Tarifananpassung über den Neuwertfaktor. Ist diese Erhöung zulässig ?

    Danke für eine Rückmeldung

    • Dennis Hundt
      26. Oktober 2023 - 07:25 Antworten

      Hallo Martin,

      Preiserhöhungen sind üblich und grundsätzlich nicht zu beanstanden. Gleichzeitig muss der Vermieter stets wirtschaftlich handeln.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

Schreibe einen Kommentar zu Dieter Schulz Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert