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Nebenkosten bei WG: So sollten Hauptmieter vorgehen

Wer in einer WG lebt, weiß, dass es beim Thema Nebenkostenabrechnung immer wieder zu Streit zwischen den Bewohnern kommen kann: Zu hohe Nebenkostennachzahlungen, unterschiedliche Zimmergrößen und Nutzungszeiten der Wohnung wie z.B. bei Wochenendheimfahrern, führen oft   dazu, dass der ein oder andere WG- Bewohner sich ungerecht behandelt fühlt, wenn die Nebenkosten verteilt werden. Doch wie geht man als Hauptmieter am besten vor, um nicht auf den Nebenkosten sitzen zu bleiben? Gibt es eine gerechte Verteilung der Nebenkosten in der WG?

Hier ist Fingerspitzengefühl gefragt! Hauptmieter bekommen nachfolgend Tipps, wie Sie bei der Verteilung der Nebenkosten in der WG vorgehen können.

I. Welche Nebenkosten gibt es bei einer WG?

Normalerweise sind die Nebenkosten bei der WG genau die gleichen, wie bei jeder anderen Mietwohnung. Das sind alle Kosten die als sog. Betriebskosten abgerechnet werden können und in § 2 der Betriebskostenverordnung aufgeführt sind, wie z.B. die öffentlichen Lasten, Allgemeinstrom im Wohnhaus für die Beleuchtung, Gärtner/ Hausmeisterkosten, Reinigungskosten, Wasserkosten, Heizkosten, Kosten der Müllentsorgung oder Kosten für Versicherungen.

Der Strom, der in der Mietwohnung anfällt zählt allerdings nicht dazu und taucht daher in der Nebenkostenabrechnung nicht mit auf.

II. Nebenkosten in WG gerecht verteilen?

In der Nebenkostenabrechnung erfährt man grds. nur die Beträge, die für die ganze Mietwohnung anfallen. Gemeinschaftsräume und die einzelnen Zimmer der WG-Bewohner werden nicht einzelnen aufgeführt. Die Nebenkosten sind deshalb auf alle Bewohner zu verteilen, wobei ein Umlageverfahren gewählt werden sollte, dass möglichst gerecht ist.

Doch was gerecht ist, kommt natürlich auch immer auf die Gegebenheiten vor Ort an. Hauptmieter haben eigentlich meist nur die Möglichkeit die Kosten nach Anzahl der Bewohner oder nach Quadratmetern zu verteilen, wenn sie die Nebenkostenabrechnung vom Vermieter bekommen.

1. Verteilung nach Zahl der WG Bewohner

Die wohl einfachste Lösung ist es die Nebenkosten und die Nebenkostennachzahlung nach Anzahl der WG Bewohner zu teilen. Jeder Bewohner hat dann den gleichen Betrag zu zahlen, unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch, der Zimmergröße oder der Anwesenheit in der WG. Das bedeutet z.B., dass in einer Wohngemeinschaft von 4 WG-Bewohnern jeder 1/4 der Nebenkosten trägt: Bei einer Nebenkostennachzahlung in Höhe von 240 € macht das 60 € pro Kopf.

2. Verteilung nach Quadratmetern

Gerade bei unterschiedlichen Zimmergrößen führt die Verteilung der Nebenkosten nach der Anzahl der Bewohner zu (gefühlten) Ungerechtigkeiten. Daher ist oft eine etwas kompliziertere Methode empfehlenswert, bei der die Nebenkosten nach den Quadratmetern zu verteilen sind, die jedes WG-Mitglied bewohnt. Das heißt, jeder Mitbewohner zahlt anteilig so viel von den Nebenkosten, wie er Quadratmeter zur Verfügung hat: Wer das kleinste Zimmer hat, zahlt dann am wenigsten und umgekehrt. Bei der Berechnung sollte darauf geachtet werden, dass die Gemeinschaftsräume auch berücksichtigt werden. Am besten wird dafür die Quadratmeterzahl der Gemeinschaftsräume durch die Anzahl der Mitbewohner geteilt.

Beispiel: In einer Wohnung mit insgesamt 125 qm besteht eine WG mit 4 Bewohnern. Bewohner A hat ein Zimmer mit 20 qm, Bewohner B und C haben ein Zimmer mit 25 qm und Bewohner D hat ein Zimmer mit 15 qm. Die Gemeinschaftsräume haben insgesamt 40 qm. Die Nebenkostennachzahlung beträgt 250 €.

  • Bei der Verteilung der Nebenkosten nach Quadratmetern wird nun wie folgt gerechnet: Jeder bekommt 10 qm als Anteil an den Gemeinschaftsräumen auf die qm-Zahl seines Zimmers hinzu (40qm: 4 Bewohner). Das heißt, A trägt einen Anteil von 30 qm an 125 qm, B und C von 35 qm an 125 qm und D von 25 qm an 125 qm. Kürzt man diese Brüche herunter gibt das für A einen Nebenkostenanteil , für B und C und für D .

Bei einer Nachzahlungssumme von 250 €, macht das für A 60 €, für B und C jeweils 70 € und für D 50 € als Nachzahlungsbetrag.

3. Kombination: Bewohnerzahl und Quadratmeter

Noch etwas genauer ist eine Kombination der beiden Verteilungsmethoden, da dann auch berücksichtigt werden kann, dass einige Nebenkosten verbrauchsabhängig anfallen und andere pauschal ohne auf den tatsächlichen Verbrauch Rücksicht zu nehmen. Das heißt, man kann je nach Kostenart eine andere Verteilung wählen, also z.B. bei den verbrauchsabhängigen Heizkosten nach Quadratmetern und bei den verbrauchsunabhängigen Müllgebühren nach Bewohneranzahl. Eine solche Verteilung der Nebenkosten und der Nachzahlungsbeträge ist wohl am gerechtesten.

4. Die gerechteste Verteilungsart

Eine genauere Abrechnung als die Kombination zwischen Bewohnerzahl und Quadratmetern, z.B. danach wer wie oft das Bad benutzt, gibt es ohne spezielle Verbrauchszähler nicht. Genauso wenig können Unterschiede danach gemacht werden, wer sich kaum in der Wohnung aufhält, weil er z.B. jedes Wochenende heimfährt und wer ständig da ist. Geringe Ungenauigkeiten und bei den zu zahlenden Nebenkosten und dem tatsächlichen Einzelverbrauch eines jeden WG- Mitgliedes sind einfach typisch bei einer WG, bei der es nur einen Hauptmieter gibt und nicht jeder Bewohner einen separaten Mietvertrag mit eigener Nebenkostenabrechnung hat.

III. Was passiert, wenn ein WG-Bewohner die Nebenkostennachzahlung verweigert?

Will ein WG-Mitglied die Nebenkosten nicht zahlen obwohl er dazu verpflichtet ist, sollte er vom Hauptmieter abgemahnt werden. Zwischen dem Hauptmieter und den jeweiligen sonstigen WG- Bewohnern besteht nämlich ein Untermietverhältnis, das den selben mietrechtlichen Vorschriften wie das Hauptmietverhältnis unterfällt. Je nach dem was im Untermietvertrag zu den Nebenkosten vereinbart ist, hat der Hauptmieter dann einen Anspruch gegen den einzelnen WG- Bewohner (bzw. Untermieter). Wichtig ist hier, dass er nur dann Nebenkosten verlangen kann, wenn ausdrücklich im Untermietvertrag steht, dass die Nebenkosten vom Untermieter zu tragen sind und monatliche Vorauszahlungen vereinbart sind. Fehlt diese Umlagevereinbarung zu den Nebenkosten oder ist eine nebenkostenpauschale vereinbart, kann der Hauptmieter von dem WG- Bewohner keine Ansprüche wegen der Nebenkostennachzahlung an den Vermieter durchsetzen.

Wenn Sie sich zu dem Thema WG und Untermietvertrag noch nicht informiert haben, finden Sie hier eine Artikel der das Thema Nebenkosten bei dem Untermietverhältnis beleuchtet: Nebenkostenabrechnung in einem Untermietverhältnis

IV. Was passiert mit den Nebenkostennachzahlungen, wenn ein WG-Bewohner ausgezogen ist?

Wie bei einem Mieterwechsel hat der Hauptmieter den Anteil des entsprechenden WG v- Zimmers zwischen dem alten WG – Bewohner und dem neuen WG – Bewohner aufzuteilen. Steht das Zimmer leer, hat der Hauptmieter die Kosten der Leerstandszeiten zu tragen. Hier gelten dieselben Grundsätze, die auch von dem Vermieter bei einem Mieterwechsel hinsichtlich der Nebenkosten zu beachten sind.

In diesen Artikeln können Sie nachlesen, was mit den Nebenkosten beim Mieterwechsel passiert: Wie funktioniert die Nebenkostenabrechnung beim Mieterwechsel?

V. Nebenkosten-Tipps für Hauptmieter einer WG

Für Hauptmieter ist beim Thema Nebenkosten besonders wichtig, dass die einzelnen Untermietverträge Umlagevereinbarungen zu den Nebenkosten haben. Sind die Vorauszahlungen der Nebenkosten in der WG abzurechnen, empfiehlt es sich von Anfang an den gewünschten Verteilungsmaßstab in den Untermietvertrag aufzunehmen, um Streit zu vermeiden. Will man als Hauptmieter keinen Aufwand mit der Verteilung der Nebenkosten und der Nebenkostennachzahlung gegenüber den WG-Bewohnern, ist es empfehlenswert, Nebenkostenpauschalen zu vereinbaren.

VI. Zusammenfassung

Die Aufgabe des Hauptmieters einer WG die Nebenkosten und die Nebenkostennachzahlung auf alle WG-Mitglieder zu verteilen ist wirklich nicht einfach und eine absolut gerechte Verteilung gibt es nicht. Man hat vielmehr die Möglichkeit die Nebenkosten nach der Bewohnerzahl, der Quadratmeterzahl oder nach beidem zu verteilen. Scheint das zu aufwändig, sollte man überlegen für die Zukunft mit den einzelnen WG- Mitgliedern in entsprechenden Untermietverträgen Nebenkostenpauschalen zu vereinbaren, darüber braucht man dann auch nicht abrechnen.

15 Antworten auf "Nebenkosten bei WG: So sollten Hauptmieter vorgehen"

  • Allenspach Brigitte
    2. Dezember 2019 - 20:00 Antworten

    Ich bin Juni 18 aus der Wohngemeinschaft ausgezogen,habe die Abrechnung bekommen und es wurde mir sogar noch etwas zurückbezahlt.Auch die Kaution bekam ich zurück.Alles abgeschlossen,dachte ich.Gestern bekam ich Post,da steht,dass sie den Verteilerschlüssel neu definiert haben und ich jetzt noch Fr.720.26 nachzahlen muss.Sie haben mir auch noch verrechnet,dass ich für dieses Jahr auch noch zahlen muss,obwohl ich ja gar nicht mehr da wohne.Ich denke die haben ein Problem im System.
    Meine Frage ist,dürfen sie für meine Zeit rückwirkend noch den Schlüssel wechseln?

    Vielen Dank für eine Antwort

    • Dennis Hundt
      16. Dezember 2019 - 15:58 Antworten

      Hallo Brigitte,

      wir können hier leider nur zum deutschen Mietrecht diskutieren – tut mir leid.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Max S.
    24. Dezember 2020 - 00:47 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    wie ist denn rechtlich vorzugehen seitens des Hauptmieters (des Untervermieters) wenn kein Umlageschlüssel explizit vereinbart wurde, also wenn der vereinbarten Vorauszahlung zwar ein bestimmter Verteilungsschlüssel zugrunde liegt, dieser aber nicht explizit angegeben ist im Vertrag?
    Mit freundlichen Grüßen
    M.S.

    • Dennis Hundt
      27. Dezember 2020 - 12:02 Antworten

      Hallo Max,

      ohne vereinbarten Umlageschlüssel wird nach BGB nach Wohnfläche abgerechnet.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • weingart
    17. März 2021 - 13:33 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    es geht um einen Gewerbe-Mietvertrag einer 5-Raum-Wohngemeinschaft. Der Vermieter legt die Betriebskosten gemeinschaftlich genutzter Flächen auf 5 Mietverträge um. Obwohl 7 Hauptmieter in der WG sind, d.h. 2 Mietverträge sind mit je 2 Personen (keine Ehepartner) abgeschlossen.
    In meinem Mietvertrag heißt es, dass die Kosten der Gemeinschaftsfläche „nach Anzahl mitnutzender Mietparteien umgelegt“ werden würde.

    Wie werden hier die mitnutzenden Mietparteien gezählt bzw. definiert? Sind es 5 oder 7 Mietparteien?

    Viele Grüße

    • Dennis Hundt
      17. März 2021 - 14:14 Antworten

      Hallo Herr / Frau Weingart,

      eindeutiger w#re sicherlich die Umlage nach vermieteten Zimmers. Eine Mietpartei entspricht m.E. einem Mietvertrag. Denken Sie als Vergleich z.B. an “5 Mietparteien in einem Haus”.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Johannes
    29. April 2021 - 22:04 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    die Verteilung der Kosten bei gemeinschaftlich genutzten Nebenkosten/Betriebskosten in einer WG kann nach Wohnfläche verteilt werden. Ähnlich wie im Mietvertrag, wo steht, dass wenn nichts extra vereinbart ist, die Wohnfläche als Vertelungsmaßstab zu nehmen ist.

    Es gibt keine anders lautenden Urteile diesbezüglich.
    Die Wohnfläche scheint auch okay, als Verteiler. Gerecht ist es auch, wenn es unterschiedlich große Räume sind.
    Können Sie eine abweichende Rechtsauffassung vorbringen?

    Freundliche Grüße

    J.K.

    • Dennis Hundt
      30. April 2021 - 13:22 Antworten

      Hallo Johannes,

      es sind diverse Umlageschlüssel denkbar. Ich persönlich finde die Fläche auch fair. Hier die Quelle im BGB: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
      § 556a Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Inna M
    23. Oktober 2021 - 19:54 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    meine Tochter hat vor in eine WG ab dem 01.11.2021 einzuziehen.
    Wir haben eine Ergänzung zum Mietvertrag zwecks Unterschrift ausgehändigt bekommen.
    Folgende Formulierung steht in der Ergänzung drin: “Herr XY & Frau XY treten hiermit in alle Rechte und Pflichten inkl. noch ausstehender Betriebskostenabrechnungen aus dem vorgenannten Vertrag nebst Nachtrag gegenüber dem Vermieter Herrn ABC anstelle von der ausscheidenden Mietpartei Herr QW ein.”
    Verstehe ich es richtig, dass die von dem Vormieter verursachten Kosten auf meine Tochter umgelegt werden? Sollte ich richtig liegen, ist so eine Vorgehensweise üblich? Wie sollten wir damit umgehen: akzeptieren oder beanstanden?
    Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.
    Beste Grüße,
    Inna M

    • Dennis Hundt
      23. Oktober 2021 - 19:56 Antworten

      Hallo Inna,

      Ihr Tochter übernimmt die “Vergangenheit” des ausscheidenden Mieters. Sie bekommt ein mögliches Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung, müsste aber auch eine Nachzahlung tragen. Das ist so schön üblich, da es wenig Aufwand für die Beteiligten bedeutet.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Inna M
        23. Oktober 2021 - 20:17 Antworten

        Herzlichen Dank für die prompte Rückmeldung. Sie haben mir sehr geholfen.

  • Max A.
    1. Dezember 2021 - 11:35 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    meine Frage bezieht sich auf eine ehemalige 4er WG.

    Es gab 1-2 Hauptmieter und 2 Untermieter. Ich war einer dieser Untermieter.
    Ich selber habe kein Mietvertrag bekommen, weder vom Vermieter noch vom Hauptmieter, geschweige unterschrieben.

    Kann ich trotzdem, bei einer Nebenkostennachzahlung, vom Hauptmieter oder Vermieter, zur Kasse gebeten werden?!

    Viele Grüße,
    Max A.

  • Kimberly T.
    16. November 2022 - 13:37 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Ich wohne in einer 5er WG und in meinem Mietvertrag ist eine Betriebskostenpauschale von 60 Euro sowie eine Pauschale für Stromkosten von 30 Euro festgelegt. Diese setzen sich anteilig aus Gemeinschaftsfläche und Zimmergröße zusammen.
    Nun sind wir darüber informiert worden, dass die Energiekostenpauschale, ab dem 01.01.2023, um 45 Euro steigt, wobei der Betrag für alle Mitbewohner, unabhängig von der Zimmergröße, gleich ist. Ist das üblich?

    Vielen Dank im Voraus,
    Kimberly T.

    • Dennis Hundt
      16. November 2022 - 18:55 Antworten

      Hallo Kimberly,

      auch eine Pauschale kann grundsätzlich erhöht werden, der Vermieter muss Ihnen aber im Grund auf den Euro genau darlegen, warum sich die Pauschale erhöhen soll. Mehr auch hier: https://www.nebenkostenabrechnung.com/erhoehung-nebenkosten/#III

      Wenn jeder einen separaten Vertrag für sein Zimmer hat, wird es für den Vermieter richtig kompliziert. Er muss die Erhöhung pro Zimmer darlegen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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