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Nebenkostenabrechnung in einem Untermietverhältnis

Im Untermietverhältnis gibt es 3 Beteiligte: Hauptvermieter, Untervermieter und Untermieter. Auch ein Untermieter verursacht Nebenkosten. Da er im Verhältnis zum Hauptvermieter nicht in einem Vertragsverhältnis steht, braucht der Hauptvermieter in der Nebenkostenabrechnung das Untermietverhältnis nicht abzurechnen. Er hat auch keinen Anspruch gegen den Untermieter auf Zahlung von Nebenkosten. Die vertragliche Beziehung des Untermieters regelt sich ausschließlich im Untermietverhältnis.

Es ist Aufgabe des Untervermieters, die Nebenkosten im Untermietvertrag zu bezeichnen und zu beziffern. Aus rein praktischer Sicht dürfte die Aufteilung der Nebenkosten auf den Untervermieter einerseits und den Untermieter andererseits schwierig und nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich sein. Da der Energieverbrauch nur über entsprechende Erfassungsgeräte erfasst werden kann, müsste der Untervermieter selbst eigenständig Erfassungsgeräte installieren, um den Energieverbrauch seines Untermieters zu erfassen.

Bevor wir hier ins Detail gehen, sollten Sie sich zu den wesentlichen Eckdaten eines Untermietvertrages informieren. Beispielsweise bei Immonet finden Sie grundsätzliches zum Untermietvertrag.

Nebenkostenabrechnung nach der Wohnfläche

Eine praktikablere Möglichkeit besteht darin, den Energieverbrauch des Untermieters anteilig auf die Wohnfläche des Untermieters abzustellen und danach abzurechnen. Dann aber kann es zu Ungerechtigkeiten kommen, da der tatsächliche Energieverbrauch, insbesondere soweit Räume gemeinschaftlich genutzt werden, nicht unbedingt sachgerecht erfasst werden kann.

Vereinbarung einer Warmmiete mit dem Untermieter

Einfacher ist es, die Untermiete als Pauschalmiete (Warmmiete) zu vereinbaren, so dass sich der Mietzins aus dem Grundmietzins und einem Pauschalbetrag für die Nebenkosten zusammensetzt.

Diesen Pauschalbetrag muss der Untervermieter im Hinblick auf seine eigene Nebenkostenvorauszahlung im Voraus entsprechend einkalkulieren, so dass die Pauschale einigermaßen realitätsgerecht ist und er nicht etwa draufzahlt, aber auch nicht zu viel vereinnahmt. Bei Vereinbarung einer Warmmiete gelten sämtliche Nebenkosten als mit der Untermiete bezahlt. Damit ist das Risiko verbunden, dass sich der Untermieter vielleicht wenig motiviert sieht, an der Einsparung des Energieverbrauchs mitzuwirken.

Der Untervermieter sollte den Energieverbrauch kalkulieren

Auch trägt der Untervermieter das Risiko, dass sich der Energieverbrauch seines Untermieters tatsächlich im Rahmen der vereinbarten Pauschale bewegt. Stellt sich heraus, dass der Untermieter ein Energieverschwender ist, zahlt der Untervermieter selbst mehr, als er eigentlich zahlen müsste. Für diesen Fall kann im Untermietvertrag eine Vereinbarung vorgesehen werden, dass die Nebenkostenpauschale den Gegebenheiten angepasst werden muss, falls der Verbrauch des Untermieters eine zugleich festgelegte Bezugsgröße überschreitet.

Wie die Bezugsgröße festgelegt wird, richtet sich danach, mit welchem Energieverbrauch des Untermieters zu rechnen ist. Nutzt der Untermieter auch die Küche und das Bad, kann der Warm- und Kalkwasserverbrauch nach der Personenzahl aufgeteilt werden. Die Heizenergie könnte nach der untervermieteten Wohnfläche zuzüglich eines gewissen Zuschlags für gemeinsam genutzte Räume erfasst werden.

Heizkostenverordnung ist nicht anwendbar

Einer solchen Pauschale steht auch die Heizkostenverordnung nicht entgegen. Nach der Heizkostenverordnung ist ein Vermieter verpflichtet, den Energieverbrauch des Mieters zu mindestens 50 Prozent verbrauchsabhängig abzurechnen. Allerdings ist die Heizkostenverordnung gemäß § 2 nicht anwendbar, wenn in einem Zweifamilienhaus oder einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung eine Wohnung vom Vermieter selbst bewohnt wird. In diesem Fall unterstellt der Gesetzgeber, dass Vermieter und Mieter im gegenseitigen Interesse möglichst wenig Energie verbrauchen und sich eine verbrauchsabhängige Abrechnung ermöglicht.

Entsprechend dieser Vorgabe sollte die gesetzliche Ausnahmeregelung auch auf alle Überlassungsverhältnisse anzuwenden sein, die nur zwei Nutzungseinheiten oder zwei Beteiligte betreffen. Da auch im Rahmen des Untermietverhältnisses nur zwei vertraglich Beteiligte vorhanden sind, ist die Nichtanwendung der Heizkostenverordnung sachgerecht.

Vermieter kann Untermietzuschlag fordern

Nimmt der Mieter einen Untermieter in seine Räume auf, kann der Vermieter die Erhöhung des Mietzinses verlangen. Voraussetzung ist, dass die Aufnahme einer dritten Person tatsächlich ein Untermietverhältnis gegründet. Die Aufnahme des Ehepartners oder Lebenspartners ist jedenfalls nicht als Untervermietung anzusehen.

85 Antworten auf "Nebenkostenabrechnung in einem Untermietverhältnis"

  • Bettina Belabbes
    31. Mai 2016 - 15:07 Antworten

    Ich habe einen Untermieter in meiner Wohnung und er zahlt eine Warmmiete. Was kann jetzt der Vermieter bei der Nebenkostenabrechnung meinem Untermieter anrechnen.
    mit freundlichem Gruß
    Bettina Belabbes

    • Dennis Hundt
      31. Mai 2016 - 18:30 Antworten

      Hallo Bettina,

      ich verstehe Ihre Frage leider nicht.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Alexander Seher
    24. Juni 2016 - 02:47 Antworten

    Ich würde gerne eine faire Regelung für mich und meine mit mir wohnenden Untermieter in unserer WG vereinbaren. Leider habe ich wenig Ahnung von den Betriebskosten. Ich weiß lediglich was die Vormieter vorausgezahlt haben und was sie letztes Jahr nachzahlen mussten. Anhand davon habe ich eine Betriebskostenpauschale mi Rücksichtnahme der genutzten Flächen durch die jeweiligen Untermieter ausgerechnet.
    Jetzt ist mir aber gekommen, dass ich dann womöglich am Ende drauf zahlen müsste, falls die Nebenkostenabrechnung für mich als Hauptmieter teurer ist.
    Wäre es vielleicht doch besser eine Nebenkostenvorauszahlung zu vereinbaren?
    Ich bin aber Student und habe gar keinen “Zugang” zu den Nebenkosten. Z.b. sind an den Heizungen bei uns auch Zähler dran, aber ich weiß ja nicht wie man die abliest und außerdem habe ich keine Ahnung über die ganzen Kosten, da das ja alles über meinen Vermieter läuft.
    Wäre es insofern auch okay, zur Abrechnung die Nebenkostenabrechnung von dem Vermieter zu nehmen und auf die genutze Wohnfläche umzurechnen. Reicht dies als Nebenkostenabrechnung?

    • Dennis Hundt
      24. Juni 2016 - 08:24 Antworten

      Hallo Alexander,

      eine Pauschale wäre einfacher, die Nebenkostenabrechnung über geleistete Vorauszahlungen genauer und fairer. Eine Umlage nach Wohnfläche ist möglich. Sie müssen nur prüfen, ob Sie an die Heizkostenverordnung gebunden sind oder nicht.

      Im Zweifel würde ich die Verträge rechtlich überprüfen lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Karry
    1. Juli 2016 - 12:11 Antworten

    Ich bin Untermieter in einer WG und in kommenden Monat für 10 Tage im Urlaub. Kann ich deshalb einen drittel von den Nebenkosten einbehalten? Schließlich nutze ich ja nichts in diesem Zeitraum.

    • Dennis Hundt
      2. Juli 2016 - 10:36 Antworten

      Hallo Karry,

      es ist absolut normal, dass Sie auch in Ihrem Urlaub und z.B. an einem Wochenende, in dem Sie die Wohnung verlassen, die Nebenkosten zahlen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Fabian Langer
    1. Juli 2016 - 19:06 Antworten

    Hallo,

    ich habe eine Frage bezüglich Nebenkosten bei der Untervermietung.

    Ich hatte 3 Monate ein Zimmer inkl. eigenem Bad gemietet. Die Miete betrug laut Mietvertrag XY € inkl. Nebenkosten (Internet, Strom, Heizkosten).
    Heute, 6 Monate nach meinem Auszug, habe ich eine Nebenkostenabrechnung erhalten und soll 366,03 € Nachzahlen. Laut der Abrechnung habe ich keine Vorauszahlungen geleistet.

    Haben Sie eventuell Tipps für ein weiteres Vorgehen?
    Da im Mietvertrag nicht weiter erläutert weiß ich leider nicht wie hoch die Kaltmiete und wie hoch die Nebenkostenvorrauszahlungen waren.

    VG
    Fabian

      • Fabian Langer
        2. Juli 2016 - 12:03 Antworten

        Vielen Dank für die schnelle Antwort.

        Wenn ich das richtig verstehe, müssen die Heizkosten nach der Heizkostenverordnung verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Ist eine pauschale dann unzulässig? Wer hätte dann den Nachteil? Ich als Mieter oder der Vermieter?

        VG
        Fabian

  • Sofia Hassiotaki
    4. Juli 2016 - 18:36 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich habe vor mein komplettes 1-Zimmer-Apartment für ein halbes Jahr unterzuvermieten. Der Untermieter bezahlt jeden Monat Kaltmiete und zusätzlich Nebenkosten, sprich eine Nebenkostenvorauszahlung.
    Wenn nun die Nebenkostenabrechnung kommt, kann ich diese dann auf mich und den Untermieter aufteilen, da er ja ein halbes Jahr lang auch Kosten verursacht hat und diese nicht allein mein Verdienst sind?

    Viele Grüße,
    Sofia

    • Dennis Hundt
      4. Juli 2016 - 19:41 Antworten

      Hallo Sofia,

      genau, so würde man das normalerweise machen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sascha
    14. Juli 2016 - 14:25 Antworten

    Hallo,

    ich wohne in einer WG seit September 2015. Bei meinem Einzug wurde ich und noch weitere Mitbewohnerin zu den neuen Hauptmietern der Wohnung, während eine der alten Parteien vorerst noch im Mietvertrag verblieb. Es wurde also kein neues Mietverhältnis für die Wohnung eingegangen, sondern nur der alte Vertrag geändert.

    Jetzt kam die NKA für 2015 bei uns an und meine Frage wäre, ob es rechtens ist für den Zeitraum vom 01.01. – 31.08.2015 die Nachzahlung der Nebenkostenabrechnung bei dem alten Mietern geltend zu machen?

    Viele Grüße und Dank vorweg,

    Sascha

    • Dennis Hundt
      14. Juli 2016 - 15:43 Antworten

      Hallo Sascha,

      Sie sind Ansprechpartner für den Vermieter. Im besten Fall haben Sie mit den ausgezogenen Mietern eine Vereinbarung getroffen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Katja
    23. Juli 2016 - 07:50 Antworten

    Hallo,

    Ich habe vor, eine Wohnung zur Untermiete für 6 Monate zu beziehen. Der aktuelle Mieter zahlt für 2 Personen Nebenkosten von 235€.
    In meiner bisherigen, größeren Wohnung komme ich immer auf ca 120€.
    Wie kann man das fair regeln, wenn ich dort alleine einziehe?
    Will zum Einen niemanden vor den Kopf stoßen, aber auch keine 100€ im Monat verschenken.
    Danke

  • Christian
    29. Juli 2016 - 11:49 Antworten

    Hallo,

    ich lebe seit nunmehr 3 Jahren als Untermieter in einer WG, ohne festen Untermietvertrag. Mein Mitbewohner ist Hauptmieter und möchte nun die letztjährig angefallene Nebenkostennachzahlung gegen mich geltend machen. Es besteht keine festgeschriebene, schriftliche Vereinbarung in welchem Verhältnis wer der Bewohner was nachzuzahlen hat. Er beruft sich auf das Gewohnheitsrecht (dass ich hier gewohnheitsmäßig seit 3 Jahren lebe) und leitet daraus einen Anspruch auf Nebenkostennachzahlung gegen mich ab. Ist dies rechtens bzw. vor Gericht standhaft ?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    • Dennis Hundt
      31. Juli 2016 - 21:12 Antworten

      Hallo Christian,

      wenn die letzten Nachzahlungen / Guthaben aufgeteilt wurden, macht es doch Sinn, das auf für das drauflegende Jahr zu zu machen, oder?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Isabelle
    15. August 2016 - 14:30 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    Ich habe die Hälfte meiner Wohnung untervermietet. Es gab eine Kaltmiete plus Nebenkosten, die ich allerdings damals nur so ungefähr aufgeteilt hatte, um zwei runde Beträge zu haben (war mir über die Folgen nicht ganz bewusst). Im Untermietvertrag ist jedoch auch festgelegt, dass bei eventuellen Nachzahlungen vom Untermieter noch Nachzahlungen gefordert werden können.

    Nun gab es sowohl bei Strom als auch Bei Gas kleine Rückzahlungen und mein Untermieter ist bereits ausgezogen. Bin ich vertraglich verpflichtet, diese Rückzahlungen auch mit dem Untermieter zu teilen? Davon steht nichts im Vertrag.

    Über eine Antwort freue ich mich sehr. Vielen Dank!

    • Dennis Hundt
      16. August 2016 - 12:23 Antworten

      Hallo Isabelle,

      ich kenne die genaue Formulierung in Ihrem Vertrag nicht, aber wenn Sie eine Nachzahlung teilen wollen, wäre auch die Verteilung des Guthabens fair, oder nicht?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jacqueline P
    19. September 2016 - 21:39 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich habe folgendes Problem. Ich habe das letzte Jahr ein Zimmer meiner 2 ZW untervermietet. Die Miete war pauschal für alles inklusive NK und Internet etc. Die Dame hat im Monat März und April konstant auf 5 geheizt und mündlich nach einigen Streitereien zugesagt etwaige Nebenkosten zu tragen. Jetzt ist sie ausgezogen, Kaution ist schon an sie zurück gegangen und nun kam die Abrechnung der Nebenkosten für den Monat März. Ich habe eine Nachzahlung alleine für die Heizkosten von 170€! Natürlich hält sie sich nicht tan ihr wort und weigert sich, zumindest die Hälfte davon zu tragen. Wer ist nun im Recht und was kann unternommen werden?

    Außerdem standen beide Wohnungen unter mir (Altbau, schlecht isoliert, bereits jetzt friere ich schon leicht) den gesamten Winter über leer, Heizung aus und Fenster auf. Ich habe den Vermieter mehrere Mal gebeten, die Fenster zu schließen, da die Böden eine starke Kälte ausstrahlten und zu heizen. Er kam meiner Bitte nie nach.
    Kann ich nun einen Teil der geforderten Nachzahlung auch einbehalten aus dem genannten Grund? Immerhin wären die Heizkosten nicht so hoch, wären die Wohnungen darunter beheizt gewesen bei den Minustemperaturen im März diesen Jahres.

    Eine letzte Frage wäre, wie ich nun mit meiner neuen Untermieterin solche Probleme in der Zukunft umgehe. Sie zahlt momentan 100€ NK für Strom, Wasser, Heizung, Internet, etc.

    Vielen Dank für Ihre Hilfe!

    Mit freundlichen Grüßen

    • Dennis Hundt
      20. September 2016 - 08:59 Antworten

      Hallo Jacqueline,

      danke für Ihren Beitrag – ich versuche Ihnen in aller Kürze zu helfen:

      Es ist schlicht eine Frage der Beweisbarkeit von mündlichen Nebenanreden. Die Untermieterin bezieht sich nachvollziehbarer Weise auf den (öffentlich) schriftlichen Mietvertrag.

      Zu Ihrem zweiten Punkt: Genau deshalb werden Heizkosten zu teilen auch nach Fläche und nicht nur nach Verbrach abgerechnet.

      Sie könnten mit Ihren neuen Untermietern abrechnen – der Aufwand ist natürlich entsprechend höher.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Lars
    11. Oktober 2016 - 08:10 Antworten

    Hallo,

    wir leben zu viert in einer 2015 neugegründeten WG.

    Nach 11 Monaten ist einer der Bewohner ausgezogen. Wenn wir jetzt die Nebenkostenabrechnung bekommen, muss dann der ausgezogene Mitbewohner auch noch zahlen? Er lebte ja schließlich 11 Monate hier!

    • Dennis Hundt
      11. Oktober 2016 - 09:17 Antworten

      Hallo Lars,

      es kommt immer auf die individuelle Situation ab. Waren als vier Hauptmieter oder war der ausgezogene Mieter ein Untermieter mit Pauschalmiete?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Lars
        11. Oktober 2016 - 20:20 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        tut mir leid für den doppelten Post. Aus irgendeinem Grund wurde er nicht angezeigt.

        Einer der Mitbewohner ist der Hauptmieter und hat die drei anderen als Untermieter unter Vertrag.

        • Dennis Hundt
          12. Oktober 2016 - 14:53 Antworten

          Hallo Lars,

          wenn eine Vorauszahlung vereinbart wurde, kann auch über die 11 Monate abgerechnet werden. Es kommt darauf an, was im Mietvertrag mit dem Untermieter vereinbart wurde.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

          • Lars
            12. Oktober 2016 - 15:18

            Hallo Herr Hundt,

            im Wortlaut heißt es:

            Falls Nachzahlungen aus der Jahresabrechnung der Nebenkosten anfallen, ist der Untermieter verpflichtet, sich an diesen zu beteiligen nach folgendem Schema: Gesamtbetrag aufgeteilt durch die Anzahl der Bewohner dieser Wohnung.

            Schöne Grüße

          • Dennis Hundt
            14. Oktober 2016 - 08:26

            Hallo Lars,

            um eine Vorauszahlung + Abrechnung wirksam zu vereinbaren, müssen i.d.R. zum Beispiel auch die einzelnen Nebenkostenpositionen aufgeführt sein. Lassen Sie Ihren Klausel im Zweifel anwaltlich prüfen..

            Viele Grüße

            Dennis Hundt

  • Lars
    14. Oktober 2016 - 12:04 Antworten

    Es scheint so, wenn immer ich einen neuen Kommentar verfasse, wird unsere Konversation wieder angezeigt. Komisch 😉

    • Dennis Hundt
      14. Oktober 2016 - 12:33 Antworten

      Hallo Lars,

      jeder Kommentar muss freigeschaltet werden und ist dann erst öffentlich sichtbar.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Philipp
    13. Dezember 2016 - 19:27 Antworten

    Hallo,

    ich hatte 3 Monate ein Zimmer. Im Untermietvertrag war weder eine Kaltmiete, Nebenkostenvorauszahlung noch eine -Pauschale eingetragen (alle Dre durchgestrichen) sondern nur am Ende:

    “Der zu zahlende Mietzins beträgt monatlich und unter Berücksichtigung der Vorauszahlung bzw. Pauschalen insgesamt 410 Euro.”

    Händisch hat mein Mitbewohner “(warmmiete)” hinter die 410 Euro geschrieben.

    Nun will er, dass ich mich an der Nachzahlung beteilige. Hat er darauf Anspruch?

  • Anett
    14. Dezember 2016 - 21:11 Antworten

    Meine Untermieterin hat gekündigt bis Ende Februar 2017. Sie zieht jedoch Ende Dezember aus und möchte für Januar und Februar die Nebenkosten zurück. Wie kann man das berechnen, wenn ich als Hauptmieterin die Nebenkosten verbrauche? MfG

    • Dennis Hundt
      15. Dezember 2016 - 09:51 Antworten

      Hallo Anett,

      ich würde erstmal die Vereinbarung mit Ihrer Untermieterin prüfen – haben Sie überhaupt Vorauszahlungen vereinbart?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • khan
    29. Dezember 2016 - 02:39 Antworten

    Hallo,
    ich möchte wegen meines befristeten beruflichen Auslandsaufenthaltes 2 von meiner 3 Zi. Wohnung (ca, 71qm) untervermieten.

    Die Zustimmung des Vermieters gem. § 553 Abs.1 BGB fehlt noch. Der Vermieter verlangt, dass die Untermiete der anteiligen Miete der untervermieteten Fläche entsprechen. Was kann man darunter verstehen? Ist es zulässig, dass der Vermieter die Untermiet-höhe festlegt?

    Ich wollte nur ein kleines Zi. (ca 10qm) meiner Wohnung (ca. 70qm) für die Lagerung meiner privaten Sachen selbst nutzen. Da ich nur 2 Räume (ca. 20 und 14qm) untervermieten möchte aber die restlichen Fläche zur Mitbenutzung anbiete, kann ich die Untermiete anteilig 6/7 meiner Kaltmiete verlangen?

    Außerdem muss ich einen Nachweis über die Höhe der Untermiete von allen beteiligten Personen unterschrieben, vorlegen und die Kündigungsmöglichkeiten aus dem Vertrag benennen.

    Kann der Vermieter eine Zustimmung nach § 553 Abs.1 BGB davon abhängig machen?

    • Dennis Hundt
      29. Dezember 2016 - 19:11 Antworten

      Hallo Khan,

      ich kenne Ihnen Einzelfall nicht – aber zumindest ist es üblich, dass der Vermieter entsprechend informiert werden möchte.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Marcel
        16. Mai 2019 - 06:39 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        Ich hatte von April 2017 – November 2018 ein Zimmer in meiner Wohnung untervermietet. Die Nebenkosten sind laut Untermietvertrag in der Warmmiete des Untermieters enthalten. Die Warmmiete habe ich damals so festgelegt, dass jeder genau 50% zahlt, (inkl. Internet, Stadtwerke).
        Nun habe ich eine Nebenkostenrückzahlung erhalten und möchte wissen, wieviel ich verpflichtet bin, an meinen Untermieter zurückzuzahlen. Das wurde im Vertrag leider nicht erwähnt.
        Es ist zwar vertraglich nicht eindeutig festgelegt, meine Untermieterin hat aber meine Küche, sowie Waschmaschine mitbenutzt und ich war ab März 2018 beruflich 3 Tage pro Woche nicht in der Wohnung, habe also auch keine Nebenkosten verursacht. Da kann sie natürlich nichts für, ich finde aber angesichts dessen eine 50/50 Aufteilung der Rückzahlung nicht gerechtfertigt.
        Wieviel muss ich ihr denn zurückzahlen?

        • Dennis Hundt
          16. Mai 2019 - 18:43 Antworten

          Hallo Marcel,

          warum wollen Sie von der 50/50 vereinbaren abweichen? Weil Sie einige Zeit nicht in der Wohnung waren? Was kann Ihr Untermieter dafür und müsste dieser für diese Zeit dann nicht auch mehr Kaltmiete zahlen?

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Mari
    8. Februar 2017 - 15:00 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich habe vor dieses Jahr im Juli für 1 Jahr ins Ausland zu gehen und möchte meine 2,5 Zimmer Wohnung für diese Zeit untervermieten (habe bereits jemanden der für diesen Zeitraum einziehen würde).
    Mein Vermieter hat bereits unter bestimmten Voraussetzungen zugestimmt, u.a. dass ich weiterhin die Verantwortung trage und er die Miete inkl. Nebenkosten weiterhin von mir erhält und auch die Jahresabrechnung über mich läuft. Nun meine Fragen:
    1. Welche Möglichkeiten gibt es hier, dass sowohl die Verantwortung als auch die Kosten und Abrechnungen über den Untervermieter laufen? Kann man das in den Untermietvertrag aufnehmen? Möchte ungern vom Ausland aus die Verantwortung oder irgendwelche Kosten übernehmen müssen.
    2. Ist es besser mir vorab vom Untermieter die Kaution zahlen zu lassen und wenn ich die Wohnung wieder in diesem Zustand übernehme, dann zurückzuzahlen, oder im Untermietvertrag eine Regelung festhalten, dass der Betrag XY bezahlt werden muss, wenn etwas kaputt ist?
    3. Da ich Mitten im Jahr ins Ausland gehe, wie regelt man die Nebenkostenabrechnung (die Abrechnung kommt ja immer Anfang des Jahres für 1 Jahr)? Kann ich also im Vertrag festhalten, dass ich bis Ende Mai (also 5 zwölftel) übernehme und der Untermieter ab Juni (7 zwölftel) bezahlt und nächstes Jahr wieder so regeln?
    4. Wie wird das mit dem Strom geregelt? Ist es besser wenn ich kündige und der Untermieter selbst etwas abschließt, oder sollte der Strom weiterhin über mich und diese Wohnung laufen?

    Sorry für die vielen Fragen und vielen Dank im Voraus 🙂

    • Dennis Hundt
      8. Februar 2017 - 18:30 Antworten

      Hallo Mari,

      wenn Sie mit dem Untermieter eine Abrechnung der Nebenkosten vereinbaren, müssen Sie auch in der Lage sein, die Nebenkostenabrechnung korrekt zu erstellen. Ich würde vielleicht lieber mit einer Pauschale arbeiten. Ein Restrisiko (für zum Beispiel einen hohen Heizkostenteil) verbleibt dann aber.

      Selbstverständlich sollten Sie eine Kautionszahlung vereinbaren.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Tania
    13. März 2017 - 20:07 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich war ein halbes Jahr Untermieter in einer WG. Der Wortlaut zu Miete und Nebenkosten lautet so:

    “Die monatliche Miete inklusive aller Nebenkosten sowie Strom, Telefon/Internet und GEZ beläuft sich auf 390€ und ist jeweils bis zum 27. des vorherigen Monats auf das folgende Konto zu überweisen…”

    Jetzt hat die Hauptmieterin eine Strom-Nachzahlung für die Wintermonate bekommen an der ich mich beteiligen soll. Ist das rechtlich in Ordnung? Es stand ja dazu nichts klar im Vertrag. Steht mir eigentlich eine Nebenkostenabrechnung zu? Ich habe nämlich erfahren dass ich im Vergleich zum Vormieter generell zuviel für Nebenkosten bezahlt habe. Die Nachzahlung kommt meiner Meinung nach vor allem zustande weil wir einmal einen Heizungsaufall hatten und mit Elektroöfen heizen mussten und meine Hauptmieterin 70% des Tages zuhause verbracht hat.
    Danke

    • Dennis Hundt
      14. März 2017 - 09:22 Antworten

      Hallo Tania,
      offensichtlich handelt es sich bei Ihnen nicht um eine Vorauszahlung. Bitte lesen Sie mit dieser Info den Artikel oben nochmals genau.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Bruno Cavalcante
    19. April 2017 - 00:01 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    zunächst Danke für den Artikel und Ihre Hilfe. Ich habe von Oktober 2016 bis März 2017 in einer 2er WG als Untermieter gewohnt. Ich hatte einen Untermietvertrag mit meinem Untervermieter vereinbart, wo es steht, dass ich eine monatliche Kaltmiete sowie eine Nebenkostenvorauszahlung zahle. Nun ist der Vertrag zu Ende gegangen. Bei der Schlüsselübergabe würde nichts bezüglich Schäden oder Mängel in dem WG-Zimmer festgestellt. Trotzdem möchte der Untervermieter die gesamte Kaution einbehalten und begründet, dass eine Rückzahlung erst nach Erhalten der Nebenkostenabrechnung möglich ist. Für das Jahr 2015 musste die WG insgesamt 600€ nachzahlen. Da ich 6 Monate dort gelebt habe, habe vorgeschlagen, dass der Untervermieter 150€ einbehält (600/2 Personen/2 Semester). Er hat mein Angebot abgelehnt. Liege ich hier falsch?

    In meinem Vertrag steht: Der Untermieter erhält die Kaution bei Beendigung des Mietverhältnisses zurück, sofern vom Untermieter sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag erfüllt werden. Anderenfalls ist der Hauptmieter zur Einbehaltung eines Teils der Kaution berechtigt (z.B. bei ausstehenden MItzahlungen).

    Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Hilfe.

    Viele Grüße

    Bruno

  • Susann
    4. August 2017 - 23:34 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    bin ich als Untervermieter verpflichtet bei einer Rückzahlung der Nebenkosten, diese auf die Untermieter aufzuteilen auch wenn diese schon vor Ablauf des Hauptmietvertrages ausgezogen sind ?
    Es handelte sich um eine Warmmiete inklusive aller Nebenkosten.

    Viele Grüße

    Susann

    • Dennis Hundt
      7. August 2017 - 12:54 Antworten

      Hallo Susann,

      haben Sie mit den Untermietern eine Vorauszahlung der Nebenkosten inkl. Abrechnung vereinbart? Lesen Sie am besten im Mietvertrag nach.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Lena
    5. August 2017 - 16:43 Antworten

    Hallo!
    Ich habe eine Frage bezüglich der Nebenkosten in einer WG. Meine Mitbewohnerin geht jetzt für ein Auslandssemester weg. Wenn sie für diese Zeit keinen zwischenmieter findet, muss ich dann die Nebenkosten alleine tragen oder ist sie verpflichtet für kosten weiterhin aufzukommen?

    Besten Dank und liebe Grüße
    Lena

    • Dennis Hundt
      7. August 2017 - 12:55 Antworten

      Hallo Lena,

      Ihre Mietbewohnerin muss Ihre Pflichten aus dem Mietvertrag (mit Ihnen oder mit dem Vermieter) natürlich weiterhin erfüllen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Susann
    24. August 2017 - 20:23 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    vielen Dank für Ihre Antwort.
    Ich hatte mit der Untermieterin vertraglich eine Warmiete inkl. aller NBK vereinbart. Die detailliert als Kaltmiete NBK im Vertrag aufgeführt war. Eine Abrechnung war nicht vertraglich vereinbart.

    Viele Grüße

    Susann

  • Carola
    29. August 2017 - 12:11 Antworten

    Hallo,

    mein Partner und ich haben uns ein Einfamilienhaus gekauft, in dem die Souterrain-Wohnung vermietet ist.
    Für die Wohnung gibt es keine separaten Zwischenzähler, alles läuft auf einen Zähler.

    Im Moment zahlt der Mieter eine Warmmiete.
    Muss ich hier eine Nebenkostenabrechnung machen?
    Welche Kosten kann ich alles mit auf den Mieter umlegen?

    Schöne Grüße
    Carola

    • Dennis Hundt
      29. August 2017 - 16:34 Antworten

      Hallo Carola,

      schauen Sie in den Mietvertrag, ob dort eine Pauschale oder Vorauszahlung vereinbart wurde. Ob es Zähler gibt oder nicht, spielt erstmal keine Rolle.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Carola
        30. August 2017 - 08:51 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        im Mietvertrag sind Nebenkosten, Grundmiete und Miete für die Garage separat aufgelistet und die Gesamtmiete muss im Voraus gezahlt werden.
        Habe gestern erfahren, dass die jetzige Vermieterin noch nie eine Nebenkostenabrechnung gemacht hat.

        Schöne Grüße
        Carola

  • Julia R.
    26. Oktober 2017 - 21:20 Antworten

    Lieber Dennis,

    ich als Studentin habe meine Wohnung für 6 Monate Zwischenvermietet. Im Vertrag war lediglich eine Warmmiete festgehalten. Nun bekam ich leider eine Nebenkostenabrechnung von 365 Euro.
    Im vorherigen Jahr, in dem ich selbst in der Wohnung gewohnt habe betrug sie lediglich wenige Euro.

    Ich bin nun verzweifelt, die Zwischenmieterin will keinen Teil der Kosten übernehmen. Sie meint sie hätte warm gezahlt…
    Gibt es die Möglichkeit das Geld noch zurückzuholen oder sind meine Chancen aussichtslos?

    Ich hoffe auf eine Antwort!
    Viele Grüße
    Julia

    • Dennis Hundt
      27. Oktober 2017 - 09:36 Antworten

      Hallo Julia,

      über die Nebenkosten können Sie mit Ihrer Untermieterin nur abrechnen, wenn Sie eine Vorauszahlung + Abrechnung der Nebenkosten im Mietvertrag vereinbart haben.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Clara
    22. November 2017 - 15:09 Antworten

    Hallo! Ich habe von März bis Ende Juli als Untermieterin in einer WG gewohnt und immer einen festen Betrag gezahlt. Jetzt nach über einem Jahr will meine damalige Mitbewohnerin und sozusagen meine Vermieterin noch die Hälfte der Nebenkostenabrechnung von 2016 bei mir eintreiben
    Darf sie Das? Es ist schließlich über ein Jahr her und doch eigentlich nicht mein Problem dass sie ihre HauptAbrechnung erst jetzt bekommen hat? Vielen Dank schonmal für sie Hilfe

    • Dennis Hundt
      22. November 2017 - 15:16 Antworten

      Hallo Clara,

      wenn der Abrechnungszeitraum von Januar bis Dezember geht, muss die Nebenkostenabrechnung bis Ende 2017 beim Mieter sein. Unabhängig von Ihrem Auszug mitten im Jahr.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Martin
    3. Dezember 2017 - 00:00 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    ich bin im April 2016 in eine WG als Untermieter gezogen & habe einen Vertrag zur Übernahme eines Zimmers unterzeichnet. Dort wurde die Kaution meiner Vormieterin an mich übergeben, eine “Kaltmiete” für das Zimmer an den Vermieter sowie “Nebenkosten” an eine Mitbewohnerin festgelegt. Eine schriftliche/mündliche Genehmigung seitens des Vermieters erfolgte nicht.
    Wie sich herausgestellt hat, war die Vormieterin (meine Vertragspartnerin) selbst Untermieterin & der tatsächliche Hauptmieter ist ausgezogen (whs vor 3 Jahren) ohne aber die Wohnung zu kündigen. Entsprechend habe ich keinen Untermietvertrag mit dem Hauptmieter geschlossen.
    Der Vermieter hat im August 2017 eine NKA für 2016 an meine Mitbewohner (alle Untermieter von Untermietern) & mich gestellt. Ich wies darauf hin, dass ich bei genauer Aufschlüsselung bereit bin, meinen Anteil zu begleichen, was nicht erfolgte.
    Im Okt/Nov 2017 gelang dem Vermieter dann eine Kündigung mit dem Hauptmieter. Da ich keinen vertraglichen Anspruch auf meine Kaution sah, bot ich dem Vermieter an, diese einzubehalten zur Deckung der NKA 2016.
    Kurz vor meinem Auszug im Dez 2017 forderte der Vermieter mich auf ebenfalls die NKA für 2017 zu begleichen & wies darauf hin, dass ich ihm meine neue Adresse bekannt geben müsse. Darf mein Vermieter diese Forderungen (NKA 2016/2017 + meine Adresse) stellen, obwohl ich weder einen Vertrag mit dem Hauptmieter noch mit dem Vermieter unterzeichnet habe?

    Ich bin für jeden Hinweis sehr dankbar.

    Viele Grüße
    Martin

    • Dennis Hundt
      3. Dezember 2017 - 13:48 Antworten

      Hallo Martin,

      Ihr Vertragspartner ist Ihr Vermieter (in diesem Fall der Untermieter der Wohnung).

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Elisa
    16. Januar 2018 - 20:46 Antworten

    Hallo, ich erstelle gerade einen Untermietvertrag für mein möbliertes Zimmer.
    Ich weiß nun nicht genau wie ich Nebenkosten aus meinem Hauptmietvertrag und zusätzliche Nebenkosten abrechnen soll.
    Kann ich die Nebenkostenvorrauszahlungen(Betreibskosten/Heizkosten) aus meinem Hauptmietvertrag übernehmen und die zusätzlichen Nebenkosten (Wohnungsstrom, Gas für Herd, Internet GEZ ) als Pauschale angebe?

    Ich möchte nicht, dass der Vermieter denkt, ich schlage aus der Untermiete Profit, da die zusätzlichen Nebenkosten( Internet, Strom, Gas, GEZ) ja nicht im Hauptmietvertrag stehen.

    Danke für Antwort.

  • Dana
    30. Januar 2018 - 03:44 Antworten

    Hallo,

    ich hatte von Juli 2017 bis Januar 2018 einen Untermieter, welcher jetzt eine Nebenkostenabrechnung und Nachzahlung verlangt. Im Mietvertrag wurde eine Nebenkostenpauschale festgehalten. Auch von einer Abrechnung ist nicht die Rede.
    Das Objekt ist eine 1-Zimmer Wohnung.
    Zu was bin ich verpflichtet?

    Vielen Dank für Ihre Zeit

    Liebe Grüße

  • Ina
    14. April 2018 - 09:21 Antworten

    Hallo!

    Ich hab eine dringende Frage.
    Mein Untervermieter hat, nachdem ich ihn um die Rückzahlung einer Serviceleistungen, die in der Miete laut Untermietvertrag inbegriffen ist (Putzfrau), weil diese nie gekommen ist, gesagt, dass er das Geld nicht zurückzahlt, weil die Nebenkosten entsprechend angestiegen seien. Zahlen wollte er mir nicht zeigen. Habe ich im Untermietverhältnis nun Anspruch auf eine Nebenkostenabrechnung und kann ich diese, falls er sie mir nicht zeigen sollte, anhand eines Schätzwertes von der Miete einbehalten? Sie scheinen mir eindeutig zu hoch und wahllos und der Abrechnungszeitraum für Nebenkostenabrechnung ist noch nicht beendet.

    Vielen Dank für die Info!

  • Tatiana Fischer
    3. September 2018 - 09:44 Antworten

    Guten Tag,

    Ich habe eine Wohnung von Mai bis Dezember untergemietet. Wir haben einen Untermietvertrag unterschrieben.

    In Punkt 2. ”Miete und Nebenkosten” steht:
    “Die Miete beträgt 520 Euro.
    Ändert sich die Höhe der Miete oder der Vorauszahlungen/Pauschalen im Hauptmietvertrag , so kann der Hauptmieter die Änderungen auch um Verhältnis zum Untermieter nach Darlegung entsprechend geltend machen”
    Es gibt auch Punkt 5. ”Bezugnahme auf den Hauptmietvertag”:
    Die sich aus dem Hauptmietvertag entsprechenden Rechte und Pflichte gelten auch für den Untermietvertrag, soweit vorliegend nicht gegenteiliges vereinbart wird. Dera Hauptmietvertrag wird Bestandteil dieses Vertrags . Der Untermieter enthält eine Kopie des Hauptmietvertages.”
    Nachdem ich ausgezogen bin, hat der Hauptmieter die Nebenkostenabrechnung bekommen, wo steht, dass man nachzahlen muss. Soll die Nachzahlungen auf mich(Untermieter) auch geteilt werden oder nicht?

    Ich zweifele, weil:
    1. Im Vertragt steht Brutto miete ohne genannte Nebenkosten.
    2.Beim meinen Einzug es wurde keine Ablesung durchgeführt. Wir tatsachlich wissen nicht wieviel habe ich verbraucht (Mai-Dezember ) und wieviel mein Hauptmieter (Januar-Mai).
    3. ich habe keinen Hauptmietvertag bekommen. Es war nicht Bestandteil meines Vertrages.

    Müssen die Nachzahlungen zwischen Hauptmieter und Untermieter geteilt werden? Oder trägt der Hauptvermieter die Kosten selbst?

    Wir können selbst das leider nicht klären.
    Viele Grüße und Danke schön im Voraus.

    • Dennis Hundt
      3. September 2018 - 11:10 Antworten

      Hallo Tatiana,

      Ihre Argumente sind treffend, ich würde die Klausel rechtlich bewerten lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Joelle
    22. November 2018 - 16:38 Antworten

    Guten Tag,

    ich war Hauptmieterin in einer WG mit 2 Untermietern. Nun habe ich eine Nachzahlung der Stadtwerke aus dem eltzten Jahr erhalten. Beide ehemalige Untermieter zahlen mir ihren Anteil nicht. Es gab schriftliche Untermietverträge beim Einzug und Beendigung beim Auszug. Sind sie im Recht nicht zu zahlen oder könte ich dagegen vorgehen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Joelle F.

    • Dennis Hundt
      22. November 2018 - 17:25 Antworten

      Hallo Joelle,

      es kommt darauf an, was Sie im Mietvertrag vereinbart haben. Vorauszahlung oder Pauschale.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Verena
    8. Dezember 2018 - 13:07 Antworten

    Guten Tag,

    ich wohne seit zweieinhalb Jahren in einer WG. Jetzt habe ich erstmals eine Nebenkostenabrechnung für 2016 und 2017 erhalten. Da diese Abrechnung laut Untervermieterin so viel Arbeit ist möchte sie pro Jahr dafür 50 Euro verrechnen. Davon steht allerdings nichts im Vertrag. Genauso die GEZ-Gebühren von 70 Euro. Laut Untermietvertrag umfassen die Nebenkosten auch die Festnetz- und Internetverbindung. Ansonsten wurden keine besonderen Vereinbarungen getroffen. Sind diese beiden Posten trotzdem rechtens?
    Vielen Dank und liebe Grüße
    Verona

  • Torsten
    21. März 2019 - 15:47 Antworten

    Ich bin Untervermieter und habe eine Frage zu einem Mietverhältnis mit einem Untermieter. Er wohnt hat seit Jahren einen Untermietvertrag unterzeichnet und zahlte regelmäßig Miete sowie Betriebs- und Nebenkosten an mich. Jedoch wohnt er seit einigen Jahren nicht, sondern bei seiner Freundin. Nun ist er in einer finanziell sehr angespannten Situation. Und somit endet auch seine Zahlungsbereitschaft. Er möchte nun auf einen Schlag für die letzten Jahre die Betriebs- und Nebenkosten zurück erhalten, ohne sie qualifiziert zu benennen. Er möchte auch nicht ausziehen, „bis das geklärt ist“. Jahresabrechnungen zu Nach- und Rückzahlungen von Betriebs- und Nebenkosten erhielt er. Ein Ein- oder Widerspruch erfolgte nie. Welche Chancen hat er? Welche Chancen habe ich nun, ihn „loszuwerden“?

    • Dennis Hundt
      21. März 2019 - 17:03 Antworten

      Hallo Torsten,

      als Vermieter müssen Sie die Zustellung der Nebenkostenabrechnung sicherstellen und beweisen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Marie
    2. November 2019 - 11:41 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    Ich wohne in einer WG zur Untermiete und zahle monatlich eine Warmmiete (Pauschalmiete ohne Nebenkostenabrechnung). Allerdings steht zusätzlich dazu im Vertrag: „Ändert sich die Höhe der Miete oder der Vorauszahlungen/Pauschalen im Hauptmietvertrag, so kann der Hauptmieter die Änderungen auch im Verhältnis zum Untermieter nach Darlegung entsprechend geltend machen“. Heißt das, dass ich verpflichtet bin eine eventuelle Nebenkostennachzahlung zu tragen? Wenn ja, in welcher Höhe? Von einer Bezugsgröße steht nichts in meinem Untermietvertrag. Was passiert, wenn ich mich nicht an der Nachzahlung beteilige? Kann meine Kaution hierfür verwendet werden?

    Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,
    Marie

    • Dennis Hundt
      4. November 2019 - 12:33 Antworten

      Hallo Marie,

      von einer “Nebenkostennachzahlung” ist keine Rede. Es geht um die Änderung der Vorauszahlung / Pauschale für den Hauptmietvertrag. Es kann also ggf. zu Änderungen in der Zukunft kommen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Lea
    18. November 2019 - 16:24 Antworten

    Lieber Herr Hundt,

    In meinem unbefristeten Untermietvertrag zahle ich eine Nebenkostenpauschale von 50 Euro. Des Weiteren ist in dem Vertrag folgendes festgehalten > “Der Hauptmieter ist gegenüber dem Untermieter unter Beachtung von §560 BGB berechtigt, die Pauschale anzupassen, sollte sich herausstellen, dass sich vereinbarte Nebenkosten erhöht haben und die Pauschale zur Deckung nicht mehr ausreicht”.

    Muss ich also bei einer Nebenkostenabrechnung, die höher ausfällt, als der Untervermieter erwartet, die Kosten rückwirkend mit decken? Sollte aufgrund es aufgrund von erhöhten Nebenkosten zu einer Anpassung der Pauschale kommen, wie werde ich informiert und ab wann muss ich die erhöhte Nebenkostenpauschale zahlen?

    Vielen Dank und herzliche Grüße
    Lea

    • Dennis Hundt
      21. November 2019 - 21:06 Antworten

      Hallo Lea,

      ich Blick in “§ 560 Veränderungen von Betriebskosten” BGB hilft. Ist einfacher, als wenn ich den Inhalt hier wiedergebe.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Katharina
    5. Dezember 2019 - 17:55 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    wir wohnen seit Mitte 2019 zur Untermiete, im Vertrag ist eine NK-Vorauszahlung von EUR 130 pro Monat festgelegt.

    Der Hauptmieter (demnach unser Vermieter) möchte nun eine NK-Nachzahlung aus dem Vorjahr (d.h. 2018, der Abrechnungszeitraum entspricht genau dem Kalenderjahr) gegen uns geltend machen.

    Ist dies rechtens, wenn wir im Abrechnungszeitraum noch gar nicht Untermieter waren, sondern erst ca. 6 Monate später?

    • Dennis Hundt
      16. Dezember 2019 - 15:54 Antworten

      Hallo Katharina,

      abgerechnet werden kann nur über den Zeitraum, in dem Sie in der Wohnung leben. Das sollte für Ihren Untervermieter eigentlich selbsterklärend sein.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Yvonne Gerber
    30. Januar 2020 - 13:45 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich habe ca. 2 Jahre als Untermieterin gewohnt. Ich bewohnte in dieser Zeit die Wohnung alleine. Wir hatten im Mietvertrag eine Pauschalmiete vereinbart. Soweit so gut. Nun ist es aber so, dass ich für das Finanzamt also für die Steuererklärung eine Betriebskostenabrechnung vorlegen muss, um dafür einen Pauschalbetrag zurück zu bekommen. Meine ehemalige Vermieterin weigert sich aber strikt, mir eine Kopie der Betriebskostenabrechnung zu geben. Gibt es da für mich eine Lösung oder muss ich das so hinnehmen. Der Hauptvermieter kann mir da nicht weiterhelfen, da ich den Vertrag mit deren Mieterin hatte.

    Vielen Dank und herzliche Grüsse,

    Yvonne Gerber

    • Dennis Hundt
      31. Januar 2020 - 10:30 Antworten

      Hallo Yvonne,

      Mieter und Vermieter vereinbaren eine Pauschale, weil geben nicht abgerechnet werden soll. Ich denke Sie haben keine Möglichkeit eine Nebenkostenabrechnung zu erhalten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Mike
    30. Mai 2020 - 08:12 Antworten

    Ich habe meine komplette Wohnung Mitte 2018 für ein Jahr untervermietet.
    Jetzt, ein Jahr nach Ende der Untermiete verlangt der Untermieter meine Nebenkosten Abrechnung mit dem Hauptvermieter. Es gibt ca. 200 Euro NK Rückzahlung an mich (Untervermieter) von dem Hauptvermieter.
    Hat der Untermieter Anspruch auf dieses Geld? anderes gesagt bin ich verpflichtet gegenüber des Untermieters NK Rückzahlung?

    • Dennis Hundt
      2. Juni 2020 - 08:42 Antworten

      Hallo Mike,

      was haben Sie bzgl. der Nebenkostenabrechnung im Mietvertrag vereinbart?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • jaso
    13. Juli 2020 - 13:44 Antworten

    Hallo,
    ich habe eine Wohnung als Untermiete für 5 Monate gemietet. ich hatte eine Nebenkostenvorauszahlung bezahlt. Nun ist die Abrechnung da und ich habe mehr bezahlt als, wenn ich diese Kosten mit meiner Untervermieterin aufteile. Ich habe nach Aufteilung der Kosten sowie nach Rückzahlung der extra bezahlten Nebenkosten. Jedoch behauptet die Untervermieterin, dass diese Aufteilung der Kosten sehr Kostenaufwändig ist. Meine Frage ist: habe ich das recht auf die mehr bezahlten Nebenkosten zurückzubekommen? und wer bezahlt die Kosten der Aufteilung der Abrechnungen, ich oder der Untermieterin?

    • Dennis Hundt
      14. Juli 2020 - 07:43 Antworten

      Hallo jaso,

      die Nebenkosten werden so verteilt, wie Sie es im Untermietvertrag vereinbart haben. Die Erstellung der Nebenkostenabrechnung ist Verwaltungsarbeit und geht zu Lasten der (Unter)Vermieterin.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Matthias
    19. August 2020 - 15:02 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt!

    Ich wohne in einer 3er WG, wobei mein Kollege Axel und ich Hauptmieter sind. Wir haben Ende 2018 einen Dritten als Untermieter hereingeholt, der Anfang Juni 2020 wieder ausgezogen ist. Es war eine tolle Zeit in der WG, nur gestaltete sich die Suche nach einem neuen Mitbewohner/Untermieter als äußerst schwierig in dieser Phase der Pandemie. Unser alter Untermieter ist arbeitsbedingt weggezogen, hatte ab dem 1.5.20 eine zweite Wohnung, die er Anfang Juni ’20 dann bezog. Gekündigt hatte er bis zum 3.5.20 und obwohl seine Kündigungsfrist Mai/Juni/Juli einschließt, weigert er sich für Juli zu zahlen. Er hat sogar 60% der jeweils doppelten Miete für Mai-Juli von seinem neuen Arbeitgeber bekommen. Da wir ihn nicht rechtlich verfolgen wollen und sich um diesen Kleinkram niemand kümmert, waren wir froh, dass wir uns mit dem alten Untermieter auf jeweils ein Drittel pP für den Monat Juli einigen konnten. Diese Einigung wurde Ende Juni erzielt, stößt mir aber schon seit wenig später dermaßen auf, weil der alte Untermieter ja rechtlich die Kündigungsfrist von seinem Arbeitgeber bezahlt und anerkannt bekommt. Der ehemalige Untermieter fordert jetzt alle Nebenkosten-/ Betriebskosten-/ Internet- und GEZ-Rechnungen der letzten 20 Monate ein.
    Hat der alte Untermieter überhaupt ein Recht auf diese Rechnungen?
    Wie bekommen wir ihn dazu, den bei seinem Arbeitgeber vorliegenden rechtlich anerkannten Vertrag auch einzuhalten?
    MfG
    Matthias

    • Dennis Hundt
      20. August 2020 - 22:25 Antworten

      Hallo Matthias,

      für Sie ist nicht der Arbeitsvertrag o.Ä. relevant, sondern ausschließlich der Mietvertrag. Wenn Sie über die Nebenkosten abrechnen, ist die Belegeinsicht ein Recht des Mieters.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sarah Gerber
    7. März 2023 - 19:33 Antworten

    Guten Tag,

    ich habe ein Untermietverhältnis für zwei Monate geschlossen. Gemietet ist der gesammte Wohnraum. Die Nebenkosten werden durch eine Nebenkostenvorauszahlung beglichen. Nun das Problem:
    Ich habe eine eigene Mietwohnung gefunden. Dadurch werde ich mich im zweiten der zwei Mietmonate nicht in der Untermietwohnung aufhalten und keine Nebenkosten und Strom verbrauchen. Der Untervermieter möchte mir nichts von der bereits gezahlten Nebenkostenvorauszahlung zurück erstatten. Da ich aber keinen Verbrauch haben werde, sehe ich dies als ungerechtfertigt an. Wie kann ich weiter vorgehen und wer ist hierbei im Recht? Vielen Dank im Voraus!

    • Dennis Hundt
      8. März 2023 - 07:37 Antworten

      Hallo Sarah,

      Sie sind die die Vereinbarungen im Mietvertrag gebunden (Zahlung der gesamten Miete). Sofern Sie Vorauszahlungen mit Abrechnung vereinbart haben, werden Sie einen möglichen Minderverbrauch (z.B. Wasser / Heizung) mit der Nebenkostenabrechnung erstattet bekommen.

      Ein Vergleich: Kein Mieter hat Anspruch auf Minderung der Nebenkostenvorauszahlung, weil er z.B. einen Monat vereist oder ähnliches.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Maria Rheme
    27. September 2023 - 17:44 Antworten

    Guten Tag,

    ich habe 6 Monate als Untermieter in einer 2er-WG gewohnt. In meinem Untermietvertrag ist die Kaltmiete mit 500 Euro und die Nebenkosten mit 67 Euro angegeben. Außerdem findet sich in der Vereinbarung die Aussage „Ändert sich die Höhe der Miete oder der Vorauszahlungen/Pauschalen im Hauptmietvertrag, so kann der Hauptmieter die Änderungen auch im Verhältnis zum Untermieter nach Darlegung entsprechend geltend machen.“ Jetzt bittet mich die andere Person, nachdem ich das Haus vor 4 Monaten verlassen habe, zusätzliche Energiegebühren zu zahlen. Ist es legal? Weil wir uns bereits geeinigt haben.

    Vielen Dank.

    • Dennis Hundt
      27. September 2023 - 19:20 Antworten

      Hallo Maria,

      das geht in Richtung Nebenkostenabrechnung mit einer daraus resultierenden Nachzahlung. Das geht m.E. nur, wenn Sie Vorauszahlung und Nebenkostenabrechnung im Mietvertrag vereinbart haben.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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