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Welche Nebenkosten darf ein Vermieter nicht umlegen?

Die Umlagefähigkeit von Nebenkosten bestimmt sich danach, dass diese durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes fortlaufend entstehen. So sind einmalig entstehende Aufwendungen (Dachrinnenreinigung infolge Verstopfung durch Laub) nicht abgedeckt.

Außerdem darf der Vermieter seine durch die Verwaltung des Gebäudes entstehenden Kosten nicht umlegen, ebenso wenig die Kosten für die Prüfung des Jahresabschlusses oder die Kosten für die Geschäftsführung zur Verwaltung des Gebäudes. Nicht umlagefähig sind vor allem Reparatur- und Instandhaltungskosten. Häufiger Streitpunkt ist die Abgrenzung von Reparatur- und Wartungskosten.

29 Antworten auf "Welche Nebenkosten darf ein Vermieter nicht umlegen?"

  • Schaumburg
    20. Juli 2013 - 08:37 Antworten

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    unser Vermieter hat in der Nebenkostenabrechnung die Ablesegebühren für den Kalt Wasserzählen berechnet, ist dies Rechtens.
    Weiterhin wurden Allgemeinstrom und Gebäudereinigung berechnet, obwohl wir einen seperaten Eingang haben und keinen Allgemeinstrom nutzen und auch nicht das Treppenhaus (was gereinigt wird)
    Mit freundlichen Grüssen.
    J. Schaumburg

  • Bauer Werner
    9. März 2015 - 08:39 Antworten

    Darf ein Vermieter die Grundsteuer auf die Mieter umlegen ?

  • Nina
    18. März 2015 - 11:56 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    dürfen die Kosten einer professionell, von einer Reinigungsfirma, durchgeführte Fensterreinigung vom gewerblichen Vermieter auf seine gewerblichen Mieter umgelegt werden? Muss der Vermieter davor 3 Angebote einholen und dem Mieter vorlegen? Oder ist es die Aufgabe des Mieters, seine Fenster selber zu säubern?
    Freundliche Grüsse
    N.

    • Dennis Hundt
      18. März 2015 - 12:48 Antworten

      Hallo Nina,

      wir bewegen uns hier auf Nebenkostenabrechnung.com vor allem im Wohnraummietrecht. Ich kann Ihnen aber einen allgemeinen Tipp geben: schauen Sie in den Mietvertrag und prüfen Sie, welche Nebenkosten hier vereinbart wurde.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Ilona Risch
    23. März 2015 - 13:14 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,

    ich habe eine Frage.
    Dürfen Ersatzteilkosten für den Austausch verschiedener Dichtungen, Düsen,..
    dem Mieter zusätzlich zur Heizungswartung in Rechnung gestellt werden?
    Vielen dank im Voraus!

    MfG,
    ILona Risch

    • Dennis Hundt
      23. März 2015 - 16:07 Antworten

      Hallo ILona,

      die meisten Kleinteile dürfen im Rahmen der Wartungskosten umgelegt werden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Tanja
    29. März 2015 - 11:07 Antworten

    Hallo,
    darf die Erneuerung der Klingelanlage, Warm-Wasser-Zähler, eine neue Mülltonne sowie Rauchmelder und Gemeinschaftskosten für Glühbirnen, Eimer und Wascheleine mit den Nebenkosten abgerechnet werden?
    Vielen Dank im Vorraus.

    • Dennis Hundt
      1. April 2015 - 07:35 Antworten

      Hallo Tanja,

      nutzen Sie am besten die Suche hier auf Nebenkostenabrechnung.com. Zu vielen Positionen finden Sie hier Artikel.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Ronny
    1. September 2015 - 22:01 Antworten

    Hallo, mich würde mal interessieren ob der Vermieter Nebenkosten wie Gartenpflege umlegen darf wenn er die Arbeiten selbst ausführt? Genauso wie Hausmeisterkosten. Habe ob als Mieter nicht Anspruch auf Einsicht in die Rechnungen? Oder kann er da einfachen irgendwas ansetzen sodass er dem Mieter keine Geld zurück zählen muss?

    Gruß Ronny

  • Katja
    21. September 2015 - 10:30 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    darf der Vermieter plötzlich die Heizungswartung über die Nebenkosten abrechnen, obwohl dies in den Jahren zuvor nie als Posten aufgelistet war und wir als Mieter auch nicht darüber informiert wurden!?
    Danke und viele Grüße

  • Romy Kudoke
    24. März 2016 - 17:29 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    darf der Vermieter Rohr- u. Kanalreinigung sowie Trinkwasseruntersuchung mir als Mieter in der Nebenkostenabrechnung verlangen ?

    Danke
    Viele Grüße Romy

  • Sabine
    27. April 2016 - 11:12 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    unser Vermieter hat auf der Nebenkostenabrechung unter dem Posten “Gartenpflege” die Bepflanzung und Pflege einer im Haus befindlichen Dachterrassenwohnung abgerechnet und auf alle Parteien verteilt.

    Die Dachterrasse steht aber nur der Familie zur Verfügung, die diese Wohnung gemietet hat und ist für die anderen Parteien nicht nutzbar. Ist diese Abrechnung rechtens, da es sich ja nicht um eine Gemeinschaftsterrasse handelt?

    Vielen Dank und viele Grüße
    Sabine

  • Micha
    25. Oktober 2016 - 16:59 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    darf ein Vermieter die anbrigung der Videokammera am Haus mit umlegen?

    Viele Grüße

    • Dennis Hundt
      26. Oktober 2016 - 11:06 Antworten

      Hallo Micha,

      Nebenkosten definieren sich dadurch, dass Sie fortlaufend oder auch regelmäßig anfallen. In der Nebenkostenabrechnung hat die Anbindung einer Videokamera m.E. allein deshalb nichts verloren.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Silke
    8. November 2016 - 18:08 Antworten

    Hallo, wir wohnen zur Miete in einem Haus, was bedeutet der Punkt bei der Nebenkostenabrechnung Anteil zur Grundstückspacht?

    LG S. P.

  • michalek
    2. November 2017 - 19:53 Antworten

    Vielen herzlichen Dank für die sehr hilfreichen Informationen, Herr Hundt.
    Ihre Aussagen haben uns auf eine andere wichtige Betrachtungsweise gebracht.
    mit gutem grusz. k.michlek

  • Eder Josef
    21. Mai 2018 - 10:15 Antworten

    Hallo, ich bin Mieter in einem 10 Parteien Haus. Darf der Vermieter die Instandhaltungsrücklage von jährlich ca. 2500 € auf die Mieter abwälzen?

  • Marion Nagel
    8. Mai 2019 - 10:14 Antworten

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    meine Anfrage:
    wir haben ein Haus zur Miete, darf der Vermieter die gesamte Grundsteuer
    und die gesamte Gebäudeversicherung auf uns umlegen ?

    mit freundlichen Grüßen
    Marion Nagel

    • Dennis Hundt
      8. Mai 2019 - 14:12 Antworten

      Hallo Marion,

      bei einen Einfamilienhaus das Sie alleine nutzen wäre das richtig, ja. Die Umlage muss im Mietvertrag vereinbart sein.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Uso.Usi
    20. August 2019 - 17:13 Antworten

    Meine Vermieter-Gesellschaft führt in der Betriebskostenabrechnung eine Digitale Informationstafel als Kostenbestandteil an – d.i. ein LCD-Display unten im Treppenhaus, quasi ein Tablet, welches in der Bedienung per Fingerdruck nichts anderes an Infos zulässt, als was ich auch über das Internet ebenfalls abrufen kann (Abfuhrtermine der Müllabfuhr, Webseite der Vermietergesellschaft, Wetterbericht, zuständige Handwerkerliste, das alles liegt mir auch in Papierform vor). Ich als Mieter wurde in einem Rundschreiben von dem “Service” informiert.
    Von Kostenpflicht war bisher nicht die Rede.
    Nun, in der Betriebskostenabrechnung wird dieser Service als Bestandteil des Mietvertrages gem. § 2 Ziffer 17 BetrKV aufgeführt als “…Wartung technischer Anlagen…”.
    Frage: Ist ein “Digitales Schwarzes Brett”, welches nur als Litfaßsäule dient (Aktive Posts seitens Mieter sind nicht möglich!) umlagefähige Nebenkosten im Sinne von § 2 Ziff. 17 BetrKV?

  • Suska
    24. September 2020 - 16:57 Antworten

    Hallo, in meiner Nebenkostenabrechnung steht Reparaturen u.a. :
    12356,56 Euro für 2019..
    2018 waren es nur 4128 Euro.

    Muss ich diesen Betrag anteilig bezahlen?
    Kann ich eine Kostenaufstellung verlangen?

    • Dennis Hundt
      24. September 2020 - 18:29 Antworten

      Hallo Suska,

      Reparaturen / Instandhaltungen sind grundsätzlich Sache des Vermieter und können nicht über die Nebenkostenabrechnung abgerechnet werden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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