Wir haben auf dieser Seite in absoluter Kurzform die Nebenkosten zusammengestellt, die nicht auf den Mieter umgelegt werden dürfen. Die Übersicht soll einen ersten Einstieg ins Thema liefern. Zu den hier aufgeführten Positionen finden Sie auf Nebenkostenabrechnung.com oft detailierte Artikel die das jeweilige Thema stark vertiefen. Mietertipp: Hier finden Sie einen umfassenden Artikel zu den nicht umlegbaren Nebenkosten: Im Wesentlichen dürfen die folgenden beiden Kostengruppen nicht auf den Mieter umgelegt werden: Verwaltungskosten, …Artikel jetzt weiter lesen
Welche Nebenkosten dürfen auf Mieter umgelegt werden?
Dieser Artikel soll in Kurzform zeigen welche Nebenkosten auf den Mieter umgelegt werden dürfen. Der Vermieter darf grundsätzlich nur die Nebenkosten auf seine Mieter umlegen, die im § 2 der Betriebskostenverordnung aufgeführt sind. Die zweite Voraussetzung für die Umlegbarkeit der Nebenkosten ist die Vereinbarung und Nennung der Nebenkosten im Mietvertrag, nur dann kann der Vermieter die Nebenkosten auf den Mieter abwälzen. Kommen zu einem späteren Zeitpunkt Nebenkosten hinzu (z.B. die Treppenhausreinigung …Artikel jetzt weiter lesen