Regelmäßig verlangen Vermieter bei Abschluss des Mietvertrages zur Sicherung ihrer Forderungen aus dem Mietverhältnis von ihrem Mieter eine Sicherheit in Form einer Kaution. Diese Kaution kann in Bargeld, aber durch eine Mietbürgschaft erbracht werden. Bürge kann jede beliebige Person mit einer ausreichenden Bonität sein, die der Vermieter aber akzeptieren muss. Alternativ kommen auch eine Bankbürgschaft oder eine Versicherungsbürgschaft in Betracht. Dafür halten diese Anbieter jedoch eigene Formulare bereit. Bürgschaften müssen …Artikel jetzt weiter lesen
Mietbürgschaft: Alles zur Mietkautionsbürgschaft
Regelmäßig wird der Mieter im Mietvertrag verpflichtet, eine Kaution an den Vermieter zu bezahlen. Die Kaution soll Ansprüche des Vermieters absichern, wenn der Mieter seinen mietvertraglichen Verpflichtungen (Mietausfall, Sachschäden, Nichtausführung von Schönheitsreparaturen) nicht nachkommt. Das Gesetz legt die Höhe der Kaution auf maximal 3 Monatsmieten fest. Unter der Monatsmiete ist immer nur die Kaltmiete ohne die Nebenkosten zu verstehen (§ 551 BGB). Vielfach wird die Kaution in bar geleistet. In …Artikel jetzt weiter lesen
Kautionsrückzahlung – Was Mieter und Vermieter wissen müssen
Der Vermieter vereinbart mit dem Mieter im Mietvertrag regelmäßig die Hinterlegung einer Kaution. Sie ist nach der Beendigung des Mietverhältnisses zurückzuzahlen. Das Gesetz verpflichtet den Vermieter, die Kaution bei einem Bankinstitut auf ein Mietkautionsskonto einzubezahlen und dieses Konto getrennt von seinen sonstigen Konten zu führen. Auf diesem Konto dürfen sich keine anderen Einzahlungen als Kautionen befinden. Damit stellt der Gesetzgeber sicher, dass die Kaution auch im Fall der Insolvenz des …Artikel jetzt weiter lesen
Nebenkostenabrechnung: Kaution einbehalten
Die Kaution dient dem Vermieter als Sicherheit für den Fall, dass der Mieter seine vertraglichen Pflichten aus dem Mietvertrag nicht erfüllt. Gibt es keine Beanstandungen, ist der Vermieter verpflichtet, die Kaution nach der Kündigung des Mietvertrages unverzüglich an den Mieter zu erstatten. Da beim Auszug des Mieters die jährliche Nebenkostenabrechnung noch aussteht, behalten Vermieter gerne die Kaution oder einen Teil der Kaution zurück. Der Mieter hat dann oft ein Problem, …Artikel jetzt weiter lesen
Nebenkostenabrechnung mit der Kaution verrechnen?
Wenn nach der Beendigung eines Mietverhältnisses die Rückzahlung der Kaution ansteht, muss manch ein Vermieter der Versuchung widerstehen, die Kaution erst einmal einzubehalten und mit irgendwelchen Forderungen, seien sie begründet oder nicht begründet, zu verrechnen. Meist geht es um die beim Auszug des Mieters noch anstehende Nebenkostenabrechnung. Der Mieter drängt in aller Regel auf eine sofortige Erstattung, zumal er bei der Neuanmietung einer Wohnung darauf angewiesen ist, auch dort erneut …Artikel jetzt weiter lesen