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Musterbriefe für Mieter und Vermieter

Wir haben für Mieter und Vermieter einige Musterbriefe zusammengestellt, die im Zusammenhang mit der Nebenkostenabrechnung Verwendung finden. Unsere Vorlagen können kostenfrei kopiert und für eigene Brief verwendet werden.

Unsere Musterbriefe dienen in erster Linie als Orientierung für den eigenen Sachverhalt. Das Mietrecht ist komplex und stark von Rechtsprechung (Gerichtsurteilen) geprägt – nutzen Sie unsere Vorlagen als Formulierungsgrundlage für Ihren Brief an den Vermieter (oder an den Mieter).

Belesen sich sich in Fachliteratur, auf Nebenkostenabrechnung.com oder lassen Sie sich rechtlich beraten. Erstellen Sie aus unseren Vorlagen und Ihrem Wissen einen eigenen Brief.

Musterbriefe für Mieter:

Musterbriefe für Vermieter:

20 Antworten auf "Musterbriefe für Mieter und Vermieter"

  • Markus
    21. Oktober 2015 - 21:50 Antworten

    Guten Abend Herr Hundt,
    ich habe Fragen zu den Nebenkosten.
    Wir haben vor kurzem ein Einfamilienhaus gemietet und der Verrmieter möchte, daß wir uns bei all den Versorgern etc. (an)melden.
    Neben Strom und Gas zählt der Vermieter auch für Grundsteuer, Schornsteinfeger (wg. Thermenwartung), Müll sowie Wasser auf.
    Gas und Strom kann ich ja noch verstehen, doch darf/kann der Vermieter die anderen genannten Posten auch auf uns als Mieter einfach so übertragen oder bedarf es da nicht einer Nebenkostenabrechnung o.ähnlichem?

    Mit freundlichen Grüßen,
    Markus Nüske

    • Dennis Hundt
      22. Oktober 2015 - 10:02 Antworten

      Hallo Markus,

      es ist absolut üblich, dass Sie sich als Mieter eines Einfamilienhauses bei so vielen Versorgern wie möglich anmelden. Ob das bei der Grundsteuer funktionieren wird, wage ich aber zu bezweifeln. Den Bescheid bekommt der Vermieter, hierüber müsste dann wohl “abgerechnet” werden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Marcus
    12. Februar 2020 - 13:19 Antworten

    Guten Tag,

    ich habe ein Problem mit meiner Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2018.
    Am 28.12.2019 habe ich eine “vorläufige” Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2018 erhalten.

    Allerdings fehlen bisher die Kaltwassser und Heizungskostenabrechnung.

    Die Abrechnung wurde mit dem Hinweis versehen, das es noch keine Abrechnung seitens des Ablesedienstes vorliegt.

    Was meines Erachtens nicht stimmt.

    welche Möglichkeiten habe ich, um endlich eine abgeschlossene Nebenkostenabrechnung zu erhalten.

    Ich bedanke mich im voraus.

  • Andrea
    26. April 2020 - 12:14 Antworten

    Guten Tag.

    Ich hab eine Frage/Anliegen

    Mein Vermieter hat im Januar 2019 eine Hausverwaltung eingestellt/ beauftragt.

    Dieses hab ich im Dezember 2019 erfahren auf Nachfrage wegen meiner Nebenkostenabrechnung vom 2017/2018

    Auf mehrfacher Anfrage wegen den Nebenkostenabrechnung, kam immer nur die Antwort : ist in Bearbeitung.

    Am 20.2.2020 hat die Hausverwaltung die nebenkostenabrechnung von 2017/2018 berechnet und die für 2019

    Beide Nebenkostenabrechnungen ergeben einen Nachzahlung.

    Meine Frage muss ich die Nebenkostenabrechnungen 2017/2018 noch zurück zahlen.

    • Heike E.
      14. Juli 2020 - 08:46 Antworten

      Hey Andrea,
      die Nachzahlung von 2017/18 sind verjährt. Von 2019 hat die Abrechnung bis 31,12,2020 bei dir zu sein, danach ist eine Nachzahlung auch verjährt. Solltest du ein Guthaben bekommen kannst du das 3 Jahre fordern.

  • Sabine Ochtrup
    16. Mai 2020 - 16:25 Antworten

    Einen schönen guten Tag,

    alle Mitparteien unseres Hauses sind mit dem, vom Vermieter beauftragten Reinigungs-und Grünanlagenpflegedienst (Privatperson) nicht mehr einverstanden und würden dies nun selbst in die Hand nehmen oder eine professionelle Firma kommen lassen, die wir selber zahlen wollen.

    Frage: Wie wäre es nun am besten zu regeln?

    Vielen, lieben Dank für Ihre Hilfe!

    • Dennis Hundt
      17. Mai 2020 - 09:20 Antworten

      Hallo Sabine,

      grundsätzlich entscheidet der Vermieter, wer mit der Reinigung beauftragt wird. Suchen Sie das Gespräch und bitten Sie um Wechsel der Firma oder um die eigene Reinigung durch die Mieter.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Anneliese mahnke
    21. Juli 2020 - 15:04 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt…..
    Ich bin am 1.10.2019 in eine 46qm große Wohnung gezogen … habe eine Kaltmiete von
    247 Euro und NK 100 Euro … nun habe ich für den Zeitraum 1.10. bis 31.12. eine NK Abrechnung erhalten und soll 159 Euro nachzahlen und 50 Euro mehr Miete ab 1.8. 2020 bezahlen …. nach meiner Prüfung entsprechen die Zahlen auf der Abrechnung den jetzigen Stand auf den digitalen Messgeräten für Heizung und Warmwasserversorgung…
    Bei Einzug in der Wohnung wurde versäumt ein digitales Messgerät im Bad anzubringen, welches erst im Mai 2020 angebracht wurde …. so hat man mir bei der NK Abrechnung 333 Einheiten pauschal berechnet … können sie mir bitte einen Rat geben, was ich hier tun kann ?
    Leider kann ich mir keinen Rechtsbeistand durch meine geringe Rente leisten …. und alles andere dauert zu lange da der 1.8. nicht mehr weit ist …. danke inzwischen
    Mit freundlichen Grüßen
    Anneliese Mahnke

    • Dennis Hundt
      22. Juli 2020 - 09:23 Antworten

      Hallo Anneliese,

      wenn sie nur im Winter in der Wohnung leben, kommt es regelmäßig zu Nachzahlungen, weil die Vorauszahlungen der Sommermonate fehlen. Für das Jahr 2020 kann Ihre vereinbarte Vorauszahlungen also durchaus genügen. Die Erhöhung ist m.E. nicht zwingend notwenig.

      Siehe auch: Wohnung nur im Winter bewohnen = hohe Nebenkostennachzahlung
      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Hussein
    7. Mai 2022 - 12:00 Antworten

    Hallo zusammen,

    seit sechs Jahren bin ich in Deutschland und seit dem bezahle ich 600 € Kaltmiete und 280 € Nebenkosten für 55qm.
    mit kaltmiete habe ich kein Problem aber mit Nebenkosten wusste ich nicht, dass man in Deutschland für Rückzahlung von Nebenkosten einen Anspruch hat.
    meine Frage wie viele Jahre zurück kann ich die Vermieterin auffordern oder abrechnen

    Liebe Grüße
    Hussein

  • Rudi
    25. September 2022 - 06:03 Antworten

    Hallo zusammen,

    Ich wohne seit 10/2018 in einem Mehrfamilienhaus (3WE). Bei Wohnungsübergabe an mich wurden sämtliche Verbrauchsstände an Heizung und Wasser abgelesen. Bis dato haben ALLE Mieter noch keinerlei Abrechnungen bekommen. Eine Mieterin wohnt bereits seit fast 12 Jahren da.
    In meinem Mietvertrag steht eine Kaltmiete von 485€ plus 60€ für Heizung und Wasser. Jetzt wurden wir benachrichtigt das sich der Preis (60€) verdoppelt ( ab 01.10.). Knapp 3 Wochen später kam der Vermieter mit der Nachricht das sich dieser Preis nochmals ändert auf 225€ (ab 01.11.)
    Meine Frage wäre: Ist das alles so rechtens und wenn nicht….. was kann ich/wir dagegen tun?

  • Alex
    23. Oktober 2022 - 07:34 Antworten

    Schönen guten Tag. Ich vermiete meine Wohnung mit 70 qm seit 01.12.2020. Die Wohnung befindet sich in einem Mehrfamilienhaus von insgesamt 6 Eigentümern. Nun möchte eine Nebenkostenabrechnung machen und frage mich, in welcher Höhe mein Mieter die Grunderwerbsteuer (jährlich knapp 250 Euro) übernehmen muss? Könnten Sie mir anhand der Daten eine Berechnung aufzeigen? Kann ich das voll vom Mieter bezahlen lassen (also 250 Euro voll umlegen) oder anteilig gem. Eigentumanteil der Wohnung? Ich mache das jetzt zum ersten Mal. Dankeschön. Gruß Alex

    • Dennis Hundt
      23. Oktober 2022 - 13:19 Antworten

      Hallo Alex,

      Sie meinen sicher die Grundsteuer (und nicht die Grunderwerbsteuer). Diese berechnet das Finanzamt für Ihre Eigentumswohnung. Sofern im Mietvertrag vereinbart, können Sie die gesamte Grundsteuer auf den Mieter umlegen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Domenico
    25. Oktober 2022 - 20:43 Antworten

    Hallo. Mein Name ist Domenico. Ich habe diese Woche die Nebenkosten Jahr 2020 und 2021 zusammen in der gleichen Mail erhalten. Das Jahr 01.01.2020 – 31.12.2020 beträgt 675,44 € (Nachzahlung) und das zweite 01.01.2021 – 31.12.2021 beträgt 285,82 € (Nachzahlung). ja das im 2020 ist jetzt verfallen aber ich habe trotzdem bezahlt. was soll ich machen? danke für deinen Rat
    Danke und beste Grüße

    • Dennis Hundt
      26. Oktober 2022 - 13:23 Antworten

      Hallo Domenico,

      falls sie sich selbst nicht gut auskennen, sollten Sie auf jeden fall rechtlichen Rat einholen. Davon auszugehen, dass sie die Zahlung nicht einfach mit einer einfachen Bitte zurück erhalten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Eugen
    13. September 2023 - 13:43 Antworten

    Hallo, ich brauche einen Rat.
    Anfang April 2023, haben wir erst unsere Nebenkostenabrechnungen für die Jahre 2020 und 2021 erhalten. Es ist mir bewusst, dass das eigentlich viel zu spät ist. In unserem Fall sollten wir für beide Jahre eine Gutschrift erhalten. Die auch vom Vermieter im Schreiben mit der Anmerkung, dass die Überweisung in den nächsten Tagen erfolgt, genannt wird. Doch leider ist bis heute keine Zahlung eingegangen. Der Vermieter ist generell kaum zu erreichen. Auf die Emails reagiert er nicht! Jetzt frage ich, was ich für Möglichkeiten habe?

    Vielen Dank und freundliche Grüße
    Eugen

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