Wir haben für Mieter und Vermieter einige Musterbriefe zusammengestellt, die im Zusammenhang mit der Nebenkostenabrechnung Verwendung finden. Unsere Vorlagen können kostenfrei kopiert und für eigene Brief verwendet werden.
Unsere Musterbriefe dienen in erster Linie als Orientierung für den eigenen Sachverhalt. Das Mietrecht ist komplex und stark von Rechtsprechung (Gerichtsurteilen) geprägt – nutzen Sie unsere Vorlagen als Formulierungsgrundlage für Ihren Brief an den Vermieter (oder an den Mieter).
Belesen sich sich in Fachliteratur, auf Nebenkostenabrechnung.com oder lassen Sie sich rechtlich beraten. Erstellen Sie aus unseren Vorlagen und Ihrem Wissen einen eigenen Brief.
Musterbriefe für Mieter:
- Widerspruch gegen Nebenkostenabrechnung (mit 5 verschiedenen inhaltlichen Beispielen)
- Fehler in der Nebenkostenabrechnung
- Belegzusendung – Unterlagen der Nebenkostenabrechnung
- Muster für eine Wohnungskündigung durch den Mieter
Musterbriefe für Vermieter:
- Anschreiben Nebenkostenabrechnung: Nutzen Sie dieses Anschreiben zur Übersendung der Nebenkostenabrechnung an Ihre Mieter.
21. Oktober 2015 - 21:50
Guten Abend Herr Hundt,
ich habe Fragen zu den Nebenkosten.
Wir haben vor kurzem ein Einfamilienhaus gemietet und der Verrmieter möchte, daß wir uns bei all den Versorgern etc. (an)melden.
Neben Strom und Gas zählt der Vermieter auch für Grundsteuer, Schornsteinfeger (wg. Thermenwartung), Müll sowie Wasser auf.
Gas und Strom kann ich ja noch verstehen, doch darf/kann der Vermieter die anderen genannten Posten auch auf uns als Mieter einfach so übertragen oder bedarf es da nicht einer Nebenkostenabrechnung o.ähnlichem?
Mit freundlichen Grüßen,
Markus Nüske
22. Oktober 2015 - 10:02
Hallo Markus,
es ist absolut üblich, dass Sie sich als Mieter eines Einfamilienhauses bei so vielen Versorgern wie möglich anmelden. Ob das bei der Grundsteuer funktionieren wird, wage ich aber zu bezweifeln. Den Bescheid bekommt der Vermieter, hierüber müsste dann wohl „abgerechnet“ werden.
Viele Grüße
Dennis Hundt
12. Februar 2020 - 13:19
Guten Tag,
ich habe ein Problem mit meiner Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2018.
Am 28.12.2019 habe ich eine „vorläufige“ Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2018 erhalten.
Allerdings fehlen bisher die Kaltwassser und Heizungskostenabrechnung.
Die Abrechnung wurde mit dem Hinweis versehen, das es noch keine Abrechnung seitens des Ablesedienstes vorliegt.
Was meines Erachtens nicht stimmt.
welche Möglichkeiten habe ich, um endlich eine abgeschlossene Nebenkostenabrechnung zu erhalten.
Ich bedanke mich im voraus.
26. April 2020 - 12:14
Guten Tag.
Ich hab eine Frage/Anliegen
Mein Vermieter hat im Januar 2019 eine Hausverwaltung eingestellt/ beauftragt.
Dieses hab ich im Dezember 2019 erfahren auf Nachfrage wegen meiner Nebenkostenabrechnung vom 2017/2018
Auf mehrfacher Anfrage wegen den Nebenkostenabrechnung, kam immer nur die Antwort : ist in Bearbeitung.
Am 20.2.2020 hat die Hausverwaltung die nebenkostenabrechnung von 2017/2018 berechnet und die für 2019
Beide Nebenkostenabrechnungen ergeben einen Nachzahlung.
Meine Frage muss ich die Nebenkostenabrechnungen 2017/2018 noch zurück zahlen.
26. April 2020 - 13:26
Hallo Andrea,
hier eine Hilfe: Abrechnungsfrist für die Nebenkostenabrechnung
Viele Grüße
Dennis Hundt
14. Juli 2020 - 08:46
Hey Andrea,
die Nachzahlung von 2017/18 sind verjährt. Von 2019 hat die Abrechnung bis 31,12,2020 bei dir zu sein, danach ist eine Nachzahlung auch verjährt. Solltest du ein Guthaben bekommen kannst du das 3 Jahre fordern.
16. Mai 2020 - 16:25
Einen schönen guten Tag,
alle Mitparteien unseres Hauses sind mit dem, vom Vermieter beauftragten Reinigungs-und Grünanlagenpflegedienst (Privatperson) nicht mehr einverstanden und würden dies nun selbst in die Hand nehmen oder eine professionelle Firma kommen lassen, die wir selber zahlen wollen.
Frage: Wie wäre es nun am besten zu regeln?
Vielen, lieben Dank für Ihre Hilfe!
17. Mai 2020 - 09:20
Hallo Sabine,
grundsätzlich entscheidet der Vermieter, wer mit der Reinigung beauftragt wird. Suchen Sie das Gespräch und bitten Sie um Wechsel der Firma oder um die eigene Reinigung durch die Mieter.
Viele Grüße
Dennis Hundt
21. Juli 2020 - 15:04
Guten Tag Herr Hundt…..
Ich bin am 1.10.2019 in eine 46qm große Wohnung gezogen … habe eine Kaltmiete von
247 Euro und NK 100 Euro … nun habe ich für den Zeitraum 1.10. bis 31.12. eine NK Abrechnung erhalten und soll 159 Euro nachzahlen und 50 Euro mehr Miete ab 1.8. 2020 bezahlen …. nach meiner Prüfung entsprechen die Zahlen auf der Abrechnung den jetzigen Stand auf den digitalen Messgeräten für Heizung und Warmwasserversorgung…
Bei Einzug in der Wohnung wurde versäumt ein digitales Messgerät im Bad anzubringen, welches erst im Mai 2020 angebracht wurde …. so hat man mir bei der NK Abrechnung 333 Einheiten pauschal berechnet … können sie mir bitte einen Rat geben, was ich hier tun kann ?
Leider kann ich mir keinen Rechtsbeistand durch meine geringe Rente leisten …. und alles andere dauert zu lange da der 1.8. nicht mehr weit ist …. danke inzwischen
Mit freundlichen Grüßen
Anneliese Mahnke
22. Juli 2020 - 09:23
Hallo Anneliese,
wenn sie nur im Winter in der Wohnung leben, kommt es regelmäßig zu Nachzahlungen, weil die Vorauszahlungen der Sommermonate fehlen. Für das Jahr 2020 kann Ihre vereinbarte Vorauszahlungen also durchaus genügen. Die Erhöhung ist m.E. nicht zwingend notwenig.
Siehe auch: Wohnung nur im Winter bewohnen = hohe Nebenkostennachzahlung
Viele Grüße
Dennis Hundt