Jeder Mieter erwartet eine Nebenkostenabrechnung, wenn er auf die Nebenkosten Vorauszahlungen geleistet hat. Nach dem Gesetz ist der Vermieter verpflichtet, nach Ablauf der vereinbarten Abrechnungsperiode von in der Regel 12 Monaten die Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Dazu hat der Vermieter regelmäßig 12 Monate Zeit.
Versäumt der Vermieter diese Frist (Ausschlussfrist), kann er keinerlei Nachforderungen mehr gegen den Mieter stellen. Die Abrechnungspflicht des Vermieters ergibt sich auch aus dem Grundsatz, dass Vorauszahlungen nicht auf Dauer angelegt sind, sondern nur Vorleistungen auf die endgültige Nebenkostenlast darstellen.
A. Mieter wohnt noch in der Wohnung
Weigert sich der Vermieter oder ist er aus irgendwelchen Gründen außer Stande, die Nebenkosten abzurechnen, darf der Mieter die monatlichen Vorauszahlungen für die laufenden Nebenkosten einbehalten, solange bis der Vermieter die Nebenkostenabrechnung für den vergangenen Abrechnungszeitraum vorlegt. Der Mieter hat im laufenden Mietverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht. (BGH WuM 2006, 383).
Genau genommen muss der Mieter von seinem Zurückbehaltungsrecht sogar Gebrauch machen, um zu vermeiden, dass ihm der Nichtgebrauch später im Streitfall zu seinem Nachteil ausgelegt wird (siehe dazu unten!).
Vorauszahlungen für den abgelaufenen und aktuell zur Abrechnung anstehenden Abrechnungszeitraum soll der Mieter allerdings nicht zurückbehalten dürfen (OLG Düsseldorf ZMR 2001, 25). Dies gilt auch für die Miete.
Der Mieter hat ein Zurückbehaltungsrecht nur bis zur Vorlage einer formell ordnungsgemäßen Nebenkostenabrechnung. Materielle, inhaltliche Einwendungen muss er im Mietnebenkostenprozess geltend machen (AG Pinneberg ZMR 2003, 494).
Will der Mieter den Vermieter zur Abrechnung veranlassen, muss er ihn letztlich verklagen.
Der Anspruch des Mieters auf Abrechnung verjährt in 3 Jahren (§ 195 BGB). Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Mieter die Abrechnung verlangen kann.
B. Mieter ist ausgezogen
Bei einem bestehenden Mietverhältnis hat der Mieter diesen Rückforderungsanspruch hingegen nicht und muss sich auf sein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich laufender Vorauszahlungen verweisen lassen (BGH ZMR 2006, 672).
Rechnet der Vermieter dann ab, kann er infolge der abgelaufenen Ausschlussfrist keine Nachforderungen über die geleisteten Vorauszahlungsbeträge hinaus fordern. Er hat lediglich einen Anspruch auf die vereinbarten Vorauszahlungen. Ergibt sich aus der Abrechnung ein Guthaben zu Gunsten des Mieters, bleibt der Vermieter verpflichtet, dem Mieter dieses Guthaben zu erstatten.
Mieter muss handeln!
- Einschränkend muss der Mieter berücksichtigen, dass er nach seinem Auszug nur dann Nebenkosten zurückfordern kann, als er während der Dauer des Mietverhältnisses keine Möglichkeit hatte, den Abrechnungsanspruch durch Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts an den laufenden Vorauszahlungen durchzusetzen (BGH Urteil v. 26.9.12, VIII ZR 315/11). (Dieser Fall erscheint in der Praxis kaum denkbar.)
Der BGH verpflichtet daher den Mieter, bereits während des Mietverhältnisses von seinem Zurückbehaltungsrecht in Bezug auf die laufenden Vorauszahlungen Gebrauch zu machen, sofern der Vermieter nicht innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes die Abrechnung erstellt.
20. Februar 2013 - 08:22
Guten Tag,
ich wohne seit dem 1. Januar 2010 in einer Mietwohnung.
Für 2010 habe ich keine Nebenkostenabrechnung erhalten, für 2011 schon. Wenn ich vor habe innerhalb dieses Jahres noch auszuziehen, fordere ich nach meinem Auszug die Nebenkosten von 2010 komplett zurück, richtig?
Sollte ich dieses Jahr nicht ausziehen, sollte ich bis Ende des Jahres eine Nebenkostenabrechnung für 2010 verlangen, da sonst Ende des Jahres die Frist verjährt ist, oder?
Habe ich das so alles richtig verstanden?
20. Februar 2013 - 12:52
Hallo Jana,
schauen Sie sich bitte diese Artikel an:
https://www.nebenkostenabrechnung.com/rueckforderung-der-nebenkostenvorauszahlung/
https://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkostenabrechnung-fristen-fuer-vermieter/
Viele Grüße
Dennis Hundt
25. Januar 2024 - 04:51
Da der Mieter erst zum 14.11……eingezogen war,wurde mündlich vereinbart,das dann die Nebenkostenabrechnung für 13,5 Monate erstellt wird.
1 Jahr später ist dann der Mieter ausgezogen und verlangt jetzt die Rücküberweisung der für 1,5 Monate
bezahlten Betriebskosten,da er sich ja anscheinend nicht mehr an die mündlich geteoffene Vereinbarung erinnern kann.
Was ist zu tun?
25. Januar 2024 - 10:16
Hallo Flottde,
hier eine Hilfe: Nebenkosten: Abrechnungszeitraum zu lang
Mündliche Vereinbarungen haben immer das Problem der Beweisbarkeit.
Viele Grüße
Dennis Hundt
21. März 2013 - 21:11
Hallo Dennis,
seit fünf Jahren habe ich die Nebenkostenabrechnung akzeptiert (aus Unwissenheit). Jetzt wurde festgestellt, dass in meinem Mietvertrag eine Teilbruttokaltmiete (betrifft Nebenkosten) vereinbart wurde. Mir wurde mitgeteilt, dass die Abrechnungen nicht rechtens wären (Abrechnung dürfte nur über die Heizkosten erstellt werden).
Wie sieht Ihre Kommentierung aus?
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
Marie Theres
21. März 2013 - 22:56
Hallo Marie,
ich würde Ihnen eine anwaltliche Beratung empfehlen. Vielleicht lassen sich ja getätigte Nachzahlungen zurückholen. Viel mehr kann ich Ihnen dazu leider nicht schreiben.
Viele Grüße
Dennis Hundt
4. März 2020 - 10:15
Unser Vermieter hat uns noch gar keine Nebenkosten abzurechnen geben wir wohnen im Mai zwei Jahre in der Wohnung. Meine Mutter hat den selben Vermieter und die Wohnt schon 5 Jahre in ihrer Wohnung und hat auch keine Nebenkosten abzurechnen geben bekommen in den 5 Jahren wo sie dort wohnt unser Vermieter hat zu uns gesagt weil es ja pauschal wäre bekommen wir keine Abrechnung.
4. März 2020 - 12:01
Hallo Sasanne,
hier finden Sie weitere Informationen: Unterschied zwischen Nebenkostenvorauszahlung und Nebenkostenpauschale
Viele Grüße
Dennis Hundt
5. April 2013 - 08:52
Hallo Herr Hundt
ich wohne seid dem 15.10.2010 in einer Mietwohnung und habe diese jetzt zum 31.05.2013 gekündigt. Vorgestern(03.04.2013) hatte ich dann die Nebenkostenabrechnungen von 2010 und 2011 in meinen Briefkasten. Worauf hin mein Vermieter eine Nachzahlung verlangt. Es sind die Abrechnungszeiträume genau zu erkennen 01.01.2011-31.12.2011. Die Abrechnung wurde am 04.04.2012 von einer Firma erstellt.
Muss ich diese Abrechnung zahlen? Oder hat der Vermieter die Frist verpasst?
Mfg
7. April 2013 - 11:30
Hallo Tina,
hier finden Sie alle Fristen, die der Vermieter bei der Nebenkostenabrechnung einhalten muss. Entscheidend ist die sogenannte Abrechnungsfrist. Sprechen Sie bei Bedarf mit einem Anwalt.
Viele Grüße
Dennis Hundt
5. April 2013 - 15:43
Hallo Herr Hundt,
bei mir haben Vermieter und Hausverwaltung am 1. Dezember 2011 gewechselt. Für den Monat Dezember habe ich von der neuen Verwaltung eine Nebenkostenabrechnung bekommen. Auf Nachfrage bei der alten Verwaltung was mit einer Abrechnung für den Zeitraum 1. Januar bis 30. November ist, bekam ich die Aussage, dass die es nicht machen können, da die ganzen Rechnungen bei der neuen Verwaltung vorliegen und die dafür zuständig sind. Die neue Verwaltung sagt, sie sind nicht für den vorherigen Zeitraum zuständig.
Können Sie mir sagen welche Hausverwaltung rechtlich dazu verpflichtet ist die Abrechnung zu machen?
Vielen Dank.
7. April 2013 - 11:23
Hallo Sebastian,
hier ein Artikel für Sie: Nebenkostenabrechnung bei Eigentümerwechsel.
Viele Grüße
Dennis Hundt
8. April 2013 - 10:48
Hallo Herr Hundt,
ich bin im März 2011 in meine derzeitige Wohnung eingezogen und habe bisher noch keine Nebenkostenabrechnung bekommen. Hierauf habe ich die Verwaltungsgesellschaft über die die Vermietung läuft bereits im Oktober 2012 hingewiesen und diese hat mir mitgeteilt, dass umgehend eine Abrechnung erstellt wird. Seitdem ist nichts passiert, wobei ich immer in Monatsabständen dort angerufen habe und immer die Aussage bekommen habe, dass die Abrechnung jetzt sofort erstellt wird.
Langsam hab ich auf diese Aussage keine Lust mehr und würde jetzt gerne etwas unternehmen. Was kann ich nun tun? Wenn ich den Beitrag richtig verstehe, kann ich die Vorauszahlungen für die Nebenkosten stoppen. Allerdings nicht für den aktuellen Abrechnungszeitraum. Heißt dass, dass ich dies dann erst ab nächstem Jahr (März 2014) machen kann? Und was ist unter den pflichtwidrig nicht geleisteten Vorauszahlungen zu verstehen? Würden diese dann von mir gestoppten Vorauszahlungen darunter fallen und ich müsste sie dann doch wieder im Voraus bezahlen?
Vielen Dank!
8. April 2013 - 13:14
Hallo Martin,
ich kann Sie zu Ihrem Einzelfall leider nicht beraten. Einfach die Nebenkosten nicht zu zahlen ist nicht ganz ohne. Ich würde mich zuvor rechtlich beraten lassen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
8. April 2013 - 13:48
Hallo Herr Hundt
Danke für ihre antwort!
Also spielt es keine rolle wann diese abrechnung erstellt worden ist?
sie hätte mir also am 31.12.2012 zu kommen müssen und da es nicht passierte kann der vermieter also keine forderung stellen.
mfg
21. April 2013 - 08:55
Hallo,
ich bin im Juli 2011 umgezogen, meinem alten Vermieter sind bei Auszug die neuen Adressdaten zugegangen. Die Übernahme erfolgte durch die Hausverwaltung. Bis zu diesem Zeitpunkt erhielt ich die Nebenkostenabrechnung von 2010 nicht, im Januar 2012 schrieb ich den Eigentümer an und forderte die Nebenkostenabrechnung 2010 sowie die Erstattung der Mietkaution an. Die Nebenkostenabrechnung mit einem Guthaben über 380 Euro erhielt ich relativ flott, aber die Auszahlung brauchte nochmals fast 3 Monate. Kaution ist immer noch offen.
Im Januar 2013 forderte ich nun meine Abschlussrechnung der Nebenkosten, mit Fristsetzung – das Schreiben ging dem Vermieter per Einschreiben zu, telefonisch lässt sich der ehemalige Vermieter verleugnen. Ich warte nun schon fast 4 Monate auf die Nebenkostenabrechnung, bzw. mal auf irgendeine Reaktion des ehemaligen Vermieters. Kaution ist immer noch offen. WAS SOLL ICH TUN?
Was kostet die Rechtsberatung etwas bei einem Anwalt, wer muss diese zahlen?
Danke für die Antwort!
22. April 2013 - 11:32
Ich habe eine Wohnung im April 2012 gemietet und werde in 2 Monaten ausziehen. Der Vermieter hat sich schon bei der Kaution als sehr unzuverlässig erwiesen – bis wann muss er die Nebenkostenabrechnung mir zukommen lassen? Und was passiert, wenn er gar keine Rechnung erstellt – ab wann kann ich die Vorauszahlungen einfordern?
22. April 2013 - 11:53
Hallo Tom,
hier lesen Sie, bis wann die Abrechnung bei Ihnen sein muss: https://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkosten-abrechnungszeitraum-nach-auszug/
Viele Grüße
Dennis Hundt
10. Mai 2013 - 15:08
Hallo Herr Hundt,
wir zahlen Lohnnebenkosten, Hausmeistergebühren, Hausreinigung. Gartenpflege. Kann der Vermieter das alles umlegen????
Mit freundlichen Grüßen
12. Mai 2013 - 17:21
Hallo Frau Freymann,
hier finden Sie eine Übersicht zu den umlagefähigen Nebenkosten.
Viele Grüße
Dennis Hundt
31. Juli 2013 - 20:22
Hallo Herr Hundt,
meine Tochter und ihr Mann wohnen seit 01.08.2009 zur Miete, zahlen NK-Vorauszahlungen mtl. zur Miete hinzu und haben bis gestern keine Abrechnung erhalten. Heute kam eine Abrechnung in der der Vermieter eine Nachzahlung in Höhe von über 300 euro fordert. Meine Frage, haben die beiden jetzt noch einen Anspruch auf eine NK-Abrechnung für die vergangenen Jahre? Danke und Grüße
1. August 2013 - 12:25
Hallo Karin,
ich weiss nicht, welche Abrechnung zugestellt wurde. Vermutlich die für das vergangene Jahr. Sie sollten diesen Artikel hier lesen: Abrechnungsfrist + Abrechnungszeitraum.
Viele Grüße
Dennis Hundt
27. September 2013 - 08:25
Hallo Herr Hundt,
würde Sie gern zu meinem Fall etwas fragen.
Nebenkostenabrechnungszeitraum: Okt. – Sep.
Wohnzeitraum in alter Wohnung:
(speziell geht es um den Zeitraum Okt. 2011 – Feb 2012)
Habe dem Vermieter letzte Woche ein schreiben per Einschreiben geschickt, er solle mir die Nebenkostenabrechnung Okt. 2010 – Sep. 2011 bis zum 30.09.2013 zusenden.
Die Frist ist doch danach abgelaufen für die Zusendung der Nebenkostenabrechnung. (Wenn ich mich richtig informiert habe.)
Darf ich nun auch die Nebenkosten, die ich im Zeitraum von Okt 2011 – Feb 2012 (Auszug) geleistet habe, zurückfordern oder geht es nur um eine evtl. Nachzahlung die bestände, die ich nicht zahlen müsste?
Wie gehe ich weiter vor wenn der alte Vermieter nicht auf mein Einschreiben reagiert? (Habe im Dez 2012 ohne Einschreiben mal einen Brief an den alten Vermieter gesendet mit der bitte, mir die Nebenkostenabrechnung zu zusenden).
Vielen Dank für Ihren Rat vorab schon.
Freundliche Grüße
Stefan
27. September 2013 - 11:28
Hallo Stefan,
wenn Sie die Nebenkostenvorauszahlungen wirklich ersthaft zurückfordern wollen, werden Sie um eine rechtlich Beratung durch einen Anwalt nicht herumkommen. Zumindest ist das meine Einschätzung.
Viele Grüße
Dennis Hundt
30. September 2013 - 08:06
Hallo Herr Hundt,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Kleiner Nachtrag: Es handelt sich um die Nebenkostenabrechnung Okt. 2011 – Sep 2012 nicht 2010/2011 (da Auszug im Feb. 2012)
D.h. ich hatte auch keine Gelegenheit die monatlichen Nebenkosten einzubehalten um beim Vermieter druck auszuüben mir die Abrechnung zu zusenden.
Viele Grüße
Stefan
20. Oktober 2013 - 17:17
Hallo Herr Hundt,
wir haven seit 3 Jahren keine Nebenkostenabrechnug gekriegt, darf der Vermieter jetzt wieder einsetzen, weil er Nachforderungen hat?
21. Oktober 2013 - 09:48
Hallo Silvia,
das darf er durchaus, Sie sollten im Gegenzug auf die Abrechnung der letzten Jahren bestehen. Wenn Sie alleine nicht weiterkommen, empfehle ich wie immer den Kontakt zu einem Anwalt zu suchen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
30. Oktober 2013 - 19:31
Hallo Herr Hundt,
Ich habe von Mai 2009 bis April 2010 in einer Mietwohnung gelebt. In dieser gab es enormen Schimmelbefall und mit Hilfe eines Anwaltes konnte ich frühzeitig aus dem Mietvertrag heraus. Bis zu dem Auszug habe ich trotz mehrfacher Nachfrage keinerlei Nebenkostenabrechnung erhalten ohne Reaktion. (Es kam auch zur Insolvenz des Eigentümers ) Meine Anwältin lies den Fall auf sich beruhen und hat ihn abgeschlossen. Im November 2011 habe ich die Abrechnung für 2010 erhalten. Da mir allerdings der Vergleich fehlte habe ich dieser widersprochen und noch einmal um die Abrechnung von 2009 gebeten und deutlich zum Ausdruck gebracht dass ich die aktuelle so lange nicht bezahlen werden. Heute (30.10.) habe ich eine Mahnung von dem Insolvenzverwalter erhalten. Ich gehe hier von der offenen Abrechnung von 2011 aus. Da dieser allerdings auf meinen widerspruch nicht reagierte ging ich durch sein kaufmännisches Stillschweigen von einer Akzeptanz aus. Kann er nun diese absolute formverstosßende Mahnung fordern ? (Mahnung kam heute, geschrieben am 14.10. mit einer Frist bis zum 24.10. schon schlecht realisierbar, und es fehlt jeglicher Hinweis auf welche Summe er sich überhaupt bezieht und das Ganze ist nun fast 3 1/2 Jahre her?! ) Vielen lieben Dank für eine Antwort
2. November 2013 - 13:40
Hallo Franziska,
gerade wenn sie mit dem Fall schon einen Anwalt beschäftigt hat, würde ich hier wieder anknüpfen und den Anwalt erneut zu Rate ziehen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
4. November 2013 - 19:06
Ich bin Vermieter. Die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2009 habe ich erst am 23.9.2012 erstellt. Der Mieter bekam eine Erstattung in Höhe von 100,13 Euro. Aufgrund einer mündlichen Reklamation des Mieters (“die Kosten für den Kaltwasserverbrauch sind nicht korrekt”) habe ich diese geprüft. Ergebnis: Kaltwasser für Nov und Dezember 2008 war 15,51Euro, 2009: 232,90 Euro, 2010: 27,74Euro.
Ich habe den Versorger mit Schreiben vom 4.11.2012 aufgefordert, die Abrechnung zu prüfen – ohne Reaktion. Das Thema kam mit der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2012 vom Mieter (mündlich) wieder auf den Tisch. Erneutes Schreiben an den Versorger (nach 11 Monaten). Jetzt schreibt der Versorger, der Verwalter sei zuständig und die Abrechnung verjährt.
Das ist dem Mieter egal: Er will eine “korrekte Nebenkostenabrechnung”.
Was kann ich jetzt tun?
6. November 2013 - 19:00
Hallo Peter,
ich kann Ihnen bei Ihrem speziellen Fall leider nicht weiterhelfen. Entweder Sie verzichten auf den Betrag X gegenüber dem Mieter oder Sie lassen sich rechtlich beraten und können den Fall eventuell aufklären. Tut mir leid, dass ich nicht mehr für Sie tun kann.
Viele Grüße
Dennis Hundt
26. November 2013 - 00:40
Hallo,
mein künftiger Vermieter will offenbar keine Nebenkostenabrechnung erstellen. Ist das rechtens? Wenn nicht: Kann ich ihn darauf aufmerksam machen, ohne meine Anmietung (noch keine Vertragsunterzeichnung bisher) zu gefährden? Ich möchte ja ungern mehr zahlen als nötig.
Besten Dank!
7. Januar 2014 - 12:44
Hallo!
Ich habe für das Jahr 2011 noch immer keine Nebenkostenabrechnung bekommen. Mein Vermieter reagiert auch auf keinerlei Anfragen. Nun möchte ich von meinem Nebenkosteneinbehaltungsrecht gebrauch machen, bis ich eine ordentliche Abrechnung bekomme. Muß ich die einbehaltenen Nebenkosten nachbezahlen?
Danke im Vorraus!
7. Januar 2014 - 16:20
Hallo Rallef,
hier ein Link zum Zurückbehaltungsrecht: https://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkostenvorauszahlung-zurueckbehaltungsrecht-des-mieters/
Viele Grüße
Dennis Hundt
8. Januar 2014 - 22:14
Hallo Herr Hundt ,
Habe den Vermieter aufgefordert mir endlich die Nebenkostenabrechnunf für 2010 und 2011 zuzusenden. Falls dies im Zeitraum von 4 WOCHEN nicht geschieht, ist was zu tun ?
Danke im voraus
9. Januar 2014 - 08:48
Hallo Sieglinde,
hier ein Link für Sie: Nebenkostenvorauszahlung: Zurückbehaltungsrecht des Mieters
Viele Grüße
Dennis Hundt
20. Januar 2014 - 08:17
Hallo Herr Hundt,
Ich habe eine Mietswohnung vom 1.12.2011 – 30.04.2013 bewohnt.
Für den gesamten Zeitraum habe ich noch keine Betriebskostenabrechnung erhalten. Nur für den ersten Monat d.h den letzten Monat in 2011. In dieser Abrechnung stand, das ich anstatt der vereinbarten 100€ nur noch 75€ pro Monat bezahlen muss. Da lieber am Ende noch Geld zurückbekommen wollte, habe ich weiterhin die 100 € monatlich bezahlt. Bei Auszug habe ich dem Vermieter 200€ der Kaution da lassen müssen für die noch offen stehende Abrechnung.
Da Ende 2013 die Frist für die Abrechnung 2012 abgelaufen ist, habe ich beim Vermieter angerufen und nachgefragt. Situation ist jetzt folgende, das Haus wurde inzwischen verkauft und alle Personen, mit denen ich zu tun hatte sind entlassen worden. In der Firma arbeiten jetzt nur noch ein anderer Geschäftsführer und zwei Frauen. Am Telefon habe ich die Auskunft erhalten, das es keine Betriebskostenabrechnung mehr geben wird, weil von den Personen die noch übrig sind keiner fähig ist eine zu erstellen. Ich habe schon mehrmals angerufen und der Geschäftsführer ist nie zu erreichen, sodass eine Frau mir jetzt geraten mal einen Brief zu schreiben. Ich weiß jetzt einfach nicht genau was ich tun soll und welche Rechte ich noch habe in diesem speziellen Fall. Eigentlich rechne ich mit 17 Monaten x ca. 25€ = 425€ + 200 € Kaution, die ich noch bekommen müsste. Die Frau am Telefon meinte, es wird keine Betriebskostenabrechnung mehr geben auch nicht für die anderen Mieter, die noch in dem Haus wohnen. Was kann ich jetzt tun?
20. Januar 2014 - 10:31
Hallo Johannes,
ich würde mein Anliegen so einfach wie möglich schriftlich zusammenfassen, einen Brief schreiben und an die Hausverwaltung / den Vermieter senden mit einer letzten Frist für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung. Wenn das nichts hilft, nutzen Sie die erstelle Zusammenfassung um einen Anwalt mit der Fall zu beauftragen. Dieser kann Sie entsprechend beraten und oftmals hilft schon ein Brief um den Druck auf den Vermieter zu erhöhen.
Hier noch ein Link für Sie: Nebenkostenabrechnung bei Eigentümerwechsel
Viele Grüße
Dennis Hundt
28. Januar 2014 - 17:35
Sehr geehrter Herr Hundt,
ich habe seit mehr als 3 Jahren keine Nebenkostenabrechnung erhalten. Ich zahle für 50 qm ca. 90 Euro an Nebenkosten voraus. Dann gab es einen Vermieter-/Eigentümerwechsel gab. Da fand ich es anfangs ganz gut, nach dem (regelmäßigen) Verstreichen der 1-jährigen Vermieterfrist keine Nachzahlung zu erhalten. Nachgefragt habe ich bisher nicht, da ich keine “schlafenden Hunde” wecken wollte. Mittlerweile, also nach 4 oder 5 Jahren bin ich der Meinung, deshalb keine Abrechnungen zu erhalten, weil möglicherweise jeweils ein Guthaben entstanden ist. Der Grund: ich nutze die Wohnung eher gelegentlich. Wie sollte ich mich jetzt am besten verhalten? Den Vermieter auffordern, mir rückwirkend für die letzten 3 Jahre die Kostenabrechnung zur Verfügung zu stellen? Mir ist bekannt, dass, sollte sie eine Nachforderung enthalten, ich diese ja nicht zu zahlen brauche – er wiederum mir aber ein Guthaben auszahlen müsste und ggf. die Vorauszahlung anpassen sollte. Und vom “Zurückhaltungsrecht” kann ich ja vermutlich auch erst nach Aufforderung und Nichtreagieren Gebrauch machen.
Danke im Voraus
William
29. Januar 2014 - 07:38
Hallo William,
ja, Sie könnten den Vermieter um Abrechnung bitten. Wenn die Abrechnungsfrist für einzelne Jahre abgelaufen ist, brauchen Sie hier keine Nachzahlung fürchten. Fragen Sie doch mal im Haus rum, ob anderer Mieter eine Nebenkostenabrechnung erhalten haben. Lassen Sie sich im Zweifel zum genauen Vorgehen rechtlich beraten.
Viele Grüße
Dennis Hundt
31. Januar 2014 - 18:00
Sehr geehrter Herr Hundt,
vielen Dank für Ihre Antwort. Ja, die Umfrage im Haus wäre eine Möglichkeit, doch so viele Wohnungen es gibt so viele Eigentümer/Vermieter gibt es auch.
Die Wohnungen sind einzeln verkauft. Aber ich werde es mal angehen, also trotzdem fragen und den Vermieter ‘endlich’ mal ansprechen.
Vielen Dank nochmals!
21. Februar 2014 - 02:19
Ich habe von 15.07.2013 bis 15.01.2014 in einer Mietswohnung gewohnt. Bis wann kann ich meine Nebenkostenabrechnung erwarten? Erst nach Ablauf von 12 Monaten, hab ich dies richtig gelesen?
Vielen dank im voraus
8. Juli 2014 - 14:57
Ich habe vom 01.01.213 – 31.07.2013 in meiner alten Wohnung gewohnt. Der Vermieter hatte aufgrund der kurzen Mietzeit einen Teil der Kaution beibehalten, die er als Sicherheit für die Nebenkostenabrechnung verrechnen wollte. In zwei Wochen sind es genau 12 Monate seit dem Auszug. Leider reagiert der Vermieter selten bis gar nicht auf Schreiben und Telefonate bezüglich der Abrechnung, die ich noch immer nicht erhalten habe. Ich habe ihm nun eine Frist von 14 Tage gesetzt. Wie kann ich als nächstes vorgehen? Wie und wo müsst ich klagen? Lohnt es sich im Vergleich zu den Anwaltskosten, die entstehen, so vorzugehen?
9. Juli 2014 - 17:24
Hallo Herr Celikkol,
für die Nebenkostenabrechnung des Kalenderjahres 2013 hat der Vermieter in der Regel bis Ende 2014 Zeit.
Viele Grüße
Dennis Hundt
24. September 2014 - 09:07
Hallo Herr Hundt,
vielen Dank für Ihre informative Seite. Nun zu meiner Frage:
Ich bin zum 30.11.2013 aus meiner ehemaligen Wohnung ausgezogen. Noch bei der Wohnungsübergabe versicherte mir der Vermieter, mir die Abrechnung für 2012 (die ich schon mehrfach angefordert hatte, weil es Streit über die Höhe der NK gab) innerhalb des nächsten Monats zuzusenden.
Die Kaution behielt der Vermieter ebenfalls bis heute ein, “wegen eventueller Nachforderungen”.
Bisher habe ich allerdings die NK-Abrechnung für 2012, für die ich mit einem Guthaben gerechnet habe, nicht erhalten, auch die Kaution behält der Vermieter immer noch ein. Nun wurde mir geraten, mit einer Klage bis zum Ablauf der Abrechnungsfrist für 2013 zu warten, da dann – bei Nichterhalt der Abrechnung 2013 – auch für dieses Jahr alle eventuellen Ansprüche des Vermieters hinfällig sind, und ich weiterhin sowohl in einer Klage die Kaution als auch die Nebenkostenvorauszahlungen für 2012 und 2013 zurück fordern kann.
Meine aktuelle Adresse liegt dem Vermieter vor, daran kann es also nicht liegen, dass die Abrechnung nicht angekommen ist.
Halten Sie dies für einen gangbaren Weg oder haben Sie alternative Vorschläge?
Vielen Dank schon einmal!
24. September 2014 - 10:28
Hallo Moni,
Ihr Weg ist sicherlich denkbar, mehr dazu auch hier: https://www.nebenkostenabrechnung.com/rueckforderung-der-nebenkostenvorauszahlung/
Wenn Sie Ärger und Aufwand vermeiden wollen, würde ich einen Anwalt beauftragen, die die Kaution und die Abrechnung(en) beim Vermieter einfordert. Oft macht das schon entsprechend Eindruck.
Viele Grüße
Dennis Hundt
29. Oktober 2014 - 18:15
Hallo Herr Hundt,
ich habe eine Frage bezüglich meiner Nebenkostenabrechnung. Ich bin September 2013 aus meiner damaligen Wohnung ausgezogen. Ende 2013 bekam ich die Abrechnung für 2012 mit einer Rückzahlung von 238,82€. Desweiteren wurde die Hälfte der Kaution einbehalten und mit meiner Zustimmung mit einem noch offenen Mietrückstand verrechnet. Insgesamt mit Restkaution habe ich also noch ein Guthaben von 291,37€. Im selben Schreiben wurde mir mitgeteilt, das aufgrund der langen Heizperiode und einer Grundsteuererhöhung der Betrag bis zur Erstellung der nächsten Abrechnung einbehalten wird. Da ich aber im Vorjahr schon jeden Monat ca. 20€ zuviel gezahlt habe und die Vorrauszahlungen nicht angepasst wurden erscheint mir das etwas seltsam. Ist das rechtens?
Meine zweite Frage ist dann: Ich habe bis heute meine Abrechnung für 2013 noch nicht erhalten. Die frist läuft noch bis zum 31.12.14. Laut dem Artikel kann ich nach Ablauf der Frist die Abschläge für den Abrechnungszeitraum zurückfordern. Ist der Vermieter dann verpflichtet diese zu zahlen oder kann er dann sagen: “oh ich habe die Abrechnung gefunden, sie bekommen nur Betrag x zurück.”
Vielen Dank schonmal im vorraus.
30. Oktober 2014 - 10:36
Hallo Fabian,
ich würde empfehlen die paar Wochen bis zum Jahresende abzuwarten. Wie Sie geschrieben haben, hat der Vermieter bis zum Jahresende Zeit. Wenn Sie sich da jetzt reinknien haben Sie wochenlange Kommunikation und kommen wohlmöglich doch keinen Schritt weiter. Es sind ja wirklich nur noch 8 Wochen bis Ende 2014. Daher mein Tipp: Abwarten.
Viele Grüße
Dennis Hundt
8. November 2014 - 22:47
Sehr geehrter Herr Hundt,
wir wohnen seit Anfang 2011 zur Miete. Der Vermieter hat KEINE Vorauszahlung angesetzt. Mündlich wurde uns ein ca. Wert der monatlichen Nebenkosten genannt und eine jährliche Abrechnung vereinbart. Lediglich die geringfügigen Müllgebühren wurden für einen Teilzeitraum abgerechnet.
Hat der Vermieter zum jetzigen Zeitpunkt (Ende Ende 2014) noch Anspruch auf Zahlung der Nebenkosten von 2011, 2012?
Wie verhält es sich mit der Höhe der Nebenkosten > WIr wissen immer noch nicht, ob diese verhältnismäßig und unserem Budget entsprechen und haben aufgrund der beschriebenen Sitaution immer noch keine Bewertungsgrundlage. Sind diese begrenzbar?
Vielen Dank und freundliche Grüße
9. November 2014 - 06:03
Hallo Johannes,
Ihr Stichwort ist die Abrechnungsfrist. In meinen Augen ist es für sie eher hilfreich, wenn die Nachzahlungen für 2011, 2012 (und 2013) nicht mehr anrechenbar sind.
Viele Grüße
Dennis Hundt
26. November 2014 - 16:14
Hallo Herr Hundt,
Ich bitte um Ihren Rat zum folgenden Sachverhalt:
Wie sind im Nov. 2009 in eine Mietwohnung eingezogen. Für Nov. und Dez. 2009 NKA mit Guthaben erhalten. Auch 2010 ist die Abrechnung mit Guthaben gewesen. Für die Jahre 2011 und 2012 haben wir bislang keine Abrechnung erhalten (hier müssten ebenfalls Guthaben sein). Trotz mehrfacher Rückfragen ist keinerlei Reaktion erfolgt. Nun hat im Juni 2013 ein Eigentümerwechsel stattgefunden. Wir haben den alten Eigentümer mit Fristsetzung aufgefordert die Abrechnungen zu erstellen, jedoch ist nichts geschehen. Von etlichen Nachbarn ist zu hören, dass dieser wohl pleite ist.
Die Verwaltung, die uns die Abrechnungen übermittelt, ist die selbe geblieben. Jetzt haben wir im Nov. 2014 die Nebenkostenabrechnung für 2013 mit einer Nachzahlung erhalten. Nach mehrmaligen Telefonaten mit der Verwaltung wurde mir immer was anderes erzählt. Erst hieß es, dass die neue Eigentümerin sich um die Abrechnungen kümmern wird und uns diese übermitteln, dann hieß es allerdings wieder, dass die mit den Abrechnungen für die Jahre 2011 und 2012 nichts mehr zu tun haben und auch gar keine Unterlagen ihnen mehr vorliegen.
Können wir hier die Erteilung der Abrechnungen bzw. Auszahlung des Guthabens gegen den neuen Eigentümer verlangen?
Vielen Dank für Ihre Auskunft im Voraus und freundliche Grüße.
27. November 2014 - 04:28
Hallo Ulrich,
ich hoffe neben dem Artikel oben hilft Ihnen dieser Link hier weiter: Nebenkostenabrechnung bei Eigentümerwechsel
Viele Grüße
Dennis Hundt
27. Dezember 2014 - 14:26
Sehr geehrter Herr Hundt,
ich habe folgendes Problem und bitte daher um Rat:
in unserem Mietvertrag, sowie auch verbal wurde ausdrücklich vor einem Jahr VEREINBART, dass es sich um eine Vorauszahlung der Nebenkosten handele und nicht um einen Pauschalbetrag, aber als ich meinen Vermieter nun mehrmals für die diesjährige Abrechnung gebeten habe und er es aufgeschoben hat, meinte er nun am Telefon, dass er sich dagegen entschieden hat, mir den Überschuss zu zahlen und das bisher Gezahlte als Pauschalbetrag einstufen wird.
(D.h. er ist sich schon dessen bewusst, dass vorher eine Vereinbarung getroffen wurde!)
Leider ist auch unterschwellig eine Drohung ausgeklungen nach dem Motto: “Es gibt noch andere Mieter, die diese Wohnung gerne mieten würden”.
Ich bin jedoch momentan an diese Wohnung gebunden und möchte daher mein Verhältnis zu dem Vermieter nicht verbauen, da ich nicht weiß ob er mir dann kündigen wird, wenn ich auf die Zahlung weiterhin bestehe oder gar rechtliche Verfahren einleite.
Wie sollte ich am besten vorgehen? Ich hoffe Sie können mir diesbezüglich behilflich sein!
Viele Grüße
28. Dezember 2014 - 10:47
Hallo Jee,
wenn Sie eine Nebenkostenabrechnung durch den Vermieter wünschen, sollten Sie wie im Artikel oben vorgehen. Die Nebenkostenabrechnung zu erhalten und das gute Verhältnis beizubehalten wird dabei tatsächlich die Herausforderung sein.
Viele Grüße
Dennis Hundt
28. Dezember 2014 - 14:43
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung!
13. Januar 2015 - 08:58
Sehr geehrter Herr Hundt,
ich habe folgendes Problem und bitte Sie um Rat:
Meine Schwiegermutter war von Juli bis August 2014 Mieter eines Doppelappartement mit einer Gesamtwohnfläsche von 59,91m² inklusive der anteiligen Gemeinschaftsflächen. Das Appartement befindet sich in einer Alteneinrichtung. Der einmalige Betrag von 500,00 € Für Renovierungs- und Schönheitsreparaturen wurde ihr erlassen. Die monatliche Warmmiete betrug 360,00€ incl. der Nebenkosten, d. h. Betriebskosten i. S. d. §§ 1, 2 Betriebskostenverordnung und der privaten Energiekosten. Die Warmmiete wurde monatlich im Voraus bis zum dritten Werktag eines Monats fällig. Hat sie Anrech auf ein Betriebskostenabrechnung zum 31.12.2014. Auf Anfrage an den Vermieter, wurde dieses verneint. Der Vermieter sagte bei dieser Form der Miet ist er nicht verpflichte eine Betriebskostenabrechnung zu erstellen. Ist diese Aussage des Vermieters richtig? Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ruth
13. Januar 2015 - 10:32
Hallo Ruth,
es kommt auf die Vereinbarung / Formulierung im Mietvertrag an. Lassen Sie diesen am besten prüfen. Tut mir Leid, dass ich Ihnen nicht mehr dazu schreiben kann.
Viele Grüße
Dennis Hundt
18. Januar 2015 - 02:26
Sehr geehrter Herr Hundt,
ich bin seit 01.08.2011 mit meiner Familie eingezogen. Ich habe für das erste Jahr eine Nebenkostenabrechnung mit vielen Fehlern ( qm, Zählerstände usw. ) bekommen. Ich habe die Vermieterin per Email aufgefordert diese Mängel zu beseitigen. Bis jetzt habe ich keine Antwort erhalten ! Auch keine weiteren Nebenkostenabrechnungen. Das heißt das ich seitdem 180 Euro jedes Jahr für Nebenkosten ohne Abrechnung bezahle. Ich bin im Mieterschutzverein Bamberg Mitglied, habe aber seit Jahren nichts unternommen. Meine Vermieterin habe ich auch schon lange nicht mehr gesehen. Man könnte fast meinen das man die Miete und Nebenkosnten an einen Geist überweist. Bitte geben sie mir einen Rat. Danke !!!!
18. Januar 2015 - 10:28
Hallo Uwe,
fordern Sie Ihre Vermieterin einfach schriftlich auf die Nebenkostenabrechnungen zu erstellen. Ich denke auf eine schriftliche Anfrage werden Sie auch eine Antwort erhalten.
Viele Grüße
Dennis Hundt
12. Februar 2015 - 13:16
Hi,
ich wohne in meiner Wohnung seit März 2013. Bis heute habe ich keine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2013 erhalten. ich bin mit sicher dass ich ca 300 – 400 Euro zurückbekommen sollte. Immer wieder Frage ich bei dem Vermieter nach, aber diese antworten nur, dass sie sie machen werden. Jetzt weiss ich nicht was ich tun soll…. Hat jemand schon mal damit Erfahrung gemacht?
12. Februar 2015 - 13:27
Hallo TATI,
ich kann Sie leider nur auf die Ausführungen im Artikel verweisen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
4. April 2015 - 13:06
Sehr geehrter Herr Hundt,
ich würde mich freuen wenn Sie Uns ein paar Fragen beantworten können!
Wir sind in eine Mietwohnung am 01.03.20012 eingezogen und am 30.09.2014 Fristgemäß nach selbständiger Kündigung ausgezogen und haben bis zum 03.04.2015 noch nie eine Nebenkostenabrechnung erhalten!Nur durch schriftliche Aufforderung von uns weil wir unsere Kaution zurückhaben wollten haben wir HEUTE am 04.04.2015 die Abrechnung bekommen und zwar genau 3 Nebenkostenabrechnungen über alle Jahre sowie wie uns erscheint auch viel zu hohe Grunderwerbsteuer über 446,43€ pro Jahr weil ich im Netz laß das man als Mieter ca. 1€ pro qm2 normalerweise bezahlt ! Wir wohnten in NRW und unsere Wohnung hatte laut Mietvertrag 101qm2 und hatten eine eigene Gastherme die wir komplett allein bezahlten inclusive Wartung! Des weiteren stehen u.a. für 2014 noch
168€ für Kleinreperarturen mit drin obwohl wir doch eigentlich auch laut Mietvertrag nur bis Beträge unter 100€ selbst zahlen müssten!! Ich würde mich Ihrerseits über eine Antwort freuen und wünsche Ihnen und Ihren Angehörigen frohe Ostern
Mit freundlichen Grüßen
Chris
9. April 2015 - 07:47
Hallo Christian,
ich kann Ihnen hier ein paar allgemeine Tipps geben: Achten Sie auf die Abrechnungsfrist. Sehen Sie die Belege ein und prüfen Sie die umgelegten Kosten (anderes geht es nicht). Es geht sicher nicht um die Grunderwerbsteuer, sondern um die Grundsteuer.
Weisen Sie Ihren Vermieter auf die vereinbarte Höchstgrenze bei den Kleinreparaturen hin.
Viele Grüße
Dennis Hundt
12. Mai 2015 - 15:44
Hallo,
habe eine Frage bzgl. der Nebenkostenabrechnung.
Lt. Vermieter wurde diese im damals aktuellen Betriebszeitraum an die neue Adresse abgeschickt. Ich habe allerdings nie eine Abrechnung erhalten. Mittlerweile ist mehr als ein Jahr vergangen, die Forderung somit eigentlich verjährt.
Als ich bzgl. der Kautionszahlung Kontakt mit dem Vermieter aufnahm, zog er die Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung (die ich bisher nicht erhalten hatte) von der Kaution ab, die Abrechnung wäre auch ordnungsgemäß per Post rausgegangen. Rückläufer wären bei ihm nicht eingegangen.
Ist der Vermieter hier nicht in der Pflicht zu mahnen, wenn keine Zahlung eingeht?
Bin ich als ehem. Mieter verpflichtet, diese Nachzahlung zu leisten oder muss er mir den einbehaltenen Betrag zurück erstatten?
13. Mai 2015 - 11:52
Hallo Achim,
hier ein hilfreicher Link für Sie: Zugang der Nebenkostenabrechnung: Beweislast trägt der Eigentümer
Viele Grüße
Dennis Hundt
24. Juni 2015 - 13:12
Hallo,
ich habe folgendes Problem. Ich bin 2014 aus meiner alten Wohnung ausgezogen. Ich habe die Wohnung sehr gut hinterlassen und bei der Übergabe gab es nichts zu bemängeln. Ein Übergabeprotokoll habe ich allerdings nicht bekommen.
Meine Kaution habe ich bisher auch noch nicht erhalten sowie die Nebenkostenabrechnung für 2013. Da ich jetzt in ein neues Bundesland gezogen bin, wollte ich Altlasten geklärt haben.
Ich habe also bei meinen Vermieter angerufen und nachgefragt wann ich die Nebenkostenabrechnung und die Kaution bekomme.
Die Antwort war: Wir haben deine Kaution mit der Nebenkostenabrechnung verrechnet. Du hast dich ja nicht gekümmert!
Ich habe dann per Mail Aufgefordert mir eine Nebenkostenabrechnung zuzuschicken. Das ist jetzt auch wieder min. 4 Wochen her.
Es ist natürlich wieder nichts passiert.
Sollte ich mir Hilfe durch den Mieterschutzbund suchen oder einen Anwalt? Oder kann ich noch irgendwas machen?
Vielen Dank im Voraus!
Alles Liebe,
Susan
24. Juni 2015 - 18:33
Hallo Susan,
ich würde mich rechtlich beraten lassen. Ein kurzes Anwaltsschreiben mit der Darlegung Ihres Standpunktes kann Wunder bewirken.
Viele Grüße
Dennis Hundt
2. Juli 2015 - 12:51
Guten Tag,
im März 2011 hat meine Lebenspartnerin ihre Nebenkostenabrechnung bekommen, in der sie für den Zeitraum vom 01.01.2011 – 28.02.2011 Heizkosten in einer Höhe von 508 Euro verbraucht haben soll. Sie war in diesem Zeitraum nicht mehr in der Wohnung, sondern ist schon bei mir eingezogen. Es wurde eine Summe von 310 Euro nachgefordert. Wir haben dem dann widersprochen. Etwa 6 Monate passierte nichts, bis eine weitere Mahnung kam, der wir wieder widersprochen haben. Heute in etwa 4 Jahre nach der letzten Mahnung, bekommen wir ein Schreiben “letzte Mahnung” in der steht das wir angeblich im April schon eine Mahnung bekommen haben, was nicht der Fall ist, wird sie aufgefordert diese Summe von 310,00 € innerhalb der nächsten 14 Tage zu zahlen ansonsten wird mit einem Inkasso Büro gedroht.
Wie verhalten wir uns jetzt am besten? Wie kann eine leer stehende Wohnung in der die Heizungen aus sind in 8 Wochen 500,00 € Heizkosten verursachen? Sie hat die Jahre davor nie was zurückzahlen müssen. Macht es in diesem Fall Sinn einen Anwalt aufzusuchen? Ist der alte Vermieter vllt sogar im Recht?
Vielen Dank
2. Juli 2015 - 19:47
Hallo Nils,
ich kann Ihnen leider nichts zur Korrektheit des Verbrauchs sagen, nur soviel: auch wenn man alle Heizungen auf “aus” stellt, trägt man als Mieter den nicht verbrauchsabhängigen Teil von 30 bis 50%. Wenn Sie an der Abrechnung zweifeln, sollten Sie die Dinge rechtlich von einem Anwalt bewerten lassen. Vielleicht ist ja auch ein Vergleich die Lösung?
Viele Grüße
Dennis Hundt
4. September 2015 - 22:33
Hallo!
Mein Vermieter hat mir keine Nebenkostenabrechnung erstellt. Nun lasse ich das über einen Anwalt laufen.
Das ich zunächst den Anwalt bezahlen muss ist klar, aber bekomme ich das Geld für die Anwaltskosten wieder? Immerhin war ich gezwungen mir einen Anwalt zu nehmen, da er ja seiner Pflicht nicht nachkam mir eine NK-Abrechnung zu erstellen.
Ich muss noch hinzufügen, dass ich zwar eine Rechtsschutzvers. habe,diese beinhaltet aber kein Mietrecht.
Bleibe ich nun trotzdem auf den Anwaltskosten sitzen?
5. September 2015 - 11:24
Hallo Nasi,
ob und wie die Kosten erstattet werden, sollten Sie am besten Ihren Anwalt fragen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
29. September 2015 - 10:07
Sehr geehrter Herr Hundt,
wir sind bereits am 31.01.2014 aus unserer Wohnung ausgezogen und haben auch innerhalb eines 12 Monats-Zeitraum die Nebenkostenabrechnung erhalten und bezahlt.
Jetzt kommt der Vermieter und fordert für den Zeitraum vom 01.05.12 – 30.04.13 Nebenkosten nach, da der Ölstand “zum 30.04.2013 bedauerlicherweise falsch dokumentiert wurde. Dadurch wurde die Abrechnung 2012/2013 mit einem falschen Endbestand berechnet. Hierdurch ergibt sich folglich auch ein neuer Anfangsbestand für die Heizperiode 2013/2014. Sie erhalten die Korrektur der Heizkostenabrechnung 2012/2013″´(Zitat aus Schreiben)
Dasselbe Spiel macht der Vermieter für den Abrechnungzeitraum 01.05.13-30.04.2014. Die Abrechnungen sind vom 09.07.2015.
Muss ich diese Nachforderungen akzeptieren?
Danke!
Viele Grüße
Thomas
29. September 2015 - 15:32
Hallo Thomas,
danke für Ihren Beitrag. Hier ein Artikel, der Ihnen hilft: Nebenkostenabrechnung: Wann eine Korrektur möglich ist
Viele Grüße
Dennis Hundt
30. September 2015 - 09:24
Sehr geehrter Herr Hundt,
ich wohne seit 2012 in meiner Wohnung und hane noch keine Nebenkostenabrechnung erhahlten.
Hatte den Vermieter angeschrieben und er meinte ich hätte einen Nebenkosten pauschale.
Deshalb müsste er keine Abrechnung machen.
Aber in den Nebenkosten sind auch die Heizkosten drin , für die Heizkosten müsste er doch eine
Abrechnung machen ?
mfg.
F.pretzel
30. September 2015 - 14:36
Hallo Frau Pretzel,
bitte schauen Sie als erstes in den Mietvertrag, was hier vereinbart wurde.
Viele Grüße
Dennis Hundt
16. Oktober 2015 - 22:43
Hallo.
Ich habe vier Jahre zur Miete gewohnt und NIE eine Nebenkostenabrechnung erhalten. Es besteht ausserdem kein Mietvertrag. Wir sind nun diesen Monat ausgezogen. Der Vermieter verlangt nun von zwei Jahren die Nebenkosten.
Ist das rechtens?
Mfg Markus
17. Oktober 2015 - 09:55
Hallo Markus,
hier ein Link für Sie: Abrechnungsfrist für die Nebenkostenabrechnung
Viele Grüße
Dennis Hundt
17. November 2015 - 07:51
Guten Tag,
ich habe ein Problem, ich bin genau vor einem Jahr aus meiner Mietwohnung ausgezogen in der ich 8 Monate gewohnt habe. Meine Vermieterin hat die Wohnung auch ohne Probleme abgenommen und nichts auf den Übergabeprotokoll vermerkt.
Nun sagte sie mir Anfang 2015, dass sie mir die Nebenkostenabrechnung zukommen lässt, sobald sie ihr vorliegt, dies ist bis heute immer noch nicht geschehen.
Ich habe ihr zwischendurch immer mal wieder geschrieben um nachzufragen, was damit ist, nun bekomme ich auch keine Antwort mehr von ihr.
Da ich schon zwei Monate vor meinem Auszug kaum noch zuhause war, denke ich das es ein höherer Betrag ist, den sie mir zurück zahlen muss und das sie es deswegen noch nicht gemacht hat.
Was kann ich tun um mein Geld wieder zubekommen?
Vielen Dank
LG Jessica
20. November 2015 - 02:49
Hallo Jessica,
bei der Abrechnung nach Kalenderjahren, hat der Vermieter für die Nebenkostenabechnung 2014 bis Ende 2015 Zeit.
Viele Grüße
Dennis Hundt
15. Dezember 2015 - 11:17
Guten Tag,
Für den Abrechnugszeitraum 01.01.2014 – 31.12.2014 steht die Nebenkostenabrechnung noch aus (und es sieht nicht so aus, als wenn die noch kommt). Das Mietverhältnis endete am 30.06.2015. Kann ich -nächstes Jahr dann- die geleisteten Vorauszahlungen im Jahr 2014 zurückfordern? Eine Möglichkeit des Zurückbehaltens ist ja hier nicht gegeben.
LG Torsten
16. Dezember 2015 - 13:57
Hallo Torsten,
ich würde Ihnen raten erstmal abzuwarten oder den Vermieter ggf. an die pünktliche Abrechnung zu erinnern.
Wie Sie Vorauszahlungen zurückfordern (in der Regel mehrere hundert Euro) sollten Sie am besten mit einem Anwalt besprechen (denn erfahrungsgemäß wird Ihr Vermieter nicht nach eine netten Bitte die Vorauszahlungen überweisen).
Viele Grüße
Dennis Hundt
22. Dezember 2015 - 14:12
Halllo,
seit September laufe ich fast wöchentlich hinter meinem Vermieter her, dass ich meine Nebenkostenabrechnung bekomme. Nun hat er mir diese vor ab per Mail geschickt und wie ich das sehe, bekomme ich einige hundert Euro zurück. Kann ich ab Januar mit Ankündigung beim Vermieter die Nebenkosten einbehalten? Nach dem was er mir bislang geschrieben hat, habe ich auch die Befürchtung, dass er kein Geld hat und mir die Nebenkosten nicht erstatten kann.
Liebe Grüße
Silvia
22. Dezember 2015 - 15:43
Hallo Silvia,
in diesem Artikel geht es speziell um das Zurückbehaltungsrecht.
Viele Grüße
Dennis Hundt
19. Januar 2016 - 13:26
Mein alter Vermieter hat dem jetzigen meine Kaution überlassen ist ja ok,doch alle neuen Mietparteien brauchen keine Kaution zahlen, kann ich meine Kaution daher zurück fordern? Oder muss ich diese bei dem Vermieter lassen?
19. Januar 2016 - 14:16
Hallo Klappi,
Ihr Mietvertrag hat mit den neuen Verträgen nicht zu tun. Was Mieter und Vermieter dort vereinbaren, bleibt ihnen überlassen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
28. Januar 2016 - 16:12
Hallo allerseits,
seit 6 Jahren erhalte ich keine Nebenkostenabrechung. Nach Ablauf von 2 Jahren bat ich den Vermieter, die Abrechnung zu liefern, was er trotz Zusage jedoch nicht tat.
Ich kann kann mit dem Zustand leben, da sich Nebenkosten bekannterweise kontinuierlich erhöht haben und ich keine Rückzahlung zu erwarten habe. Zwar weiß ich, dass mein Problem ein klarer Fall für das Zurückbehaltungsrecht ist, aber ich möchte das sonst gute Auskommen mit meinem Vermieter nicht verkomplizieren. Die finanziellen Nachteile einer fehlenden Nebenkostenanpassung nimmt mein Vermieter offenbar inkauf, aus welchen Gründen auch immer. Eigentlich habe ich keinen Handlungsbedarf, oder?
Nun meine Frage:
Begehe ich ein rechtliches Versäumnis, wenn ich stillschweigend auf eine Abrechnung verzichte und keine erneute Forderung nach Abrechnung stelle? Die Fristen seitens des Vermieters und die Verjährung sind mir bekannt.
Viele Grüße,
Struppi
29. Januar 2016 - 08:56
Hallo Struppi,
die Abrechnungsfrist für die Nebenkostenabrechnung ergibt sich aus dem BGB und Bedarf nicht der Erinnerung des Mieters an den Vermieter.
Viele Grüße
Dennis Hundt
29. Januar 2016 - 18:55
Guten Tag Herr Hundt!
Jedes Jahr aufs Neue muss ich die Nebenkostenabrechnung anmahnen. Auf Schreiben mit Fristsetzung reagiert der Vermieter nicht und nun behalte ich erst mal die Nebenkostenvorauszahlungen seit Januar ein, um den Vermieter unter Druck zu setzen. Habe auch einen Anwalt eingeschaltet.
Nun kurz meine Frage: Sollte die Abrechnung in nächster Zeit erfolgen (ich gehe hier wieder von einer falschen Berechnung wie im letzten Jahr aus, die ich reklamieren muss), ab wann muss ich meine Nebenkostenvorauszahlung wieder leisten und kann ich sie mit einem evtl. Guthaben verrechnen?
Ich danke schon mal vorab für Ihre Antwort.
Viele Grüße
Walter Schröder
29. Januar 2016 - 23:53
Hallo Walter,
lassen Sie sich am besten von Ihren Anwalt dazu beraten. Dieser kennt Ihnen Einzelfall und kann Ihnen zu Ihren Fragen Auskunft geben.
Viele Grüße
Dennis Hundt
3. Februar 2016 - 23:01
Hallo Stephan,
danke für Ihren Beitrag. Ich kann dem Artikel oben leider nicht wirklich viel hinzufügen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
7. Februar 2016 - 11:08
Hallo Herr Hundt,
ich wohne seit 2014 in meiner Wohnung und habe noch keine Nebenkostenabrechnung erhalten.
Ich bezahle 80€ für die Heizungkosten (nur für 1 Person) und die Wohnung ist 35m2 so ich glaube, dass ich Geld zurück bekomme.
Hätte ich die Möglichkeit um mein Geld zurück zu bekommen oder es ist zu später?
Vielen Dank
LG
Sonia
19. Februar 2016 - 14:15
Hallo Herr Hundt,
ich habe für 2013 und einen Teil von 2014 keine Nebenkostenabrechnung erhalten. Ich bin am 31.09.2014 aus der Wohnung ausgezogen. Trotz Aufforderung mit Fristsetzung wurde keine Nebenkostenabrechnung erstellt. Habe ich noch die Chance diese einzuklagen? Ich gehe zwar davon aus etwas zurück zu bekommen – aber weiß es natürlich nicht sicher. Müsste ich also im Zweifel die Anwaltskosten tragen ohne eine mögliche Rückzahlung zu erhalten?
25. Februar 2016 - 12:17
Hallo,
Wohne seit 2004 in meiner Wohnung und habe bislang keine Abrechnung vom Vermieter gesehen, nun aber beschleicht mich das Gefühl das der Vermieter dies zu seinem Vorteil so handhabt. Hier nun meine Frage kann man rückwirkend Jahresendabrechnungen verlangen und wenn ja, wie viele Jahre kann man die rückwirkend verlangen.
Vielen Dank im Voraus
25. Februar 2016 - 22:08
Hallo Kai,
hier ein Artikel für Sie: Wie lange darf der Vermieter Nebenkosten nachberechnen? (Verjährung).
Viele Grüße
Dennis Hundt
29. Februar 2016 - 14:48
Hallo,
wir wohnten vom 01.05.2013 bis 30.04.2014 zur Miete. Bis heute wurde, trotz div. Rückforderungen, weder die Kaution erstattet noch wurde bisher eine Nebenkostenabrechnung erstellt. Eine Anwältin hat uns jetzt geraten, noch keinen Mahnbescheid zu erwirken, weil der Vermieter dann evtl. eine Nachzahlung aus der NBK-Abrechnung gegenrechnen wird. Unter Berücksichtigung sämtl. Fristen wären wir erst ab Jan. 2017 auf der sicheren Seite bzgl. der Kautionsrückforderung. Ist das tatsächlich so?
Der Ex-Vermieter hat bisher nicht reagiert.
Vielen Dank im Voraus
29. Februar 2016 - 21:28
Hallo Rita,
grundsätzlich würde ich der individuellen anwaltlichen Beratung vertrauen, auch wenn ich nicht weiss, wie die Aussage zu deuten ist. Eine Nebenkostenabrechnung hätte schon längst bei Ihnen sein müssen (abhängig von der Lage des Abrechnungszeitraums). Ebenso verhält es sich zumindest mit einem Großteil der Kaution.
Viele Grüße
Dennis Hundt
3. März 2016 - 11:46
Hallo,
ich wohne jetzt seit nunmehr vier Jahren in meiner Wohnung und habe bis heute keine Nebenkostensabrechnung bekommen..
Kann ich die Nebenkosten zurückverlangen?
21. April 2016 - 17:29
Guten Tag Herr Hundt, schon wieder ein Fall für Sie. Ich wohne seit 2009 in einem Mietshaus. Der Inhaber hat nur im Jahre 2012 eine NK Abrecnung erstellt. Diese war falsch, da für alle anderen Parteien im Haus dieselbe Summe nachzuzahlen war. Egal wieviel Personen in den jeweiligen Wohnungen lebten. Meine Anwältin hat erreicht, dass der Vemieter gänzlich auf die Nachzahlung verzichtete. Zugleich versprach er schriftlich künftig für jedes kommende Jahr eine ordnungsgemäße Abrechnung zu erstellen. Was er aber nicht tat..
Nun aber fand ich am 1.1.2016 eine NK Abrechnungen für 2015 im Briefkasten vor.
Dabei waren die Zähler für Warmwasser vertauscht. Also eine fehlerhafte Abrechnung. Zudem auch nicht in der Frist bei mir eingegangen, oder?
Ich bin auch wegen anderer Vorgänge mit den Nerven herunter.
Mein Aktenordner hat schon einen beträchtlichen Umfang angenommenen
Nun hörte ich, dass ich die gezahlten NK Beiträge für die vergangenen Jahre zurückfordern kann. Ist das richtig?
Haben Sie überhaupt noch Lust sich mit den vielen Ärgernissen der Mieter zu beschäftigen?
Wenn ja, dann danke ich Ihnen schon jetzt.
Mit freundlichen Grüßen
21. April 2016 - 21:37
Hallo Jens,
wenn Sie am 01.01.2016 die Nebenkostenabrechnung für 2015 erhalten haben, dann ist diese absolut fristgerecht. Sie Sachlage ist im Grunde einfach, fordern Sie die Nebenkostenabrechnung der Jahr 2013 und 2014 wie oben beschrieben ein und bitten Sie zeitgleich um Korrektur der Nebenkostenabrechnung 2015.
Zu Ihrer zweiten Frage, hier ein Artikel: Rückforderung der Nebenkostenvorauszahlung
Viele Grüße
Dennis Hundt
22. April 2016 - 12:39
Das verstehe ich nicht, ich nahm an, dass eine NK Abrechnung innerhalb eines Jahres zugestellt werden muss. Das Jahr 2015 endet mit dem 31.12. Die Abrechnung erhielt ich aber am 1.1.2016
Oder habe ich da etwas falsch verstanden? MfG Jens
22. April 2016 - 22:33
Hallo Jens,
nach Ablauf des Abrechnungszeitraums (31.12.2015) hat der Vermieter 1 Jahr Zeit (Abrechnungsfrist) – also bis zum 31.12.2016 – dem Mieter die Nebenkostenabrechnung zuzustellen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
20. Mai 2016 - 09:47
Hallo Herr Hundt,
ich bin im Juni 2012 aus meine Wohnung ausgezogen. Nun habe ich heute erfahren, dass die neue Hausverwaltung mir noch eine Nebenkostenforderung erstellen will. Kann die Hausverwaltung dies noch machen oder bleiben die auf eventuellen Kosten sitzen?
22. Mai 2016 - 01:46
Hallo Marcel,
hier die Antwort für Sie: Abrechnungsfrist für die Nebenkostenabrechnung
Viele Grüße
Dennis Hundt
31. Mai 2016 - 07:58
Hallo Herr Hundt,
ich bin seit 24 Monate aus einer Wohnung ausgezogen und habe noch keine Abrechnung bekommen
Der Vermieter verweigert sich, eine zu erstellen. Eine jährliche Erstattung hatte ich bisher bekommen und zwar in Höhe von 500 Euro. Welche gerichtliche Möglichkeiten gebe es noch heute?
Im Voraus Danke und
freundliche Grüße,
Emmanuel
31. Mai 2016 - 14:42
Hallo Emmanuel,
der zweite Teil des Artikels bezieht sich auf den Fall, wenn der Mieter bereits ausgezogen ist.
Viele Grüße
Dennis Hundt
31. Mai 2016 - 23:43
Hallo Herr Hundt,
danke für den Antwort. Da es sich um grob 500 Euro handelt lohnt es sich eher die Summe zu vergessen, einen Anwalt oder einen Mieterverein zu kontaktieren?
freundliche Grüße,
Emmanuel
6. Juni 2016 - 08:52
Hallo Herr Hundt,
“Rechnet der Vermieter dann ab, kann er infolge der abgelaufenen Ausschlussfrist keine Nachforderungen über die geleisteten Vorauszahlungsbeträge hinaus fordern. Er hat lediglich einen Anspruch auf die vereinbarten Vorauszahlungen.”
Was meint man mit “… geleistete Vorauszahlungsbeträge hinaus fordern.” und “… lediglich einen Anspruch auf die vereinbarten Vorauszahlungen”.?
Gruß
6. Juni 2016 - 21:39
Hallo Martin,
über die geleisteten Vorauszahlungen hinaus, hat der Vermieter nach der Abrechnungsfrist keine Möglichkeit weitere Kosten vom Mieter erstattet zu bekommen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
12. Juni 2016 - 09:25
Hallo Herr Hundt,
ich würde mich freuen, wenn Sie mir beim Thema Frist Nebenkostenabrechnung helfen könnten.
Zum 31.05.2014 bin ich aus meiner damaligen Wohnung ausgezogen.
Heute (11.06.2016) stellt mir mein damaliger Vermieter eine Nebenkostenabrechnung für das Jahr
2012, 2013 und die 5 Monate von 2014.
(In der monatlichen Zahlung war neben der Miete bereits ein Betrag für die Nebenkosten enthalten)
Wenn ich mich richtig eingelesen habe, sind alle Zeiträume verjährt, richtig?
D.h. ich muss keine Nebenkosten nachzahlen.
Ich freue mich auf Ihre Antwort!
Viele Grüße
Heinz
13. Juni 2016 - 08:38
Hallo Heinz,
richtig, die letzte Abrechnungsfrist für das Kalenderjahr 2014 ist Ende 2015 abgelaufen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
16. Juni 2016 - 15:38
Hallo Herr Hundt,
ich bin im Mai 2015 aus einer Wohnung ausgezogen. Der Vermieter (Geschäftsführer einer GmbH) hat für die Jahre 2012,2013,2014 und 2015 (für 5 Monate) keine Nebenkostenabrechnung gestellt. Über alle Jahre hinweg habe ich den Vermieter mündlich und per Email an die Abrechnungen erinnert und habe zu Anfang (2013) die Antwort bekommen, dass das Finanzamt seine Papiere hätte und er wüsste nicht wann er sie zurück bekommt. Es handelte sich womöglich um irgendeine steuerliche Überprüfung und ohne die Papiere könnte er die Nebenkostenabrechnung nicht erstellen. Danach ist er der Frage immer ausgewichen oder hat sie einfach ignoriert. Wir hatten bis vor einigen Monaten ein super Verhältnis weswegen ich nicht mit einem Rückzahlungsanspruch bzw. dem Einbehaltungsrecht gekommen bin. Da ich mittlerweile nur noch ignoriert werde, habe ich mich entschlossen von dem Rückzahlungsanspruch Gebrauch zu machen. Das Schreiben habe ich vor 3 Wochen an Ihn per Einschreiben verschickt und im Falle, dass ich das Geld nicht zurück bekomme mit einer Klage gedroht. Wie erwartet kam bis jetzt noch keine Antwort von dem Vermieter. Meine 3 Fragen sind nun, was könnte ich in meiner Situation machen? Und habe ich überhaupt noch Anspruch auf das Geld? Soll ich jetzt eine Klage einreichen?
Vielen Dank.
Roman P.
17. Juni 2016 - 09:26
Hallo Roman,
ich kann Ihnen nur raten, sich für Ihren Einzelfall antwaltlich beraten zu lassen – Sie überlegen ja, ob Sie ggf. tausende Euro Vorauszahlungen zurückfordern. Das würde ich an Ihrer Stelle nicht alleine machen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
22. Juni 2016 - 17:48
Hallo wusste nicht wo ich kommentieren soll wenn ich eine eigene Frage habe.
Seit Oktober 2014 wohne ich in meiner Wohnung habe bis jetzt immer noch keine Nebenkosten Abrechnung bekommen von 2014 und 2015 ist das richtig das ich jetzt meine Nebenkosten einbehalten darf bis ich die Abrechnung vom Vermieter bekommen habe ? Und wenn 2014 und 2015 oder wie gehe ich jetzt am besten vor.
22. Juni 2016 - 19:05
Hallo Jazzi,
hier ein Artikel, der Ihnen mit Sicherheit hilft: Nebenkostenvorauszahlung: Zurückbehaltungsrecht des Mieters
Viele Grüße
Dennis Hundt
8. Juli 2016 - 11:43
Hallo,
ich wohne seit August 2015 in einer Mietwohnung. Ich habe bisher aber noch nie eine Nebenkostenabrechnung erhalten. Ich habe das Gefühl, dass ich für meinen Verbrauch zu viele Nebenkosten zahle. Daher habe ich im April 2016 meine Vermieterin angerufen, was mit der Nebenkostenabrechnung denn sei. Sie meinte, sie sei noch nicht dazu gekommen und legte wieder auf. Ende Mai 2016 habe ich es nochmal mit einem Brief bei ihr versucht. Darauf hat sie mir am 08.06.2016 per E-Mail geantwortet, dass ich die Nebenkostenabrechnung innerhalb der nächsten zwei Wochen erhalten würde, was allerdings nicht passiert ist.
Wenn ich ehrlich bin, glaube ich auch nicht daran, dass ich jemals eine Nebenkostenabrechnung erhalte, wenn ich nicht eine andere Gangart wähle. Von meiner Vormieterin habe ich erfahren, dass diese in drei Jahren Mietzeit auch nie eine NK-Abrechnung erhalten hat. Ich möchte mir das allerdings nicht gefallen lassen. Daher meine Frage, ab wann ich die Zahlung der Nebenkosten einstellen kann, damit ich ein Druckmittel gegenüber meiner Vermieterin habe bzw. was ich dabei noch beachten müsste.
10. Juli 2016 - 09:51
Hallo Dominik,
hier ein Artikel, der Ihnen hilft: Nebenkostenvorauszahlung: Zurückbehaltungsrecht des Mieters
Viele Grüße
Dennis Hundt
8. Juli 2016 - 12:41
Hallo zusammen,
ich bewohne seit 3/2012 meine aktuelle Wohnung, ziehe Ende 8/2016 aus.
Bis heute habe ich keine Nebenkostenabrechnung erhalten.
Die Heizung wurde regelmäßig abgelesen.
Wenn ich das mit der Verjährungsfrist richtig verstanden, dann habe ich immer noch einen Anspruch für das Jahr 2012. (31.12.2013 + 3 Jahre). Für die folgenden Jahre sowieso.
Ich habe den Verwalter und den Eigentümer seperat aufgefordert mir die Abrechnungen auszuhändigen.
Was kann ich tun bzw. welche Möglichkeiten habe ich, wenn das ich da auf “taube Ohren” stoße?
Mit freundlichen Grüßen
Ted Eleperuma
10. Juli 2016 - 09:50
Hallo Ted,
mit Ihrer letzten Frage befasst sich auch der oben stehenden Artikel.
Viele Grüße
Dennis Hundt
27. Juli 2016 - 21:24
Ich bin am 01.08.2013 in einem Haus eingezogen und zahle monatlich 300€ Nebenkosten für 100 qm inclusive Heizung, ich habe den Eigentümer mehrmals aufgefordert eine Nebenkostenabrechnung zuerstellen.
Leider habe ich bis heute noch keine Abrechnung erhalten
10. August 2016 - 21:31
Hallo Herr Hundt,
ich wohne seit dem 01.10.2014 in meiner Mietwohnung. Schon Anfang letzten Jahres bat ich um eine Nebenkostenabrechnung und wurde immer wieder vertröstet. Ich habe meinen Vermieter immer wieder gebeten eine Abrechnung zu erstellen und es auch letzte Woche schriftlich gemacht. Heute habe ich mit meiner Vermieter wieder telefoniert und er sagte, dass er alles nochmal nachgerechnet hätte und ich ab sofort 15 € an Nebenkosten weniger zahlen sollte. Als ich darauf hin meinte, dass ich dies schriftlich bräuchte und ich trotzdem eine Abrechnung möchte, sagte er, dass er noch nie eine Abrechnung gemacht hatte und bisher alle im Haus mit den Nebenkosten einverstanden waren. Außerdem könnte er speziell für meine Wohnung keine Abrechnung wegen der Heizkosten erstellen, da dies nicht nicht gesondert berechnet werden könnte.
Ich bin echt wütend und weiß nicht, wie ich jetzt damit umgehen soll. Ich habe eine 65 qm Wohnung in Souterrain, achte sehr darauf, dass ich nicht viel Wasser verbrauche und auch nur wenn nötig, heize. Zudem war ich 2014 den kompletten November in einer Klinik. In 2015 sogar zusammen gezählt sogar fast 4 Monate, zudem habe ich in beiden Jahren 1-2 mal die Woche im Fitnessstudio geduscht. Dementsprechend habe ich noch weniger an Wasser und Heizkosten verbraucht als normal.
Ich bezahle monatlich 120 € an Nebenkosten, habe keinen Hausmeister oder eine Putzfrau, die das Treppenhaus macht. Das einzige, was gemacht wird, dass in unregelmäßigen Abständen der Rasen vom Vermieter gemäht wird.
Was gibt es hier für Möglichkeiten und sind 120 € für eine Person auf 65 qm überhaupt angemessen? Ich habe in der alten Wohnung mit 50 qm 80 € bezahlt und immer was zurück bekommen.
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
11. August 2016 - 11:48
Hallo Mirja,
danke für Ihren ausführlichen Beitrag. Verweisen Sie Ihren Vermieter auf den Mietvertrag, setzen Sie eine Frist für die längst überfällige Nebenkostenabrechnung 2014. Beschäftigen Sie sich mit Ihrem Zurückbehaltungsrecht und setzen Sie dies im Zweifel durch.
Viele Grüße
Dennis Hundt
31. August 2016 - 16:46
Hallo,
unser Vermieter hat uns unsere Wohnung mit Nebenkosten pauschal vermietet. Enthalten sind in den Nebenkosten (150 €) sowohl Wasser als auch Heizung, Müll, ein Stellplatz für das Auto. Jetzt mussten wir den Strom ablesen und haben festgestellt, dass wir eine unmöglich hohe Stromrechnung hatte und geschlagene 800 € nachzahlen mussten. Es hat sich herausgestellt, dass im Bad unserer Wohnung eine 2. Heizung (elektrisch) neben der Fussbodenheizung in Betrieb ist, sofern wir diese einschalten (was wir im Winter natürlich auch getan haben), und dass der Stromverbrauch dieser über unseren Strom abgerechnet wird, obwohl wir für die Heizung ja bereits Nebenkosten zahlen. Im Mietvertrag ist diese 2. Heizung nicht erwähnt und beim Einzug hat er zwar gesagt, dass es 2 separate Heizungen gibt, aber nicht, dass die 2. Heizung über uns läuft. Wir fühlen uns ungerecht behandelt, da wir jetzt ja eigentlich doppelt Nebenkosten gezahlt haben, sowohl für die Heizung pauschal, als auch für den Strom für die 2. Heizung. (eigentlich sollte auch diese 2. Heizung über die Pauschale laufen, wenn laut Mietvertrag in den Nebenkosten die Heizung enthalten ist, oder?)
Daher unsere Frage: ist es möglich und wenn ja wie, die Mehrkosten für die Heizung von unserem Vermieter zurückzubekommen?
Vielen Dank für die Hilfe & viele Grüße
31. August 2016 - 18:40
Hallo Doreen,
ich kann Ikhren Einzelfall leider nicht beurteilen, habe aber das Gefühl, dass Sie mit der Unterstützung von einem Anwalt belegen können, dass Sie aus Unkenntnis nicht für diese osten können. Lassen Sie sich bei Bedarf bitte rechtlich beraten.
Viele Grüße
Dennis Hundt
8. September 2016 - 16:17
Hallo Dennis,
ich wohne seit 2009 in einer 82qm Wohnung und habe seit dem keine Nebenkostenabrechnung von meinem Vermieter bekommen und auch nicht eingefordert da dieser behauptet es handele sich bei den Nebenkosten um Pauschalen. Im Mietvertrag steht allerdings dass es Vorauszahlungen seien. Bis zu welchem Jahr zurüch ab heute kann ich nachträglich Nebenkostenabrechnungen einforden und kann ich für den gesammten Zeitraum Rückforderungen erheben.
Viele Grüße Harald
10. November 2016 - 15:02
Hallo,
wir haben für den Abrechnungszeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2014 datiert auf den 15.12.2015 eine Nebenkostenabrechnung erhalten. Aufgrund vieler Fehler haben wir am 19.12.2015 Widerspruch eingelegt und auch um Einsicht bzw. Kopien der Unterlagen gebeten. Bis heute kam keine Reaktion seitens des Vermieters.
Jetzt haben wir aber schon die neue Abrechnung für den Zeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2015 datiert auf den 11.10.2016 bekommen. Ebenfalls waren dort auch wieder viele Fehler und auch hier wurde wieder Widerspruch eingelegt widerrum mit Einsicht bzw. Zusendung der Kopien. Bis heute keine Reaktion.
Jetzt meine Frage, ist die erste Abrechnung für 2014 verjährt, sobald eine neue für das darauf folgende Jahr erstellt wurde? Bei beiden hatten wir eine sehr hohe Nachzahlung.
Würe für eine Rückantwort sehr dankbar.
Gruss
T.K.
10. November 2016 - 18:22
Hallo T.K.,
ich sehe keinen Grund, warum die vorherige Nebenkostenabrechnung durch das übersenden der nächsten Nebenkostenabrechnung verjähren sollte.
Viele Grüße
Dennis Hundt
10. November 2016 - 22:13
Hallo,
Ich habe von 2013 an Nebenkosten bezahlt, aber keine Abrechnung bekommen. Ich habe dann 2015 die Nebenkostenzahlungen eingestellt um auf eine Abrechnung zu drängen.
Jetzt habe ich eine Abrechung für 2015 bekommen, die für 2014 und 13 stehen aber immer noch aus. Muss ich nun die einbehaltenen Nebenkosten für 2015 auszahlen oder kann ich sie weiter einbehalten bis ich eine korrekte abrechung auch für die anderen beiden Jahre bekommen habe?
Ich würde mich über ein kurzes Feedback freuen,
Christian
16. November 2016 - 17:25
Hallo.
Mein Vermieter hat alle Unterlagen um die Nebenkostenabrechnung endlich abzuschließen, kommt aber nicht aus dem Quark, besteht darauf, er hätte ja bis 31.12. Zeit. Gibt es da Möglichkeiten, ihm in die Puschen zu helfen? Ich erwarte eine Rückzahlung und hätte diese gerne zeitnah. Danke für Rückmeldungen, Britta
16. November 2016 - 21:54
Hallo Britta,
das Gesetz gibt dem Vermieter 12 Monate Zeit um die Nebenkostenabrechnung zu erstellen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
7. Dezember 2016 - 15:20
Guten Tag, es gab einen Eigentümerwechsel, der alte Vermieter hat aber das Jahr 2015 noch nicht abgerechnet, wie sieht hier die Rechtslage aus? Ich habe schon mehrfach darauf hingewiesen und darum gebeten. Ich bekomme regelmäßig etwa 700-800€ zurück. Kann ich auch hier wie bei einem Auszug davon ausgehen das ich nach dem 31.12.2016 sollte noch nicht abgerechnet sein sämmtliche Nebenkostenvorauszahlungen verlangen kann?
Vielen Dank
8. Dezember 2016 - 11:26
Hallo Eike,
hier zwei Links für Sie: Nebenkostenabrechnung bei Eigentümerwechsel + Rückforderung der Nebenkostenvorauszahlung
Viele Grüße
Dennis Hundt
31. Januar 2017 - 09:40
Hallo,
meine Frage dazu wäre:
Was ist denn, wenn mein Vermieter die Erstellung einer Nebenkostenabrechnung im Mietvertrag ausschliesst? Darf er das? Und gibt es dazu eine Webseite, wo das Schwarz auf Weiss steht? Ich habe bisher nichts gefunden, sollte aber etwas in der Hand haben, wenn ich mit ihm diskutiere, bzw bevor ich zum Anwalt gehe.
Derzeit bezahle ich effektiv 135.-€ Heizkosten (nur Heizkosten, Warmwasser kommt vom Umlauferhitzer, d.h. zwischen Mai und Oktober ist die Heizung ausgeschaltet, ich habe also die monatlichen Heizkosten auf die Heizperiode umgelegt) für eine schlecht isolierte 36 qm-Wohnung, beheizt durch eine uralte Ölheizung.
Ist das zuviel?
Danke
31. Januar 2017 - 11:16
Hallo Rachel,
Lesen Sie: BGB § 556 Vereinbarungen über Betriebskosten (4).
Viele Grüße
Dennis Hundt
15. März 2017 - 16:16
Hallo,
wie verhält es sich wenn man zur Miete wohnt im Hause der Eltern sprich wenn der Vater der Vermieter ist? Denn das Jobcenter möchte jetzt eine Nebenkostenabrechnung für 2015 haben. Aber wir haben noch nie eine bekommen. Zahlen die Miete und mehr nicht.
Was kann ich jetzt tun oder was muss der Vater machen?
Danke
15. März 2017 - 17:11
Hallo Silvana,
wenn der Vermieter sich im Mietvertrag zur Nebenkostenabrechnung verpflichtet, muss der logischerweise auch eine Nebenkostenabrechnung erstellen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
18. April 2017 - 16:40
Guten Tag,
ich habe vom 01.04.2013 bis 30.04.2016 zur Miete gewohnt, bis heute aber noch keine einzige Nebenkostenabrechnung bekommen. Wenn ich richtig verstanden habe, verjährt mein Anspruch auf die Abrechnung für den Abrechnungszeitraum vom 01.04.2013 bis 31.12.2013 zum 31.12.2017, oder? Ich habe jedoch nie Miete zurückbehalten. Kann ich für 2013 und die Folgejahre dennoch eine Nebenkostenabrechnung zu verlangen? Für den 01.01.2016 bis 30.04.2016 müsste ich bis 01.01.2018 warten, oder?
Ich habe meinen Vermieter mehrmals mündlich (zuletzt ca 2 Monate nach dem Auszug) gebeten mir die Abrechnung zuzusenden.
Falls ich noch Ansprüche habe, ist es sinnvoll dem Vermieter erst noch einmal schriftlich aufzufordern und eine Frist zu setzen oder direkt zu einem Anwalt/zum Gericht zu gehen?
Vielen Dank im Voraus
1. Juni 2017 - 22:54
Hallo,
in meinem Mietvertrag wurde handschriftlich notiert: “Auf Betriebskostenabrechnung wird verzichtet”.
Ist dieser Passus rechtsgültig?
22. September 2017 - 09:50
Guten Tag Herr Hundt,
ich wohne seit 7 Jahren in meiner Wohnung und habe noch nie eine Abrechnung der Nebenkosten bekommen. Auch keine gefordert. Nun möchte mein Vermieter die Nebenkosten erhöhen. Da ich von einem bisherigen Guthaben ausgehe möchte ich eine Aufstellung meiner Vorauszahlungen haben, aus der ersichtlich wird, ob bzw. in welcher Höhe ich über Guthaben verfüge.
Gilt hier auch die 3-Jahresfrist oder kann ich um eine Aufstellung seit Beginn meines Mietverhältnisses bitten?
Mit besten Grüßen
22. September 2017 - 12:48
Hallo Yvonne,
ich würde den Vermieter erstmal bitten, die fälligen Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Denn der Vermieter bracht ja erstmal eine Grundlage, zur Erhöhung der Vorauszahlung.
Viele Grüße
Dennis Hundt
28. Februar 2018 - 19:11
Hallo Herr Hundt,
wir haben von 09/2008 bis 05/2017 in einer DHH zur Miete gewohnt. Die Nebenkosten waren mit 60 € mtl. sehr niedrig, weshalb wir auch sehr glücklich waren, nie eine Nebenkostenabrechnung bekommen zu haben. Somit gab es auch keinen definierten Abrechnungszeitraum.
Nun fand zum 01.052017 ein Eigentümerwechsel statt, so dass wir es also einen Monat lang mit einem neuen Vermieter zu tun hatten. Dieser macht uns nun eine Abrechnung für die Monate Jan. bis Mai 17 auf.
Teilweise berechnet er auch Kosten aus 2016. Ausserdem wurde in 10/2017 (5 Monate nach unserem Auszug die Versicherung deutlich teurer, woran er uns auch partizipieren lässt)
Mir ist klar, dass er der richtige “Abrechnungspartner” ist, jedoch frage ich mich, ob ich diesen Abrechnungszeitraum so akzeptieren muss, oder ob das erst ab Mai gilt?
Spannend wäre vermutlich auch zu wissen, wann seine Eintragung im Grundbuch stattfand?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Rolf
1. März 2018 - 08:48
Hallo Rolf,
ich sehe es wie Sie, der neue Eigentümer verhält sich (aus seiner Sicht) korrekt. Lassen Sie die Situation bitte bei Bedarf anwaltlich prüfen. Hier ist insbesondere entscheidend, in wie weit Sie Ihr Recht auf die weiteren Nebenkostenabrechnungen durchsetzen könnten.
Viele Grüße
Dennis Hundt
25. April 2018 - 23:09
Hallo Herr Hundt,
folgende Frage: wir sind Mitte 2016 ausgezogen, haben die Kaution erhalten und alles war gut. Die Nebenkostenabrechnung kam immer eigentlich zu spät, also im Januar des übernächsten Jahres. Das Guthaben für 2015 haben wir erst im März erhalten.
Für 2016 hätte sie also eigentlich im Januar 2018 kommen müssen. Ist sie leider aber nicht. Über ein Telefonat habe ich erfahren, dass mir Geld zusteht. Vom Vermieter selbst habe ich bis heute trotz mehrmaliger Mails und jetzt neulich mit Fristsetzung und Drohung rechtlicher Schritte bis heute noch kein Geld und keine Nebenkostenabrechnung erhalten und möchte jetzt zum Anwalt gehen.
Wenn ich jetzt zum Anwalt gehe:
1. werde ich den Fall gewinnen? Es ist doch mein Geld, das aussteht und mir zusteht, oder?
2. muss ich die Anwaltskosten/Gerichtskosten zahlen oder der Vermieter?
3. erhalte ich noch Verzugszinsen für das ausstehende Guthaben?
Danke und freundliche Grüße
16. Oktober 2018 - 02:08
Hallo!
In meinem Mietvertrag steht ein Mietzins von 330€ und dazu eine Nebenkostenvorauszahlung (Strom, Warm- und Kaltwasser, Heizung) von 0,00€. Die Posten wurden nicht weiter aufgeschlüsselt oder ähnliches. Der Mietvertrag bestand von Juli 2016 bis Juli 2018. Für 2016 und 2017 gab es keine Nebenkostenabrechnung und auch sonst wurde die 330€-Miete wie eine Art Pauschalwarmmiete gehandhabt. Im Vertrag steht, dass eben diese Nebenkosten zusätzlich zur Miete zu entrichten sind und jeweils zum Jahresende abgerechnet und durch die Anzahl der Bewohner geteilt wird. (3er WG). Dies ist jedoch weder für 2016 noch für 2017 geschehen. Als ich gefragt habe ob ich einen Folgemieter suchen soll und die Miete pauschal bei 330€ bleiben würde, schrieb mir die Vermieterin “Danke, die Miete ist wg. d. Nebenkosten jetzt 340,00 €.”
Welche Möglichkeiten haben ich um an die Kaution zu kommen? Besteht hier die Möglichkeit zu argumentieren, dass es sich um eine Pauschalmiete handelt, deshalb eine Nebenkostenabrechnung nicht notwendig ist und keine weiteren Forderungen zu entrichten sind? Ich meine, ich wäre bereit gewesen für höhere Stromkosten mehr zu zahlen, wenn man mir das rechtzeitig mitgeteilt hätte – aber 2 Jahre lang gar nichts zu sagen und es nach der Schlüsselübergabe plötzlich mit der Nebenkostenabrechnung ganz wichtig zu haben nur um die Kaution nicht zurückzahlen zu müssen finde ich doch durchaus merkwürdig.
Vielen Dank und liebe Grüße,
Sven
31. Januar 2019 - 15:13
Hallo!
Wir bewohnen seit 07/2015 eine Neubauwohnung zum Erstbezug. Seither vertröstet uns der Vermieter mit der Aussage, die mit der Erstellung der Nebenkosten beauftragte Firma ist völlig überfordert und kommt mit der Erstellung nicht nach. Im November 2018 wurde uns die “erste” Abrechnung für das kommende Jahresende avisiert.
Tatsache ist, dass wir seit Einzug zum 07/2015 noch keine einzige NK-Abrechnung erhalten haben.
Gilt der Verjährungszeitraum von 3 Jahren für uns auch, obwohl wir noch keine Abrechnung erhalten haben?
Freue mich auf ihre Anmerkung hierzu.
Viele Grüße
Stefan
1. Februar 2019 - 11:24
Hallo Stefan,
diese beiden Artikel sind für Sie relevant:
1. Abrechnungsfrist für die Nebenkostenabrechnung
2. Nebenkostenabrechnung Guthaben: Auszahlung, Verjährung + Alles was wichtig ist
Viele Grüße
Dennis Hundt
25. Juli 2019 - 15:47
Sehr geehrter Herr Hundt,
ich wohne ich seit 2012 in einer Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus. Zum 01.10.2018 hat es einen Eigentümerwechsel gegeben. Vor Tagen habe ich zwei getrennte Nebenkostenabrechnungen bekommen.
Vom alten Eigentümer für Janar-September 2018.
Vom neuen Eigentümer für Oktober- Dezember 2018.
In beiden Nebenkostenabrechnungen kommt es zu einem Guthaben zu meinen Gunsten.
In den Jahren davor habe ich vom alten Eigentümer nie eine Nebenkostenabrechnung erhalten. Da ich davon ausgehe, auch hier zuviel Nebenkosten bezahlt zu haben, würde es mich interessieren, wie ich vorgehen kann, die zu viel bezahlten NK bzw. alle NK zurück zufordern.
In Ihren Beiträgen habe ich leider nur Infos zu Mieterwechseln, nicht jedoch zu Eigentümerwechseln gefunden.
17. März 2020 - 16:39
Sehr geehrter Herr Hundt,
leider konnte ich zu meinem Problem trotz intensiver Suche im Internet keine Antwort finden, weshalb ich mich nun an Sie wende mit herzlichem Dank im Voraus für die Beantwortung.
Den Vermieter meines Schuldners habe ich als Drittschuldner in die Pflicht genommen. So habe ich z. B. erwirkt, dass er die Ansprüche seines Mieters aus Betriebskostenabrechnungen nicht an diesen, sondern an mich zahlt.
Nun hat der Vermieter aber angeblich für das Jahr 2018 gar keine Betriebskostenabrechnung erstellt. Welche Wege stehen für mich offen?
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Wunderlich
17. März 2020 - 21:01
Hallo Jörg,
ich kann Ihnen in der Sache leider nicht helfen. Nur der Mieter hat m.E. Möglichkeiten den Vermieter zur Erstellung einer Nebenkostenabrechnung zu drängen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
19. April 2020 - 23:19
Guten Tag
Wohnen seit dem 1.8.2011 in einer Doppelhaushälfte im oberen Stock. Der Eigentümer hat daraus (wegen
Scheidung) 3 Wohnungen zum Vermieten gemacht, und meine Frau und ich sind einer der Mietparteien.
Das Wohnobjekt hat der vermeintliche Eigentümer seiner Lebensgefährtin überschrieben, welche auch im Mietvertrag als Vermieter aufgeführt ist.Wir haben Sie aber nie zu Gesicht bekommen, sondern immer nur Ihn. Er hat auch den Vertrag im Auftrag unterschrieben. In diesem Vertag ist die Miete für die Wohnung mit Carportplatz festgeschrieben plus die Nebenkosten inklusiv Strom pauschal ohne jährliche Abrechnung. Auf damaliger Nachfrage, wie es sich verhält mit dem Verbrauch und Abrechnung, wurde uns unter Zeugen gesagt, das es hier nicht möglich ist und es keine Rück-bzw Nachzahlung gibt.
Vor 4 Jahren ist die Heiztherme kaputt gegangen, welche sich bei uns im oberen Stockwerk in einem Raum befindet, und letztes Jahr im Februar ist der Warmwasserspeicher geplatzt und hat bei uns das Bad unter Wasser gesetzt und wir hatten 4 Wochen kein warmes Wasser und während dieser Zeit lief auch noch 3 Wochen Maschinen, wo wieder alles Trocken legen sollte. Wir haben dann im Haus auf Anraten eines Anwaltes ein Mietminderung durchgeführt, worauf uns der Vermieter, welcher jetzt wieder Eigentümer der Immobilie ist, mit rechtlichen Schritten drohte.Aber es passierte nichts.
Dann ließ er uns eine unbegründete Mieterhöhung zu kommen, welche laut Anwalt nicht rechtens ist .
Jetzt nach einigen Monaten ließ er uns über eine Anwaltskanzlei eine neue Mieterhöhung zu kommen, welche um einiges niedriger ist, wie die welche er uns letztes Jahr schickte.Ging auch gleich an den Anwalt.
Und jetzt eigentlich zu meiner Frage: Wir haben seit wir in dieser Wohnung sind, noch nie eine Nebenkostenabrechnung bekommen, weil es im Mietvertrag so steht.
Jetzt schickt der Vermieter eine Abrechnung zu, wo aufgeführt ist Jahresabrechnung 2019, für Strom, Gas, Wasser Abfall,Grundsteuer , Wohngebäudeversicherung und Schornsteinfeger.
Zusätzlich rückwirkend für die Jahre 2015,16,17,und 18 eine Nachberechnung für Wasser.
Diese Gesamtkosten legt er prozentual auf die Mietparteien um, und verrechnet es mit der bezahlten Pauschale von 2019, so das komischer weise, der eine Mieter( der jetzt ausgezogen ist, weil er die Schnauze voll hat), und wir einen hohen Betrag nachzahlen müssen und der 3. Mieter nichts.
Was können Sie mir dazu raten. Anwalt sagt halt ,ich soll die Füsse still halten, er regelt das.
Aber uns geht dies jetzt allmählich auch auf die Nerven. Nur ausziehen und eine Wohnung suchen ist in den nächsten 2 Jahre nicht möglich. Können Sie mir da einen Rat geben.
Mit freundlichen Grüssen
Harry Grunwald
20. April 2020 - 08:29
Hallo Harry,
danke für Ihren ausführlichen Beitrag. Ich würde an Ihrer Stelle den Hinweisen Ihres Anwaltes folgen. Dieser kennt alle Dokumente und Umstände und kann die Sache am besten einschätzen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
27. März 2021 - 22:02
Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage. Ich wohne seit Anfang 2017 zur Miete. Der Zeitraum, für den ich noch keine Abrechnung erhalten habe, ist von 01.01.2017 bis 31.05.2017 (die restlichen Abrechnungen liegen schon vor). Heißt das, dass ich bis zum Ende von 2021 einen Anspruch auf eine Abrechnung habe?
Mit herzlichem Dank an alle, die sich Zeit für meine Frage genommen habe
Raphael Baur
27. März 2021 - 22:13
Hallo Raphael,
hier eine Hilfe zur Frist: https://www.nebenkostenabrechnung.com/verjaehrungsfrist-nebenkostenabrechnung/
Viele Grüße
Dennis Hundt
28. September 2021 - 14:39
Sehr geehrter Herr Hundt,
seit 2016 verweigert der Vermieter die Nebenkostenabrechnung für eine gemietete Wohnung. Nach Ablauf des Jahres 2017 haben wir den Vermieter mehrfach aufgefordert, die Abrechnungen vorzulegen. Er hat zwar mit diversen Entschuldigungen auf die Aufforderungen reagiert, aber letztlich doch keine Abrechnung vorgelegt. In 2018 haben wir daraufhin die NK-Vorauszahlungen eingestellt. Mitte 2021 sind wir aus der Wohnung ausgezogen, ohne je eine NK-Abrechnung in der Zwischenzeit erhalten zu haben.
Hat der Vermieter nach Ablauf des Jahres 2022 überhaupt noch ein Anspruchsrecht und sind Forderungen vor 2020 überhaupt noch möglich?
Vielen Dank für Ihre Expertise.
28. September 2021 - 15:17
Hallo Harald,
danke für Ihren Beitrag. Interessent, dass auch die Einbezahlt der Vorauszahlungen nicht zur Erstellung der Nebenkostenabrechnungen motiviert hat. Es geht vermutlich um mehrere tausend Euro – lassen Sie die Verjährung bitte anwaltlich prüfen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
24. Dezember 2022 - 10:16
Wir ziehen zum 1.3.2023 aus. Vermieter hat uns gekündigt, hat Räumungsklage gestellt, bei Gericht wurde eine Vereinbarung getroffen, das wir bis zum 28.02.2023 die Schlüssel abgeben müssen. Darf der Vermieter die Kaution und zuviel gezahlte Nebenkosten einbehalten?
25. Dezember 2022 - 21:16
Hallo Martina,
über die Kaution und über die Nebenkosten wird ganz normal abgerechnet.
Viele Grüße
Dennis Hundt
15. März 2023 - 12:30
Hallo
wir wohnen im Mai schon 10 Jahre im Haus ,nun hat der Vermieter die Kaltmiete erhöht und die Nebenkosten gleich mit haben aber seit Anfang an keine Nebenkosten Abrechnung erhalten,er hat auch keinen Grund und auch keine möglichkeit uns gegeben in die Unterlagen zu schauen.Was sollen wir tun.
Vielen Dank im Vorraus
Marion Gardau
15. März 2023 - 12:54
Hallo Gardau,
was Sue tun können, wenn der Vermieter keine Nebenkostenabrechnung erstellt, lesen Sie oben im Artikel.
Viele Grüße
Dennis Hundt