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Versicherungen

Wann ist eine Versicherung wirtschaftlich und umlagefähig? (am Beispiel Glasbruch)

Die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung gelten gemäß § 2 Nr. 13 BetrKV als umlagefähige Nebenkosten. Auch die Glasversicherung ist als umlagefähige Versicherung anerkannt. Sie ersetzt die Kosten für die Erneuerung zerbrochener Scheiben einschließlich der Kosten einer erforderlichen Notverglasung. Bloße Kratzer an der Oberfläche sind nicht ersatzfähig. In diesem Artikel erfahren Sie, wann eine Versicherung dem Wirtschaftlichskeitgebot genügt und auf die Mieter eines Haues umlagefähig ist. Mehr auch unter: Diese Versicherungen …Artikel jetzt weiter lesen

Wasserschadenversicherung

Die Wasserschadenversicherung (Leitungswasserversicherung) ist regelmäßig Bestandteil der verbundenen Gebäudeversicherung. Als Leitungswasser gilt Wasser, das aus den Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung oder der Heizung bestimmungswidrig ausgetreten ist. Der Vermieter kann die Prämien für die Wasserschadenversicherung auf den Mieter umlegen, da diese als Kosten der Sachversicherung in § 2 Ziffer 13 Betriebskostenverordnung ausdrücklich als umlagefähige Nebenkosten anerkannt sind. Versichert sind auch Schäden durch Leitungswasser, das durch Rohrbruch, Frostkorrosion oder sonstige Undichtigkeiten …Artikel jetzt weiter lesen

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Der Versicherer gewährt dem Wohnungseigentumsverwalter Versicherungsschutz für den Fall, dass er wegen eines bei der Ausübung beruflicher Tätigkeit begangenen Verstoßes von einem anderen wegen eines Vermögensschadens verantwortlich gemacht wird. Vermögensschäden sind solche Schäden, die weder Personenschäden noch Sachschäden sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten. Der Schaden muss bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit als Wohnungseigentumsverwalter entstanden sein und zu einem Vermögensschaden bei der Gemeinschaft führen. Beispiel: der Wohnungseigentumsverwalter vergisst …Artikel jetzt weiter lesen

Vandalismus-Versicherung

Eine Vandalismusversicherung  (Vandalismusschadenversicherung) deckt Kosten ab, die durch Randalierer und eben Vandalismus verursacht werden. Randalierer sind meist nicht haftbar zu machen. Der Versicherungsumfang muss individuell vereinbart werden. Es ist strittig, ob die Versicherungsprämien zu den umlagefähigen Nebenkosten zählen. Teils wird vertreten, dass die durch Vandalismus verursachten Schäden dem Vermieter als Eigentümer des Objekts obliegen (Jendrek DWW 2003) und in der Sache einer Reparaturversicherung gleich zu stellen seien. Nach einer Entscheidung …Artikel jetzt weiter lesen

Terrorschadenversicherung

Nach dem 11. September 2001 hat die bis dahin eher ungebräuchliche Terrorschadenversicherung eine besondere Entwicklung erfahren. Die Versicherung deckt durch Terrorakte bedingte Gebäudeschäden, die durch Brand, Explosion oder Aufprall oder Absturz eines Flugzeuges oder eines unbemannten Flugkörpers oder Fahrzeugen jeglicher Art samt ihrer Ladung oder durch böswillige Beschädigung entstanden sind. BGH: Prämien für Terrorschadenversicherung sind umlagefähig Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Urteil v. 13.10.2010, VII ZR 129/09) gelten die Kosten …Artikel jetzt weiter lesen

Sturmschaden-Versicherung

Die Sturm- und Hagelversicherung ist regelmäßig Bestandteil der verbundenen Gebäudeversicherung. Sturmschäden setzen eine Windstärke von mindestens 8 voraus. Ist die Windstärke durch Rückfrage beim Wetterdienst nicht feststellbar, wird Sturm unterstellt, wenn in der Nachbarschaft ähnliche Schäden nachzuweisen sind oder der Schaden am Gebäude nur durch Sturm entstanden sein kann. Umlegbarkeit auf Mieter: Die Vermieter kann die Prämien für die Sturmschaden-Versicherung in der Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen, da die Kosten …Artikel jetzt weiter lesen

Schwammversicherung und Hausbockversicherung

Eine Schwamm- und Hausbockversicherung deckt Schäden an Holzteilen des Gebäudes, wenn sich infolge austretenden Leitungswassers Schwamm oder Hausbock bildet. In der Gebäudeversicherung befindet sich meist eine „Schwammschadenklausel“, nach der Schäden durch Schwamm vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Solche Schäden müssen in der Regel gesondert versichert werden. Problematisch ist, dass der Begriff dessen, was Schwamm eigentlich ist, in Rechtsprechung und Versicherungspraxis sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Der Bundesgerichtshof versteht den Begriff „Schwamm“ so, …Artikel jetzt weiter lesen

Reparaturversicherung

Die Versicherungsprämien für eine Reparaturversicherung sind keine umlagefähigen Nebenkosten im Sinne des § 2 Ziffer 13 oder 17 Betriebskostenverordnung (AG Köln WuM 1990, 556). In der Nebenkostenabrechnung des Vermieters haben sie nichts zu suchen. Mit einer Reparaturversicherung kann sich der Vermieter gegen das Risiko notwendiger Reparaturen am Gebäude versichern. Die mangelnde Umlagefähigkeit ergibt sich daraus, dass der Vermieter selbst für die Instandhaltung, Instandsetzung und Reparaturen am Gebäude verantwortlich ist und …Artikel jetzt weiter lesen

Rechtsschutzversicherung

Die Rechtschutzversicherung gibt es speziell für Vermieter als Vermieterrechtsschutzversicherung. Sie schützt den Vermieter bei Konflikten über Mietrückstände, Nebenkosten, Renovierungsmaßnahmen oder Mieterhöhungen, kann aber auch den Steuer-Rechtsschutz beinhalten, wenn der Vermieter Grundsteuer, Abwassergebühren oder Straßenreinigungsgebühren bestreitet. Auch Rechtsschutz für Mediationsverfahren zur freiwilligen, außergerichtlichen Streitschlichtung mit einem Mieter, wird angeboten. Berechnungsgrundlage für die Versicherungsprämie ist in der Regel der Jahresbruttomietwert des Objekts. Die Versicherungsprämien für die Rechtschutzversicherung gehören nicht zu den umlagefähigen …Artikel jetzt weiter lesen

Öltankversicherung

Hauseigentümer, die Heizöl lagern, unterliegen der Gewährleistungshaftung und haften für Schäden, die durch den Öltank entstehen. Bereits ein Liter Öl reicht aus, um immense Schäden zu verursachen. Läuft Öl aus dem Öltank aus, haftet der Eigentümer. Umlegbarkeit auf Mieter: Die Öltankversicherung ist somit eine Form der Haftpflichtversicherung. Damit zählt sie gemäß § 2 Ziffer 13 BetrKV zu den umlagefähigen Nebenkosten. Ihre Kosten sind nicht bei den Heizkosten anzusetzen. Der Vermieter …Artikel jetzt weiter lesen