Die Mietausfallversicherung deckt das typische mietvertraglich bedingte Risiko des Vermieters als Eigentümer des Objekts ab. Mit einer Mietausfallversicherung kann sich der Vermieter einer Wohnung gegen Mietausfälle absichern, die infolge von Zahlungsschwierigkeiten des Mieters (Arbeitslosigkeit, Krankheit, Scheidung, Überschuldung) entstehen. Auch das Risiko von Mietbetrügern und Mietprellern (Mietnomaden) ist damit versicherbar. Durch den Mieter verursachte Schäden sind ebenfalls abgedeckt. Für den Vermieter besteht das Problem oft darin, dass er sich des Schadens erst …Artikel jetzt weiter lesen
Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung
Die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung (Wasserschadenversicherung) versichert allgemein das Risiko der Grund- oder Trinkwasserverschmutzung durch den Inhaber einer Anlage mit gewässergefährdenden Stoffen. Sie wird in Bezug auf Immobilien, in denen ein Heizöltank installiert ist, auch als Öltankversicherung oder Öltank-Haftpflichtversicherung bezeichnet. Sie deckt Schäden ab, die durch auslaufendes Heizöl entstehen. Der Vermieter als Hauseigentümer haftet nach dem Verursachungsprinzip, ohne dass es auf sein Verschulden ankommt. Entfällt das Risiko (z.B. Umstellung von Öl- auf Gasheizung) kann …Artikel jetzt weiter lesen
Feuerversicherung
Die Feuerversicherung ist regelmäßig Bestandteil der verbundenen Gebäudeversicherung. Sie deckt Schäden, die im Gebäude durch Brandeinwirkung, Blitzschlag oder eine Explosion entstehen. Brandschäden müssen durch ein sich selbst ausbreitendes Feuers begründet sein, so dass Schäden, die durch Zigaretten entstehen, nicht versichert sind. Brandstiftung ist regelmäßig versichert. Umlage auf Mieter: Die Prämien für die Feuerversicherung sind auf den Mieter umlagefähige Nebenkosten, da sie in § 2 Nr. 13 Betriebskostenverordnung ausdrücklich als umlegbar …Artikel jetzt weiter lesen
Glasversicherung
Die Glasversicherung ersetzt die Kosten für die Erneuerung zerbrochener Scheiben einschließlich der Kosten einer erforderlichen Notverglasung. Oberflächenschäden (Kratzer, Schrammen) sind nicht Gegenstand der Glasversicherung. Durch Feuer, Blitz oder Explosion entstandene Glasbruchschäden sind im Rahmen der verbundenen Gebäudeversicherung abgedeckt. Umlegbarkeit auf Mieter: Da die Glasversicherung eine Sachversicherung ist, sind die Prämien umlagefähige Nebenkosten im Sinne des § 2 Ziffer 13 BetrKV. Der Vermieter darf sie in der Nebenkostenabrechnung ausweisen. Die Glasversicherung für …Artikel jetzt weiter lesen
Gebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung wird als verbundene Gebäudeversicherung bezeichnet, da sie die Verbindung mehrerer Versicherungssparten zu einem einheitlichen Versicherungsvertrag beinhaltet. Sie sichert das Gebäude gegen Schäden, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel entstehen. Umlagefähigkeit auf die Mieter: Die Versicherungsprämien für die Gebäudeversicherung sind auf den Mieter umlegbar, da sie in § 2 Nr. 13 Betriebskostenverordnung ausdrücklich als umlagefähigen Nebenkosten erwähnt werden. Basis für die Prämienberechnung ist der ortsübliche Neubauwert des Jahres …Artikel jetzt weiter lesen
Gebäudehaftpflichtversicherung
Über die Gebäudehaftpflichtversicherung (Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung) gewährt der Versicherer dem Eigentümer und Vermieter einer Immobilie Versicherungsschutz, wenn dieser wegen eines Personen- oder Sachschadens aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird. Eine Schadensersatzpflicht des Grundstückeigentümers kann sich insbesondere aus der Nichtbeachtung der Streu-, Reinigungs- und Instandhaltungspflicht des Gebäudes und Grundstücks ergeben. Die Deckungssumme sollte einer ordnungsgemäßen Verwaltung entsprechen und hängt von Lage, Größe und Nachbarschaft des …Artikel jetzt weiter lesen
Diese Versicherungen sind in der Nebenkostenabrechnung umlegbar
Hat der Vermieter mit dem Mieter im Mietvertrag die Umlegung von Nebenkosten vereinbart, kann der Vermieter nach Maßgabe des § 2 Nr. 13 BetrKV auch die Prämien für bestimmte Versicherungen und die Versicherungssteuern auf den Mieter umlegen. Die Vorschrift nennt beispielhaft die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung und bezeichnet dazu insbesondere die Prämien für die Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- und sonstige Elementarschäden. Allerdings ist die Aufzählung der …Artikel jetzt weiter lesen
Versicherungen in der Nebenkostenabrechnung
Bestimmte Versicherungen für das Gebäude sind umlagefähig und können zu den Nebenkosten gezählt werden und vom Vermieter über die Nebenkostenabrechnung an die Mieter einer Immobilie weitergegeben werden. Der § 2 der Betriebkostenverordnung weisst Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung ganz klar als umlagefährige Nebenkosten aus. Wir zeigen hier, welche Versicherungskosten hier eingeordnet werden können. Dies betrifft folgende Versicherungen, sofern sie gebäudebezogen sind: Gebäudehaftpflichtversicherung Feuerversicherung Sturmversicherung Hagelversicherung Leitungswasserschadenversicherung Glasbruchversicherung Öltankversicherung Aufzugsversicherung Versicherungen für …Artikel jetzt weiter lesen