Die Glasversicherung ersetzt die Kosten für die Erneuerung zerbrochener Scheiben einschließlich der Kosten einer erforderlichen Notverglasung. Oberflächenschäden (Kratzer, Schrammen) sind nicht Gegenstand der Glasversicherung. Durch Feuer, Blitz oder Explosion entstandene Glasbruchschäden sind im Rahmen der verbundenen Gebäudeversicherung abgedeckt.
Umlegbarkeit auf Mieter: Da die Glasversicherung eine Sachversicherung ist, sind die Prämien umlagefähige Nebenkosten im Sinne des § 2 Ziffer 13 BetrKV. Der Vermieter darf sie in der Nebenkostenabrechnung ausweisen.
Die Glasversicherung für Mehrfamilienhäuser wird üblicherweise in zwei Formen angeboten: Versicherung der Gebäudeverglasung des gesamten Gebäudes oder Versicherung der Gebäudeverglasung von Räumen oder Gebäudeteilen, die dem allgemeinen Gebrauch der Mieter dienen (Treppenhaus, Keller, Speicher).
Berechnungsgrundlage der Versicherungsprämie ist üblicherweise der Gebäudeneuwert zur Zeit der Antragstellung. Im Verhältnis zu den einzelnen Mietern kann die Prämie entsprechend der Glasflächen der Wohnung umgelegt werden.
22. Dezember 2019 - 19:31
Mein Vermieter hat mir zum ersten Mal eine Glasversicherung in der Nebenkostenabrechnung berechnet. Was beinhaltet diese Versicherung? Auf meine Nachfrage am 28.08.2019 nach der Police habe ich noch keine Antwort erhalten. Jetzt wohne ich seit 19 Jahren hier.Muß trotztdem bezahlen?
29. Dezember 2019 - 07:20
Hallo Herr Schilbach,
prüfen Sie zuerst, ob die Umlage überhaupt im Mietvertrag vereinbart wurde. Hier noch eine Hilfe: https://www.nebenkostenabrechnung.com/belegeinsicht/
Viele Grüße
Dennis Hundt