Ja, ein Erdgeschossmieter muss auch die Nebenkosten für den Aufzug anteilig tragen.
Hierbei spielt es keine Rolle, ob der EG-Mieter mit dem Aufzug zum Dachboden oder in den Keller fahren könnte. Selbst wenn diese Möglichkeiten nicht bestehen, muss der Mieter sich an den Kosten beteiligen.
Grundlage für diese Regelung ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 103/06).
Das sieht im ersten Moment unfair aus. Doch was ist z.B. mit der Treppenhausreinigung? Soll der Erdgeschossmieter hier auch weniger bezahlen, da er das Treppenhaus weniger nutzt? Man sieht, eine gewisse Ungerechtigkeit gibt es auch bei anderen umlegbaren Nebenkosten.
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9. Juni 2013 - 14:26
Eine Frage:
Kann ich als Eigentümer bei der Eigentümerversammlung eine Kombination aus mehreren Verteileterschlüsseln vorschlagen? Oder ist dies nicht zulässig?
Z.B. Müll, Hauslicht nach Personen im Haushalt, oder Reinigung Außenanlage, Winterdienst, Kabelgebühr, Niederschlagswasser nach Wohneinheiten und Versicherung, Heiz – Nebenkosten nach Wohnfläche?
10. Juni 2013 - 19:33
Hallo Marcus,
verschiedene Umlageschlüssel wären nicht unüblich. Die Hausverwaltung – die damit die Arbeit hat – wird sich aber nicht freuen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
3. Januar 2023 - 19:56
Guten Tag,
wir wohnen in einem 10 Familienhaus. Das Haus hat 3 Eingänge. Rechts und links sind je 2 Erdgeschosswohnungen. Sie haben eine eigene Haustür und einen kleinen Hausflur. In dem Mitteltrakt des Hauses befinden sich die anderen 6 Wohnungen. Hier ist ein Treppenhaus und ein Aufzug. Die Erdgeschosswohnungen benutzen weder den Eingang noch den Aufzug und auch nicht das Treppenhaus. Müssen die vier separaten Erdgeschosswohnungen sich an den Kosten des Aufzugs und auch an den Kosten der Treppenhausreinigung beteiligen?
3. Januar 2023 - 23:55
Hallo Rosemarie,
m.E. nur, wenn der Zugang theoretisch möglich und nötig ist (Müll, Briefkästen, Keller, Tiefgarage etc.).
Viele Grüße
Dennis Hundt