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Mietausfallversicherung

Die Mietausfallversicherung deckt das typische mietvertraglich bedingte Risiko des Vermieters als Eigentümer des Objekts ab.

Mit einer Mietausfallversicherung kann sich der Vermieter einer Wohnung gegen Mietausfälle absichern, die infolge von Zahlungsschwierigkeiten des Mieters (Arbeitslosigkeit, Krankheit, Scheidung, Überschuldung) entstehen. Auch das Risiko von Mietbetrügern und Mietprellern (Mietnomaden) ist damit versicherbar.

Durch den Mieter verursachte Schäden sind ebenfalls abgedeckt. Für den Vermieter besteht das Problem oft darin, dass er sich des Schadens erst bewusst wird oder Kenntnis erhält, wenn es zu spät ist, weil der Mieter ausgezogen oder zahlungsunfähig ist. Der Versicherer übernimmt auch einen Bonitätsscheck des Mieters.

Verweigert ein Mieter wegen angeblicher Wohnungsmängel die Mietzahlung oder mindert er die Miete, kann der Vermieter vom Versicherer wegen des Mietausfalls eine Vorauszahlung verlangen.

Die Kosten der Mietausfallversicherung sind nicht auf den Mieter umlegbar.

Die Versicherungsprämien für eine Mietausfallversicherung gehören nicht zu den umlagefähigen Nebenkosten des § 2 Ziffer 13, 17 Betriebskostenverordnung (OLG Düsseldorf NZM 2001, 588).

Eine Antwort auf "Mietausfallversicherung"

  • Andrea Boonsuntia
    24. Mai 2018 - 00:04 Antworten

    Guten Abend,

    ist die Mietausfallversicherung auch bei gewerblichen MV NICHT umlegbar?

    Liebe Grüße

    Andrea B.

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