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Was bedeutet Kaltmiete bzw. Warmmiete?


Wer heute bei der Suche nach einer neuen Mietwohnung oder einem Miethaus auf dem Wohnungsmarkt umschaut, für den sind die Begriffe: Kaltmiete und Warmmiete nicht unbekannt.

Jedoch sind die Bedeutungen dieser Begriffe für viele Mieter, aber auch für einige Vermieter, das sprichwörtliche „Buch mit sieben Siegeln“. Gelegentlich wird zudem  die Kaltmiete auch als Nettomiete und die Warmmiete als Bruttomiete bezeichnet, welches nicht selten zu Missverständnissen führen kann.

Wir möchten hier mit verständlichen und einfachen Worten die Bedeutung und die damit verbundenen Unterschiede zwischen der Kaltmiete (Nettomiete) und der Warmmiete (Bruttomiete) erklären.

Kaltmiete

Die Kaltmiete  auch Nettomiete genannt, umfasst, wie der Name es schon erahnen lässt, die kalte Miete einer Wohnung oder eines Hauses und wird vom Vermieter beziehungsweise Eigentümer dafür erhoben, dass der Mieter sein Eigentum nutzen darf. Je nach Region, Baujahr des Hauses und Lage kann die Kaltmiete unterschiedlich hoch ausfallen und kann vom Eigentümer / Vermieter relativ frei bestimmt werden.

Der Vermieter richtet sich bei der Festlegung der Kaltmiete jedoch im Regelfall nach dem für seine Region gültigen Mietspiegel. Der Mietspiegel ist fest innerhalb des § 558c BGB verankert und zeigt die statistischen Durchschnittszahlen der Kaltmieter einer Region an und wird in enger Zusammenarbeit zwischen Mieter- und Vermieterverbänden und den entsprechenden Städten oder Kreisen bestimmt.

Wird die Kaltmiete erhöht, so erfolgt diese Erhöhung im Regelfall innerhalb der ortüblichen Vergleichsmiete, wie die Miete nach dem Mietspiegel auch genannt wird.

Warmmiete

Die Warmmiete,  oftmals auch Bruttomiete genannt, werden zu der Kaltmiete noch die anfallenden Nebenkosten hinzuaddiert.

Bei diesen Nebenkosten handelt es sich im Regelfall um die Betriebskosten, welche im § 556 BGB geregelt werden. Hierzu zählen unter anderem die Kosten für Müllabfuhr, Wasserversorgung und  -entsorgung, Kosten für Versicherungen, Kabelanschluss, Gemeinschaftsstrom oder auch Kosten für einen Hausmeister. Die Betriebskosten muss der Vermieter zudem jährlich  gemäß den in § 556 BGB  und § 556a BGB mit dem Mieter abrechnen.

Ein weiterer Posten innerhalb der Nebenkosten sind die Kosten für Heizung und gegebenenfalls Warmwasser.

Werden die Kosten für Heizung und Warmwasser vom Mieter direkt an den Lieferanten gezahlt (z.B. bei einer Gas-Etagenheizung) sind diese Kosten kein Bestandteil des Mietvertrages. Auch die Nebenkosten für Heizung und Warmwasser werden jährlich abgerechnet. Entweder über den Vermieter  oder mit dem Lieferanten selber, abhängig davon an wen diese Nebenkosten gezahlt werden.

Kurz gesagt kann die Zusammensetzung der Miete in einer kleinen Rechenaufgabe zusammengefasst werden:

Kaltmiete + Nebenkosten = Warmmiete

Für den Mieter ist im Normalfall die Höhe der Warmmiete von besonderem Interesse. Hier  liegt es in erster Linie im Interesse des Vermieters die laufenden Nebenkosten beispielsweise durch nachträgliche Energiesparmaßnahmen oder einer Modernisierung der Heizungsanlage, so gering wie möglich zu halten.

Nur, wenn die Warmmiete durch den Mieter langfristig bezahlt werden kann, ist die Wohnung  oder das Haus auch langfristig für ihn attraktiv.

Zurück zu den häufigsten Fragen zur Nebenkostenabrechnung (FAQ).

74 Antworten auf "Was bedeutet Kaltmiete bzw. Warmmiete?"

  • Roland
    18. April 2012 - 13:14 Antworten

    Hallo,
    ich habe einen Mietvertrag der nur die reine Mietkosten von 900,-€ ausweist. Die Nebenkosten werden in dem Vertrag nicht erwähnt bzw. sind nicht ausgewiesen. Wurden jedoch mündlich verhandelt und mit 150,-€/monatl. beziffert. Und bisher auch so bezahlt. Also Gesamt monatl. 1050,-€
    Der Mietvertrag wurde mit Beginn September 2010 abgeschlossen.
    Nun zu meiner Frage: Wir haben nun im Feb.2012 die Abrechnung für das Jahr 2010 (Nachzahlung ca. 400,-€) und die Abrechnung für das Jahr 2011 (Nachzahlung von 2050,-€) erhalten.
    Was muss ich denn nun definitiv bezahlen?

    • Dennis Hundt
      18. April 2012 - 13:37 Antworten

      Hallo Roland,

      danke für den Kommentar. Grundsätzlich ist auch die mündliche Vereinbarung als Ergänzung zum Mietvertrag zulässig, aber in diesem Fall für den Vermieter schwer nachzuweisen.

      Sind die 150 Euro als Pauschale zu verstehen, brauchen Sie in meinen Augen keine Nachzahlung leisten. Handelt es sich um eine Vorauszahlung, ist die Abrechnungsfrist des Vermieter für das Jahr 2010 abgelaufen und Sie brauchen wohl keine Nachzahlung mehr zu leisten. Die Nachzahlung für 2011 ist natürlich wahnsinnig hoch, hier muss man sicherlich genauer prüfen.

      Ohne die Unterlagen zu sehen, ist die Sachlage aber nur schwer einzuschätzen. Ich kann Ihnen bei der hohen Nachforderung nur empfehlen den Mietvertrag und die Abrechnungen prüfen zu lassen. Sie haben es vielleicht schon gesehen hier haben Sie die Möglichkeit Ihre Nebenkostenabrechnung kostengünstig von Anwälten überprüfen zu lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Vanessa
    19. Mai 2012 - 12:29 Antworten

    Guten Tag,

    ich wohne seit ca. 3 Jahren in meiner jetzigen Wohnung. Wir zahlen monatlich 810 € warm, Nebenkosten sind schon enthalten. Das ist auch so im Mietvertrag festgehalten. Vor zwei Wochen habe ich die Wohnung fristgerecht gekündigt und erhalte jetzt eine Nebenkostenabrechnung von 800€ für das gesamte Jahr 2011. Unter Anderem stehen dort Kosten für den Hausmeister für rund 300€ drin. Das Jahr davor waren es nur 45€. Mir sind die Gründe absolut nicht bekannt weshalb es dieses Jahr so hoch sein sollte. Auch wenn eine Liste dies belegt. Kann ich dagegen anfechten?
    Vielen Dank.
    Mit freundlichen Grüßen
    Kühn

    • Dennis Hundt
      19. Mai 2012 - 12:34 Antworten

      Hallo Vanessa,

      Sie haben natürlich immer die Möglichkeit Einblick in die Unterlagen zu nehmen, die Grundlage für die Nebenkostenabrechnung sind. Hieraus muss dann auch hervorgehen, welche Arbeiten der Hausmeister wann erledigt hat. Die Steigerung würde sich am einfachsten erklären, wenn der Hausmeister Kostenpositionen übernommen hat, die zuvor von anderen Firmen übernommen wurden. Zum Beispiel die Gartenpflege oder die Treppenhausreinigung.

      Besprechen Sie sich im Zweifelsfall bitte mit einen Rechtsanwalt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Herr Zellmann
    30. November 2012 - 21:19 Antworten

    Guten Tag!
    Unsere Betriebskostenabrechnung wurde dem Abrechnungszeitraum vom 1.1.2011-31.12.2011 zu Grunde gelegt.
    Wir sind aber erst am 1.11.2011 eingezogen. Zur Berechnung wurden dann die gesamten Nebenkosten des Jahres genommen und ein Anteil für 2 Monate berechnet. Dadurch bezahle ich z.B. für eine Sperrmüllentsorgung im Januar, obwohl ich erst im November eingezogen bin.
    Ist das rechtens?

    • Dennis Hundt
      1. Dezember 2012 - 12:09 Antworten

      Hallo Herr Zellmann,

      der Mieter der ausgezogen ist zahlt auch anteilig den Winterdienst (für Ihre beiden Monate). Das ist normal. Die Abgrenzung nach den Kostenarten und Monaten ist in meinen Augen nicht üblich.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Julia
    21. Mai 2013 - 10:55 Antworten

    Guten Tag,
    in meinem Mietvertrag steht “Der Mietzins beträgt monatlich 650 € einschließlich aller Nebenkosten”. Deshalb wurden beim Einzug auch keine Zählerstände aufgeschrieben. Desweiteren existiert für ein 2 Parteien Haus nur 1 Stromzähler. Da der Verbrauch wohl ziemlich hoch war, möchte der Vermieter jetzt beim Auszug ( wir sind am 15.05. ausgezogen), die Kaution für die Nachzahlung einbehalten. Darf der das überhaupt?
    Mit freundlichen Grüßen
    Julia

    • Andreina Amato
      2. November 2016 - 03:36 Antworten

      Unter gewissen Voraussetzungen darf der Vermieter die Kaution mit geschuldeten NK verrechnen.
      Beim Strom ist das allerdings eher ungewöhnlich und liegen die anteiligen Stromkosten zumeist weit unter dem verbreiteten Mietsicherheitsbetrag von 2 Kaltmieten.
      Bei einem gemeinsamen Zähler sind die Gesamtkosten auf die Wohnfläche anteilig zu berechnen – prinzipiell ist das aber von vorne weg keine ideale Lösung … 🙁

  • Ceylan
    13. August 2013 - 23:02 Antworten

    Hallöchen, wir haben einen Mietvertrag erstellt indem keine Nebenkosten mit enthalten sind.
    Die Wohnung wird kalt für 300 €/Monat vermietet, ca. 65m².
    Wir (Vermieter) sind zusammen mit dem Mieter und dem Mietvertrag zum Rathaus gegangen, da unser Mieter seine Strom-, Wasser-, Abfall-, Abwasser- und Heizgebühren etc. selbst übernehmen und auf seinem Namen anmelden möchte.
    Doch alles wurde abgewiesen, das Rathaus meinte, der Eigentümer müsse alle Kosten auf sich nehmen, auch wenn wir dafür im Mietvertrag keine Nebenkostenabrechnung vereinbart haben.

    Meine Frage : Stimmt das auch wirklich ? Manche Quellen verrieten uns, dass der Mieter Strom- Wasser- und Heizkosten etc. auf sich nehmen müsse.

    Wir brauchen dringend Hilfe, da wir selbst nicht sehr viel Ahnung davon haben und immer wieder verschiedene Meinungen hören.

    Danke schonmal im Vorraus
    Freundliche Grüße

    • Dennis Hundt
      16. August 2013 - 18:24 Antworten

      Hallo Ceylan,

      leider kann ich Ihnen nicht wirklich weiterhelfen. Lassen Sie sich in Ihrem Rathaus am besten die Grundlagen für diese Aussagen vorlegen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

    • Andreina Amato
      2. November 2016 - 03:40 Antworten

      Strom läuft ohnehin meist direkt, die restlichen Verbrauchskosten holen Gemeinden üblicherweise vom Vermieter, weil sie keine Lust auf Rechteleien mit dem Mieter haben.
      Ist eine Übetragung bei der fraglichen Gemeinde nicht vorgesehen kann man da rechtlich auch nicht dran drehen.

  • Marijan
    19. November 2013 - 21:21 Antworten

    Hallo,

    ich habe eine Frage zur Höhe der Maklerprovision. In meinem konkreten Fall
    rechnet der Makler die monatliche Abschlagszahlung der Küche
    zur Kaltmiete dazu – ist dies erlaubt ?

    Vielen Dank im Vorraus
    Marijan

    • Dennis Hundt
      20. November 2013 - 11:32 Antworten

      Hallo Marijan,

      ich weiss leider nicht, was Sie mit Abschlagszahlungen für die Küche meinen. Im Normalfall ist die Nutzung der Küche ja mit der Kaltmieter abgegolten. Lassen Sie sich am besten rechtlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Katharina
    28. November 2013 - 06:37 Antworten

    Hallo!
    Ich habe letztes Jahr durch einen Makler eine Wohnung vermittelt bekommen. Ablauf: Besichtigung, Mietvertrag hat der Makler mit mir gemacht.
    Zahlungen gehen zwar an den Vermieter, ABER: der Makler erstellt seit zwanzig Jahren regelmäßig die Nebenkostenabrechnung und macht für dieses Haus Wohnungsabnahmen (für Ein- und Auszüge, samt Übergabeprotokoll).

    Darf dieser Makler, dann überhaupt eine Provision verlangen, da er in dem Sinne ja Verwaltungsaufgaben übernimmt.

    • Dennis Hundt
      28. November 2013 - 07:26 Antworten

      Hallo Katharina,

      Sie sollten den § 2 des Wohnungsvermittlungsgesetzes lesen, hier finden Sie sicherlich einen Ansatz und wahrscheinlich Ihre Antwort. Oder lassen Sie sich rechtlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Tobias
    20. Dezember 2013 - 13:25 Antworten

    Bin durch Zufall auf diese Seite gestoßen und habe mir die Kommentare durchgelesen. Besonders schön ist der letzten, hier hat sich wohl der Fehlerteufel eingeschlichen und einen Fehler der besonders tollen Art unbewusst produziert :

    “Lassen Sie sich rechtlichen braten” 🙂 sehr schön

    • Dennis Hundt
      20. Dezember 2013 - 15:59 Antworten

      Hallo Tobias,

      ohje… wirklich zweideutig, ist korrigiert. Dankeschön.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Ahmet
    27. Dezember 2013 - 10:51 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    habe eine Frage an Sie und das Sie mir da weiter helfen können? Ich als Einzelperson wohne momentan in einer 2-Wohnung (45m²) und zahle 350€ Miete. Für Strom und Gas zahle ich separat an den Energielieferanten 20€ für Strom 60€ für Gas insgesamt 80€. Weitere Angabe zur meiner Wohnung seit meinem Einzug am 01.07.2012, habe einen Keller die ich schon ca. fast 2 Jahren keinen Keller genutzt habe bzw. wurde mir auch kein Keller übergeben. Meine Frage auch dazu was kostet der Keller Nutzung, wenn ich es vom Mietvertag rausnehmen könnte?

    Die Berechnung der Nebenkosten auch eine Frage dazu?
    Sie haben die Definitionen zwischen Kaltmiete (Nettomiete) und der Warmmiete (Bruttomiete) erklärt, interessanterweise bei meinem Mietvertag steht seit meinem Einzug 01.07.2012:
    – (x) Die Brutto-Kaltmiete (einschließlich Betriebskosten, ausschließlich Heizung und Warmwasser) beträgt: 335€
    – ( ) Die Netto-Kaltmiete (ausschließlich Betriebskosten, Heizung und Warmwasser) beträgt: xxxxxx€
    – Neben der Miete sind monatlich zu entrichten für:
    ( ) Betriebskostenvorschuss für Betriebskosten gemäß Abs. 2______zzt.
    ( ) Betriebskostenpauschale für Betriebskosten gemäß Abs. 2______zzt.
    Heizkostenvorschuss gemäß § 5____________________________zzt.

    Insgesamt sind zzt. monatlich zu zahlen: 350€

    Hier verstehe ich was mit einschließlich und ausschließlich gemint wird aber jedoch verstehe was Brutto-Kalt und Netto-Warm ist und außerdem habe im deutschen Mieterbund die Betriebs bzw- Nebenkosten recherchiert, was für mich betrift:
    Pro Quadratmeter

    Heizkosten 0,99 Euro
    Warmwasser 0,25 Euro
    Wasser / Abwasser 0,35 Euro
    Grundsteuer 0,19 Euro
    Müllbeseitigung 0,17 Euro
    Allgemeinstrom 0,05 Euro
    Schornsteinreinigung 0,03 Euro
    =_________________________________________2,03€

    45m² x 2,03€/m²= 91,35€

    Jetzt will wissen was meine hauptsächliche Miete ist?

    Mit freundlichen Grüßen

    • Dennis Hundt
      29. Dezember 2013 - 12:28 Antworten

      Hallo Ahmet,

      ich würde für einen konkreten Fall immer einen Anwalt um rechtlichen Rat fragen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Silvia Müller
    4. Januar 2014 - 21:42 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt

    Ich habe auch eine kurze Frage bzgl. den Betriebskosten, welche auf die Mieter umgelegt werden können.

    Bei meinem Mietvertrag sind die Betriebskosten aufgelistet (Strom, Wasser etc.)
    Jedoch zahle ich an die Stadtwerke bereits einen Betrag für Wasser und Strom.

    Kann dies stimmen? Den nun hat sich die Firma Minol angemeldet für die Ablesung. Habe das Gefühl das ich doppelt zahle oder verwechsle ich hier etwas?

    Besten Dank!

    Silvia Müller

    • Dennis Hundt
      5. Januar 2014 - 11:40 Antworten

      Hallo Silvia,

      zum Thema “Wasser” kann ich leider nichts sagen. Den Strom für die Wohnung zahlt jeder Mieter selbst, den Allgemeinstrom (z.B. Treppenhaus) tragen alle Mieter gemeinsam über die Nebenkosten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Rebecca
    14. Januar 2014 - 21:56 Antworten

    Hallo,
    ich werde aus dieser Warm- Kaltmiete Sache immer noch nich so richtig schlau…
    In unserem Mietvertrag steht 560€ warm, inklusive wasser. Wir zahlen aber zusätzlich jeden Monat 110€ an die Stadtwerke für Strom und Gas. Unsere Heizung und unser warm Wasser werden über das Gas geheizt. Aber müsste nicht das Wasser vom Vermiter bezahlt werden nachdem es heißt inklusive? Genauso wie die Heizung von Oktober bis März, oder verstehe ich da was falsch?

    Freundliche Grüße
    Rebecca

    • Dennis Hundt
      15. Januar 2014 - 10:58 Antworten

      Hallo Rebecca,

      Sie haben vermutlich einen Gas-Etagenheizung (Gas-Therme in Küche oder Bad). Sie zahlen an den Vermieter das kalte Wasser und für die Erwärmung des Wassers und die Beheizung der Wohnung zahlen Sie direkt an den Gas-Versorger.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Cathrin
    7. Juni 2014 - 12:42 Antworten

    Hallo Dennis,

    Wieso braucht man eigentlich Warmwasserzaehler? Der Wasserverbrauch wird über die Kaltwasserzaehler ermittelt. Die Erwärmung des Wassers sowie die Beheizung des Wohnraums werden über den Gasverbrauch gemessen. Oder?

    Wir bewohnen ein Zwei-Familienhaus. Die Jahresabrechnung über den Wasserverbrauch und über den Gasverbrauch erhaelt der Hauseigentümer vom jeweiligen Versorger. Jede Wohnung verfügt über eigene Zähler für Kaltwasser, Warmwasser und Heizung.

    Muss man Warmwasser und Heizung addieren, oder worin liegt sonst der Nutzen von Warmwasserzaehlern?

    Viele Gruesse
    Cathrin

    • Dennis Hundt
      10. Juni 2014 - 14:25 Antworten

      Hallo Cathrin,

      wenn das warme Wasser (zum Teil) nach Verbrauch abgerechnet werden soll, muss der Verbrauch ja irgendwie erfasst werden, z.B. mit Warmwasser-Zählern.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Nathalie
    19. Oktober 2014 - 17:32 Antworten

    Hallo, aus aktuellem Anlass habe ich folgende Frage:
    Mein Mann hatte zusammen mit seiner ersten Frau ein Haus. Ihre Eltern haben lebenslanges wohnrecht. Da ich ihr jetzt ihre Hälfte abgekauft habe,ihr Vater aber weiterhin hier wohnt ist nun folgendes: im notarvertrag steht dass er mietfrei hier wohnen darf. So ist der Satz. Nicht mehr und nicht weniger. Gilt dies auch für die Betriebskosten oder muss er seinen Teil hiervon tragen?
    Glg

    • Dennis Hundt
      20. Oktober 2014 - 10:47 Antworten

      Hallo Nathalie,

      diese Frage kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Nur soviel: In aller Regel zahlen Mieter eines Einfamilienhauses selbst die Nebenkosten an die Versorger (z.B. Müll, Heizung, pflegen den Garten selbst, usw.).

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

    • Peter
      26. Oktober 2014 - 16:29 Antworten

      Hallo Nathalie,
      bisher haben wir diesen Satz so interpretiert wie er da steht.
      “mietfrei wohnen” also eine Nettokaltmiete für die Wohnung von 0€, das betrifft für mich weder Heizkosten noch die übrigen Betriebskosten im Sinne des § 2 Betriebskostenverordnung (BetrKV), noch Mieten für Inventar oder den Kabelanschluss.

  • Chris M.
    28. Oktober 2014 - 19:27 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    unser Vermieter weist in seinen Nebenkosten unter anderem eine Versicherung gegen Unbekannte Gefahren und gegen Innere Unruhen aus. Im Internet habe ich gesehen, dass eine Versicherung gegen Innere Unruhen zum einen sowieso im Versicherungsschutz gegen unbekannte Gefahren enthalten ist.
    Und zum anderen stellt sich mir die Frage, wie rechtmäßig es ist, dass unser Vermieter diese beiden Versicherungen auf uns umlegt. Wir wohnen äußerst friedlich und beinahe dörflich in Baden-Württemberg. Was soll da die Versicherung gegen Innere Unruhen? Zumal beide mit je 425 Euro zu Buche schlagen.
    Über eine kurze Auskunft würde ich mich sehr freuen!

    Nachtrag: zudem haben wir eine Haustechnikversicherung, für die wir mit 1000 Euro zur Kasse gebeten werden. Allerdings haben wir gar keinen Zugang zu den Heizkesseln. Fahrstühle oder sonstiges haben wir auch nicht. Nur eine alte Sprechanlage.

  • Julia
    22. November 2014 - 20:35 Antworten

    Hallo,

    aus aktuellem Anlass habe ich folgendes Anliegen. Mein Großvater hat eine Doppelhaushälfte kalt vermietet. Da die Mieterin die letzten Monate ihre Wasserrechnung nicht bezahlt hat, soll nun mein Großvater zahlen. Ist das rechtens.
    Vielen Dank vorab

    • Dennis Hundt
      24. November 2014 - 04:58 Antworten

      Hallo Julia,

      der Vermieter ist (vermutlich) Vertragspartner der “Wasserversorgung”. Er tätigt Auslagen, die er sich um Mieter wiederholt (Nebenkosten). Anders kann es sein, wenn der Mieter direkt Vertragspartner ist. Das sollen Sie bei Bedarf prüfen lassen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Dario
    25. Februar 2015 - 17:56 Antworten

    Hallo,

    ich habe folgende Frage. Ich habe meine WG recht spontan aufgelöst und muss aufgrund der Kündigungsfrist noch zwei Monate weiter Miete zahlen. Da in der Wohnung ja niemand mehr wohnt, wird auch kein Wasser verbraucht und auch die Müllentsorgung, der Hof- und Winterdienst etc. werden nicht mehr beansprucht. Muss ich in diesem Fall die im Vertrag stehende Umlagenpauschale (75Euro) und die Wassergeldpauschale (75 Euro) mitbezahlen?

    Vielen Dank für alle Antworten..

    • Dennis Hundt
      26. Februar 2015 - 12:13 Antworten

      Hallo Dario,

      wenn keine Abrechnung nach Verbrauch erfolgt, sind sie auch an die Umlage gebunden, wenn niemand in der Wohnung lebt. Dafür kann der Vermieter schließlich auch nichts.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Nathalie
    3. März 2015 - 16:54 Antworten

    Hallo,

    leider bin ich nach unzähligen Berichten noch nicht ganz schlau geworden…sorry! Ich ziehe bald in meine eigenen 4 Wände.
    Angaben Vermieter: Kaltmiete: 510,00 € Warmmiete: 600,00 € (Heizkosten sind nach Angaben Vermieter inkl.)
    Nun meine Frage: Sind da auch Nebenkosten wie Wasser, Abwasser,… dabei? Dass Strom nicht dazu gehört weiß ich.
    Danke!

    • Dennis Hundt
      3. März 2015 - 17:55 Antworten

      Hallo Nathalie,

      richtig, in der Warmmiete sind die Nebenkosten und auch die Heizkosten enthalten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Ines
    3. Juli 2015 - 07:30 Antworten

    Hallo,
    seit dem 1.6.2015 wohne ich in einer neuen Wohnung (93m² EG, Neubau 2015).
    In meinem Mietvertragt steht :

    Ziffer 1. Netto-Kaltmiete (ausschließlich Betriebskosten, Heizung und Warmwasser) beträgt: 605€
    Ziffer 2. Betriebskostenvorschuss für Betriebskosten gemäß Ziffer 3: 102€

    Ziffer 3.
    sind in der gem. Ziffer 1 vereinbarten Netto-Kaltmiete nicht enthalten.
    Die Betriebskosten, insbesondere wie nachfolgende spezifiziert, sind als Vorschuss vom Mieter an den Vermieter zu zahlen.
    – Grundstückssteuer
    – Wasserversorgung
    – Entwässerung
    -etc

    so nun zu meiner Frage. Muss ich jetzt, wie meine Vermieterin sagt, die Wasserkosten 20€ + Gaskosten 60€ für die Heizung monatlich selber an die Stadtwerke überweisen oder zahle ich das bereits mit der Miete? Ich weiß das Strom immer extra läuft aber seit wann ist Gas und Wasser zusätzlich zu zahlen? Denn nun würde ich 605€ miete + 102 Nebenkosten + 135€ Gas-Wasser-Strom zahlen was ich mir nicht vorstellen kann…

    • Dennis Hundt
      5. Juli 2015 - 21:06 Antworten

      Hallo Ines,

      es ist eher bei einem Einfamilienhaus üblich, dass der Mieter die Medien (z.B. Wasser, Gas) selbst anmelden muss. Wenn Sie eine separate Heizung haben (Gas-Etagenheizung), dann ist auch die separate Bezahlung an den Versorger bei einer Mietwohnung üblich. Anders ist es, wenn Sie eine Zentralheizung für mehrere Wohnungen im Haus haben. Auch das Wasser wird in aller Regel über einen gemeinsamen Hausanschluss abgerechnet und dann auf die Mieter umgelegt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Hanni
    8. August 2015 - 05:51 Antworten

    Guten Tag,

    in meinem Mietvertrag steht unter §3 – Miete, Nebenkosten, Schönheitsreparaturen: “die Miete einschl. aller Kosten, außer Strom, beträgt 410,00 EUR”.

    Jetzt habe ich von dem Vermieter eine Nebenkostenabrechnung erhalten.
    Ich bin davon ausgegangen, dass in der Miete bereits alle Kosten enthalten sind.
    Darf der Vermieter weitere Kosten auf mich umlegen?

    Vielen Dank für Ihre Antwort!
    Hanni

    • Dennis Hundt
      9. August 2015 - 12:39 Antworten

      Hallo Hanni,

      grundsätzlich dürfen nur die Nebenkosten umgelegt werden, deren Umlage im Mietvertrag vereinbart wurde.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Marie-Christin
    25. August 2015 - 18:14 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    ich hätte ein Frage an Sie. Ich wohne in einer Einliegerwohnung. Nun ist vor einiger Zeit die Vermieterin verstorben und das Haus steht leer. Bisher war es so, dass ich 40% der Wasserrechung bezahlt habe und sie 60%. Dies ist auch im Mietvertrag so geregelt, da es keine separaten Zähler gibt. Nun sind die Erben an mich herrangetreten und wollen, dass ich ab 1.9. die Wasserrechnung komplett zahle. Bisher war es so, dass die Erben vorbei kamen und z.B. ihre Wäsche im Haus gewaschen haben, oder ihren Teich aufgefüllt haben. Ist das richtig, dass ich nun die komplette Wasserrechnung zahlen muss, obwohl etwas anderes im Mietvertrag steht?

    Auch soll die Miete um 80 Euro erhöht werden (Erhöhung um 20%). Ist dies wirklich in diesem Umfang möglich?

    Vielen Dank für Ihre Mühe
    Marie-Christin

    • Dennis Hundt
      25. August 2015 - 18:31 Antworten

      Hallo Marie-Christin,

      die Nebenkosten für Leerstand trägt der Vermieter. Je nachdem wo Sie leben, kann eine Mieterhöhung innerhalb von 3 Jahren maximal 20% betragen. Die Mieterhöhung muss aber z.B. mit dem Mietspiegel oder Vergleichswohnungen begründet werden und die Ortsüblichkeit muss beachtet werden.

      Mehr zur Mieterhöhung finden Sie leicht durch eigene Recherche raus. Im Zweifel bleibt immer noch die rechtliche Beratung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Kirsten
    26. Oktober 2015 - 14:07 Antworten

    Ich habe eine vermietete Eigentumswohnung gekauft. Die Mieterin zahlt seit 1985 immer den gleichen Mietzins, der damals incl. Nebenkosten aufgeschrieben wurde. Jetzt möchte ich die Miete erhöhen, weis aber nicht wie ich das machen soll, wenn die Nebenkosten nicht extra aufgeschrieben wurden. Gibt es da irgendeinen Paragraph, der mir da hilft?
    Viele Grüße und danke im Voraus.
    Kirsten

    • Dennis Hundt
      27. Oktober 2015 - 17:11 Antworten

      Hallo Kirsten,

      recherchieren Sie nach “Mieterhöhung bei Nebenkostenpauschale”.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Max
    7. März 2016 - 18:01 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Ich habe laut meinem Mietvertrag (1-Personen Haushalt, 1 Zimmer-Wohnung “Für Heiz- und Warmwasserkosten eine monatliche Vorauszahlung in Höhe von 35,00 Euro” zu zahlen.

    Kürzlich wurde mirmitgeteilt, dass das Wasser über einen Durchlauferhitzer erwärmt wird. Dadurch steigt mein Stromverbrauch natürlich enorm, welchen ich seperat an den Stromliefranten überweise.

    Zahle ich nicht somit doppelt für das Warmwasser?

    Danke

    Mit freundlichen Grüßen

    Max

    • Dennis Hundt
      7. März 2016 - 21:24 Antworten

      Hallo Max,

      Sie haben einen Standard-Vertrag. Der auch die Warmwasserkosten betitelt. Bei Ihnen sind es aber offensichtlich nur die Heizkosten. Es ist ja eine Vorauszahlung, wenn Sie zu viel zahlen, bekommen Sie diese Teil mit der Nebenkostenabrechnung zurück.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Julia Haager
    8. April 2016 - 14:29 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Meine Mutter lebt in einer 2 Zimmer-Wohnung, bei der Sie eine Warmmiete von 590 Euro zahlt.
    Jetzt kam der Vermieter auf Sie zu und meinte, er hätte etwas falsch berechnet und Sie müsse
    noch eine Nachzahlung in Höhe von 442 Euro begleichen und der Warmmietpreis müsse gleichzeitig angehoben werden. Ist dies so rechtens? also darf der Vermieter trotz einer Warmmiete Strom-Nachzahlungen anbringen?

    • Dennis Hundt
      8. April 2016 - 23:59 Antworten

      Hallo Julia,

      leider kann ich den Schilderungen nicht ganz folgen. Ich würde empfehlen, dass Sie den Mietvertrag rechtlich prüfen lassen. Danach wird klar sein, wie und ob eine Mieterhöhung möglich ist.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Manuel
    3. Mai 2016 - 19:55 Antworten

    Hallo,
    Wir bezahlen für unsere Wohnung 820 € warm, Haben einen Durchlauferhitzer… wir haben Gas und Strom angemeldet! Sind die Nebenkosten in der Warmmiete mit Gas nicht enthalten? Irgendwie komisch weil wir jetzt quasi 920€ monatlich bezahlen also sprich die Warmmiete mit 820€ und Gas + Strom 100€ Ich Blick da nicht durch… ist unsere erste Wohnung, Bitte um antworten.

    LG

    • Dennis Hundt
      4. Mai 2016 - 01:35 Antworten

      Hallo Manuel,

      Stromkosten werden immer direkt vom Mieter getragen. Sie zahlen einen Brutto-Kaltmiete, weil Sie eine Gas-Etagenheizungen haben. Die Heizkosten zahlen Sie direkt an den Gas-Versorger.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Judith
    18. Mai 2016 - 13:43 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt

    Ich hätte eine Frage:

    Ich war Untermieterin in Basel und habe den Vertrag unterschrieben für ein fixer Mietbetrag inkl. Nebenkosten (Heizung, Wasser + TV Gebühren) pro Monat. Es stand nicht spezifisch, dass ich extra zahlen musste für Variierungen im Nebenkostenbetrag. Ich bin schon seit 2 Monaten ausgezogen.
    Jedoch hat der Hauptmieter mir eine neue (höhere) Strom Rechnung von CHF 200.- gezeigt und will, dass ich die Hälfte zahle.
    Ist es meine Verpflichtung zu zahlen? Was muss genau im Vertrag stehen, damit meine Nebenkosten/Stromkosten gemäss meinem Verbrauch verrechnet werden können (und nicht nur als fixe Monatsrate)? Ich habe 5 Monaten lang immer den selben Betrag bezahlt, wie es im Vertrag steht. Es gab keine Variierungen.

    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

    Makena

    • Dennis Hundt
      18. Mai 2016 - 19:00 Antworten

      Hallo Judith,

      Nebenkostenabrechnung.com richtet sich am Mieter aus Deutschland. Daher hier allgemeine Infos zu einem deutschen Mietverhältnis. Grundsätzlich können nur die Nebenkosten umgelegt werden, deren Umlage im Mietvertrag vereinbart ist. Zudem ist der Unterschied zwischen Nebenkostenvorauszahlung und Nebenkostenpauschale zu beachten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Klaus
    31. Mai 2016 - 12:43 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich habe einen Mietvertrag, in der steht Miete einschl. Nebenkosten 440 Euro. Strom beziehe ich separat vom Stromanbieter

    Muss der Vermieter auch eine Jährliche Nebenkostenaufstellung machen oder braucht er das in diesen Fall nicht?

    Mit freundlichen Gruß
    Klaus

  • Dirk Buschmaas
    28. Juni 2016 - 14:46 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt
    Ich habe am 01.02.2013 eine Mietwohnung mit 105qm Wohnfläche bezogen zu einem Mietzins i.h.v 600€ Kalt zuzüglich 200€ Nebenkostenvorauszahlung. Zum 01.02.2014 hat der Vermieter die Nebenkostenvorauszahlung auf 240€/ monat erhöht. Zum 01.11.2015 hat er die Nebenkostenvorauszahlung um weitere 10€/ Monat erhöht und zusätzlich die Kaltmiete von 5,77€/qm auf 6,50€/qm heraufgesetzt so, das jetzt mittlerweile eine Kaltmiete von 676€ ( was bei Zuhilfenahme eines Taschenrechner nicht ganz korrekt ist) zuzüglich der nun 250€ Nebenkosten eine Bruttomiete von 926€ zusammen gelaufen ist.
    Eine Nebenkostenaufstellung bzw.-abrechnung habe ich nie erhalten, wo ich sagen muss, das ich die Nebenkosten für ziemlich überzogen halte für 2 Personen.
    Ist es irgendwie möglich die Nebenkosten rückwirkend berechnen zu lassen??
    Mit freundlichen Grüßen
    Dirk Buschmaas

  • Tine Kern
    18. Juli 2016 - 06:27 Antworten

    Hallo Herr Hundt
    Ich habe einen MV in dem steht:
    260€ Kaltmiete
    40€ Küche
    100€ Nebenkosten
    Wie lange darf der Vermieter diese 40€ berechnen
    Immerhin sind dies hochgerechnet 480€ pro Jahr.
    Mal angenommen die Küche hätte einen Wert von 2.000€ beim Einzug. Könnte ich da nach 5 Jahren den Vermieter auffordern, diese Zuzahlung aus dem Mietvertrag zu streichen?
    Beim Abschluss des MV wurde kein Wert der Küche und keine Laufzeit für die Zahlung eingetragen.
    Danke für die Hilfe
    Gruß Tine

    • Dennis Hundt
      18. Juli 2016 - 09:09 Antworten

      Hallo Tine,

      es ist absolut unüblich die Küche zu vermieten. Ob das rechtlich haltbar ist, sollten Sie anwaltlich prüfen lassen.

      Noch eine Anmerkung zur Miete: Sie zahlen ja auch noch Miete, wenn der Vermieter das Haus / die Wohnung längst abbezahlt hat.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Natascha Werner
    21. Juli 2016 - 15:58 Antworten

    Hallo.
    Ich habe vor 3 Jahren ein Haus gemietet. 5 Zimmer, 140 qm.
    Monatlich zahle ich 750 Euro Miete, darin enthalten sind wohl Wasser , Abwasser, Müll und Versicherung. Eine genaue Auflistung gibt es nicht. Dazu zahle ich extra noch Gas in Höhe von monatlich 147,50 Euro

    Nun will meine Vermieterin für den gesamten Mietzeitraum eine Nebenkostenabrechnung berechnen lassen.
    Geht das für die rückläufige Zeit?

  • Gisela
    23. Oktober 2016 - 17:16 Antworten

    Wir haben einen Mietvertrag mit Warmmiete 500€, darin sind angeblich alle Nebenkosten enthalten. Jetzt spricht unser Vermieter ständig von den Wasserkosten. In unserem Mietvertrag ist alles gestrichen. Muessen wir diese bezahlen?Oder was kommt sonst noch auf uns zu?

    • Dennis Hundt
      24. Oktober 2016 - 19:57 Antworten

      Hallo Gisela,

      der Vermieter kann nur die Nebenkosten umlegen, deren Umlage im Mietvertrag vereinbart wurde.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Janette
    14. März 2017 - 12:00 Antworten

    Hallo,
    ich habe jetzt nach langem suchen für mich und meinen Sohn eine schöne Wohnung gefunden . Der Vormieter möchte von mir für die Badmöbel ( hatten neu ca 300.-€ gekostet) und für die Küche die in der Neuen Wohnung drin ist insgesamt 1500.-€ von mir haben. Nach meiner Begutachtung sind die Möbel und die Küche (3 Jahre alt) nicht das Geld wert.Vormieter ließ auch nicht mit sich reden, was den Preis angeht.Ich bin ja froh, dass in der neuen Wohnung eine Küche schon vorhanden ist, da ich meine Alte nicht mitnehmen kann. Aber bin ich dazu verpflichtet den hohen Preis für die Möbel zu zahlen? Ich wohne in Bielefeld und der Wohnungsmarkt ist hier sehr im Keller und viele Vormieter nutzen die oft die Not der Nachmieter aus. Laut der Aussage des Vormieters, hätte ich nicht die Wohnung bekommen, wenn ich nicht die Möbel zu dem Preis übernehme, da sie sich auch mit der Vermieterin gut versteht.

  • Manns
    19. März 2017 - 11:32 Antworten

    Hallo,
    ich möchte wissen, wie ist das, wenn Mieter nur die Kaltmiete zahlen obwohl im Mietvertrag die Nebenkosten mit aufgeführt sind? Der Vermieter hat es jahrelng nicht gemerkt da er alt ist und seine inzwischen verstorbene Frau es immer gemacht hat!
    Kann man da noch was machen?

    • Dennis Hundt
      20. März 2017 - 10:19 Antworten

      Hallo Frau Manns,

      recherchieren Sie nach Verjährungsfristen und lassen Sie sich bitte bei Bedarf rechtlich beraten (gerade wenn Sie selbst unerfahren sind).

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • G.Müller
    3. April 2017 - 14:58 Antworten

    Meine Mieterin hat wegen defekter Heizung ohne Vorankündigung die Miete auf “0” gesenkt (Heizung defekt wurde nur 1x gemeldet und repariert. Jetzt schreibt Ihr Anwalt, dass die Heizung schon länger ausgefallen sei (mir aber nicht gemeldet), sie deswegen nicht mehr bezahlt und zwar die gesamte Bruttomiete. Muss ich das Wassergeld für die Mieter bezahlen? Im Mietvertrag ist die Miete von 400,00 Euro und Nebenkosten (einzeln aufgeführt) von 100,00 EURO vereinbart . Da im Sommer ein Pool 2x gefüllt wurde, ist eine Wassergeldnachzahlung von 700,00 EURO auf gelaufen. Ihr Anwalt meint, das müsste sie auch nicht bezahlen. Ist das rechtens? Kann ich bei den Stadtwerken das Wasser, das ich für die Mieter zahle, abstellen lassen?

    • Dennis Hundt
      3. April 2017 - 17:40 Antworten

      Hallo G.Müller,

      ich halte es ganz kurz: eine Mietminderung berechnet sich immer von der Bruttomiete / Warmmiete.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jens Peters
    4. Oktober 2017 - 14:02 Antworten

    Hallo Herr Hundt.

    Ich hatte einen Mietvertrag für eine WG. Diesen habe ich gekündigt und mir von einer Freundin bei den Nebenkosten helfen lassen, wegen der Vermutung das diese zu hoch abgerechnet wurden.
    Sie meinte, dass mir Nebenkosten, die ich vorleistete, bei der Jahresabrechnung unterschlagen wurden.

    Meine Miete betrug laut Mietvertrag INKLUSIVE einer Heizungspauschale von 45 Euro / Monat 250 Euro.
    Sie meinte, dass meine Miete also 205 Euro + die Heizungspauschale von 45 Euro = 250 Euro betrug.
    Für die Miete inkl. Heizung und Vorauszahlung der Nebenkosten habe ich im Monat 335 Euro bezahlt.

    Meine Freundin meint nun, dass meine Nebenkosten 85 Euro im Monat seien, aber die Heizung dort nicht angerechnet werden könne, da diese bereits in der Miete enthalten sei.
    Somit wären die Nebenkosten nur noch für Müllabfuhr, Strom, Wasser, etc. aber eben nicht für die Heizung.
    Bei den Jahresabrechnungen wurden mir dann aber nur 40 Euro pro Monat angerechnet, die ich bereits bezahlt haben soll.
    (Also die 85 Euro- 45 Euro Heizungspauschale)
    Dies ist für die Abrechnungen 2015, 2016 und die letzten zwei Monate von 2017.
    Alle Abrechnungen sind bereits fristgerecht beeinsprucht worden, aber weiterhin steht die Frage im Raum,
    ob die Miete inkl. Heizungspauschale bereits die Pauschale enthält, oder ob diese in den Nebenkosten eingerechnet ist.

    Ich stehe da auf dem Schlauch. Ist es, wenn im Mietvertrag steht, dass die Miete inkl Heizung 250 Euro beträgt so, dass die Heizungspauschale nun nocheinmal zusätzlich in den Nebenkosten abgerechnet werden darf oder habe ich dann im Grunde die Heizungspauschale doppelt gezahlt, weil diese bereits in der Miete inkludiert war?

    Beste Grüße,
    Peters, Jens

    • Dennis Hundt
      4. Oktober 2017 - 15:57 Antworten

      Hallo Jens,

      ich würde den Vertrag mit dem genauen Wortlauf prüfen lassen. Aber “Miete inkl. Heizung 250 Euro” ist m.E. auch eindeutig. Die Heizkosten sind bereits inkludiert und die 85 Euro Nebenkostenvorauszahlung beziehen Sie nur noch auf die kalten Nebenkosten.

      Wie gesagt, lassen Sie sich im Zweifel rechtlich helfen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jens Peters
    4. Oktober 2017 - 17:10 Antworten

    Vielen Dank, Dennis 🙂

  • Sandy
    30. August 2018 - 15:11 Antworten

    Hallo,

    es ist vielleicht eine bloede Frage und wurde auch sicherlich schon in dem Feed beantwortet, aber ich will nochmal auf Nummer Sicher gehen.

    Ich musste bisher in meinen Mietwohnungen eigentlich immer alles selbst anmelden (Strom, Gas und Wasser), deswegen bin ich mir nicht ganz sicher.

    1. Position: Die Miete ohne kalte Betriebskosten und ohne die Kosten für Heizung und Warmwasser
    2. Position: Die kalten Betriebskosten als monatliche Vorausleistung (Müllabfuhr etc.)
    3. Position: Die monatliche Vorauszahlung für Heiz- und Warmwasserkosten

    Daraus ergibt sich für mich die Warmmiete exkl. Strom, den ich selber anmelden müsste richtig? Sonst muss ich nichts weiter anmelden, da alles über die Vorauszahlung an den Vermieter geregelt ist – korrekt?

    Danke und liebe Grüße,
    Sandy

    • Dennis Hundt
      31. August 2018 - 08:05 Antworten

      Hallo Sandy,

      Ja, Wasser und Wärme sind i.d.R. in der Vorauszahlung enthalten, sodass Mieter nur noch Strom separat anmelden müssen (und Internet). Welche Positionen enthalten sind, können Sie auch in Ihrem Mietvertrag nachlesen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Anita Clayton
    23. Februar 2019 - 10:00 Antworten

    Hallo Dennis,

    ich habe 3 Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus vermietet, in den Verträgen ist Warmmiete angegeben. Nun möchte ich die Miete auf Kaltmiete und Nebenkosten ändern. Ist dies einfach so möglich? Grund dafür ist, daß ich eine Mieterhöhung durchführen möchte und es schwierig ist, den qm-Preis für Warmmieten zu erhalten. Liege ich da nun richtig, wenn ich es umstelle?

    Vielen Dank schon vorab für die Antwort,

    Anita Clayton

    • Dennis Hundt
      23. Februar 2019 - 14:43 Antworten

      Hallo Anita,

      Sie können die Mietverträge nur einvernehmlich mit den Mietern ändern.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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