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Vandalismus-Versicherung

Eine Vandalismusversicherung  (Vandalismusschadenversicherung) deckt Kosten ab, die durch Randalierer und eben Vandalismus verursacht werden. Randalierer sind meist nicht haftbar zu machen. Der Versicherungsumfang muss individuell vereinbart werden.

Es ist strittig, ob die Versicherungsprämien zu den umlagefähigen Nebenkosten zählen.

Teils wird vertreten, dass die durch Vandalismus verursachten Schäden dem Vermieter als Eigentümer des Objekts obliegen (Jendrek DWW 2003) und in der Sache einer Reparaturversicherung gleich zu stellen seien.

  • Nach einer Entscheidung des Landgerichts Braunschweig (6 S 273/05) sind die Versicherungsprämien für eine Vandalismusversicherung jedoch umlegungsfähige Nebenkosten und somit auf alle Mieter eines Gebäudes umlegbar.

Vandalismus sei nämlich mit durch die Sachversicherung abgedeckten äußerlichen Einwirkungen (Strom, Hagel) vergleichbar und müsse daher gleich beurteilt werden. Versicherungsprämien für Sachversicherungen sind nach § 2 Ziffer 13 BetrKV auf jeden Fall umlagefähige Nebenkosten. Der Umstand, dass es einen Schädiger gebe, führe lediglich dazu, dass der Versicherer eine Regressmöglichkeit habe.

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