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Musterbrief: Belegeinsicht Nebenkostenabrechnung

Nutzen Sie unseren Musterbief um Einsicht in die Belege der Nebenkostenabrechnung bei Ihren Vermieter zu nehmen. Unsere Vorlage können Sie kostenfrei kopieren und für Ihren eigenen Brief nutzen. Mehr unter: Belegeinsicht in die Unterlagen der Nebenkostenabrechnung.

Kostenloser Musterbrief für Mieter die Belegeinsicht wünschen:

Herr Vermieter
Musterstraße 3
12345 Musterstadt

Ort, Datum

Belegeinsicht in die Unterlagen der Nebenkostenabrechnung 20xx

Sehr geehrter Herr Vermieter,

die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 20xx habe ich am 12.07.xx erhalten.

Bevor ich die Nachzahlung aus der Abrechnung leiste (alternativ: das Guthaben annehme), möchte ich Einsicht in die relevanten Belege für die Nebenkosten nehmen.

Bitte unterbreiten Sie mir einen oder mehrere Vorschläge für die Einsicht in die Belege.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Mieter

4 Antworten auf "Musterbrief: Belegeinsicht Nebenkostenabrechnung"

  • Denise Reuter-Deubner
    9. Februar 2023 - 15:02 Antworten

    Hallo,
    Ich habe meine Nebenkostenabrechnung von 2021, am 06.02.2023 erhalten, mit dem Vermerk, das der Vermieter es vergessen hat.
    Es wäre eine Nachzahlung zu leisten, die nach meiner Rechnung und meinen Vorauszahlungen nicht überein stimmt.
    Muss ich jetzt den neuen Wert zahlen oder gar nichts, laut Gesetz und im Mietvertrag steht diese 12 Monatsklausel auch nochmal drin.
    MfG
    D.Reuter-Deubner

    • Dennis Hundt
      9. Februar 2023 - 15:37 Antworten

      Hallo Denise,

      die Nebenkostenabrechnung 2021 musste bis Ende 2022 bei Ihnen sein. Nach Ablauf dieser 12-Monatsfrist kann der Vermieter i.d.R. keine Nachzahlung mehr geltend machen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Rehn
    10. Februar 2024 - 19:32 Antworten

    Hallo,
    wir haben die NK Abrechnung für das Jahr 2022 im November 23 erhalten. Müssen für 7,5 Monate knapp 700 € nachzahlen (keine Heizung, keine Strom) enthalten. 2 Personenhaushalt und 75 qm grosse Whg.

    Einige Abrechnungspunkte kommen uns sehr merkwürdig vor, z.B. zahlen wir für einen Kubikmeter Wasser 11 €.

    Wir sind aus der Whg. raus wegen Schimmel (war dem Vermieter bekannt) dennoch wird erneut vermietet.

    Wir sind 529 km entfernt sesshaft geworden und eine Belegeinsicht vor Ort unzumutbar. Haben die Belege, zu allen Positionen in drei Briefen mit Fristsetzung an Vermieter geschickt. Den letzten Brief an die Geschäftsleitung.

    Statt die Belege, erhalten wir nun einen Brief, das man den Widerspruch erhalten habe und es noch einige Zeit dauern würde dies zu prüfen.

    Wir haben NOCH keinen Widerspruch eingelegt, wir wollen erst prüfen, haben einen Teilbetrag 330 € der Nachzahlung überwiesen mit dem Vermerk: Unter Vorbehalt der Rückzahlung. Beim Restbetrag haben wir vom Rückhaltungsrecht Gebrauch gemacht, da keine Belege kommen.

    In keinen der drei Briefe wurde überhaupt das Wort WIDERSPRUCH erwähnt.

    Was sollen wir nun tun?? B

    LG aus Ostfriesland

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