Go to Top

Fristen bei der Abrechnung

Wie funktioniert die Nebenkostenabrechnung beim Mieterwechsel?

Der Abrechnungszeitraum der Nebenkostenabrechnung ist in der Regel vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Die Mieter ziehen aber für gewöhnlich nicht zum Ende dieses Zeitraums aus bzw. zum Anfang ein. Das heißt, es gibt oft zwei Mieter, die sich eine Abrechnungsperiode teilen. Wenn also ein Mieter Ende Februar auszieht und der neue Mieter zum März einzieht, müssen die Nebenkosten gerecht verteilt werden. Nun wäre es aber nicht …Artikel jetzt weiter lesen

Welche formalen Vorschriften gelten für die Nebenkostenabrechnung?

Der Vermieter oder die Hausverwaltung muss die Nebenkostenabrechnung so erstellen, dass ein Mieter diese auch ohne juristische oder kaufmännische Vorbildung verstehen kann. Die Abrechnung muss in Textform erstellt werden. Textform heißt nicht Schriftform. Unter Schriftform versteht man ein eigenhändig unterschriebenes Schriftstück. Die vorgeschriebene Textform gibt dem Vermieter mehr Möglichkeiten: Zum Beispiel die Nebenkostenabrechnung als Brief mit oder ohne Unterschrift, als Fax oder als E-Mail zu übersenden. Die Anschrift des Mieters …Artikel jetzt weiter lesen

In welchem Zeitraum müssen Nebenkosten abgerechnet werden?

Der Abrechnungszeitraum muss ein Jahr betragen. Ein kürzerer Zeitraum als 12 Monate ist nur in Ausnahmefällen möglich. In der Regel entspricht das Abrechnungsjahr dem Kalenderjahr (01.01. bis 31.12.). Es wäre aber auch beispielsweise der Zeitraum von April bis März möglich. Spätestens 12 Monate nach dem Abrechnungszeitraum muss der Vermieter die Abrechnung dem Mieter vorlegen. Beispiel: Rechnet der Vermieter vom 01.01. bis 31.12. ab muss er dem Mieter die Abrechnung bis …Artikel jetzt weiter lesen