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Nebenkostenabrechnung prüfen

Mieter widerspricht der Nebenkostenabrechnung – Was tun als Vermieter?

Jeder Mieter hat das Recht, eine ihm erteilte Nebenkostenabrechnung zu prüfen. Widerspricht der Mieter einer Nebenkostenabrechnung und erhebt Einwendungen, kommt es darauf an, ob die Fehlerquelle auf der Seite des Vermieters oder des Mieters zu suchen ist. 1. Verantwortungsbereich des Vermieters Ist die Nebenkostenabrechnung fehlerhaft, kann der Mieter Korrektur verlangen. Nachzahlungsforderungen des Vermieters darf er solange ablehnen. In der Sache muss eine Nebenkostenabrechnung formellen und materiell inhaltlichen Anforderungen entsprechen. Beanstandet …Artikel jetzt weiter lesen

Muss der Vermieter die Nebenkostenabrechnung unterschreiben?

Die Antwort auf diese Frage ergibt sich aus dem Gesetz, aber auch aus den Gegebenheiten des Alltags. Das Gesetz selbst stellt an die Nebenkostenabrechnung nur die Anforderung, dass der Vermieter über die Vorauszahlungen für Betriebskosten jährlich abzurechnen hat und die Abrechnung spätestens nach 12 Monaten nach Ende des vereinbarten Abrechnungszeitraumes dem Mieter mitzuteilen ist. Dabei ist die Nebenkostenabrechnung so darzustellen, dass der Mieter sie auch ohne juristische und kaufmännische Vorbildung …Artikel jetzt weiter lesen

Nebenkostenabrechnung: Ist die laufende Instandhaltung umlegbar?

Nur eine gepflegte Wohnung bietet Wohnwert. Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, die Mietsache im vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. So liegt die laufende Instandhaltung ausschließlich in seiner Verantwortung. Instandhaltungskosten sind nicht auf den Mieter umlegbar und haben in der Nebenkostenabrechnung nichts zu suchen. Beispiel: Der Vermieter Also: Instandhaltungskosten und Instandsetzungskosten (Reparaturarbeiten) sind regelmäßig keine umlagefähigen Nebenkosten. Charakteristisch für umlagefähige Nebenkosten ist der Umstand, dass sie fortlaufend (zeitlicher Abstand nicht mehr als …Artikel jetzt weiter lesen

Höhe der Nebenkosten: Die Wohnqualität ist ein entscheidender Faktor

Service und Leistungen kosten Geld. Bietet eine Immobilie eine besondere Lebens- und Wohnqualität (Teppiche im Treppenhaus, Pförtner am Hauseingang, Schwimmbad, Sauna, teuere Baumaterialien, Lage im Grünen oder am Wasser), schlagen sich diese Umstände einerseits in der Miethöhe, aber auch in der Höhe der  Nebenkosten nieder. Qualität hat ihren Preis. Soweit eine Leistung über ihre bloße Existenz hinaus zusätzliche Kosten verursacht (Schwimmbad, Sauna) werden diese regelmäßig über die Mietnebenkosten abgerechnet. Die …Artikel jetzt weiter lesen

Einsichtsrecht für Mieter in Nebenkostenabrechnung der Nachbarn

Heizenergie ist teuer. Die Nebenkostenabrechnung ist der Schrecken vieler Mieter. Darin wird auch der Energieverbrauch eines Mieters für Heizung und Warmwasser ausgewiesen. Wohnt der Mieter in einem Mehrfamilienwohnhaus, muss der Vermieter auch den Gesamtverbrauch an Heizenergie angeben. Daraus kann der einzelne Mieter aber noch keine Rückschlüsse ziehen, inwieweit sein eigener Energieverbrauch angemessen ist. Ihm fehlen die Vergleichswerte der Nachbarn. Kennt ein Mieter die Verbrauchswerte seiner Nachbarn, kann er seinen eigenen …Artikel jetzt weiter lesen

Wirtschaftlichkeitsgebot in der Nebenkostenabrechnung

§ 556 III 1 BGB sagt es lapidar, aber deutlich: Der Vermieter hat jährlich über die Vorauszahlungen für Betriebskosten abzurechnen. Dabei hat er den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Auch § 560 V BGB gibt dem Vermieter vor, bei der Veränderung von Betriebskosten den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Einwendungen gegen die Abrechnung muss der Mieter binnen 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung mitteilen. Der Vermieter kann seine Verpflichtung, den …Artikel jetzt weiter lesen

Die wichtigsten Urteile zur Nebenkostenabrechnung (vor 2012)

1. Verständlichkeit der Nebenkostenabrechnung Der Vermieter muss die Nebenkostenabrechnung so erstellen, dass ein durchschnittlich gebildeter, juristisch und betriebswirtschaftlich nicht geschulter Mieter die Abrechnung gedanklich und rechnerisch nachvollziehen kann (BGH VIII ZR 371/04, NJW 2005, 3135). Umlageschlüssel sind nicht erklärungsbedürftig. 2. Angabe eines falschen Verteilerschlüssels in der Nebenkostenabrechnung Verwendet der Vermieter in der Nebenkostenabrechnung einen anderen als den vertraglich vereinbarten Verteilerschlüssel, stellt dies zwar einen inhaltlichen Fehler dar, jedoch keinen formellen …Artikel jetzt weiter lesen

Betriebskostenverordnung – Was Mieter und Vermieter zur BetrKV wissen müssen

Gemäß § 556 BGB  können Vermieter und Mieter vereinbaren,  dass der Mieter neben der Miete auch Nebenkosten zahlt. Haben die Parteien die Zahlung von Betriebskosten vereinbart, verweist das Gesetz wegen der umlagefähigen Kostenbestandteile auf die Betriebskostenverordnung (§ 556 I 2 BGB). Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) ersetzt ab 2004 die inhaltlich praktisch identische und für vor dem 31.12.2004 abgeschlossene Mietverträge nach wie vor geltende Anlage 3 zu § 27 II.  Berechnungsverordnung (BV). …Artikel jetzt weiter lesen

Nebenkosten: Instandhaltungsrücklage + Laufende Instandhaltung

Eigentümer von Eigentumswohnungen, die ihre Wohnung vermietet haben, sind oft versucht, für die Erstellung der von Ihnen gegenüber Ihrem Mieter geschuldeten Nebenkostenabrechnung auf die Jahresabrechnung Ihres Hausverwalters zurückzugreifen. Dann findet sich in der Nebenkostenabrechnung des Mieters oft auch die Position der Instandhaltungsrücklage und der laufenden Instandhaltung / Reparaturen. Klar ist, dass der Mieter nicht verpflichtet ist, diese Kosten zu bezahlen. Die Betriebskostenverordnung macht hierzu klare Vorgaben. Gemäß § 1 BetrKV …Artikel jetzt weiter lesen

Nebenkostenabrechnung kontrollieren: 10 Punkte zur Kontrolle

Die Thematik ist für beide Parteien des Mietvertrages bedeutungsvoll. Ist der Mieter nach dem Mietvertrag verpflichtet, über die Miete hinaus auch Nebenkosten (Betriebskosten) an den Vermieter zu zahlen, ist der Vermieter seinerseits verpflichtet, eine jährliche Nebenkostenabrechnung zu erstellen und die Nebenkosten mit dem Mieter abzurechnen. Die Erstellung der Nebenkostenabrechnung bedeutet für den Vermieter eine aufwändige Aufgabe, die mit vielerlei Fehlerquellen verbunden ist und den Mieter veranlasst, begründet oder oft auch …Artikel jetzt weiter lesen