Auch im Zeitalter des gläsernen Bürgers wird um Daten ein Geheimnis gemacht. Auch um solche, für die eigentlich kein Anlass besteht, sie als Geheimnis zu betrachten. Jedenfalls ist es so, dass für den Energieverbrauch eines Mieters an Heizung und Warmwasser oder Strom kein nachvollziehbares vernünftiges Interesse besteht, diesen als geheim einzuordnen. Es gibt nämlich kein Energiegeheimnis. In diesem Artikel geht es speziell um die Offenlegung und die Einsicht in den …Artikel jetzt weiter lesen
Energieversorger ist insolvent, Vermieter leistet Vorkasse – Muss Mieter zweimal zahlen?
Die gute Nachricht vorweg: Die Stromversorgung bleibt stets gewährleistet. Fälle wie Teldafax haben seitens von Mietern in bestimmten Fällen die Befürchtung begründet, sie müssten gegenüber ihrem Vermieter zweimal für den Energieverbrauch zahlen. Erweist sich der Energieversorger als insolvent, besteht das Risiko des Kunden regelmäßig darin, dass er die Vorauszahlung für den laufenden Monat vielleicht verliert. Schwieriger wird es, wenn der Vermieter Vertragspartner des Energieversorgers ist und der Mieter für seinen …Artikel jetzt weiter lesen
Zirkulationsverluste und Messdifferenzen beim Wasserverbrauch – Umlage, Berechnungsformel, Schätzung?
Mathematik ist eigentlich eine zuverlässige Wissenschaft. Bei der Abrechnung des Wasserverbrauchs in Mehrfamilienhäusern trifft dies jedoch nur bedingt zu. Die Erwartung, dass die Summe der an den einzelnen Wasserzählern erfassten Einzelverbräuche mit der Anzeige des Hauptwasserzählers übereinstimmt, wird oft enttäuscht. Zählerdifferenzen bis zu 20 % sind teils normal und müssen vom Mieter hingenommen werden. In diesem Artikel geht es um den Umgang mit Zirkulationsverlusten und Messdifferenzen beim Wasserverbrauch des Mieters. …Artikel jetzt weiter lesen
Anwendung der Heizkostenverordnung im Zweifamilienhaus?
Für Vermieter erscheint die Heizkostenverordnung oft als organisatorisches Schreckgespenst, da sie zur verbrauchsabhängigen Abrechnung des Energieverbrauchs zwingt. Für Mieter eröffnet oft sich eine Möglichkeit, Kosten einzusparen. Über ihre Anwendbarkeit herrscht oft Unklarheit. Welchen Inhalt hat die Heizkostenverordnung? Rechtsgrundlage ist § 2 HeizkostenV. Grundsätzlich schreibt die Heizkostenverordnung zwingend die verbrauchsabhängige Abrechnung des Energieverbrauchs des Mieters mit einem Anteil von mindestens 50 % vor. Ziel ist, den Mieter zu einem verbrauchsbewussten Verhalten …Artikel jetzt weiter lesen
Heizkosten: Abrechnungsmaßstab für verbrauchsabhängigen / verbrauchsunabhängigen Teil
Um das ökologische Bewusstsein beim Energieverbrauch zu fördern, verpflichtet § 7 HeizkostenV den Vermieter, die Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Mieter zu verteilen. Gleiches gilt für die Kosten des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage (§ 8 HeizkostenV). In diesem Artikel geht es speziell um die Verteilung der Heizkosten (verbrauchsabhängig / verbrauchsunabhängig) und den jeweiligen Umlagemaßstäben für die Verteilung dieser Kosten nach der Heizkostenverordnung. 1. Ausnahmen (u.a.) …Artikel jetzt weiter lesen
Ausnahmen bei der verbrauchsabhängigen Abrechnung der Heizkosten und Warmwasserkosten
Im Idealfall rechnet der Vermieter die Heiz- und Warmwasserkosten zu mindestens 50 % verbrauchsabhängig ab. § 6 HeizkostenV bestimmt ausdrücklich die Pflicht des Vermieters zur verbrauchsabhängigen Kostenverteilung bei der Versorgung mit Wärme und Warmwasser. Zugleich hat der Mieter das Recht, dass der Vermieter verbrauchsabhängig abrechnet. Das Gesetz bezweckt, mit der verbrauchsabhängigen Abrechnung ein verbrauchsbewusstes Verhalten insbesondere auf Seiten des Mieters herbeizuführen. In diesem Artikel geht es um die Ausnahmen bei der …Artikel jetzt weiter lesen
Ablesung der Wasser- und Heizungszähler versäumt – Was jetzt?
Der Vermieter muss den Verbrauch des Mieters an Kaltwasser, Warmwasser und Heizenergie darlegen und beweisen. Er ist insoweit darlegungs- und beweispflichtig (LG Berlin ZMR 1997, 145). Insbesondere bestimmt § 4 Heizkostenverordnung, dass der Vermieter den anteiligen Verbrauch der Mieter an „Wärme und Warmwasser“ erfassen muss. Zu diesem Zweck muss er die Räumlichkeiten mit Ausstattungen zur Verbrauchserfassung versehen. Werden der Wasser- und Heizkostenverbrauch vom Vermieter nicht abgelesen, kommt es darauf an, …Artikel jetzt weiter lesen
Kürzungsrecht (15 %) bei nicht verbrauchsabhängiger Heizkostenabrechnung
Die Heizkostenverordnung verpflichtet den Vermieter, verbrauchsabhängige Kosten mindestens zu 50 % verbrauchsabhängig abzurechnen. Verbrauchsabhängige Kosten im Sinne der Heizkostenverordnung sind der Energieverbrauch für den Betrieb der Heizung und die Warmwasseraufbereitung. 1. Welchen Sinn hat das Kürzungsrecht? Mit dieser Vorgabe will der Gesetzgeber erreichen, dass der Mieter verbrauchsbewusst mit nicht erneuerbaren Energien umgeht. Zugleich soll der Vermieter angehalten werden, zur Erfassung des Energieverbrauchs Verbrauchserfassungsgeräte zu installieren. Die Heizkostenverordnung enthält aber keine mit Zwangsmitteln …Artikel jetzt weiter lesen
Hat Mieter Anspruch auf eine Heizung auf neuestem Standard?
Die Heizung ist der größte Energieverbraucher im Haushalt. Also liegt es im Interesse des Mieters, möglichst kostengünstig zu heizen. Daraus begründet sich die Frage, ob der Mieter denn einen Anspruch auf eine Heizung nach neuestem technischem Standard hat? Die andere Frage ist, wann und inwieweit der Vermieter aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorgaben (EnEV 2014) zur Modernisierung seiner Heizungsanlage verpflichtet ist. Diese Fragen erläutern wir in diesem Artikel. 1. Keine Modernisierungspflicht, wenn Gebäude …Artikel jetzt weiter lesen
Sehr hohe Heizkosten – Ist eine Mietminderung möglich?
Eine zu hohe Heizkostenabrechnung begründet den Spruch: „Wir heizen unser Geld zum Fenster hinaus“. Sie führt zwangsläufig zu der Frage, ob der Mieter die Miete mindern kann oder die Situation akzeptieren muss? Der Bundesgerichtshof hat zu dieser Problematik in mehreren Entscheidungen Stellung genommen. Dennoch lässt sich die Frage nicht pauschal beantworten. Es kommt auf die Facetten des Einzelfalls an. Wir erklären die Einzelheiten zu einer möglichen Mietminderung bei zu hohen …Artikel jetzt weiter lesen