Eine Schwamm- und Hausbockversicherung deckt Schäden an Holzteilen des Gebäudes, wenn sich infolge austretenden Leitungswassers Schwamm oder Hausbock bildet. In der Gebäudeversicherung befindet sich meist eine „Schwammschadenklausel“, nach der Schäden durch Schwamm vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Solche Schäden müssen in der Regel gesondert versichert werden. Problematisch ist, dass der Begriff dessen, was Schwamm eigentlich ist, in Rechtsprechung und Versicherungspraxis sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Der Bundesgerichtshof versteht den Begriff „Schwamm“ so, …Artikel jetzt weiter lesen
Reparaturversicherung
Die Versicherungsprämien für eine Reparaturversicherung sind keine umlagefähigen Nebenkosten im Sinne des § 2 Ziffer 13 oder 17 Betriebskostenverordnung (AG Köln WuM 1990, 556). In der Nebenkostenabrechnung des Vermieters haben sie nichts zu suchen. Mit einer Reparaturversicherung kann sich der Vermieter gegen das Risiko notwendiger Reparaturen am Gebäude versichern. Die mangelnde Umlagefähigkeit ergibt sich daraus, dass der Vermieter selbst für die Instandhaltung, Instandsetzung und Reparaturen am Gebäude verantwortlich ist und …Artikel jetzt weiter lesen
Rechtsschutzversicherung
Die Rechtschutzversicherung gibt es speziell für Vermieter als Vermieterrechtsschutzversicherung. Sie schützt den Vermieter bei Konflikten über Mietrückstände, Nebenkosten, Renovierungsmaßnahmen oder Mieterhöhungen, kann aber auch den Steuer-Rechtsschutz beinhalten, wenn der Vermieter Grundsteuer, Abwassergebühren oder Straßenreinigungsgebühren bestreitet. Auch Rechtsschutz für Mediationsverfahren zur freiwilligen, außergerichtlichen Streitschlichtung mit einem Mieter, wird angeboten. Berechnungsgrundlage für die Versicherungsprämie ist in der Regel der Jahresbruttomietwert des Objekts. Die Versicherungsprämien für die Rechtschutzversicherung gehören nicht zu den umlagefähigen …Artikel jetzt weiter lesen
Öltankversicherung
Hauseigentümer, die Heizöl lagern, unterliegen der Gewährleistungshaftung und haften für Schäden, die durch den Öltank entstehen. Bereits ein Liter Öl reicht aus, um immense Schäden zu verursachen. Läuft Öl aus dem Öltank aus, haftet der Eigentümer. Umlegbarkeit auf Mieter: Die Öltankversicherung ist somit eine Form der Haftpflichtversicherung. Damit zählt sie gemäß § 2 Ziffer 13 BetrKV zu den umlagefähigen Nebenkosten. Ihre Kosten sind nicht bei den Heizkosten anzusetzen. Der Vermieter …Artikel jetzt weiter lesen
Mietausfallversicherung
Die Mietausfallversicherung deckt das typische mietvertraglich bedingte Risiko des Vermieters als Eigentümer des Objekts ab. Mit einer Mietausfallversicherung kann sich der Vermieter einer Wohnung gegen Mietausfälle absichern, die infolge von Zahlungsschwierigkeiten des Mieters (Arbeitslosigkeit, Krankheit, Scheidung, Überschuldung) entstehen. Auch das Risiko von Mietbetrügern und Mietprellern (Mietnomaden) ist damit versicherbar. Durch den Mieter verursachte Schäden sind ebenfalls abgedeckt. Für den Vermieter besteht das Problem oft darin, dass er sich des Schadens erst …Artikel jetzt weiter lesen
Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung
Die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung (Wasserschadenversicherung) versichert allgemein das Risiko der Grund- oder Trinkwasserverschmutzung durch den Inhaber einer Anlage mit gewässergefährdenden Stoffen. Sie wird in Bezug auf Immobilien, in denen ein Heizöltank installiert ist, auch als Öltankversicherung oder Öltank-Haftpflichtversicherung bezeichnet. Sie deckt Schäden ab, die durch auslaufendes Heizöl entstehen. Der Vermieter als Hauseigentümer haftet nach dem Verursachungsprinzip, ohne dass es auf sein Verschulden ankommt. Entfällt das Risiko (z.B. Umstellung von Öl- auf Gasheizung) kann …Artikel jetzt weiter lesen
Feuerversicherung
Die Feuerversicherung ist regelmäßig Bestandteil der verbundenen Gebäudeversicherung. Sie deckt Schäden, die im Gebäude durch Brandeinwirkung, Blitzschlag oder eine Explosion entstehen. Brandschäden müssen durch ein sich selbst ausbreitendes Feuers begründet sein, so dass Schäden, die durch Zigaretten entstehen, nicht versichert sind. Brandstiftung ist regelmäßig versichert. Umlage auf Mieter: Die Prämien für die Feuerversicherung sind auf den Mieter umlagefähige Nebenkosten, da sie in § 2 Nr. 13 Betriebskostenverordnung ausdrücklich als umlegbar …Artikel jetzt weiter lesen
Glasversicherung
Die Glasversicherung ersetzt die Kosten für die Erneuerung zerbrochener Scheiben einschließlich der Kosten einer erforderlichen Notverglasung. Oberflächenschäden (Kratzer, Schrammen) sind nicht Gegenstand der Glasversicherung. Durch Feuer, Blitz oder Explosion entstandene Glasbruchschäden sind im Rahmen der verbundenen Gebäudeversicherung abgedeckt. Umlegbarkeit auf Mieter: Da die Glasversicherung eine Sachversicherung ist, sind die Prämien umlagefähige Nebenkosten im Sinne des § 2 Ziffer 13 BetrKV. Der Vermieter darf sie in der Nebenkostenabrechnung ausweisen. Die Glasversicherung für …Artikel jetzt weiter lesen
Gebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung wird als verbundene Gebäudeversicherung bezeichnet, da sie die Verbindung mehrerer Versicherungssparten zu einem einheitlichen Versicherungsvertrag beinhaltet. Sie sichert das Gebäude gegen Schäden, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel entstehen. Umlagefähigkeit auf die Mieter: Die Versicherungsprämien für die Gebäudeversicherung sind auf den Mieter umlegbar, da sie in § 2 Nr. 13 Betriebskostenverordnung ausdrücklich als umlagefähigen Nebenkosten erwähnt werden. Basis für die Prämienberechnung ist der ortsübliche Neubauwert des Jahres …Artikel jetzt weiter lesen
Gebäudehaftpflichtversicherung
Über die Gebäudehaftpflichtversicherung (Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung) gewährt der Versicherer dem Eigentümer und Vermieter einer Immobilie Versicherungsschutz, wenn dieser wegen eines Personen- oder Sachschadens aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird. Eine Schadensersatzpflicht des Grundstückeigentümers kann sich insbesondere aus der Nichtbeachtung der Streu-, Reinigungs- und Instandhaltungspflicht des Gebäudes und Grundstücks ergeben. Die Deckungssumme sollte einer ordnungsgemäßen Verwaltung entsprechen und hängt von Lage, Größe und Nachbarschaft des …Artikel jetzt weiter lesen
