Die Grundsteuer ist neben der Gewerbesteuer die wichtigste Steuereinnahme der Gemeinden. Steuergegenstand ist der Grundbesitz (unbebaute und bebaute Grundstücke) im Sinne des Bewertungsgesetzes. Maßgebend für die Berechnung der Grundsteuer ist der Einheitswert, von dem durch Anwendung der Steuermesszahl der Steuermessbetrag errechnet wird. Auf den Steuermessbetrag erhebt jede Gemeinde ihren individuellen Hebesatz. Er ist für die in einer Gemeinde liegenden Grundstücke einheitlich. Maßgebend ist das Grundsteuergesetz. (Hinweis: Die Grunderwerbssteuer hingegen fällt …Artikel jetzt weiter lesen
Nebenkosten: Graffiti
Die Antwort, ob der Vermieter Graffitientfernungskosten auf seine Mieter umlegen darf oder nicht, ist streitig. Ausgangspunkt ist zunächst § 2 Nr. 9 Betriebskostenverordnung. Danach darf der Vermieter bei entsprechender Vereinbarung der Betriebskostenverordnung im Mietvertrag die Kosten der Gebäudereinigung auf den Mieter umlegen. Die Verordnung bezeichnet Gebäudereinigungskosten als solche Kosten, die bei der Säuberung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile (Zugänge, Flure, Treppen …) entstehen. Dabei handelt sich typischerweise um …Artikel jetzt weiter lesen
Wohngeld bei Eigentumswohnungen: Umlage auf Mieter nur bedingt möglich
Immobilien wollen bewirtschaftet werden. Ihr Unterhalt kostet Geld. Der Eigentümer ist in der Pflicht. Nur eine baulich und optisch ansehnliche Immobilie behält ihren Wert. Der kostenmäßige Aufwand wird bei Einfamilienhäusern gerne als Unterhalt bezeichnet, gemeint sind letztlich immer die Betriebskosten (Nebenkosten). Der Begriff des Wohngeldes (manchmal aus als Hausgeld bezeichnet) meint auch nichts anderes, wird aber vornehmlich bei Wohnungseigentumsanlagen verwendet, in denen ein Objekt in mehrere Eigentumswohnungen aufgeteilt ist und …Artikel jetzt weiter lesen
Nebenkostenabrechnung erstellen
Als Vermieter ist man verpflichtet, einmal im Jahr eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen (§556 BGB). Um einen Widerspruch aufgrund einer fehlerhaften Nebenkostenabrechnung durch den Mieter zu vermeiden, muss die Abrechnung äußerst gewissenhaft erstellt werden. Für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung stehen einem Vermieter mehrere Wege offen. Welche Möglichkeiten es gibt, wollen wir in dem nachfolgenden Artikel zeigen. Wir stellen vier praktikable Varianten vor, die Vermieter nutzen können. 1. Nebenkostenabrechnung online selbst erstellen …Artikel jetzt weiter lesen
Die wichtigsten Urteile zur Nebenkostenabrechnung (vor 2012)
1. Verständlichkeit der Nebenkostenabrechnung Der Vermieter muss die Nebenkostenabrechnung so erstellen, dass ein durchschnittlich gebildeter, juristisch und betriebswirtschaftlich nicht geschulter Mieter die Abrechnung gedanklich und rechnerisch nachvollziehen kann (BGH VIII ZR 371/04, NJW 2005, 3135). Umlageschlüssel sind nicht erklärungsbedürftig. 2. Angabe eines falschen Verteilerschlüssels in der Nebenkostenabrechnung Verwendet der Vermieter in der Nebenkostenabrechnung einen anderen als den vertraglich vereinbarten Verteilerschlüssel, stellt dies zwar einen inhaltlichen Fehler dar, jedoch keinen formellen …Artikel jetzt weiter lesen
Nebenkosten: Zähleraustausch (statt Eichung) umlegbar?
Der Vermieter ist nach der Heizkostenverordnung verpflichtet, den Warmwasserverbrauch und den Energieraufwand für die Heizung mindestens 50 % nach dem Verbrauch des Mieters abzurechnen. Auch der Kaltwasser- und Stromverbrauch wird in der Regel nach dem Verbrauch erfasst. Um den Verbrauch festzustellen, muss der Vermieter geeignete Zähler installieren. Nach § 2 Nr.2 BetrKV gehören zu den Kosten der Wasserversorgung die Kosten der Eichung eines Wasserzählers, nach Nr. 4a die Kosten der …Artikel jetzt weiter lesen
Nebenkosten: Zählermiete umlegbar?
Ein Vermieter ist nach der Heizkostenverordnung verpflichtet, den Verbrauch an Warmwasser und Heizenergie nach dem Verbrauch des Mieters abzurechnen (mindestens zu 50 % nach Verbrauch). Außerdem schreiben fast überall die Landesbauordnungen vor, dass Vermieter zumindest in Neubauten Kaltwasserzähler vorhalten müssen, um auch so den Verbrauch des Mieters individuell abzurechnen. Um den Verbrauch zu erfassen, müssen entsprechende Zähler installiert sein. Die damit verbundenen Betriebskosten sind gemäß § 2 Nr. 4a, 2 …Artikel jetzt weiter lesen
Nebenkosten: Winterdienst
Eigentümer von Immobilien sind aufgrund kommunaler Satzungen (Straßenreinigungssatzung) verpflichtet, an ihr Grundstück angrenzende Bürgersteige und Gehwege sowie die Zugänge zum Grundstück im Winter eis- und schneefrei zu halten. Ihnen obliegt eine Verkehrssicherungspflicht. Kommt ein Passant zu Schaden, haftet der Eigentümer auf Schadensersatz. Der Eigentümer hat mehrere Möglichkeiten, seiner winterlichen Streu- und Räumpflicht nachzukommen. Er kann ein Unternehmen beauftragen, die Mieter in die Pflicht nehmen, einen Hausmeister einstellen oder die Arbeiten …Artikel jetzt weiter lesen
Nebenkosten: Niederschlagswasser / Oberflächenentwässerung
Der Vermieter kann nach Maßgabe des § 2 Nr. 3 Betriebskostenverordnung die Kosten der Entwässerung auf den Mieter umlegen und den Mieter verpflichten, diese zu bezahlen. Zu den Kosten der Entwässerung gehören nach dem Verordnungstext nicht nur die Gebühren für die Ableitung des Brauchwassers in das öffentliche Kanalnetz, sondern auch eventuelle Gebühren der Grundstücksentwässerung. Während das Brauchwasser zuvor als Frischwasser aus der Wasserleitung entnommen wird, entsteht das Niederschlagswasser durch den …Artikel jetzt weiter lesen
Nebenkosten: Legionellenprüfung
Nach Expertenschätzungen erkranken jedes Jahr ca. 30.000 Menschen an der Legionärskrankheit. Sie werden durch kleine Stäbchenbakterien, so genannte Legionellen, verursacht. Diese entwickeln sich vorwiegend in Süßwasser bei Wassertemperaturen von 25 °C bis 50 °C und werden beispielsweise beim Duschen mit dem Wassernebel eingeatmet. Um Mieter gegen dieses Risiko zu schützen, verpflichtet § 14 Trinkwasserverordnung die Vermieter von Großanlagen das Wassersystem alle 3 Jahre auf Legionellen zu untersuchen, bei Überschreitung der …Artikel jetzt weiter lesen
