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Fehler in der Abrechnung

Muster: Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung

Der Mieter muss, – nachdem er die Nebenkostenabrechnung des Vermieters erhalten hat, – innerhalb von zwölf Monaten eventuelle Beanstandungen vorbringen (Widerspruchsfrist) und dem Vermieter mitteilen (§ 556 III 5 BGB). Aus Beweisgründen sollte er immer schriftlich widersprechen. Zwar schreibt das Gesetz nicht vor, dass der Widerspruch gegen die  Nebenkostenabrechnung mit Gründen versehen sein muss. Dennoch ist es sinnvoll, dem Vermieter Anhaltspunkte zu liefern, warum die Nebenkostenabrechnung für fehlerhaft erachtet wird. Zur …Artikel jetzt weiter lesen

Nicht umlegbare Nebenkosten – In einer Liste

Wir erklären in dem Artikel die Grundlagen für die Umlagefähigkeit von Nebenkosten und fassen die nicht umlegbaren Nebenkosten in einer Liste zusammen (siehe unten). Der Vermieter darf Betriebs- und Nebenkosten nur auf seinen Mieter umlegen, wenn er im Mietvertrag mit dem Mieter eine diesbezügliche Vereinbarung getroffen hat. Ohne eine solche Vereinbarung braucht der Mieter keinerlei Nebenkosten zu zahlen. Das Gleiche gilt, wenn im Mietvertrag eine Inklusivmiete oder eine Nebenkostenpauschale vereinbart …Artikel jetzt weiter lesen

Nebenkosten: Abrechnungszeitraum zu lang

Das Gesetz legt für die Abrechnung von Nebenkosten einen Abrechnungszeitraum von zwölf Monaten zu Grunde (§ 556 III 1 BGB). Der Vermieter muss über die Vorauszahlungen, die der Mieter auf die Nebenkosten leistet,  also jährlich abrechnen. Über den Wortlaut dieser gesetzlichen Bestimmungen hinaus besteht eine Abrechnungspflicht auch dann, wenn der Mieter die Nebenkosten zu tragen hat, ohne dass Vorauszahlungen vereinbart sind. Der Abrechnungszeitraum ist von der Abrechnungsfrist zu unterscheiden. Nach …Artikel jetzt weiter lesen

Nebenkostenabrechnung: Wann eine Korrektur möglich ist

Nebenkosten sind zur zweiten Miete geworden. Mieter ärgern sich wegen hoher Nebenkosten, Vermieter sind frustriert, wenn ihre Abrechnungen beanstandet werden. Besonders ärgerlich wird es, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die Nebenkostenabrechnung fehlerhaft ist und diese zu Lasten der einen und zugunsten der anderen Partei zu korrigieren wäre. Ob eine Korrektur dann überhaupt noch möglich ist, entscheidet sich nach den Umständen. Wir zeigen in diesem Artikel, wann einen Korrektur der …Artikel jetzt weiter lesen

Musterbrief: Verspätete Nebenkostenabrechnung

Wir haben einen Musterbrief für Mieter erstellt, die Fehler in der Nebenkostenabrechnung entdeckt haben und sich an Ihren Vermieter wenden wollen. Die Kritikpunkte können sich natürlich unterscheiden, wir geben in der Vorlage einige mögliche Fehler vor. Kostenloser Musterbrief für Mieter bei einer verspäteten Nebenkostenabrechnung: Eine genaue Erläuterung, an welche Fristen sich Vermieter halten müssen, finden Sie unter: Abrechnungsfrist Nebenkosten (link).

Fehler in der Nebenkostenabrechnung: Top 8

Obwohl sowohl Frist, als auch die umlagefähigen Nebenkosten gesetzlich festgelegt und für den Vermieter bindend sind, schätzt der deutsche Mieterbund, dass durchschnittlich jede 2. Nebenkostenabrechnung fehlerhaft ist. Grundsätzlich ist bei den Fehlern zwischen inhaltlichen Fehlern in der Nebenkostenabrechnung und formellen Fehlern in der Nebenkostenabrechnung zu unterscheiden. Wir stellen hier die TOP 8 der Fehler in der Nebenkostenabrechnung vor. Folgende Fehler treten innerhalb der Nebenkostenabrechnung immer wieder auf. Hier decken Anwälte die …Artikel jetzt weiter lesen

Welche formalen Vorschriften gelten für die Nebenkostenabrechnung?

Der Vermieter oder die Hausverwaltung muss die Nebenkostenabrechnung so erstellen, dass ein Mieter diese auch ohne juristische oder kaufmännische Vorbildung verstehen kann. Die Abrechnung muss in Textform erstellt werden. Textform heißt nicht Schriftform. Unter Schriftform versteht man ein eigenhändig unterschriebenes Schriftstück. Die vorgeschriebene Textform gibt dem Vermieter mehr Möglichkeiten: Zum Beispiel die Nebenkostenabrechnung als Brief mit oder ohne Unterschrift, als Fax oder als E-Mail zu übersenden. Die Anschrift des Mieters …Artikel jetzt weiter lesen

Welche Nebenkosten-Klauseln sind unwirksam?

Nach dem BGB ist der Mieter nicht verpflichtet, ohne gesonderte Vereinbarung mit dem Vermieter, die Nebenkosten zu bezahlen. Die Nebenkosten sind nach der Gesetzgebung also mit der Miete abgegolten. Diese Regelung ist allerdings für den Vermieter nicht zwingend einzuhalten. Der Vermieter kann seinen Mieter mittels Vereinbarung (Mietvertrag) in die Pflicht nehmen und die Zahlung der Nebenkosten verlangen. Für die Umlage der Nebenkosten müssen mehrere Punkte beachtet werden: Die Zahlung der …Artikel jetzt weiter lesen

Muss ein Erdgeschossmieter auch Aufzugskosten bezahlen?

Ja, ein Erdgeschossmieter muss auch die Nebenkosten für den Aufzug anteilig tragen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der EG-Mieter mit dem Aufzug zum Dachboden oder in den Keller fahren könnte. Selbst wenn diese Möglichkeiten nicht bestehen, muss der Mieter sich an den Kosten beteiligen. Grundlage für diese Regelung ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 103/06). Das sieht im ersten Moment unfair aus. Doch was ist z.B. mit …Artikel jetzt weiter lesen

Welche Nebenkosten dürfen nicht umgelegt werden?

Wir haben auf dieser Seite in absoluter Kurzform die Nebenkosten zusammengestellt, die nicht auf den Mieter umgelegt werden dürfen. Die Übersicht soll einen ersten Einstieg ins Thema liefern. Zu den hier aufgeführten Positionen finden Sie auf Nebenkostenabrechnung.com oft detailierte Artikel die das jeweilige Thema stark vertiefen. Mietertipp: Hier finden Sie einen umfassenden Artikel zu den nicht umlegbaren Nebenkosten: Im Wesentlichen dürfen die folgenden beiden Kostengruppen nicht auf den Mieter umgelegt werden: Verwaltungskosten, …Artikel jetzt weiter lesen