Wenn der Mieter eine Rückforderung der Nebenkostenvorauszahlung geltend machen möchte, kommt es auf die Gegebenheiten an. Danach richten sich seine rechtlichen Möglichkeiten. So ist zu unterscheiden, ob die Rückforderung während einer laufenden Abrechnungsperiode entsteht oder ob die Rückforderung infolge einer Nebenkostenabrechnung entstanden ist. Grundsätzlich muss der Mieter davon ausgehen, dass eine Rückforderung problematisch ist, da er den betreffenden Betrag im Mietvertrag mit dem Vermieter vereinbart hat und somit vertraglich normalerweise …Artikel jetzt weiter lesen
Kürzung der Nebenkostenvorauszahlung
Die Höhe der Nebenkostenvorauszahlung ist regelmäßig im Mietvertrag vereinbart. Möchte der Mieter eine Kürzung der Nebenkostenvorauszahlung vornehmen, muss er einen hinreichenden Anlass vortragen. Mit der Kürzung bezweckt er schließlich eine Änderung der vertraglichen Vereinbarung. Der Vermieter wird und braucht sich darauf nur einzulassen, wenn es für eine Kürzung der Nebenkostenvorauszahlung Gründe gibt. Ansatzpunkt ist, dass jede Nebenkostenvorauszahlung angemessen sein muss. Sie ist dann angemessen, wenn sie die zunächst dem Vermieter …Artikel jetzt weiter lesen
Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung (inkl. Musterbrief)
Im Mietvertrag vereinbart der Vermieter mit dem Mieter regelmäßig eine Nebenkostenvorauszahlung. Darauf darf sich der Mieter zumindest im ersten Mietjahr verlassen. Erweisen sich die Vorauszahlungen im Laufe der Abrechnungsperiode als zu niedrig, kann der Vermieter versuchen, vom Mieter eine Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung zu fordern. Das Gesetz setzt dem Vermieter allerdings Schranken. So ist eine Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung nur nach der jährlichen Nebenkostenabrechnung erlaubt (§ 560 IV BGB). Die Möglichkeit zur …Artikel jetzt weiter lesen
Nebenkostenabrechnung mit der Kaution verrechnen?
Wenn nach der Beendigung eines Mietverhältnisses die Rückzahlung der Kaution ansteht, muss manch ein Vermieter der Versuchung widerstehen, die Kaution erst einmal einzubehalten und mit irgendwelchen Forderungen, seien sie begründet oder nicht begründet, zu verrechnen. Meist geht es um die beim Auszug des Mieters noch anstehende Nebenkostenabrechnung. Der Mieter drängt in aller Regel auf eine sofortige Erstattung, zumal er bei der Neuanmietung einer Wohnung darauf angewiesen ist, auch dort erneut …Artikel jetzt weiter lesen
Nebenkostenvorauszahlungen anpassen, so geht’s
Der Mieter ist zu Nebenkostenvorauszahlungen verpflichtet, wenn er dies im Mietvertrag mit dem Vermieter vereinbart hat. Die Nebenkosten sind grundsätzlich zusammen mit der Grundmiete zu entrichten. Die Nebenkostenvorauszahlungen müssen angemessen sein und die zu erwartenden Kosten, die auch durch den Verbrauch des Mieters an Energie bestimmt werden, ungefähr abdecken. Eventuelle Überzahlungen beeinträchtigen nicht die Angemessenheit. Insoweit hat der Vermieter einen gewissen Beurteilungsspielraum und kann sich an dem Kostenaufwand orientieren, der …Artikel jetzt weiter lesen