Gegen lieben Besuch ist nichts einzuwenden. Entstehen dadurch aber Kosten, die die Nebenkostenabrechnung in die Höhe treiben, muss der Vermieter überlegen, inwiefern er dies dulden muss. Letztlich handelt er damit auch im Interesse der anderen Mieter.
Im Hinblick auf die Nebenkostenabrechnung wirkt sich der fortdauernde Besuch einer weiteren Person dann aus, wenn als Verteilerschlüssel die Personenzahl vereinbart ist. Es kommt dann auf jede einzelne Person an, die sich in der Wohnung aufhält. Mit einer zusätzlichen Person verringert sich die Zahllast der anderen Mieter anteilig.
Aber auch dann, wenn die Wohnfläche als Verteilerschlüssel maßgebend sein sollte, wirkt sich eine weitere Person insofern aus, als die Vorauszahlungen, die der Mieter auf die Nebenkosten monatlich leistet, unter Umständen nicht mehr dem tatsächlichen Verbrauch an Energie und Warmwasser entsprechen. Abgesehen davon, wird die Wohnung natürlich zusätzlich abgewohnt.
Besuche sind kurzzeitig, Bewohner bleibt dauerhaft
Will der Vermieter die Situation beanstanden, wird ihn der Mieter regelmäßig darauf verweisen, dass die sich in der Wohnung zusätzlich aufhaltende Person nur Besucher sei. Kurzzeitige Besucher bleiben selbst verständlich unberücksichtigt (AG Homburg WuM 1987, 359).
Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt (WuM 1985, 374) kann der Vermieter eine weitere Person in der Nebenkostenabrechnung berücksichtigen, wenn durch die Häufigkeit und Dauer der Besuche nach außen in der Eindruck entsteht, dass diese Person in der Wohnung lebt. Dies gilt unabhängig davon, ob sie wirklich dauerhaft dort wohnt oder wohnen bleiben möchte.
In einer Entscheidung des Amtsgerichts Ahaus (WuM 1997, 232) wurden Besucher hingegen nicht mitgezählt, auch wenn die Besucher mehr oder weniger häufig waren. Da es sich jeweils um Entscheidungen von Amtsgerichten handeln, dürfen diese nicht unbedingt als richtungsweisend interpretiert werden.
Diese Aspekte sprechen für das Wohnen
Auch die Häufigkeit, mit der ein Besucher in der Wohnung übernachtet, sich am Wochenende dort aufhält, sich am sozialen Leben des Mieters in der Wohnung beteiligt, vielleicht selbst Besuch empfängt oder Haushaltsaufgaben übernimmt, sind Anhaltspunkte dafür, dass er tatsächlich Bewohner ist. Maßgeblich sind Umstände im Einzelfall.
Wird auf die Person abgestellt, kommt es auf die tatsächliche Benutzung an. Die einwohnermelderechtliche Registrierung ist nicht maßgeblich (BGH WuM 2008, 151). Wollte man darauf abstellen, hätte es jeder Mieter in der Hand, sich als Besucher oder als Bewohner auszuweisen.
In der Nebenkostenabrechnung muss er die gesamte Personenzahl angeben (BGH ZMR 1992, 108).
Vermieter ist beweispflichtig
Dabei muss der Vermieter darlegen und gegebenenfalls beweisen, in welchem Monat wie viele Personen in der Wohnung gewohnt haben (AG Köln ZMR 1995, Heft 9 S. 9). Dazu sollte er die Situation fortlaufend dokumentieren. Im Idealfall stehen Zeugen zur Verfügung.
Erhöhte Personenzahl begründet mietvertraglichen Anpassungsanspruch
Insbesondere dann, wenn als Verteilerschlüssel die Personenzahl vereinbart ist, kommt dieser Vereinbarung besondere Bedeutung zu. Nimmt also der frisch verheiratete Mieter seinen neuen Ehepartner in die Wohnung auf, ergibt sich ein Anspruch des Vermieters, aufgrund der veränderten Personenanzahl auch die Nebenkostenabrechnung auf dieser Grundlage vorzunehmen. Würde der Mieter diese zusätzliche Person nicht als Bewohner anerkennen wollen, muss er sich vergegenwärtigen, dass er dann auf Kosten der anderen Mieter in der Wohnung lebt und diese an seinen Lebenshaltungskosten beteiligen würde.
Ist als Verteilerschlüssel die Wohnfläche vereinbart und wird damit nicht auf die Personenzahl in der Mieterwohnung abgestellt, sollte der Vermieter darauf bestehen, dass der Mieter seine Vorauszahlungen auf die Nebenkosten entsprechend anpasst. Ansonsten verbleibt ihm, mit der Jahresabrechnung und einer dadurch bedingten teilweise verbrauchsabhängigen Abrechnung des Energieverbrauchs (mindestens 50 % der Heizung und Warmwasserkosten sind nach der Heizkostenverordnung verbrauchsabhängig abzurechnen!) eine entsprechende Nachforderungen geltend zu machen.
10. Januar 2016 - 12:25
In meinem Haus werden die Nebenkosten nicht nach m² und nicht nach Personen berechnet. Sie werden pro Wohnung berechnet, also muss jede Wohnung das gleiche zahlen ob groß oder klein, ob zwei oder mehrere Personen darin wohnen. Ist das so in Ordnung?
10. Januar 2016 - 13:51
Hallo Frau Borrmann,
hier mehr zu den Verteilerschlüsseln in der Nebenkostenabrechnung.
Viele Grüße
Dennis Hundt
2. November 2016 - 21:30
Bei uns im Haus werden die Wasser- und Abwasserkosten nach Personenzahl berechnet und die übrigen Nebenkosten nach Wohnungsgröße.
Nun lebt der Partner einer Mieterin für alle anderen Mieter, Nachbarn sowie den Vermieter offensichtlich mit bei ihr. Zwar hat er selbst noch eine Eigentumswohnung im Nachbarort, jedoch hält er sich beinahe ausschließlich bei seiner Freundin auf und wäscht hier somit auch seine Wäsche, duscht/badet, benutzt die Toilettenspülung etc..
Da wir anderen Mieter selbstverständlich nicht damit einverstanden sind, dass uns hierdurch bereits die monatlichen Nebenkosten erhöht wurden und wir dennoch jedes Jahr etwas nachzahlen müssen (wobei eben auffällt, dass besonders die Wasser-/Abwasserkosten der Knackpunkt sind), haben wir uns an den Vermieter gewandt. Dieser sagte jedoch, dass die beiden (also besagte Mieterin nebst Partner) steif und fest behaupteten, der Mann käme immer nur zu Besuch, und sich deshalb weigerten, einer Anpassung ihrer Nebenkosten zuzustimmen. Dabei pochen sie wohl auf seine Eigentumswohnung, die m.E. nur keine Rolle spielt, wenn er sich dort quasi nie aufhält.
Welche Mittel hätten wir nun ggf. noch? Ein Protokoll hat bisher niemand geführt, aber jeder – sowohl hier im Haus als auch in der Nachbarschaft – hat in den letzten drei Jahren gesehen, dass der Mann seinen Lebensmittelpunkt eindeutig hierher verlegt hat. Er erledigt die Einkäufe allein oder mit seiner Partnerin, er trägt den Müll raus, er fährt von hier aus zur Arbeit und kommt nach Feierabend hierher zurück, sein Auto steht geschätzt 350 Nächte pro Jahr vor unserem Haus. Darüberhinaus haben die beiden sich gemeinsam einen Zweitwagen, neue Möbel für diese Wohnung sowie einen Hund angeschafft, der selbstverständlich auch mit hier wohnt.
Hätten übereinstimmende Zeugenaussagen von uns anderen Mietern auch ohne irgendwelche Protokolle Bestand?
Herzlichen Dank fürs Lesen dieses langen Textes und viele Grüße,
Fenja
2. November 2016 - 21:46
Nachzutragen wäre noch, dass sogar die Namensschilder an der Türklingel sowie dem Briefkasten geändert wurden, sodass dort seit über einem Jahr auch der Name des “Besuchers” prangt.
Außerdem werden ihm regelmäßig Päckchen/Pakete an diese Adresse zugestellt.
3. November 2016 - 14:26
Hallo Fenja,
in meinen Augen sind vor allem die Klingelschilder selbstredend. Hier würde ich ansetzten und den Vermieter drauf aufmerksam machen. In wie weit Protokolle oder Zeugenaussagen tragfähig sind, sollten Sie mit einem Anwalt besprechen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
5. November 2016 - 02:26
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Der Vermieter ist über alles im Bilde, unternimmt aber nicht viel, da er es als mehr oder weniger aussichtslos erachtet, weil es für derartige Fälle keine festen Kriterien gibt und die beiden Personen, um die es geht, sehr frech und dickköpfig sind und über eine gewisse Straßenschläue verfügen.
Wer von uns müsste sich denn ggf. einen Anwalt nehmen? Wahrscheinlich zunächst der Vermieter und nicht ich, oder?
Viele Grüße,
Fenja
19. Januar 2017 - 19:07
Hallo,
bei meiner Tante ist jetzt ein kurioser Fall aufgetreten. Sie wohnt alleine und hat auch keinen Lebenspartner. Besuche finden im “normalen” Rahmen statt, ohne Übernachtungen. Die Hausverwaltung hat ihr in der Nebenkostenabrechnung (für den Posten Wasserverbrauch) eine “Pauschale” für eine zweite Person im Haushalt berechnet.
Veranschlagt wurde für die Mehrberechnung ein Zeitraum von insgesamt sechs Monaten.Laut Hausverwaltung hätten sie das recht auf 2-mal 3 Monate der Abrechnung.
Somit wird ihr für die Hälfte des Abrechnungszeitraumes ein “zwei-Personen-Haushalt” für den Wasserverbrauch unterstellt/berechnet.
Das kann doch nicht rechtens sein, oder liege ich falsch?
20. Januar 2017 - 12:52
Hallo Markus,
danke für Ihren Beitrag. Ich kann leider nicht mehr schreiben als Sie bereits oben im Artikel gelesen haben.
Viele Grüße
Dennis Hundt
12. September 2017 - 17:31
Hallo,
Mein Mann und ich wohnen erst seit einem Monat in unserer Wohnung.
Alle Mieter sind wie wir mehr oder weniger Zeitgleich eingezogen.
Im Haus wohnt auch ein junger Mann, welcher offiziell als 1 Personen Haushalt bei der Verwaltung geführt wird.
Jetzt der Knackpunkt: Bei ihm gehen soviele Leute ein und aus, dass jeder andere Mieter und sogar mein Mann und ich , ein anderes Gesicht zum Nachnamen haben.
Seit neuestem kommt hinzu, dass bei uns oder den Nachbarn geklingelt wird, man gesagt bekommt, er wäre der werte Herr und hätte seinen Haustürschlüssel vergessen. Den Wohnungsschlüssel hat er aber.
Einige andere Mieter haben nun Angst vor einer horenden Nebenkostenabrechnung, welche natürlich irgendwann kommt.Besonders die Mieter mit kleinen Einkommen.
Es wäre ja nicht schlimm, wenn dort zum Beispiel eine WG leben würde. Dann wäre es ja alles bei der Hausverwaltung hinterlegt und stimmig.
Leider ist unsere Ansprechpartnerin bei der Hausverwaltung nicht zu erreichen und reagiert auch nicht mit einem Rüchruf.
Was können wir als Mieter in so einem Fall Unternehmen?
12. September 2017 - 18:14
Hallo Ivonne,
meiner Meinung nach kann in so einem Fall nur die Hausverwaltung feststellen, wer dort in der Wohnung lebt und wer nur zu Besuch dort ist. Aber hier muss die Hausverwaltung sich in gewisser Weise auch auf die Aussage des Mieters verlassen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
1. Februar 2020 - 01:46
Guten Tag,
mal ab von der Tatsache ob ein Besucher oder Bewohner ist. Müssen die Nebenkosten gestiegen sein um Einspruch geltend machen zu können.
2. Februar 2020 - 18:19
Hallo Dino,
die Kosten können nur dann nicht steigern, wenn keine Kosten nach Personen umgelegt werden. Dann ist das Thema im Grund irrelevant.
Viele Grüße
Dennis Hundt
7. November 2017 - 18:28
Hallo, ich habe eine kleine 1-Zimmer Wohnung vermietet. Im Mietvertrag habe ich extra festgehalten das ich diese Wohnung nur an eine Person vermiete. In letzter Zeit stelle ich jedoch fest das die Mieterin dauernd jemand mit bei sich hat. z.T. weiblich , z.T. männlich. Sie sagt es ist nur Besuch dabei geht sie selbst ausser Haus wenn der sogenannte Besuch hier ist. Es steht ja auch im Mietvertrag das sie ohne mein Einverständnis nicht untervermieten kann, was ja bei der Größe sowieso unmöglich ist.
Was kann ich tun bzw. wie kann ich eventuelle Kosten umlegen.
Viele Grüße
Brigitte Reimann
7. November 2017 - 21:29
Hallo Brigitte,
Nebenkosten die für möglichen Besuch anfallen, können Sie auf keine besondere Weise umlegen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
15. Dezember 2017 - 10:49
Ein sehr hilfreicher Beitrag, schon einmal Danke dafür.
In meinem Fall sieht es so aus. Die Nebenkosten werden pro Person abgerechnet und das Haus besteht aus drei Parteien. Oben wohnt eine einzelne Person, in der mitte meine Freundin mit mir und unten offiziell der Sohn der Vermieterin alleine. So verteilt sich die Abrechnung 1-2-1 für Warmwasser, Allgemeinstrom etc.
Seit dem Einzug des Sohnes der Vermieterin ist uns gleich aufgefallen, dass seine Freundin hier dauerhaft übernachtet hat. 2 oder 3 Wochen am Stück nachweislich. Wir haben dies sofort bei der Vermieterin gemeldet, die darauf reagierte und darauf bestand sich die Situation erst einmal über das Jahr anzugucken und zu sehen wie häufig das wird aber eigentlich möchte sie ihre „Schwiegertochter“ nicht mit berechnen.
Jetzt kürzlich haben wir die Situation erneut angesprochen da unserer Einschätzung nach die Freundin seit Anfang Oktober dort wohnt.
Die Vermieterin hat sich bei Ihrem Sohn erkundiht und dieser behauptet natürlich das sie nur 4x da gewesen sei.
Unsere Einschätzung beruht aber auf folgenden Beobachtungen:
– sie hat einen eigenen Schlüssel
– da die Decken sehr dünn sind, hören wir all ihre Aktivitäten
– das Fahrrad der Freundin steht seit Anfang Okt. mit im Keller
– es wurde ein 500€ teurer Wäschetrockner angeschafft (für einen allein lebenden Mann?)
Mir ist bewusst, dass dies alles vermutlich keine Beweise sind aber was kann man als Mieter noch tun, um ein Umdenken bei der Vermieterin zu erwirken, ohne direkt als Stasispitzel zu wirken. Denn all das kostet Zeit, Ärger und schafft nur Unmut.
Ich danke schon einmal im Vorraus für jeden Tipp und Hinweis.
15. Dezember 2017 - 11:38
Hallo Pascal,
das nenne ich detektivische Arbeit – ich kann Ihnen leider nicht wirklich helfen und nur auf den Artikel oben verweisen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
2. Februar 2019 - 23:22
Hallo,
Ich führe eine Fernbeziehung und mein Freund kommt oft an den Wochenenden/ freien Tagen zu mir. Nachdem meine Vermieterin das beanstandet hat, hatten wir und darauf geeinigt, dass er als zweite Person in der Wohnung für 3 Monate in der Nebenkostenabrechnung berücksichtigt wird. Nun kann sie Abrechnung und er wurde übers ganze Jahr als halbe Person berechnet? Ist das wirlich rechtens? Denn das würde ja bedeuten, er sei die Hälfte des Jahres bei mir gewesen, was Unsinn ist, schließlich musste er ja arbeiten.
Wie ließe sich so ein Konflikt lösen?
4. Februar 2019 - 10:16
Hallo Orllya,
danke für Ihren Kommentar. Ich kann Sie zur Klärung leider nur auf den Artikel oben verweisen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
13. Februar 2019 - 14:24
Hallo,
ich habe eine Frage und zwar habe ich eine Mitbewohnerin für mein Zimmer gesucht, da ich für ein Jahr im Ausland studiere. Aktuell sind für die Wohnung drei Personen angemeldet, aber tatsächlich wohnen da 2 Personen. Der Vermieter möchte die Nebenkosten für drei Personen berechnen. Aber ich wohne und lebe da aktuell nicht.
Ist der Vermieter berechtiigt die Nebenkosten anzuheben? Obwohl der tatsächliche Verbrauch nur bei zwei Personen liegt.
Vielen Dank im Voraus.
Viele Grüße
IM
14. Februar 2019 - 12:02
Hall IM,
danke für Ihren Beitrag. Hier eine Hilfe: Feststellung der Personenzahl für die Nebenkostenabrechnung
Viele Grüße
Dennis Hundt
5. Juni 2019 - 09:33
Habe den folgenden Fall, dass ein Nachbar sein Tochter dauernd zu Besuch hat. Nun habe ich gelesen, dass man ab sechs Wochen quasi ein Mitbewohner wird (kein Besucher mehr) und es für Familienmitglieder aber gleich gar keine Höchstobergrenze gibt.
Ist es hier wirklich erlaubt dass die Tochter quasi einziehen darf ohne dass man den Vermieter fragen muss? Wenn nein, wie sind die sechs Wochen zu verstehen, kann der Besucher nach 5 Wochen für einen Tag verschwinden und wieder zurückkommen, und das über das Ganze Jahr? Man spricht ja immer nur von 6 Wochen am Stück, nicht eine Höchstdauer pro Jahr?!
21. Juni 2019 - 10:32
Hallo, haben Sie keine Idee zu dem Fall? Wäre sehr dankbar um jeden Anhaltspunkt.
21. Juni 2019 - 21:09
Hallo LS,
Ihr Bespiel, einen Tag auszuziehen, wird sicher nicht den Status des Wohnens verhindern.
Viele Grüße
Dennis Hundt
29. September 2019 - 12:55
Hallo, wir haben den Fall mit unserer Nachbarin, dass sie quasi Dauerhaft ihre drei kleinen Enkelkinder und den Hund ihrer Tochter beaufsichtigt. Die Tochter fährt sogar in den Urlaub und die Kinder bleiben hier. Die Kinder werden von der Oma morgens zum Kindergarten gebracht und Nachmittags abgeholt. Die Wäsche wird hier gewaschen und sogar im Sommer regelmäßig das große Plantschbecken befüllt. Wofür noch ein kaputter Schlauch verwendet wird, und die Hälfte des Wassers daneben läuft.
Die NK werden bei uns nach Personen berechnet. Und diese Frau verbraucht mit den drei Kindern glaube ich mehr als jede andere Familie hier im Haus. Mal davon abgesehen, machen die sehr viel Dreck und meinen die wohne hier alleine. Auf Geund der Lautstärke der “Besucher” überlegen manche andere Mieter bereits hier die Mietgemeinschaft zu verlassen.
Wie ist das, der Vermieter rechnet diese Frau bereits jeden Jahr mit einem Zweipersonenhaushalt ab, was unserer Meinung nach aber bei weitem nicht ausreicht! Darf der Vermieter diese dauerndlebenden Kinder mit auf ihre Abrechnung setzten? Zu vollen Lasten? Was gibt es hier für Möglichkeiten? Denn auf Dauer kann es ja nicht sein, dass ein vier Personenhaushalt nur für zwei Personen bezahlt?!
7. Oktober 2019 - 15:20
Hallo Olga,
der Vermieter kann in der Nebenkostenabrechnung keinen Besuch abrechnen. Siehe Artikel oben.
Tut mir leid, dass sich die Situation bei Ihnen so darstellt.
Viele Grüße
Dennis Hundt
28. Oktober 2020 - 09:03
Bis Ende Januar habe ich in einer 8er-WG (Miete inklusive Nebenkostenpauschale) gewohnt. Einer der Bewohner (nennen wir ihn Verwalter) hat vergünstigt gewohnt und hat sich dafür nach dem rechten geschaut, Schlüsselübergaben gemacht und stand im ständigen Kontakt mit dem Vermieter usw. Mein Mietvertrag endete automatisch, ich hatte dem Vermieter einen Nachmieter vorgeschlagen, da ich 2 Monate vor Ablauf ausziehen wollte, was dieser ablehnte. Der Verwalter hat dann seinem Kumpel mitgeteilt, der ein Zimmer suchte, dass er sich mal an mich wenden solle, weil die WG voll sei, ich aber ja nun frühzeitig ausziehen werde und ihn eventuell als Untermieter nehmen würde. Das tat dieser auch. Ich habe ihm mitgeteilt, er solle die Untervermietung doch bitte direkt mit dem Verwalter und Vermieter absprechen. Er meldete sich 2 Tage später und teilte mir mit, dass alles geklärt sei und alle einverstanden seien. Das habe ich ihm geglaubt, da es sich ja sowieso um einen ehemaligen Bewohner gehandelt hat. Einen Tag nach der Schlüsselübergabe gab es einen riesen Ärger, da nun der Untervermieter mitteilte, dass er den Vermieter doch nicht einverstanden gewesen sei bzw. es nie Gespräch darüber gegeben habe. Der Vermieter behauptet er habe von jemandem damals (noch vor dem Einzug) erfahren, dass ich einen Untermieter hätte, aber angeblich nicht, wer dies gewesen sei. Ich gehe davon aus, dass der Verwalter dem Vermieter dies mitgeteilt hat, um keine Probleme zu bekommen. Es hat sich dann zudem herausgestellt, dass der Untermieter zusammen mit seiner Freundin eingezogen ist bzw. diese wohl oft beim ihm übernachtet hat. Ich habe mit dem Vermieter gesprochen und versucht die Wogen zu glätten und habe zum Ende des Mietvertrages mit dem Verwalter ein Übergabeprotokoll erstellt. Nach mehr als 6 Monaten ist mir aufgefallen, dass der Vermieter mir nicht die Kaution zurückgezahlt hat. Er hätte dies laut Mietvertrag nach 1 Monat tun müssen. Ich habe ihn daraufhin gebeten mir die Kaution innerhalb von 2 Wochen zu überweisen.
Zuerst erhielt ich einen Brief vom Vermieter, dass ihm durch mich ein Mietschaden entstanden sei. Er verwies zudem auf den Mietvertrag, dass ich keinen Untermieter hätte einziehen lassen und seine Freundin. Daraufhin habe ich ihm eine Frist gesetzt, dass er mir bitte den Schaden benennen solle. ich andernfalls ein Mahnverfahren einleiten würde. Dem ist er nicht nachgekommen. Mahnverfahren habe ich daraufhin eingeleitet.
Eine Woche nach Fristende bekam ich zweites Schreiben, dass er kulanterweise auf den Mietschaden verzichten würde, er mir den Besuch einer Dritten hätte schriftlich genehmigen müssen und daher eine Nebenkostenpauschale für den Besuch zu zahlen sei. Im Mietvertrag steht: “Übernachtungen Dritter sind nicht zulässig, es sei denn, dass diese dem Vermieter oder der Hausverwaltung vorher angezeigt werden und dieser den Gast schriftlich genehmigt; in diesem Fall wird je Übernachtung und Person ein Nebenkostenzuschlag von 4 Euro pro Tag erhoben” Er hat nun für jeden Tag der Untervermietung die Nebenkostenpauschale für die Freundin angesetzt, obwohl ich stark bezweifle, dass sie jeden Tag der exakt 6 wöchigen Untermietung übernachtet hat. Er vermutet dies einfach nur. Ich habe ihm mitgeteilt, dass diese Kosten unzulässig seien und er mir die Kaution zurückzahlen solle, ich darüber hinaus das Mahnverfahren eingeleitet habe, da er meine Frist versäumt habe.
Meine Frage ist, ob es eine Rechtsprechung zu der genannten Nebenkostenpauschale für Besucher gibt. Ist solche eine Klausel zulässig? Im übrigen sind die 4 Euro pro Tag fast doppelt so hoch angesetzt wie die Nebenkostenpauschale für die Hauptmieter. Wie oben geschrieben, vermutet der Vermieter ja nur, dass die 6 Wochen ständig Besuch dort war. Der Vermieter war in der Zeit nie vor Ort, der Verwalter kurz vorher ausgezogen. Sollte gegebenenfalls der Verwalter für den Vermieter aussagen, könnte ich die Kosten nicht an den Untermieter weitergeben? Fragen über Fragen. Ich bin für das ganze natürlich selbst schuld, fühle mich aber vom Vermieter, Verwalter und auch Untermieter veräppelt. Über Antworten würde ich mich freuen.
28. Oktober 2020 - 09:28
Hallo Michi,
Besuch empfangen und Übernachtungen im normalen Rahmen zählen zum Vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Die Klausel würde einer rechtlichen Prüfung m.E. nicht standhalten.
Viele Grüße
Dennis Hundt
28. Oktober 2020 - 11:30
eine Nachfrage dazu: Weil die Übernachtungsklausel gegen AGB verstößt, gegen 553 absatz 3 BGB oder weil es sind lediglich nur um maximal 6 Wochen handelt? Gibt es dazu ein Urteil? Vielen Dank.
28. Oktober 2020 - 18:20
Hallo Michi,
Besuch hat nichts mit Untervermietung zu tun. Es geht um die vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Ein Vermieter kann einen Mieter nicht den Besuch verbieten oder den Besuch mit weiteren Kosten verbinden.
Viele Grüße
Dennis Hundt
3. November 2020 - 17:20
Hallo Herr Hundt,
meine Freundin die in England ihren registrierten Lebenssitz hat, hat wie ich in der Coronakrise ihren Job verloren. Wir sind beide auf der Suche und beziehen staatliche Hilfen in jeweils den 2 Ländern und denen wir jeweils registriert sind und auch jeweils weiterhin nach Arbeit suchen. Uns ein Land zusammen auszusuchen steht nicht in Frage, wir fühlen uns beide in unseren Ländern wohl.
Meine Freundin war nun einige Wochen bei mir in Deutschland zu Besuch. Diesen Besuch möchten wir nun verlängern, auch evtl. auf mehrere Monate, denn das Reisen hin und her ist nicht ungefährlich und demnächst vielleicht auch nicht möglich falls die Grenzen wieder zugehen. Sie hat sich gerade von Familie mehr Kleidungsstücke für den Winter schicken lassen und hat nun auch mehr Dinge hier im Schrank.
Meinem Vermieter werde ich melden dass meine Freundin länger als 6 Wochen bleibt und sich an den Nebenkosten beteiligen möchte, da einige pro Person abgerechnet werden.
Wie lange darf sie aber rechtlich bleiben? Muß man irgendwann einen Zeitwohnsitz anmelden? Der Winter sieht lang und kompliziert aus.
Viele Grüße,
Stephan
4. November 2020 - 16:05
Hallo Stephan,
ich denke Sie gehen den richten Weg mit der Anmeldung beim Vvermieter. Wann sich Ihre Freundin ggf. anmelden muss, sollten Sie bei Ihrer Gemeinde erfragen.
Viele Grüße
Dennis Hundt
6. Februar 2021 - 21:11
Hallo und guten Tag,
bei meiner Nachbarin kommt ihr Freund jede Woche am Freitag und verlässt auf grund seiner Arbeit die Wohnung am Monteg. Auch seinen Urlaub verbringt er in der Wohnung. Muß er bei der Hausverwaltung wegen den (Nebenkosten mit angegeben werden)?
Mit freundlichem Gruß
Raine raus der Pfalz
7. Februar 2021 - 10:05
Hallo Rainer,
Sie haben es oben gelesen, Besuch ist Besuch.
Viele Grüße
Dennis Hundt
10. Mai 2021 - 06:44
Hallo, meine Freundin kommt seit 10 Jahren an den Wochenenden zu Besuch. Ihr Name steht auf meinem Klingelschild und Briefkasten. Muss Sie Nebenkosten zahlen ?
10. Mai 2021 - 09:35
Hallo Theo,
wenn Ihre Freundin zu Besuch kommt, hat der Name am Klingelschild und Briefkasten nichts zu suchen. Für Dritte sieht es so aus, als wenn Ihre Freundin bei Ihnen wohnt. Daher würde es mich nicht wundern, wenn Vermieter oder Nachbarn darauf drängen, dass die Nebenkosten entsprechend für zwei Personen berechnet werden.
Viele Grüße
Dennis Hundt
21. Januar 2023 - 15:00
Meine Frage ich habe die Nebenkostenabrechnung für 2021 erhalten und eine Nachzahlung in Höhe von 900 Euro bekommen allein auf Grund zu hohen angeblichen Wasserverbrauch. Meine Vermieterin teilte mir mit das dieses nur endweder durch einen Wasserschaden / undichte Wasserhahn /Klo Spülung oder hier mehr Personen als ich wohnen würden zustande kommen könnte was alles nicht zutrifft. Wie kann ich beweisen das es nicht mein verschulden ist da sie mir mit Kündigung bei nicht Bezahlung droht.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmann
21. Januar 2023 - 15:24
Hallo Herr Hoffmann,
schwierig, je nach Wohnsituation kann ein Wasserschaden auch unentdeckt bleiben. Kontrollieren und dokumentieren Sie regelmäßig den Wasserzähler.
Viele Grüße
Dennis Hundt
22. Januar 2023 - 11:26
Danke für die schnelle Antwort, aber das Problem ist das ich jetzt keinen Weg finde um nachzuweisen das ich diese Menge nicht verbraucht habe und zusätzlich auch nicht in der Lage bin diesen Betrag zu bezahlen. ( habe einen Antrag beim jobcenter gestellt aber noch keine Rückmeldung ob sie es übernehmen). Wie kann ich beweisen das nicht mein verschulden ist da ja die Abrechnung in der Vergangenheit liegt ( Zeitraum Jahr 2021)?
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmann
23. Januar 2023 - 00:16
Hallo Herr Hoffmann,
Sie werden den Beweis m.E. ohne einen offensichtlichen Wasserschaden nicht erbringen können.
Viele Grüße
Dennis Hundt
30. Mai 2023 - 09:45
Hallo,
ich besuche wenn ich frei habe meine Partnerin in ihrer Wohnung und übernachte auch mal dort.
Meine Partnerin bezahlt die Nebenkosten in höhe von Personenanzahl.
Die Besuche meiner Partnerin betragen im Schnitt 10-12Tage verteilt im Monat.
Ein wachsamer Nachbar hat ihrem Vermieter gesteckt das ich öfters in der Wohnung zu sehen wäre nun möchte der Vermieter meiner Partnerin +1 NK erhöhen.
Mit der Begründung dies wäre eine Lebensgemeinschaft.
ist das so Rechtens ?
30. Mai 2023 - 19:12
Hallo Daniele,
Sie sollten darlegen, dass Sie eine eigenen Wohnung haben, dort auch gemeldet sind bei und bei Ihrer Partnerin nur regelmäßig zu Besuch sind.
Viele Grüße
Dennis Hundt