Paragraf 556 Absatz III BGB verpflichtet den Vermieter, die Nebenkostenabrechnung fristgerecht zu erstellen. Geht sie dem Mieter verspätet zu, ist sie gegenstandslos. Dennoch sollte der Mieter handeln. Jegliches Handeln setzt die Prüfung der Gegebenheiten voraus. Relevant wird die Verspätung dann, wenn der Vermieter eine Nachzahlung auf die Nebenkosten einfordert. Wir zeigen hier, wie Mieter am besten mit einer verspäteten Nebenkostenabrechnung des Vermieters umgehen und erklären, was Schritt für Schritt zu …Artikel jetzt weiter lesen
Vermieter ignoriert den Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung – Was tun?
Der Mieter hat das Recht, die Nebenkostenabrechnung zu prüfen (Checkliste), Widerspruch einzulegen und Einwendungen zu erheben. Ignoriert der Vermieter den Widerspruch, kommt es darauf an, was der Mieter erreichen will. Im Idealfall spricht der Mieter den Vermieter persönlich an und bittet um Klärung. 1. Widerspruch möglichst begründen Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes genügt es, wenn der Mieter die Nebenkostenabrechnung bestreitet (BGH MDR 1999, 1146). Im Idealfall trägt er natürlich Gründe formeller …Artikel jetzt weiter lesen
Mieter widerspricht der Nebenkostenabrechnung – Was tun als Vermieter?
Jeder Mieter hat das Recht, eine ihm erteilte Nebenkostenabrechnung zu prüfen. Widerspricht der Mieter einer Nebenkostenabrechnung und erhebt Einwendungen, kommt es darauf an, ob die Fehlerquelle auf der Seite des Vermieters oder des Mieters zu suchen ist. 1. Verantwortungsbereich des Vermieters Ist die Nebenkostenabrechnung fehlerhaft, kann der Mieter Korrektur verlangen. Nachzahlungsforderungen des Vermieters darf er solange ablehnen. In der Sache muss eine Nebenkostenabrechnung formellen und materiell inhaltlichen Anforderungen entsprechen. Beanstandet …Artikel jetzt weiter lesen
Belege der Nebenkostenabrechnung prüfen – Unterlagen richtig einsehen (13 Tipps für Mieter)
Seitdem die Nebenkosten immer näher an die Miete heranrücken und damit die Belastungen der Mieter steigen, erlangt die Prüfung der Nebenkostenabrechnung zunehmend an Bedeutung. Der Beitrag informiert, welche Rechte Sie als Mieter haben und wie Sie zielgerichtet vorgehen. Entscheidend ist, dass Ihnen als Mieter hinsichtlich laufender Nebenkostenvorauszahlungen ein Zurückbehaltungsrecht zusteht, solange Ihnen der Vermieter die Überprüfung der Abrechnungsbelege nicht ermöglicht (§ 273 BGB). 1. Einwendungsrecht Als Mieter haben Sie das …Artikel jetzt weiter lesen
Nebenkosten weichen stark vom Durchschnitt ab – Rechte des Mieters?
Nebenkostenabrechnungen haben oft Schockwirkung. Wurden für die Hausmeistertätigkeit in den Vorjahren vielleicht noch 125,77 € berechnet, rechnet der Vermieter jetzt plötzlich das Doppelte ab. Weichen einzelne Nebenkosten stark vom Durchschnitt ab, fragt sich der Mieter, welche Rechte er denn hat? Ähnlich ist die Situation, wenn der Heizungsverbrauch im Verhältnis zu dem, was in anderen Immobilien abgerechnet wird, so stark abweicht, dass sich der Mieter fragt, was er tun kann. Angriff …Artikel jetzt weiter lesen
Nebenkostenabrechnung – Wer hilft?
In der Not ist guter Rat teuer. Die Nebenkostenabrechnung ist für viele Mieter ein Buch mit 7 Siegeln. Man könnte den Eindruck haben, die Vermieter stellen geradezu darauf ab, dass Mieter nicht nachvollziehen können, was da vorgerechnet wird. Doch so ist es nicht. Das Gesetz verpflichtet den Vermieter, über die Nebenkostenvorauszahlungen des Mieters in der jährlichen Nebenkostenabrechnung abzurechnen. Außerdem machen Gesetz und Rechtsprechung detaillierte Vorgaben, wie die Nebenkostenabrechnung darzustellen ist. …Artikel jetzt weiter lesen
Muss der Vermieter die Nebenkostenabrechnung unterschreiben?
Die Antwort auf diese Frage ergibt sich aus dem Gesetz, aber auch aus den Gegebenheiten des Alltags. Das Gesetz selbst stellt an die Nebenkostenabrechnung nur die Anforderung, dass der Vermieter über die Vorauszahlungen für Betriebskosten jährlich abzurechnen hat und die Abrechnung spätestens nach 12 Monaten nach Ende des vereinbarten Abrechnungszeitraumes dem Mieter mitzuteilen ist. Dabei ist die Nebenkostenabrechnung so darzustellen, dass der Mieter sie auch ohne juristische und kaufmännische Vorbildung …Artikel jetzt weiter lesen
Vermieter korrigiert Nebenkostenabrechnung nicht
Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, nach Ablauf der vereinbarten Abrechnungsperiode (siehe Vereinbarung im Mietvertrag) von in der Regel 12 Monaten die Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Zur Abrechnung hat der Vermieter regelmäßig weitere 12 Monate Zeit. Aus diesen beiden Fristen ergeben sich für Vermieter und Mieter zahlreiche Konsequenzen. Wer diese richtig einschätzen will, kommt nicht umhin, sich mit den Gegebenheiten und der Rechtsprechung auseinanderzusetzen. Hier erfahren Sie, was Sie als Mieter tun …Artikel jetzt weiter lesen
Nebenkostenabrechnung: Kontoführungsgebühren
Vermieter vereinbaren regelmäßig mietvertraglich die Umlage von Nebenkosten auf den Mieter. Nebenkosten sind diejenigen Kosten, die für die Unterhaltung des Gebäudes regelmäßig und fortlaufend anfallen. Der Vermieter kann diese Nebenkosten im Mietvertrag individuell bezeichnen oder pauschal auf die Aufzählung der umlagefähigen Nebenkosten in § 2 Ziffer 1 – 16 BetrKV verweisen. Die Kontoführungsgebühren sind in dieser Auflistung allerdings nicht erwähnt. Wir zeigen hier, was Vermieter und Mieter bei der Kontoführungsgebühren …Artikel jetzt weiter lesen
Nebenkostenabrechnung: Hausverwaltung – sind Verwaltungskosten umlegbar?
Soweit Vermieter und Mieter mietvertraglich vereinbaren, dass der Mieter auch Nebenkosten trägt, sollten sie sich zur Vermeidung von Unstimmigkeiten an der Betriebskostenaufzählung des § 2 Ziffer 1 -16 Betriebskostenverordnung orientieren. Dort sind die in der Nebenkostenabrechnung umlegbaren Nebenkosten bezeichnet. Die Verwaltungskosten sind jedoch nicht benannt. Im Detail gibt es hier viele Unstimmigkeiten und nicht unbedingt echte Rechtssicherheit. Angesichts des Verhältnisses der in Betracht kommenden Kosten und des Arbeitsaufwands für die …Artikel jetzt weiter lesen