Dieser Artikel soll in Kurzform zeigen welche Nebenkosten auf den Mieter umgelegt werden dürfen. Der Vermieter darf grundsätzlich nur die Nebenkosten auf seine Mieter umlegen, die im § 2 der Betriebskostenverordnung aufgeführt sind. Die zweite Voraussetzung für die Umlegbarkeit der Nebenkosten ist die Vereinbarung und Nennung der Nebenkosten im Mietvertrag, nur dann kann der Vermieter die Nebenkosten auf den Mieter abwälzen. Kommen zu einem späteren Zeitpunkt Nebenkosten hinzu (z.B. die Treppenhausreinigung …Artikel jetzt weiter lesen