Gemäß § 2 Nr. 4a Betriebskostenverordnung gehören zu den Kosten des Betriebs einer Heizungsanlage auch die Kosten der Pflege und der Reinigung der Anlage. Es handelt sich dabei um auf den Mieter umlegbare Nebenkosten, die der Mieter bezahlen muss. Bestandteil der Heizungsanlage ist auch der Öltank. Ohne Tank kann die Heizung nicht betrieben werden. Da eine Öltankreinigung nur alle ca. 5-8 Jahre ansteht und damit nicht das typische Merkmal des …Artikel jetzt weiter lesen
Nebenkosten: Heizungswartung
Gemäß § 2 Nr. 4a BetrKV sind die Kosten der Überwachung und Pflege der Heizungsanlage, ihre regelmäßige Überprüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft umlegbare Nebenkosten, die der Mieter bezahlen muss. Muss der Heizungsmonteur die Anlage reinigen, einstellen und sie dazu zerlegen oder den Brenner reinigen und wieder einbauen oder Wasser nachfüllen, sind alle diese Arbeiten Wartungsarbeiten. Maßgebend und typisch für die Umlagefähigkeit von Wartungsarbeiten ist, …Artikel jetzt weiter lesen
Hausgeld: Nebenkosten bei einer Eigentumswohnung
Der Wohnungseigentümer, der sein Wohneigentum an einen Mieter vermietet, zahlt an die Wohnungseigentümergemeinschaft selbst monatlich Hausgeld. Mit dem Hausgeld stellt die Wohnungseigentümergemeinschaft die Bewirtschaftung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums sicher. Meist wird die Verwaltung einem Hausverwalter übertragen. Das Hausgeld enthält umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten. Der Wohnungseigentümer als Vermieter kann nur die umlagefähigen Kosten auf seinen Mieter umlegen. Die umlagefähigen Kosten ergeben sich aus den 17 Positionen der Betriebskostenverordnung. Die nicht …Artikel jetzt weiter lesen
Nebenkosten: Allgemeinstrom
Gemäß § 2 Nr. 11 BetrKV gehören zu den auf den Mieter umlagefähigen Nebenkosten auch die Kosten der Beleuchtung. Damit ist in der Regel der Allgemeinstrom gemeint. Die Verordnung definiert die Kosten der Beleuchtung als die Stromkosten für die Außenbeleuchtung, die Beleuchtung der von den Mietern gemeinsam genutzten Gebäudeteile, zu denen insbesondere die Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume und Waschküchen gehören. Umlagefähig sind demnach die Stromkosten für die Beleuchtung der …Artikel jetzt weiter lesen
Nebenkosten: Ungezieferbekämpfung
Zum Glück ist der Ungezieferbefall in Immobilien selten geworden. Findet sich dennoch Ungeziefer ein, muss der Vermieter einschreiten. Demgemäß ermöglicht es § 2 Nr. 9 BetrKV dem Vermieter, die Kosten der Ungezieferbekämpfung als umlegbare Nebenkosten dem Mieter in Rechnung zu stellen. In Formularmietverträgen findet sich oft eine Klausel zur Ungezieferbekämpfung. Viele dieser Klauseln sind jedoch unwirksam. So kann der Mieter nicht generell zur Ungezieferbekämpfung innerhalb seiner Wohnung verpflichtet werden (LG …Artikel jetzt weiter lesen
Nebenkosten: Treppenhausreinigung
Jeder Mieter möchte in einer sauberen Umgebung wohnen. Demgemäß kann der Vermieter mit dem Mieter vereinbaren, dass der Mieter auch die Kosten für die Treppenhausreinigung bezahlt. Gemäß § 2 Nr. 9 Betriebskostenverordnung gehören die Kosten der Gebäudereinigung zu den umlagefähigen Nebenkosten. Mit dem Hinweis, dass zu den Kosten der Gebäudereinigung auch die Kosten für die Säuberung der von den Mietern gemeinsam genutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure und Treppen gehören, ist insbesondere …Artikel jetzt weiter lesen
Nebenkosten: Abwasser
Wenn der Mieter Frischwasser verbraucht, produziert er auch Abwasser. Die Kosten der Entwässerung sind gemäß § 2 Ziffer 3 Betriebskostenverordnung umlagefähige Nebenkosten, die der Vermieter dem Mieter in Rechnung stellen darf. Voraussetzung ist, dass im Mietvertrag eine korrekte Umlegungsvereinbarung getroffen wurde. Hat der Vermieter statt eines Verweises auf die Betriebskostenverordnung die Nebenkosten im Detail bezeichnet, soll es nicht genügen, nur die Wasserkosten als umlegungsfähig zu bezeichnen (AG Dortmund WuM 2987, …Artikel jetzt weiter lesen
Nebenkosten: Kaltwasser
Der Vermieter kann mit dem Mieter im Mietvertrag die Verpflichtung zur Zahlung von Nebenkosten vereinbaren. Gemäß § 2 Ziffer 2 Betriebskostenverordnung gehören zu den umlagefähigen Nebenkosten auch die Kosten der Wasserversorgung mit Kaltwasser. Die Kosten der Versorgung mit Warmwasser sind hingegen in § 2 Ziffer 5 BetrKV eigenständig geregelt. Der Vermieter kann die Wasserkosten verbrauchsabhängig abrechnen. Dazu muss er Wasserzähler in der einzelnen Wohnung installieren. Auf Grundlage der Landesbauordnung ist …Artikel jetzt weiter lesen
Betriebskostenverordnung – Was Mieter und Vermieter zur BetrKV wissen müssen
Gemäß § 556 BGB können Vermieter und Mieter vereinbaren, dass der Mieter neben der Miete auch Nebenkosten zahlt. Haben die Parteien die Zahlung von Betriebskosten vereinbart, verweist das Gesetz wegen der umlagefähigen Kostenbestandteile auf die Betriebskostenverordnung (§ 556 I 2 BGB). Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) ersetzt ab 2004 die inhaltlich praktisch identische und für vor dem 31.12.2004 abgeschlossene Mietverträge nach wie vor geltende Anlage 3 zu § 27 II. Berechnungsverordnung (BV). …Artikel jetzt weiter lesen
Nebenkosten: Grundsteuer
Haben Vermieter und Mieter im Mietvertrag vereinbart, dass der Mieter auch Nebenkosten zahlen muss, gehört die Grundsteuer zu den umlagefähigen Nebenkosten. Sie ist in § 2 Ziffer 1 BetrKV ausdrücklich als umlagefähig bezeichnet. Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und der Bebauung. Sie wird von der jeweiligen Kommune erhoben. In ihrer Höhe richtet sie sich nach dem Hebesatz der Gemeinde und nach dem für die Immobilie …Artikel jetzt weiter lesen
