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Nebenkosten: Treppenhausreinigung

Jeder Mieter möchte in einer sauberen Umgebung wohnen. Demgemäß kann der Vermieter mit dem Mieter vereinbaren, dass der Mieter auch die Kosten für die Treppenhausreinigung bezahlt. Gemäß § 2 Nr. 9 Betriebskostenverordnung gehören die Kosten der Gebäudereinigung zu den umlagefähigen Nebenkosten.

Mit dem Hinweis, dass zu den Kosten der Gebäudereinigung auch die Kosten für die Säuberung der von den Mietern gemeinsam genutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure und Treppen gehören, ist insbesondere die Treppenhausreinigung erwähnt.

Kostenaufwand richtet sich danach, wer reinigt

Der wesentliche Kostenfaktor bei der Treppenhausreinigung dürften in aller Regel die Lohnkosten der beauftragten Reinigungskraft sein. Ist die Reinigungskraft eine Angestellte des Vermieters, beinhaltet der Kostenaufwand den Lohn einschließlich aller Lohnnebenkosten (LG Kiel WuM 1996, 632).

Reinigt der Hausmeister das Treppenhaus, sind die Lohnkosten normalerweise mit der Vergütung des Hausmeisters abgegolten. Erledigt der Vermieter die Treppenhausreinigung selbst in eigener Person, darf er seine eigene Arbeitsleistung berechnen. Eigenleistungen des Vermieters dürfen gemäß der BetrKV (§ 1 I 2) als Betriebskosten abgerechnet werden, sofern Sie sich an einem üblicherweise anfallenden Kostenaufwand orientieren. Selbstverständlich kann der Vermieter auch eine Reinigungsfirma beauftragen.

Wenn die Mieter die Reinigung übernehmen

Letztlich kann der Vermieter im Mietvertrag mit allen Mietern vereinbaren, dass diese die Treppenhausreinigung abwechselnd selbst ausführen. Dann fallen keine Kosten für die Hausreinigung an. Wenn diese Regelung im Mietvertrag vereinbart ist, darf der Vermieter nicht nach Belieben eine Reinigungskraft beauftragen.

Vernachlässigt ein einzelner Mieter seine Reinigungspflicht, darf der Vermieter nach einer Abmahnung einen Dritten mit der Reinigung beauftragen und die zusätzlich entstehenden Kosten dem Mieter als Schadensersatz in Rechnung stellen. Weigert sich der Mieter, mietvertraglich geschuldete Reinigungsarbeiten trotz rechtskräftiger Verurteilung durchzuführen, kann der Vermieter den Mieter ordentlich, gegebenenfalls auch fristlos, kündigen (AG Hamburg WuM 1998, 286).

Übermäßige Verschmutzungen braucht ein reinigungspflichtiger Mieter nicht zu beseitigen. Der Vermieter darf nur die Kosten der normalen und regelmäßigen Treppenhausreinigung abrechnen. Außergewöhnliche Kosten, beispielsweise infolge von Baumaßnahmen oder durch einen Aus- oder Einzug bedingte Kosten und die Beseitigung von Graffiti, fallen dem Vermieter zur Last.

Putzmittel sind umlagefähig

Zu den umlagefähigen Kosten gehören die für die Treppenhausreinigung notwendigen Putzmittel, nicht aber der Erwerb von Putzgeräten (AG Lörrach WuM 1996, 628). Betriebskosten für Maschinen sind wiederum umlagefähig, nicht aber Reparaturkosten (Kinne ZMR 2001, 5).

Was ist regelmäßige Reinigung?

Streitpunkt ist oft die Häufigkeit und Intensität der Treppenhausreinigung. In der Regel soll es ausreichen, aber auch erforderlich sein, einmal in der Woche zu säubern (LG Berlin GE 2007, 1123). Maßgebend ist der bestehende Reinigungsbedarf, der sich nach dem Verschmutzungsgrad und dem wohnlichen Umfeld errichtet. Eine Treppenhausreinigung dreimal in der Woche dürfte bei normalen Umständen unangemessen sein (LG Hamburg NZM 2001,806).

144 Antworten auf "Nebenkosten: Treppenhausreinigung"

  • Svenja
    3. Januar 2014 - 19:58 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    Darf der Verbrauch eines Boilers im Keller, den der Hausmeister für den Warmwasserbezug zur Treppenhausreinigung nutzt auf den Mieter umgelegt werden?

    • Dennis Hundt
      5. Januar 2014 - 11:53 Antworten

      Hallo Svenja,

      der Fall ist sehr speziell und ich könnte mir vorstellen, dass es nur um wenige Euro geht. Wenn es Ihnen wichtig ist, sollten Sie nach Rechtsprechung recherchieren oder einen Anwalt befragen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jürgen Kunsch
    12. März 2015 - 23:09 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt

    Mein Vermieter stellt mir Treppenhausreinigungskosten in Rechnung, obwohl ich keinen Zugang und auch keinen Schlüssel zum Treppenhaus habe. Meine Gewerbeeinheit (Bar) ist ausschließlich seperat von der Straße aus zu betreten. Es führt auch kein Notausgang in dasTreppenhaus. Für den vorhandenen Fahrstuhl fallen jedoch für mich keine Kosten an. Der Vermieter begründet die Umlage mit dem Verweis auf die Betriebskostenverordnung.
    Muss ich dennoch für die Reinigungskosten aufkommen?

    Vielen Dank und liebe Grüße

    Jürgen K.

    • Dennis Hundt
      13. März 2015 - 10:53 Antworten

      Hallo Jürgen,

      als ersten sollten Sie Ihren Mietvertrag auf diese Fragen untersuchen. Im Zweiten Schritt würde ich den Vermieter mit Ihrer Argumentation konfrontieren – ich kann mir gut vorstellen, dass dieser einlenkt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Ariane Schmitz
        14. September 2021 - 10:12 Antworten

        Guten Tag Herr Hundt,

        mich würde mal interessieren, ob es richtig ist, das die Treppenhausreinigung nach der Quadratmeteranzahl unserer Wohnfläche berechnet wird und nicht nach Wohneinheiten. So kannte ich es bisher.

        Ich finde das sehr suspekt.

        Mit freundlichen Grüßen

        A.Schmitz

        • Dennis Hundt
          14. September 2021 - 19:22 Antworten

          Hallo Ariane,

          entscheidend ist der im Mietvertrag vereinbarte Umlageschlüssel. Ist kein Verteilerschlüssel vereinbart, gilt nach BGB die Wohnfläche.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Nadine
    9. April 2015 - 21:00 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    mein Vermieter hat eine Reinigungsfirma beauftragt das Treppenhaus zu reinigen und den Winterdienst zu verreichten.
    Wir sind 3 Parteien und nun soll ich (EG) mehr als das doppelte zahlen als die anderen beiden Parteien. Ist das wirklich rechtens zumal nur die Rede davon war, die Reiningung abzugeben?
    Mit freundlichem Gruß
    Nadine

    • Dennis Hundt
      10. April 2015 - 08:17 Antworten

      Hallo Nadine,

      schauen Sie in Ihren Mietvertrag und prüfen Sie den Umlageschlüssel. Wenn Wohnfläche vereinbart ist und Ihre Wohnung doppelt so groß ist wie die anderen, dann könnte eine Dopplung korrekt sein.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Nicole
    17. Juli 2015 - 16:20 Antworten

    Hallo Herr Hundt

    Ich habe ein geringfügigen Arbeitsvertrag für dien Hofdienst und Winterdienst mit meinem Vermieter. Die Kosten werden auf die Vermieter bei der Nebenkostenabrechnung umgelegt. Mich nimmt er auch zu einem 7. Teil wieder mit rein, die ich zurück zahlen muss. Ist dies zulässig? Die anderen Mieter müssen nichts tun und zahlen einen 7. Teil und ich habe die Arbeit und muss dafür auch noch zahlen.

    Mit freundlichem Gruß
    Nicole

    • Dennis Hundt
      18. Juli 2015 - 13:36 Antworten

      Hallo Nicole,

      für Ihre Arbeit werden Sie vergütet, das hat erstmal nicht mit Ihrer Wohnung zu tun, daher zahlen Sie auch anteilig für Ihre Leistungen, das ist normal.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Nicole
    22. Juli 2015 - 21:29 Antworten

    Hallo Herr Hundt!

    Danke für Ihre schnelle Antwort. Dass dies nichts mit meiner Wohnung zu tun hat verstehe ich. Es handelt sich bei dieser Arbeit nur um den Außenbereich (Hof).Da die Mieter ihrem wöchentlichem Hofdienst nicht nachgekommen sind, habe ich diesen als geringfügigen Job übernommen. Doch wenn ich Anteilig Leistungen zahlen soll, werde ich überlegen müssen ob ich dies weiter tun werde.Denn für mich ist dies unverständlich, dass ich einen Teil zurück zahlen soll.

    Liebe Grüße
    Nicole

    • Dennis Hundt
      23. Juli 2015 - 12:43 Antworten

      Hallo Nicole,

      das eine ist Ihr Job und das andere sind Ihre Nebenkosten für Ihre Wohnung. Zwei getrennt Positionen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Karo
    24. Juli 2015 - 15:23 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich habe ein Problem bezüglich meines Treppenhauses. Zum Einen habe ich bisher noch keine Reinigungskraft in dem Treppenhaus putzen sehen, daher ist dies auch sehr verdreckt. Zum Anderen weiß ich nicht, ob mit meinen Nebenkosten auch Reinigungskosten gezahlt werden, da ich bisher noch keine Nebenkostenabrechnung erhalten habe. Mein Vertrag ist leider ein Zweckform-Mietvertrag, sodass ich keine genau Auflistung habe, welche Betriebskosten ich monatlich zahle.

    Welches Vorgehen würden Sie mir empfehlen?

    Ich freue mich über eine Antwort und bedanke mich vorab.

    Mit freundlichen Grüßen

    Karo

    • Dennis Hundt
      24. Juli 2015 - 15:41 Antworten

      Hallo Karo,

      fragen Sie Ihren Vermieter ob geputzt wird, Sie dafür zahlen und was es kostet.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Peter Affée
    4. August 2015 - 21:55 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    wir wohnen seit einem Jahr in einem fünf Familienhaus zu miete. In drei Wohnungen wohnen die
    Eigentümer und in zwei Wohnungen wohnen Mieter. Vor zwei Wochen haben die Vermieter eine Eigentümerversammlung ab gehalten. Hier wurde beschlossen zum nächst möglichsten Zeitpunkt, September spätestes Oktober einen Reinigungsdienst zu bestellen. Dies wurde am “Schwarzen Brett ” allen Parteien mitgeteilt. Somit will unser Vermieter die Kosten für den Hausmeisterservice umlegen . Dies beinhaltet das Reinigen des Treppenhaus, Keller, Zuwege und Winterdienst. In unserem Mietvertrag steht unter “Hausordnung” das wir als Mieter verpflichtet sind im wöchentlichen Wechsel die obengenannte Reinigungsdienst auszuführen.
    Die Arbeiten wurden von uns immer erledigt. Kann unser Vermieter die Kosten des Hausmeisterservices, auch nach einem Jahr, auf uns umlegen?

    Bitte um kurze Info, was wir unternehmen können um diese Kosten nicht zahlen zu müssen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Peter

    • Dennis Hundt
      5. August 2015 - 21:32 Antworten

      Hallo Peter,

      verweisen Sie Ihren Vermieter auf die Vereinbarung im Mietvertrag und die bislang sorgfältige Ausführung. Der Vermieter kann nur die Nebenkosten Umlagen, die er im Mietvertrag vereinbart hat.

      Lassen Sie sich zu Ihren Fragen im Zweifel durch einen Anwalt beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Anna S.
    1. Oktober 2015 - 19:25 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit einem sehr verdreckten Treppenhaus. Nun habe ich meine Nebenkostenabrechnung erhalten in welcher mir die Reinigung des Treppenhauses in Rechnung gestellt wurde. Ich habe in dem Haus aber noch nie jemanden irgendetwas putzen sehen, dementsprechend schmutzig ist es auch.
    Ich habe also mit meinem Vermieter gesprochen und er sagte mir das er jemanden dafür bezahlt um zu putzen, diese Person ihre Leistung aber nur erbracht hat wenn sie vom Vermieter eine Mahnung bekommen hat. Den Lohn hat er jetzt auf die Mieter des Hauses umgelegt.
    Jetzt frage ich mich ob es korrekt ist, das ich für eine Leistung zahle die nicht erbracht wurde? Immerhin hätte der Vermieter doch, als Arbeitgeber, dafür sorgen müssen das die Arbeit ausgeführt wird oder liege ich da falsch?
    Mit freundlichen Grüßen
    Anna S.

    • Dennis Hundt
      2. Oktober 2015 - 11:42 Antworten

      Hallo Anna,

      nehmen Sie Einblick in die Abrechnungsunterlagen und fordern Sie die Stundenzettel zur Reinigung an. Ich würde an Ihrer Stelle nur die erbrachten Stunden über die Nebenkosten zahlen. Lassen Sie sich bitte bei Bedarf rechtlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Julia
    20. Oktober 2015 - 11:42 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    wir wohnen in einem Acht-Parteien-Haus zur Miete und haben in unserer ersten Nebenkostenabrechnung für die Treppenhausreinigung 1800€ als angefallene Kosten ausgewiesen bekommem. Mehrere Parteien empfinden diesen Betrag als übertrieben, vor allem mit dem Hintergrund, dass nicht immer jede Woche geputzt wird. Auf Nachfrage beim Vermieter, dass wir gerne die Rechnungen einsehen würden, haben wir leider keine bekommen, da seine Schwiegermutter die Reinigung unseres Treppenhauses ausführt und er meinte, dass er keine Nachweise dafür hätte, aber die auf alle Parteien umgelegten 1800€, das wäre, was ihn sonst auch eine Reinigungsfirma kosten würde. Ist das tatsächlich rechtens? Selbst wenn sie jede Woche kommen würde, hätte seine Schwiegermutter so einen Stundenlohn von über 30€, den wir bezahlen müssen! Darf unser Vermieter das wirklich? Und könnten wir verlangen, die Reinigung im nächsten Jahr selbständig unter uns Mietern aufzuteilen um diesen großen Posten in der NKA nicht weiter zahlen zu müssen?
    Ebenso verhält es sich mit der Gartenpflege (die nur stattfindet, weil eine Mieterin das freiwillig ohne Entlohnung macht), dafür hat er pauschal einen Betrag von 660 € veranschlagt, den er seiner Aussage nach normalerweise für eine Firma zahlen müsste (die ja niemals beauftragt wurde und dementsprechend auch keine Arbeiten im Garten ausführt), wenn sie das übernehmen würde.

    Vielen herzlichen Dank für Ihre Mühen.
    Mit freundlichen Grüßen.
    Julia

  • David
    31. Oktober 2015 - 10:37 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    wir wohnten in einem 5-Parteien-Haus. Dabei wurden vier Einheiten durch Mieter genutzt und eine Einheit als Büroräume des Vermieters. Die Hausreinigung wurde dabei, wie in der Hausordnung vereinbart im Wechsel durch die Parteien durchgeführt. Seit etwas mehr als einem Jahr lässt unser Vermieter seinen Treppenabsatz, sowie seine Büroräume nun durch eine Reinigungskraft reinigen und die restlichen Parteien führen die Reinigung nach wie vor selbständig durch.

    Im Rahmen der letzten Nebenkostenabrechnung wurden den Mietparteien nun erstmals Kosten für die Hausreinigung, welche wir ja selbst durchführten umgelegt. Ist dieses Vorgehen rechtlich zulässig?

    Vielen Dank für ihre Mühe und viele Grüße.

  • A. V.
    2. November 2015 - 12:23 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    wir haben eine Nebenkostenabrechnung für die Treppenhausrechnung erhalten. Diese Abrechnung weist das Dreifache der Reinigungskosten auf, wie die Abrechnung des letzten Jahres. Dies wurde damit begründet, dass die Reinigungsfirma erst Ende des Jahres engagiert wurde. Jetzt verweigert die Hausverwaltung Herausgabe der Belege von 2013 mit der Anmerkung sie habe kein Auskunftrecht mehr für 2013, hier benötige ich allerdings den Nachweis für den Abschluss des Vertrages. Zudem wurde nie eine schriftliche Mitteilung oder eine Änderung im Mietvertrag gemacht, dass man eine Hausreinigung zahlen müsste. Wie kann man hier vorgehen?

    Vielen Dank vorab!

    A.V.

    • Dennis Hundt
      2. November 2015 - 20:14 Antworten

      Hallo A.V.,

      ich kann dem Fall leider nur eingeschränkt folgen. Als Mieter haben Sie ein Recht auf Belegeinsicht, das ist der Kern der Lösung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Nadine Rethmann
    20. November 2015 - 09:22 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    wir sind ein Fünf – Parteien – Haus. Bislang wurde die Treppenhausreinigung von den Mietern im wöchentlichen Wechsel gemacht. Da allerdings der ein oder andere es damit nicht ganz so genau genommen hat und es dadurch immer wieder zu Diskrepanzen kam, haben wir beschlossen das jetzt auch Fremd zu vergeben. Es hat eine Eigentümerversammlung statt gefunden. Jetzt wurde dort beschlossen, dass mein Nachbar aus dem Erdgeschoss die Reinigung übernimmt. (Er macht auch Hof- und Gartenpflege)
    Vor einer Woche lag ein Zettel im Treppenhaus aus, dass ab November 2015 die Reinigung durch Hr. X
    vorgenommen wird. Ich fand das ehrlich gesagt zu wenig Information. Müsste die Hausverwaltung nicht auch sagen wie hoch der Stundenlohn pro Std sein wird? Ich möchte schliesslich bei der nächsten Abrechnung keine “böse Überraschung” erleben. Kann man so etwas wie einen “Putzplan” aufhängen (wie man ihn schon auf fast jeder öffentlichen Toilette vorfindet)? Man muss doch nachvollziehen können wann es gereinigt wurde und wie lange. Schließlich bekommt man das ja nicht immer mit.

    Kann ich die Hausverwaltung diesbezüglich auffordern, dass uns Mietern dies im Vorfeld in Schriftform zugeschickt wird? Kann ich verlangen, dass ein Putzplan aufgehangen wird? Welcher Stundenlohn ist in etwa üblich bei sowas?

    Vielen Dank im Voraus!!! 🙂

    • Dennis Hundt
      20. November 2015 - 10:13 Antworten

      Hallo Nadine,

      die Stundennachweise können Sie spätestens einsehen, wenn Sie Ihre Nebenkostenabrechnung bekommen haben. Davon unabhängig können Sie natürlich den Rhythmus und die Stundensatz bei der Hausverwaltung erfragen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Nadine
        23. November 2015 - 18:45 Antworten

        Vielen Dank für Ihre Antwort Herr Hundt! Das hilft mir erstmal weiter 🙂

        LG Nadine

  • Tatjana Ditler
    28. November 2015 - 23:08 Antworten

    Guten Tag, Herr Hundt!
    Eine meine Mieterin vernachlässigt ihre Reinigungspflichten. Letzte Woche hat sie außerdem die Mülltonne zum entleeren nicht rausgestellt (alles im reinigungsplan geregelt). Andere Mitmieter sind sehr sauer natürlich und haben sich bei mir beschwert. Meine Frage : kann ich die kosten für die Sondermüll Abholung ihr in Rechnung stellen?
    Ich habe die auch schon ein mal schriftlich abgemahnt.

    Vielen Dank
    Tatjana

  • Axel
    11. Januar 2016 - 22:28 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich wohne seit 10 Jahren in einen 3 Parteien Mehrfamilienhaus. Es war immer so, dass jede Partei seine Treppen-Etage selbst reinigt, im Einheitsmietvertrag (Zwerkform 2849) steht ein Zusatz „Keller fegen im wechsel“.

    Seit 01.07.2014 hat der Vermieter eine Hausverwaltung beauftragt mit der Verwaltung. Jetzt im Dezember habe ich die Nebenkosten-Abrechnung, mit der Position Hausreinigung zum ersten mal bekommen.

    Die Hausverwaltung hat eine Mietpartei als Putzkraft eingestellt, die aber nur Ihre Etage sauber macht, wie ich auch meine Etage.

    Kann ich die Kosten für die Hausreinigung einbehalten und nur die anderen Betriebskosten zahlen?

    Wie verhalte ich mich richtig?

    Danke im Voraus

    Axel B.

    • Dennis Hundt
      12. Januar 2016 - 02:08 Antworten

      Hallo Axel,

      in meinen Augen müssen entweder die “fiktiven” Kosten aller Mieter angesetzt werden oder gar keine. In ersten Fall gleichen die sich Kosten dann wieder aus. Die Kosten einer Partei für einen Treppenabsatz umzulegen und die anderen Leistungen nicht zu bewerten erscheint mir nicht korrekt.

      Sprechen Sie die Hausverwaltung auf dieses Ungleichgewicht und bitten Sie um Nachbesserung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Mats
    11. Februar 2016 - 10:51 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    die Reinigung des Treppenhauses meiner Mietwohnung wurde bis Ende letzten Jahres durch eine Reinigungskraft übernommen. Die Kosten für die Reinigung werden auf alle Mietparteien monatlich umgeschlagen. Seit beginn 2016 wurde die Reinigung eingestellt, ohne das dies vom Vermieter kommuniziert wurde. Allerdings werden die Kosten der Reigungskraft weiterhin per Nebenkostenabrechnung gezahlt.
    Ist das so zulässig, kann ich die Miete senken, oder wie verhalte ich mich Richtig?

    schöne Grüße

    • Dennis Hundt
      11. Februar 2016 - 21:36 Antworten

      Hallo Mats,

      Sie zahlen ja eine Nebenkostenvorauszahlung, über die abgerechnet wird. Das heisst, Sie bekommen das Geld im Zweifel zurück.

      Ich würde den Vermieter fragen, wie es mit der Reinigung weitergehen soll.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Brigitte
    3. März 2016 - 14:37 Antworten

    Guten Tag, Herr Hundt,

    seit Anfang des Jahres 2016 hat unser Vermieter eines 6 Parteien Hauses eine private Reinigungskraft beauftragt, einmal wöchentlich den gesamten Flur, sowie einmal monatlich ein großes und ein Schrägfenster, sowie Haustür und die Kellerräume zu reinigen. Sie bekommt dafür pro Woche 30 Euro, ist aber meist in einer guten halben Stunde damit durch.

    Leider haben wir bisher vom Vermieter dbzgl. noch keine schriftliche Ankündigung erhalten, das sich im kommenden Abrechnungszeitraum die NK pro Haushalt um 240 Euro erhöhen werden.

    Leider bin ich wohl die Einzige im Hause,welche sich damit auseinandersetzt. Der Vermieter hatte mir wegen einer anderen Beschwerdeangelegenheit bereits schon einmal mit Selbstkündigung gedroht.

    Was meinen Sie,wie ich mich nun verhalten soll? Mich macht das auf jeden Fall ziemlich sauer, dass man alles so mit Selbstverständlichkeit hinzunehmen hat.

    Auf eine Antwort freut sich
    Brigitte und sagt im voraus schon einmal herzlichen Dank für eine Antwort

    • Dennis Hundt
      4. März 2016 - 01:03 Antworten

      Hallo Brigitte,

      was genau macht Sie sauer? Wer hat sich denn zuvor um die Reinigung gekümmert?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Barnold
    18. März 2016 - 21:17 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    unsere Reinigungskraft ist krank geworden und der Vermieter hat eine Vertretung organisiert. Jetzt möchte er die Lohnfortzahlung der kranken Putzfrau zusätzlich auf die Nebenkosten umlegen.

    Laut meiner Auffassung sind das aber außergewöhnliche Kosten und daher nicht umlagefähig. Liege ich mit meiner Einschätzung richtig?

    Vielen Dank und Grüße
    Barnold

    • Dennis Hundt
      18. März 2016 - 23:02 Antworten

      Hallo Barnold,

      eine externe Firma preist Urlaub und Krankheit ebenso in die Endpreise ein. Daher der Verweis auf oben “inkl. Lohnnebenkosten”.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Barnold
        19. März 2016 - 11:01 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        Vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung.

        Es handelt sich allerdings um eine Reinigungskraft, die über die Wohnungseigentümergesellschaft angestellt wurde und nicht um eine externe Firma.

        Viele Grüße
        Barnold

        • Dennis Hundt
          19. März 2016 - 13:37 Antworten

          Hallo Barnold,

          die externe Firma sollte auch nur als Vergleich herhalten.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Achim Bartz
    4. April 2016 - 23:37 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    wir wohnen seit 10 Jahren in einem 3 Familienhaus. Es war immer so, dass jede Mietpartei ihren Flur + dazugehörige Treppe reinigt. Dem sind wir auch immer nachgekommen. Ein Mieter hat es mit der Reinigung nicht so genau genommen und seit letztem Jahr putzt nun die Schwiegertochter den Flur. Da wir unserer Pflicht aber immer nachgekommen sind, weigerten wir uns, uns an den Kosten zu beteiligen. Daraufhin wurde unser Abschnitt auch nie mitgereinigt, sodass wir der Meinung waren, der Vermieter hätte unseren Einwand akzeptiert.
    Nun wird uns die Treppenhausreinigung angerechnet, obwohl unser Teil ja immer selbst gereinigt wird.

    Was kann ich dagegen tun?
    Ist dies überhaupt rechtens, weil dieser Punkt in unserem Mietvertrag beim Einzug gecancelt wurde?

    Mit freundlichen Grüßen
    Achim

    • Dennis Hundt
      5. April 2016 - 07:43 Antworten

      Hallo Achim,

      ich könnte mir gut vorstellen, dass der Vermieter die Kosten versehentlich in die Nebenkostenabrechnung aufgenommen hat. Diese Frage würde ich daher erstmal zur Klärung stellen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Achim Bartz
    5. April 2016 - 16:35 Antworten

    Danke für die schnelle Antwort.

    Auf Nachfragen beim Vermieter ist es so richtig.

    Mit dieser Anwort bin ich natürlich nicht einverstanden.

    Wir putzen unseren Flurabschnitt wöchentlich selbst und fegen auch die Kellerräume einmal im Monat. Da die Putzfrau (Schwiegertochter) unseren Flurabschnitt nicht putzt, sehen wir es natürlich nicht ein, diese Position in der NKA nicht zu zahlen.

    Wie sieht die rechtliche Lage denn genau aus?
    Bei der Unterzeichnung des Mietvertrags wurde dieser Punkt der Reinigung durch eine Putzfrau gestrichen und wir haben auch keine Änderung akzeptiert bzw unterschrieben.

    Muss ich es trotzdem unter Vorbehalt zahlen oder soll ich unseren Rechtsanwalt schon einschalten. (Denke nicht, dass der Vermieter mit sich reden lässt, da wir vor 2 Jahren einen Disput hatten und seitdem von Seiten unseres Vermieters keine vernünftigen Gespräche mehr möglich sind.

    MfG
    Achim

  • Corina
    5. April 2016 - 17:33 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    In unserem Haus sind 8 Mietpartein und bis auf 3 Mieter hat auch jeder wöchendlich den Flur gereinigt.
    Heute haben wir einen Brief bekommen das ab sofort eine Reinigungskraft den Flur reinigt und monatlich 60 Euro bekommt.
    Muss ich die Reinigungskraft zahlen,obwohl ich regelmäßig den Flur geputzt habe? Und muss der Vermieter nicht erst einmal alle abmahnen?

    Mit freundlichen Grüßen,

    Corina

  • Karina
    28. April 2016 - 20:05 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    Wir haben vergangene Woche die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2015 erhalten. Insgesamt sollen wir mehr als 700 Euro nachzahlen. Diese Summe setzt sich jedoch nicht über unseren Verbrauch zusammen. Im Jahr 2014 wurde von der Hausverwaltung eine neue Reinigungsfirma beauftragt, dadurch sind nun höhere Kosten entstanden, über die wir im Vorfeld nicht informiert wurden. Müssen wir nun diesen Betrag zahlen oder kann man eventuell dagegen vorgehen? Für das Jahr 2016 sollen wir nun eine höhere Vorauszahlung leisten, was in Ordnung ist. Jedoch erscheint es uns nicht richtig, solch eine Summe zählen zu müssen ohne vorher über diese Umstrukturierung in Kenntnis gesetzt worden zu sein.

    Mit freundlichen Grüßen

    Karina

    • Dennis Hundt
      28. April 2016 - 21:59 Antworten

      Hallo Karina,

      die Hausverwaltung ist nicht verpflichtet, alle Mieter der den Wechsel von Dienstleistern in Kenntnis zu setzen. Davon abgesehen, was hätte Ihnen das gebracht?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Glahn
    7. September 2016 - 14:23 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt

    Der Vermieter unseres 10 Parteienhauses hat bei der Nebenkostenabrechung eine Posten von ca 4000 Euro bei der Hausreinigung veranschlagt, die er über Eigenleistung abrechnet.
    Ich selbst habe bisher weder ihn noch seine Frau diese Arbeiten verrichten sehen.
    Stattdessen gibt es eine mir fremde, namentlich nicht bekannte Person, die wöchentlich den Hausflur putzt.

    Mir kommen die ca 77 Euro pro Woche schon ziemlich hoch vor.
    Muss mir der Vermieter Auskunft über den Umfang der Hausreinigung geben
    und die evtl. anfallenden Kosten nennnen, die vergleichbar an eine externe Firma bezahlt werden müsste?
    Was ist denn ein realistischer Wert der üblicherweise pro Stunde bezahlt wird?

    Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

    Frau Glahn

  • Leonie
    21. September 2016 - 21:40 Antworten

    Hallo,

    mein Vermieter berechnet mir 1/3 der Kosten für die Treppenreinigung, obwohl wir allein in einem Haus 5 Familien haben. Dazu kommt auch noch, dass er für beide Häuser eine Abrechnung macht. Somit sind insgesamt 10 Familien in den beiden Häusern, doch nur 3 Parteien zahlen dafür. Ich habe ihn jetzt mehrfach angeschrieben, dass ich das nicht möchte. Er meldet sich aber nicht. Ich habe in den letzten Jahren es einfach bezahlt. Doch irgendwann reicht es. Wenn alle Parteien die Reinigung zahlen, ist das in Ordnung. Ich sehe aber nicht ein, weshalb ich 1/3 der Kosten tragen soll. Kann ich bei der nächsten NK-Abrechnung einfach die Reinigungskosten rausnehmen? Oder soll ich ihn nochmal per post anschreiben und die NK-Abrechnung reklamieren. Ich habe ihn immer per Email kontaktiert.

    Vielen Dank

    • Dennis Hundt
      22. September 2016 - 09:13 Antworten

      Hallo Leonie,

      die Kosten müssen nicht zwangsläufig nach der Anzahl der Wohnungen umgelegt werden. Wenn Sie z.B. in einer sehr großen Wohnung leben und die Umlage nach Wohnfläche erfolgt kann das zu einer anderen Belastung führen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Leonie
        22. September 2016 - 17:25 Antworten

        Danke für die Antwort. Nein, die Wohnungen sind alle gleich groß. Er meinte nur, dass einige Mieter selbst die Treppen reinigen. Was völliger Blödsinn ist, denn die Putzfrauen putzen von oben bis unten. Ich habe ihn auch angeschrieben, dass ich die selbst reinige, da ich 1/3 der Kosten nicht zahlen möchte.

  • Viviane
    9. Oktober 2016 - 14:25 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    unsere Treppenhausreinigung (kleines Treppenhaus 0.-6 Etage) wird von meiner Vermieterin als 2 x 2 Std Reinigung angegeben. Sie berechnet 12€/Std. + 12€ Fahrtkosten/Monat also 60€ pro Monat. Ich treffe die Reinigungskraft nie an und auf die Bitte an die Vermieterin mir die Daten mitzuteilen zu denen gereinigt wird bekam ich keine zufriedenstellende Antwort. In den Nebenkosten wird die Treppenhausreinigung nicht aufgeführt und diese wurde auch erst nach Abschluss meines Mietvertrages eingeführt. Ich habe um Kopien der Belege der Treppenhausreinigung gebeten und diese wurden mir verweigert und mir damit gedroht eine teurere zu engagieren, wenn ich Belege möchte. Auch wenn 12€+ Fahrtkosten in meinen Augen ein extrem gutes Gehalt für eine Reinigungskraft ist wäre es ok für mich wenn es wenigstens sauber wäre. Was soll ich tun?

    • Dennis Hundt
      9. Oktober 2016 - 15:59 Antworten

      Hallo Viviane,

      mit der Einschätzung, dass 12 Euro die Stunde für (eine selbständige) Reinigungskraft extrem gut ist, liegen Sie in meinen Augen falsch. Aber davon unabhängig, haben Sie ein Recht auf Belegeinsicht.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Anja
    28. Dezember 2016 - 15:54 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    mein Vermieter hat die Reinigung des Treppenhauses selbst übernommen. Leider findet diese nur sporadisch und sehr selten statt. Muss er mir auf Verlangen Belege bzw. Nachweise über die Reinigung erbringen?

    Danke & Grüße

  • Phil
    30. Dezember 2016 - 18:35 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    in meinem Standardmietvertrag wurden keine Angaben gemacht wer eine Reinigung durchführt. Gemacht hat es der Vermieter selbst. Darf er das dann auch in Rechnung stellen wenn es vertraglich nicht vereinbart wurde? (Betrag ist meiner Ansicht nach zu hoch).

    Danke und Gruß

  • Cay
    11. Januar 2017 - 23:22 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    Der Chef der Gebäudereinubg unserer Wohnung hat bei mir geklingelt und hat mitgeteilt das die Hausverwaltung (privat) seit einem Jahr die Kosten nicht mehr bezahlt und somit die Dame nicht mehr zur Reinugung kommen wird. Kann ich diese Kosten die mir in der Miete zugestellt sind zurück verlangen?

    • Dennis Hundt
      12. Januar 2017 - 09:05 Antworten

      Hallo Cay,

      offensichtlich wurde die Leitung ja ausgeführt. Ich denke mit der Verhältnis Vermieter / Dienstleiter haben Sie als Mieter nichts zu tun.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Peter
    21. Mai 2017 - 18:23 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ich wohnen in einem Mehrparteienhaus mit zehn Wohnungen. Die meisten sind vermietet, in manchen wohnen die Eigentümer. Der Eigentümer unserer Wohnung wohnt nicht hier im Haus. Die Verwaltung des Hauses wird für alle Eigentümer stellvertretend von einer Hausverwaltungsfirma übernommen. Von der Firma habe ich nun auch eine Nebenkostenabrechnung bekommen. In der Abrechnung ist ein Posten “Hausreinigung” mit über 1.500 Euro aufgeführt. Ein Mal in der Woche kommt ein Putzdienst, der das Treppenhaus kehrt und feucht putzt. Das wird sehr ordentlich gemacht. Ansonsten wird im Haus von externen allerdings nichts gereinigt. Ich habe hier auf der Seite gelesen, dass unter Reinigungskosten nur Lohn, die Lohnnebenkosten und die Putzmittel fallen können. Da frage ich mich, wie diese 1.500 EUR zu Stande kommen! Und ich frage mich, warum das sonst keinem anderen Mieter bzw. Eigentümer auffällt. Letztes Jahr war es – auf den Cent genau – der gleiche Betrag. Merkwürdig. Kann ich von der Hausverwaltung verlangen, dass sie mir aufschlüsselt, wie genau sich die gut 1.500 EUR zusammen setzen? Kann ich Einblick etwa in Arbeitszeiten des Putzdienstes verlangen bzw. wie? Ich habe das Gefühl, da werden uns auf dreiste Weise hunderte Euro zu viel in Rechnung gestellt.

    Ich danke Ihnen schon jetzt herzlichst,

    Peter

    • Dennis Hundt
      23. Mai 2017 - 08:01 Antworten

      Hallo Peter,

      ich kenne die Gegebenheiten vor Ort nicht, aber 1.500 Euro / 1,19 (MwSt) / 52 Wochen sind 24,24 Euro pro Reinigung. Ich sehe da auf den Ersten Blick nichts Ungewöhnliches. Nehmen Sie bei Bedarf Belegeinsicht.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Frank Hauppenberger
    5. Juli 2017 - 10:58 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    für unsere Hausgemeinschaft wurde durch die Hausverwaltung ein Mitbewohner als Reinigungskraft im Rahmen eines Minijobs angestellt.
    Zur korrekten steuerlichen Behandlung dieses Beschäftigungsverhältnisses wurde die “Verwaltung” dieser Beschäftigung an ein Steuerbüro outgesourcet. Dessen jährliche Kostennote wird auf die Mieter umgelegt.

    Ist dies zulässig? Stellen die Steuerberatungskosten nicht Verwaltungskosten dar, die gerade nicht umlagefähig sind?

    • Dennis Hundt
      5. Juli 2017 - 16:24 Antworten

      Hallo Frank,

      wenn der Hausmeister angestellt ist, lässt die Firma die Lohnabrechnungen ggf. auch extern erstellen und preist diese Ausgabe in den Stundenpreis des ausführenden Hausmeisters ein. Recherchieren Sie am besten nach Lohnnebenkosten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Johny Collins
    11. September 2017 - 07:28 Antworten

    Darf der Vermieter die Treppenhausreinigung als Kosten in die Nebenkostenabrechnung für 2016 stellen, wenn er zuvor für 2014 und 2015 diesen Dienst kostenlos anbot? Schriftlich hatte der Vermieter 2014 die Treppenhausreinigung von “Mieter putzen selbst” auf “externe Firma putzt” umgestellt und mitgeteilt, dass der Vermieter die Kosten dafür übernimmt. Die Treppenhausreinigung war 2 Jahre lang für die Mieter kostenlos. Ende 2015 gab es einen Eigentümer wechsel. Der neue Eigentümer stellt jetzt 2017 mit der Nebenkostenabrechnung für 2016 die Treppenhausreinigung den Mietern in Rechnung. Darf er das oder muss er diesen Dienst weiterhin kostenlos anbieten, weil der Vor-Eigentümer die Kosten dafür nicht umlegte?

  • Christian Seichter
    18. November 2017 - 08:49 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    wir leben in einem Mehrparteienhaus und haben nun die Nebenkostenabrechnung von letztem Jahr erhalten.

    Dort sind die Posten Winterdienst, Hausreinigung, Gartenpflege sowie Dachrinnenreinigung und Hausmeister gesondert aufgeführt.

    Der Vermieter hat eine eigene Firma gegründet, dessen einziger Angestellter der Hausmeister ist.

    Der Hausmeister übernimmt sämtliche Arbeiten (Winterdienst, Hausreinigung, Gartenpflege. etc.)

    Meines Wissens ist diese Nebenkostenabrechnung falsch, da der Vermieter “Kosten” doppelt abrechnet.

    Gibt es eine Pauschale pro qm für den Hausmeister? Ist die doppelte Berechnung der Kosten berechtigt?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe

    • Dennis Hundt
      19. November 2017 - 15:15 Antworten

      Hallo Christian,

      was wird denn doppelt abgerechnet?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Christian Seichter
        20. November 2017 - 13:54 Antworten

        Die Posten sind:

        Gartenpflege
        Hausreinigung
        Winterdienst
        Dachrinnenreinigung
        Hausmeister

        Diese Posten wurden aufgeführt, allerdings verbringt all diese Aufgaben der Hausmeister.

        Dazu kommt, dass der Vermieter nun zum 01.01 eine Nebenkostenerhöhung von 100€ aufschlagen will.

        Unsere derzeitigen Nebenkosten betragen schon 200€.

        Beste Grüße

        Christian Seichter

        • Dennis Hundt
          20. November 2017 - 19:33 Antworten

          Hallo Christian,

          die Positionen sind i.d.R. umlegbar – was ist doppelt? Die Frage ist m.E. eher – was genau verbirgt sich hinter “Hausmeister”.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Hendrik K.
    5. Dezember 2017 - 08:48 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    hier ein Auszug aus meinem Mietvertrag bzgl. der Treppenhausreinigung

    “Die Kosten der Treppenhausreinigung sind in den Betriebskosten nicht enthalten. Sofern die Kosten für die Treppenhausreinigung in den Betriebskostenkosten nicht enthalten sind, ist der Mieter verpflichtet, die Treppe von seinem Podest abwärts bis zum nächsten Podest regelmäßig
    und ordnungsgemäß zu reinigen.”

    5 Jahre habe ich das jetzt auch so gemacht. In der aktuellen Nebenkostenabrechnung ist jetzt der Posten Treppenhausreinigung enthalten. Ich wurde nicht darüber informiert das es eine Putzkraft gibt und ich weiß auch nicht seit wann das so ist. Muss ich das jetzt so hinnehmen und einfach bezahlen. Oder soll ich den Posten unter Vorbehalt
    bezahlen?

    Vielen Dank im Voraus

    MfG Hendrik

  • Lutz Hering
    17. Dezember 2017 - 17:41 Antworten

    Hallo,

    Unser Vermieter hat einen Hausmeister 150 Euro und eine Putzfrauen (Treppenhausreinigung) für 300 Euro im Monat beschäftigt. Beiden sind bekannte bzw Familienangehörige von ihm. Zu den Kosten werden noch die Beiträge zur knappschaft umgelegt und zusätzlich knapp über 50 Euro im Monat für den Steuerberater (Lohnabrechnung).

    Sind die Kosten für den Steuerberater gerechtfertigt?

  • Antonius Mull
    8. Januar 2018 - 14:10 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    wir wohnen seit 6 Monaten in einem 6 Parteien Haus (ein Eigentümer). Der Eigentümer hat eine Wohnung für sich, diese steht aber leer, da er in Kroatien wohnt. Er will sie langfristig vermieten, aber hat sie bisher noch nicht leer geräumt, er hat es damit wohl nicht eilig.

    Ich habe nun zwei Fragen. Bisher war es so, dass eine Mieterin im EG als geringfügig Beschäftigte für den Eigentümer die Treppenhaus und Straßenreinigung, sowie das Mülltonnenrausstellen übernommen hat. Die Abrechnung hierzu ist auch im Mietvertrag geregelt.

    Nun kam es mit der Dame im EG und einer Partei im 1. OG zu einem Streit. Die Partei im 1. OG klagte nun darüber, dass die Kosten viel zu hoch seien, woraufhin die Dame im EG sagte, dass sie die Reinigung nicht mehr machen würde.

    Der Vermieter reagierte daraufhin nun damit, dass alle Parteien die Reinigung im Wechsel durchführen sollen. Wir möchten das so eigentlich nicht und würden lieber bezahlen. Darf der Vermieter das einfach auf Wunsch der einen Partei im 1. OG ändern ?

    Zweite Frage, da die Wohnung des Vermieters leer steht, müssen nun 5 Parteien die Reinigung übernehmen. Ist das so richtig ? Das führt ja dazu, dass wir wesentlich öfter Reinigen müssen als normal notwendig.

    Der Vermieter ist sehr umgänglich und wir kommen gut mit ihm aus, nur ungern wollen wir einen Streit anfangen wegen der Reinigung. Aber da wir beide Vollzeit Berufstätig sind, wollen wir unsere knappe Freizeit nicht mit der Reinigung des Treppenhauses verbringen. Selbst wenn es nur eine Stunde alle paar Wochen ist.

    Vielen Dank für eine Antwort 🙂

    • Dennis Hundt
      8. Januar 2018 - 18:01 Antworten

      Hallo Antonius,

      verweisen Sie auf den Mietvertrag und teilen Sie mit, dass Sie nicht reinigen möchten, sondern lieber zahlen. Für die 5. Wohnung muss der Vermieter die Regung organisieren.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jan Twietmeyer
    23. Januar 2018 - 14:36 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    wir sind mit 4 Parteien in einem Mehrfamilienhaus. Eine Partei hat die Treppenhausreinigung übernommen und anfangs pro Reinigung 10 € vom Vermieter bekommen. Macht aufs Jahr 520 €, also 130 pro Partei. In der Nebenkostenabrechnung für 2017 haben sich die Kosten allerdings verdoppelt auf 1040 €. Auf Nachfrage beim Vermieter erklärte dieser, die Mieterin, die sauber macht, wollte damit aufhören, weil 15 Minuten, nachdem sie sauber gemacht hat, wieder alles dreckig sei (wir haben insgesamt 7 Kinder im Haus). Daraufhin hat er ihr das doppelt an Aufwandsentschädigung (20 € pro Reinigung) angeboten und sie hat angenommen.
    Unabhängig davon, dass sie nicht wöchentlich reinigt, es aber dem Vermieter so in Rechnung stellt, ist eine Verdopplung der Kosten so eigentlich vom Vermieter machbar, ohne die anderen Parteien vorher darüber zu informieren? Die Mehrkosten, die wir dadurch haben sorgen in meinem Fall nämlich dafür, dass wir Nebenkosten nachzahlen sollen.

    Über eine baldige Antwort würde ich mich freuen.

    Gruß, Jan Twietmeyer

  • Niklas
    24. Januar 2018 - 22:09 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    die Abrechnung der Betriebskosten aus 2016 ergab eine drastische Erhöhung ggü. 2015. Dies war vor allem auf den Kostenpunkt Treppenhaus/Außendienst/Gartenpflege zurückzuführen.
    Ich fragte bei meinem (ehemaligen) Vermieter nach und bekam als Antwort, dass in 2016 eine Reinigungskraft engagiert wurde, die wöchentlich das Treppenhaus säuberte. Vorher wurde die Reinigung von den Vermietern selbst durchgeführt. Als Nachweis forderte ich sämtliche Quittungen/Belege nach, da mir die Erhöhung einfach nicht plausibel erschien. Ich erhielt eine einzige (!!!) handgeschriebene Quittung, auf der lediglich die gesamte Jahressumme, Verwendungszweck und eine Unterschrift des Empfängers zu finden war. Dies deutet meiner Meinung nach dermaßen auf Schwarzarbeit hin.
    Meine Fragen hierzu lauten: Muss der Vermieter die Nachweise nicht monatlich quittieren und muss der Empfängername des Geldes nicht auch in Druckbuchstaben auftauchen? Wie kann ich weiter vorgehen?

    Viele Grüße
    Niklas Hammer

    • Dennis Hundt
      25. Januar 2018 - 12:38 Antworten

      Hallo Niklas,

      hinterfragen Sie, welche Firma / Person die Reinigung ausgeführt hat. Lassen Sie sich bei Bedarf die Überweisung zeigen. Eine Quittung ist ohnehin unüblich. Eine Rechnung ist die Regel. Es geht zum Beispiel auch um haushaltsnahe Dienstleistungen (als Stichwort für Sie).

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Uschi Rath
    4. Juni 2018 - 11:26 Antworten

    Hallo, mein Vermieter, hat mir im September 2017 mündlich eine Erhöhung der Putzfrau an gekündigt, Von 10 Euro pro Stunde auf 14 Euro. Habe ihm dann gesagt, das es eine Erhöhung von 40 % sei. Wir haben uns dann auf 12 Euro geeinigt.Er hatte die Häuser auf seinen Kinder Überschrieben. Nun kam die Abrechnung, und der Sohn stellt uns Rückwirkend zum 01.01.2017 volle 14 Euro in Rechnung.Nach langem Gerede, hat er das wieder auf 12 Euro revidiert, jedoch wieder Rückwirkend zum 01.01.2017. Der Vater hat mir aber selbst im September gesagt, das er dann den Dauerauftrag wieder ändern müsste, er hätte ihn gerade erst auf 14 Euro geändert. Darf der Vermieter 1 Jahr rückwirkend uns die erhöhten Putz kosten in Rechnung stellen?Da ein Dauerauftrag besteht, hat die Putzfrau monatlich ihr Geld bekommen. Er kann mir nicht erzählen, das er der Putzfrau 1 Jahr Rückwirkend eine Erhöhung gezahlt hat. Zudem weiger sich der Sohn mir die Bankbelege der Änderung zur Verfügung zu stellen. Warum wohl? Dann kommt nämlich die Wahrheit raus. Bitte um dringende Antwort.

  • Helmut Langer
    26. Juli 2018 - 16:29 Antworten

    Hallo Herr Hundt. Bis dato wurden in unserem Haus das Treppenhaus und der Aufzug gereinigt zu unseren Lasten. Voriges Jahr wurde die Reinigung des Eingangsbereich plötzlich ohne aufheben der Matten im Eingangsbereich geführt. Seit 2 Wochen wird der Aufzug nicht mehr gereinigt. Nur noch grob das Treppenhaus. Wir haben keine Benachrichtigung darüber unterhalten.

  • Jens Ertelt
    21. August 2018 - 13:46 Antworten

    Hallo,

    in unserem Haus befindet sich im 2.OG eine Nachhilfeschule mit entsprechender Laufkundschaft. Dürfen die Kosten für die Reinigung des Treppenhauses dennoch gleichmäßig auf alle Mieter umgelegt werden? Müsste die Nachhilfeschule nicht einen größeren Teil der Kosten tragen, weil das Personenaufkommen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit höher ist?
    Danke!

  • Keil Birgit
    4. September 2018 - 09:22 Antworten

    Hallo Hr. Hundt
    folgende Frage :
    – im Leistungsverzeichnis unseres Hausmeisters waren unter anderem auch die Treppenhausreinigung und der Eingangsbereich aufgelistet.
    -die Hausverwaltung hatte jedoch im Rundschreiben aufgefordert das die Mieter dies zutun habn
    -Kosten für den Hausmeister blieben jedoch gleich

    Frage kann ich für diese geleistete Arbeit eine Rechnung stellen an die Hausverwaltung da ich lt. Mietvertrag nicht verpflichtet bin dies zutun.

    Vielen lieben Dank im voraus

    • Dennis Hundt
      4. September 2018 - 10:25 Antworten

      Hallo Frau Keil,

      verweisen Sie auf den Mietvertrag und teilen Sie mit, dass Sie nicht reinigen möchten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Thomas Brühl
    20. September 2018 - 09:04 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Wir wohnen in einem 4 parteien Wohnhaus, der Vermieter wohnt auch mit im Haus. Wir haben gestern die Nebenkostenabrechnung für 2017 bekommen. Hier ist zu ersehen, dass nur für die Hausreinigung ein Betrag von 3700 € veranschlagt wurde. Auf Nachfragen wurde mir mitgeteilt, dass dieser Betrag errechnet wird durch die qm Zahl unserer Wohnung. Ist das so OK??
    Für unsere Wohnung alleine wurde ein Betrag von 1100 € berechnet, ist das erlaubt??? Was kann ich hier unternehmen??

    Vielen Dank und Gruß
    Thomas

  • Riccardo
    2. Oktober 2018 - 19:19 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Wir haben heuten einen Brief von der Hausverwaltung bezüglich der Treppenhausreinigung erhalten.
    In dem Schreiben wird dem Mieter mitgeteilt, dass 2€/qm der Wohnfläche der Maßstab für die Umlage ist.
    Ist dieses so korrekt? In unserem Eingang fühlen die Mieter mit größeren Wohnflächen unrechtmäßig behandelt, da das Treppenhaus eine feste Größe hat.

    Danke im voraus für ihre Mühe

    Grüße Riccardo

    • Dennis Hundt
      4. Oktober 2018 - 16:11 Antworten

      Hallo Riccardo,

      ich verstehe leider nicht genau, worauf Ihre Frage abzielt. Nebenkosten werden am häufigsten nach der Wohnfläche umgelegt, das ist normal.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Dagmar
    15. November 2018 - 14:22 Antworten

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    unser Vermieter hat zum 1.1.17 gewechselt. Zum 01.07.17 hat er den Hausmeisterdienst gewechselt. Der neue Hausmeister kostet 50€ monatlich mehr und erbringt weniger Leistungen. Die Reinigungskraft für das Treppenhaus wurde in den Rechnungen mit 200€/Monat abgerechnet obwohl sie nur einmal pro Woche für 1 Stunde putzt.
    Ist es gerechtfertigt diese Kosten zu beanstanden bzw. zu kürzen? Es wäre ein Stundenlohn von 40-50€. Gibt es eine gesetzliche Grundlage auf die ich mich berufen kann?

  • Holzhäuser
    20. November 2018 - 12:40 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    gibt es eine Frist wann ich den Mietern das mitteilen muss, wenn ich das Treppenhaus reinigen lassen möchte und wie hoch darf die Belastung an jedem Mieter gehen? Beispiel Treppenhausreinigung kostet 130 Euro im Monat. Ich würde mich freuen, von Ihnen zu hören.
    Viele Grüße
    Bettina Holzhäuser

    • Dennis Hundt
      20. November 2018 - 18:01 Antworten

      Hallo Bettina,

      die Frist muss angemessen sein (m.E. 2 bis 4 Wochen) und der Preis muss mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot einhergehen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Silvia Fuchs
    26. November 2018 - 18:02 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Ich habe eine Frage an Sie…

    Wir sind ein 6 Partei Mehrfamilienhaus. Unsere Familie lebt seit 11 Jahren im Haus und die Kehrwoche wurde, wie im Mietvertrag vereinbart ist, immer abwechselnd von den Mietern durchgeführt. Da nicht alle Mieter letzte Zeit ihre Aufräumpflicht regelmäßig erledigen, hat unser Vermieter mir und noch einer Nachbarin vorgeschlagen, immer 1Woche abwechselnd die Kehrwoche zu übernehmen. Entlohnung 20€ pro Woche. Das heißt dann, dass ich im Monat 40€ erhalte und die Nachbarin genauso viel. Jahreskosten ergeben für die Reinigung dann 1040€ . Durch wieviele Partei müssen diese Kosten geteilt werden. Müssen ich und die Nachbarin uns zum gleichen Teil mit anderen Mieter in den Kosten beteiligen ?
    Grüße, Silvia

    • Dennis Hundt
      27. November 2018 - 11:11 Antworten

      Hallo Silvia,

      kurz: Sie zahlen einen Teil Ihrer eigenen Entlohnung über die Nebenkosten selbst.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Eva
    8. Dezember 2018 - 19:03 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich bin im März 2017 aus meiner damaligen Wohnung ausgezogen, nun kam die Nebenkostenabrechung auf der anteilig neben der Treppenhausreinigung auch ein Hausmeisterservice umgelegt wird. Der Hausmeister ist laut Abrechnung erst ab April 2017 eingeführt worden. Ich bin über eine Einführung eines Hausmeisters und daraus resultierenden Kosten nie informiert worden und habe zu der Zeit ja auch die Wohnung nicht mehr bewohnt, ist es dennoch rechtens diese Kosten auch anteilig auf mich umzulegen?

    Viele Grüße,
    Eva

      • Eva
        11. Dezember 2018 - 08:34 Antworten

        Hallo Herr Hundt,
        danke für den Link. Würden Sie sagen, dass der Hausmeister mit dem Winterdienst vergleichbar ist? Ich bin einfach irritiert, da es Kosten sind die es bis zu meinem Auszug in all den Jahren nicht gab und die “Mieterhöhung” nicht angekündigt wurde. Ein Jahr zuvor ist unangekündigt eine Putzkraft eingestellt worden, die ohne Ankündigung mit 35 Euro pro Monat umgelegt wurde, aber deren Service habe ich zumindest genutzt. Wäre ich vorher ausgezogen, hätte mich die anteilige Kostenumlage auch sehr geärgert.

        Viele Grüße,
        Eva

  • Wolfgang Illig
    31. Januar 2019 - 17:04 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    wir haben ein Geschäft (5m Straßenfront) in einem Mietshaus mit 3 Wohnungen. Direkt neben dem Geschäft ist der Hauseingang. Das Haus ist in einer Fußgängerzone. Jetzt stellt mir der Vermieter die Straßenreinigung der Stadt komplett in Rechnung. Die Mieter müssen nichts zahlen. Seine Begründung ist, dass bei uns am Geschäft sich wesentlich mehr Personen aufhalten und Abfall hinterlassen als am übrigen Haus. Wobei das nicht der Fall ist, da wir auch regelmäßig die Straße selbst reinigen.
    Ist es korrekt, dass wir die Kosten der Straßenreinigung alleine zahlen müssen ?
    Viele Grüße
    Wolfgang Illig

    • Dennis Hundt
      1. Februar 2019 - 11:22 Antworten

      Hallo Wolfgang,

      in meinen Augen eine grenzwertige Argumentation des Vermieters. Am Ende ist die Vereinbarung im Mietvertrag bindend.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Tanja
    12. April 2019 - 15:05 Antworten

    Hallo Herr Hundt, ich wohne in einen 7 Parteien Haus . Mein Vermieter hatte mich eingestellt als Reinigungskraft . Vor kurzem sind die Nebenkosten eingetroffen und wie ich gesehen habe ,soll ich auch treppenhaus Reinigung bezahlen … Also zahle ich monatlich an mir selbst ?? Darf mein Vermieter das ?? Mfg

    • Dennis Hundt
      15. April 2019 - 19:03 Antworten

      Hallo Tanja,

      ja, das ist i.d.R. so korrekt. Die müssen Einnahmen und Miete einfach getrennt betrachten, dann macht das durchaus Sinn.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Isabel
    19. Juni 2019 - 14:57 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    wir wohnen in einem Neubau, 8 Parteien
    Laut Mietvertrag wird die Reinigung und Winterdienst extern gegeben, wird also durch unsere Nebenkosten gedeckt.
    Nun ist es keine externe Firma, die das macht, sondern der Vermieter selbst.
    Das Treppenhaus wird 1x/Woche staubgesaugt.
    Nach unserem Erachten, wie wir das aus anderen Mietverhältnissen kennen, gehört auch eine turnusmäßige feuchte Reinigung dazu. Zudem ist um uns herum Baustelle, Handwerker laufen noch öfter durch das Haus und Flecken, Tropfspuren etc. sind daher dauerhaft da, durch staubsaugen natürlich nie entfernt worden. Gibt es so etwas wie einen Standard, den man erwarten darf?

    Vielen Dank

    • Dennis Hundt
      19. Juni 2019 - 15:00 Antworten

      Hallo Isabel,

      danke für Ihren Beitrag. Jedes Treppenhaus ist anders (Belege), von daher kann ich Ihnen hier nicht mit einem Standard weiterhelfen. Bitten Sie Ihren Vermieter um die regelmäßige feuchte Reinigung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Isabel
        21. Juni 2019 - 11:56 Antworten

        Danke für die schnelle Antwort, viele Grüße

  • Rüdiger
    23. Juli 2019 - 21:10 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    wir wohnen in einem 9 Parteienhaus und haben einen Hausmeister mit Putzfrau fürs Treppenhaus.
    Haben die ganze Zeit einen festen Preis dafür bezahlt. Die Reinigung des Treppenhauses war immer der gleiche Preis für alle Parteien. Nun ist es so, dass die Parteien die eine größere Wohnung haben, jetzt
    mehr bezahlen wie die die eine kleinere Wohnung haben. Die Hausveraltung beruft sich dabei auf BGB §556a. Unsere Frage:”Wäre oder ist dies rechtens?”.

    • Dennis Hundt
      24. Juli 2019 - 10:26 Antworten

      Hallo Rüdiger,

      wenn Sie Umlage in Ihrem Mietvertrag nach Wohnfläche vereinbart ist, dann ist dieses Vorgehen korrekt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Kehr
    29. Juli 2019 - 18:35 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    In meinem Mietvertrag steht handschriftlich als Zusatz “Flurreinigung wird von einer Fachkraft erledigt.” Es wird aber in den Nebenkosten keine Treppenhausreinigung abgerechnet. Der Vermieter verlangt von uns Mietern monatlich neben den überwiesenen Nebenkosten noch zusätzlich Bargeld, welches er schwarz an eine Putzfrau zahlt.
    Darf er das so? Bin ich verpflichtet das Bargeld abzugeben?
    MfG

    • Dennis Hundt
      6. August 2019 - 12:30 Antworten

      Hallo Herr Kehr,

      dazu kann man eigentlich nicht schreiben. Bitte Sie den Vermieter um korrekte Umlage der Kosten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Laura P.
    3. Dezember 2019 - 23:58 Antworten

    Lieber Herr Hundt,

    Wir wohnen in einem Haus mit vier Parteien. EG: Arztpraxis, 1.-3. OG jeweils eine Partei pro Etage (normale Mietwohnung). Nun ist uns in der diesjähren NK-Abrechnung aufgefallen, dass die Treppenhausreinigung nur durch drei Parteien geteilt wird. Das mag daran liegen, dass die Arztpraxis einen anderen Eingang hat. Jedoch hat der mietende Arzt Zugang zu unserem Treppenhaus, da er dieses als Zugang zu seinem Keller benötigt und 2. eine Wohnungstür in unser Treppenhaus besitzt, vor welcher er sich das Stellen von Kinderwagen oder anderen Dingen verbittet (er hat extra ein Schild in besagtes Treppenhaus gehängt). An sich wäre das auch völlig in Ordnung, würde er auch anteilig die Reinigungsgebühr bezahlen. Darf ich den Vermieter darauf hinweisen und ggf. die Nebenkosten um die meinen Anteil der Reinigungskosten reduzieren, die ich für die vierte Partei mitzahle? Aktuell geht es um die NK Abrechnung 2018, aber in der Abrechnung 2017 ist genau der gleiche Fall eingetreten, habe ich darauf auch noch Ansprüche?

    LG Laura

  • Kai
    3. Januar 2020 - 11:41 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    die Hausmeisterkosten machen bei uns 25% der Nebenkosten aus. Das sind 60cent pro Quadratmeter. Die Treppenreinigung ist dabei der höchste posten. Wir sind 16 Mietparteien und möchten die Treppenreinigung selber erledigen. Im Mietvertrag steht , der Mieter verpflichtet sich aus die Vorauszahlung der Betriebskosten, wo unter anderen die Treppenreinigung mit aufgeführt ist.
    Besteht die Möglichkeit wenn sich alle Mietparteien einig sind, Eigenleistungen durchzuführen um die Nebenkosten zu senken?

    Beste Grüße

    Kai

    • Dennis Hundt
      3. Januar 2020 - 14:59 Antworten

      Hallo Kai,

      schlussendlich entscheidet der Vermieter, ob er die Reinigung an die Mieter gibt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Marcel
    9. Januar 2020 - 13:56 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    wir bewohnen eine Dachgeschosswohnung in einem Mietshaus bestehend aus 7 Wohneinheiten. Die Reinigung des Hauses übernimmt der Schwiegervater, der auch in diesem Haus eine Wohnung bewohnt.

    Wir haben uns erlaubt, nachzufragen, wann genau gereinigt wird, da seit unserem Einzug vor unserer Wohnungstür noch nie gewischt oder gefegt wurde, allerdings ab dem Bereich der Wohnungstür des Schwiegervaters schon und weil wir keine genaue Reinigung erkennen können, wie z.B.: 1x die Woche, Fenster usw. Hier liegt im Kellerbereich des Hauses seit 5 Wochen die Verpackung einer ausgetauschten Glühbirne, die im Rahmen der Reinigung ja man hätte entfernen können. Die Frage ist auch dem geschuldet, da wir eine große Fußmatte haben, die wir dann an dem Reinigungstag selbstverständlich rein nehmen würden, aber ohne Plan wissen wir nie wann gereinigt wird.

    Folgende Fragen wären:

    Da wir monatlich 120 Euro an Hausreinigung zahlen, würden wir diesbezüglich die dazugehörige Rechnung einsehen wollen. Muss uns der Vermieter hier eine Rechnung vorzeigen oder darf er diesen Posten als “Privat” deklarieren ohne weiteren Angaben zu machen? Ich meine, irgendwo muss das Geld doch versteuert werden. Wenn er eine Rechnung seinen Mietern vorzeigen muss und es nicht macht, müssen wir den Posten dann trotzdem zahlen?

    Haben wir ein Recht darauf, dass vor unserer Wohnungstür gewischt und gefegt wird? Seit Einzug vor 2 Jahren erledigen wir das vor unserer Tür selbst.

    Mit freundlichen Grüßen
    Marcel

  • Heide Marie
    24. Januar 2020 - 18:32 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    ich lebe in einem Mietshaus mit fünf Parteien. Da das Treppenhaus seit Monaten nur von mir und meiner Etagen Nachbarin gereinigt wird, ist es besonders im Erdgeschoss und Keller, durch Fahrräder, sehr verdreckt. Daher habe ich den Vermieter informiert und nachdem alle Parteien telefonisch ihre Zustimmung zur Treppenhaus Reinigung durch eine Firma zugestimmt haben, erhielt ich heute zur ein Schreiben zur Kenntnis das, sollten keine Einwände erfolgen, ab 04.02.20 er diese Firma damit beauftragt. Kosten pauschal für 2 x im Monat mit 70€ finde ich in Ordnung. Nun hatte ich bei Haus & Grund nachgefragt wie das über die Mieter verteilt werden würde leider über die qm ich habe die zweitgrößte Whg. im Haus, lebe allein und habe sehr selten Besuch. Ich fände es gerechter würde es über die Personenzahl berechnet werde. Oder ist es gesetzlich über die qm geregelt?
    Vielen Dank für Ihre Antwort.
    Mit freundlichen Grüßen, Heide Marie

    • Dennis Hundt
      28. Januar 2020 - 16:07 Antworten

      Hallo Heide Marie,

      den Umlageschlüssel findet jeder Mieter in seinem Vertrag. Wenn kein Verteilerschlüssel vereinbart wurde, gilt nach BGB die Wohnfläche.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Lars Schmitz
    30. Mai 2020 - 18:38 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich wende mich wegen Folgendem an Sie:
    Ich bin zum 1.8.20 in eine neue Wohnung gezogen. Die Hausflurreinigung wurde bis zum 1.9.20 von Dritten übernommen, so dass diese Leistung zuvor Jährlich umgelegt wurde. Ab dem 1.9.20 wird diese von den Mietern selbst verrichtet.
    In der Nebenkostenabrechnung für 2019 hat die Hausverwaltung nun die angefallenen Kosten bis 31.8. aber auf das ganze Jahr umgelegt. D.h., dass nun die Mieter, die nach dem 31.8.20 trotz Eigenleistung anteilig zur Kasse gebeten werden. In meinem Fall soll ich 120,74€ zahlen, obwohl ich die Arbeit ab dem 1.9. mit meinen Mitmietern selbst verrichtet habe (also eigentlich für einen Monat). Auch die Mieter, die nach September eingezogen sind, also nie Leistung erhalten haben, werden nach einem Verteilerschlüssel zur Kasse gebeten.
    Ich denke, dass der Vermieter/die Hausverwaltung mit Wegfall der Dienstleistung zum 31.8.20 eine Zwischenabrechnung hätte stellen müssen – es kann nicht angehen, dass hier Anteilig Leistungen bezahlt werden sollen, welche nicht im Mietzeitraum bzw. vor Einzug erbracht wurden. Das man jährliche Kosten auf die Miettage, qm- Zahl und Personen umlegt, ist klar – hier aber sollen ja Leistungen anteilig gezahlt werden, welche nicht das ganze Jahr hindurch erbracht wurden.
    Über eine Antwort/ einen Tipp/ einen Rat freue ich mich sehr. Ich denke, dass dies auch im Mietrecht festgelegt sein sollte.

    Lieben Dank und MfG

    Lars Schmitz

    • Dennis Hundt
      2. Juni 2020 - 08:41 Antworten

      Hallo Lars,

      als Sommermieter zahlen Sie auch zeitanteilig den Winterdienst und umgekehrt verhält es sich mit der Gartenpflege. Das errechnet die Software der Hausverwaltung automatisch. Ihr besonderer Fall passt hier aber nicht so richtig ins Schema, weil die Kosten (Arbeitszeit) für die selbstausgeführte Reinigung eben nicht zeitanteilig von Ihren Vormieter übernommen werden. So würde ich das bei der Hausverwaltung argumentieren.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Bea
    2. September 2020 - 21:23 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    ich wohne in einem 7 Parteien Mietshaus und die Flurreinigung erfolgt durch eine Mieterin im Rahmen einer Nebentätigkeit als Hausmeisterin. Wer ist im Urlaubsfall für eine Vertretung zuständig und entstehen uns Mietern dadurch zusätzliche Kosten? Besagte Mieterin ist 5 Wochen in Urlaub und in dieser Zeit erfolgte keine Reinigung.
    Vielen Dank vorab für Ihre Mühe

    • Dennis Hundt
      7. September 2020 - 09:32 Antworten

      Hallo Bea,

      ohne Vertretung entstehen auch keine Kosten. Mit Vertretung wären die Zusatzkosten auf die Mieter umzulegen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Michaela Langenbach
    25. Dezember 2020 - 13:34 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich habe ein Mietshaus mit 6 Wohneinheiten. Die Treppenhausreinigung ist durch eine externe Privatperson geregelt, die wöchentlich das Treppenhaus reinigt. Sie bekommt dafür eine Aufwandsentschädigung von 60 € im Monat. Diese Kosten lege ich auf die Mieter (10€ im Monat) in der Nebenkostenabrechnung um. Im Mietvertrag ist das vereinbart und es erklärte sich jeder Mieter damit einverstanden. Kann ich jetzt im Nachhinein Probleme von den Mieter bekommen, bezüglich “Schwarzarbeit” oder Leistungen die nicht versteuert werden.

    Danke für Ihre Rückmeldung vorab.

    Viele Grüße

    • Dennis Hundt
      27. Dezember 2020 - 11:58 Antworten

      Hallo Michaela,

      solange Sie über die 720 Euro im Jahr eine ordentliche Rechnung bekommen oder die Person angestellt haben ist alles in Ordnung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Günther Fattler
    29. Januar 2021 - 12:44 Antworten

    Hallo, Herr Hundt,

    kann der Vermieter für die Hausreinigung einen Pauschalbetrag einsetzen?
    Nach Rücksprache mit Vermieter muss kein Nachweis über Arbeitseinsätze
    und Arbeitszeiten geführt werden,d.h. besteht hier eine Nachweispflicht.
    Die Rechnung ist dadurch nicht prüfbar.
    Vielen Dank und viele Grüsse.
    Günther

    • Dennis Hundt
      29. Januar 2021 - 18:45 Antworten

      Hallo Günther,

      ich denke gegen eine angemessene und einem Drittvergleich standhaltende Pauschale ich nichts einzuwenden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Günther
    29. Januar 2021 - 18:57 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    unser Vermieter legt uns bei Belegeinsicht für die Hausreinigung eine
    “Pauchalrechnung” vor, und behauptet keine weiteren Belege ob und wann
    geputzt wurde von der Reinigungsfirma vorlegen zu müssen, da es sich
    eben um einen vereinbarten Pauschalbetrag handelt.
    Ist das zulässig, da so die Rechnung nicht nachprüfbar ist.
    Vielen Dank für Ihre Stellungnahme.
    Mit freundlichen Grüssen
    Günther

  • Michael Poser
    31. Januar 2021 - 20:56 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich wohne in einem Mehrfamilienhaus, EG – 5.OG. Es gibt natürlich ein Treppenhaus mit einer Glasfassade. Diese wird von außen 2mal im Jahr gereinigt.
    In meinem Vertrag von 1992 steht unter AVW § 6 Betriebskosten: Kosten der Hausreinigung

    Sind die Kosten der Glas-und Rahmenreinigung der Aussenfassade in den Nebenkosten Gebäudereinigung zulässig? Oder sind dies Instandhaltungkosten?

    Entspricht 2 mal jährlich stattfindende Reinigung der Glasfassade dem Gebot der Wirtschaftlichkeit?

    Im Voraus vielen Dank.
    Mit freundlichen Grüßen
    Poser

    • Dennis Hundt
      1. Februar 2021 - 07:43 Antworten

      Hallo Michael,

      zweimal im Jahr “Fensterputzen” (auch wenn die Größer sind) ist m.E. angemessen und mit der Gebäudereinigung abgedeckt.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Michael
        1. Februar 2021 - 11:28 Antworten

        Hallo Dennis,

        dies bedeutet das ich die Kosten dafür als Mieter in den Nebenkosten bezahlen muß?

        Viele Grüße
        Michael

        • Dennis Hundt
          1. Februar 2021 - 13:25 Antworten

          Hallo Michael,

          wenn die Kosten umlagerfähig sind und die Umlage im Mietvertrag vereinbart ist, dann muss der Mieter die Kosten tragen, ja.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • M.Heise
    3. Februar 2021 - 23:09 Antworten

    Guten Tag,

    in meinem Mietvertrag wird der Punkt Treppenhausreinigung nicht erwähnt und taucht auch nicht unter den aufgeführten Nebenkosten auf. In der Hausordnung, die dort angeheftet ist, steht dass jeder Mieter seinen Teil des Flures und der Treppe wöchentlich zu reinigen hat.
    Meine Mieterin hat eine Putzhilfe dafür beauftragt und diese wird alle drei Monate bezahlt. Wir zahlen dann immer bar gegen eine Quittung von ihr. Das sind 20 Euro pro Monat.
    Diese Putzhilfe putzt allerdings nicht richtig, so dass eine Menge Schmutz liegen bleibt. Ich will gerne meine Zahlung einstellen und gemäß Hausordnung die Reinigung selber erledigen.
    Ich habe schon versucht mit ihr zu reden, aber sie meint ich würde dann gegen den Mietvertrag verstoßen.
    Stimmt das ? Reinigungskosten sind ja auf die NK umzulegen, ist das für den Mieter Pflicht oder ist diese Abrechnungsform, die sie da betreibt überhaupt rechtens?

    • Dennis Hundt
      5. Februar 2021 - 19:17 Antworten

      Hallo M.Heise,

      ich verstehe leider nicht, wer die Reinigungskraft beauftragt hat.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Michael
    6. Februar 2021 - 10:38 Antworten

    Hallo Dennis,
    deine Antwort vom 01.02.2021-13:25h

    In meinem Vertrag von 1992 steht unter Allgemeine Vertragsvereinbarungen Wohnungsmietvertrag(AVW) §6: Kosten der Hausreinigung

    mehr steht dort nicht, also auch kein Wort Gebäudereinigung

    muß ich dann diese Umlage zahlen?
    Vielen Dank

    Viele Grüße
    Michael

    • Dennis Hundt
      6. Februar 2021 - 13:25 Antworten

      Hallo Michael,

      ich würde sagen, Hausreinigung = Gebäudereinigung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sabine
    17. Mai 2021 - 10:47 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,
    unser Hausmeister (er ist wirklich ein toller und netter Mensch) ist “Mädchen für alles”. D.h., dass er auch die Hausreinigung erledigt.
    Nun haben wir die NK-Abrechnung erhalten, und da erscheint der Hausmeister als Einzelposten, ebenso die Hausreinigung als weiteren Posten. Meiner Ansicht nach ist doch eigentlich mit dem Posten Hausmeister auch die Hausreinigung abgegolten, oder sehe ich das falsch?
    Liebe Grüße
    Sabine

    • Dennis Hundt
      17. Mai 2021 - 12:44 Antworten

      Hallo Sabine,

      die Arbeitszeit/Leistung des Hausmeisters kann durchaus auf mehrere Positionen aufgeteilt werden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Stefan
    27. Oktober 2021 - 10:57 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    der Eigentümer (Vermieter) ändert den Intervall der Hausreinigung von 2-wöchentlich auf wöchentlich, so dass deutlich höhere Kosten entstehen. Die Kosten sind lt. Vertrag umlagefähig.

    Meine Frage:

    Sollte der Vermieter hier die Mieter vorher nicht entsprechend darüber informieren und möglichst die Gründe hierfür mitteilen?

    Viele Grüße
    Stefan

  • Sascha Hoffmann
    29. Juni 2022 - 11:16 Antworten

    Guten Tag, wir haben eine Nebenkostenabrechnung mit einem fast 100%anstieg erhalten.
    Desweiteren wird uns trotz wöchentlicher Reinigung eine säuberung eines 40 Jahre alten Teppich Bodenbelag in rechnung gestellt. Diese reinigung war weder angekündigt noch vereinbart. Diese Reinigung Beträgt bei 3 Parteien jeweils über 100€. ist das so rechtens. Es hat weder eine Modernisierung noch sonstiges statt gefunden.

    Mit freundlichen Grüßen
    Sascha Hoffmann

    • Dennis Hundt
      29. Juni 2022 - 20:56 Antworten

      Hallo Sascha,

      Sie können leider nur per Einsicht in die Abrechnungsunterlagen erfahren, warum die Kosten so extrem gestiegen sind.

      Die professionelle Teppichreinigung im Hausflur kann m.E. durchaus Teil der Nebenkosten sein.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Klara Burgis
    6. August 2022 - 08:19 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    vielen Dank, dass Sie Ihre Webseite so professionell und informativ betreiben.

    Mein Anliegen: Ich bin Mieterin. Bei allen 10 Mietparteien ist es vertraglich geregelt, dass die Mieter die Treppenhausreinigung übernehmen.

    Jetzt behauptet der Vermieter, dass die Reinigung nicht immer von allen Mietern zufriedenstellend erfolgt und möchte eine externe Reinigungsfirma beauftragen. Die Kosten sollen ich und die anderen Mieter zahlen.

    Das Treppenhaus an sich wird nie sichtbar schmutzig, wir filmen uns auch nicht gegenseitig beim Putzen, um herauszufinden wer weniger fleißig als die anderen putzt.

    Der Vermieter bittet uns um schriftliche Zustimmung der Kostenübernahme..

    Ist so eine Zustimmung zwingend erforderlich, oder kann er unsere Weigerung ignorieren, die Reinigungsfirma beauftragen und uns die Kosten in Rechnung stellen?

    Ich würde mich auf eine Antwort von Ihnen wirklich freuen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Klara Burgis

  • Thomas W.
    2. Januar 2023 - 11:08 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    unsere Treppenhausreinigung (zehn Mietparteien) hielt ich (zusammen mit einer anderen Mieterin) für mangelhaft (mehrfach durch uns bezeugte unzureichende Reinigung) und zu teuer.
    So fragte ich den Vermieter (und Eigentümer des Hauses), ob die Reinigung wirtschaftlich sei – er versicherte, mehrere Angebote eingeholt und das günstigste ausgewählt zu haben und erfuhr, dass der beauftragte Dienstleister noch weitere Objekte des Vermieters mit der Reinigung betreue. – Ich verständigte mich mit dem Vermieter darauf, neue Angebote einholen zu dürfen.
    Die günstigsten drei der eingeholten Angebote lagen 1) 7%, 2) 21% und 3) 36% unterhalb der aktuellen (für unser Mietobjekt veranschlagten) Kosten für die Treppenhausreinigung und umfassten zudem mehr Leistung (monatliche Reinigung der Kellergänge und vierteljährliche Reinigung der Treppenhausfenster).
    Nachdem ich dem Vermieter die Angebote übermittelt habe, bekam ich nun nach zwei Monaten seine Antwort, dass er mit dem aktuellen Reinigungsdienstleister eine Preisanpassung verhandelt habe, der “leicht unterhalb” des drittgünstigen Angebots (siehe 3) 7%) liege.
    Dies halte ich für unzureichend und immer noch nicht wirtschaftlich, da wir somit weiterhin (geschätzt) 600€ p.a. mehr zahlen, als notwendig.
    Konkret: aktuell kostet die Treppenhausreinigung 202,23€ monatlich. Das günstigste, von mir eingeholte Angebot, belief sich auf 130€ monatlich (alles brutto). “Leicht unterhalb” des drittgünstigsten Angebotes (-7%) bedeutet schätzungsweise eine Einsparung von 16€ monatlich anstelle von möglichen 72€.
    Da hier die Unwirtschaftlichkeit offensichtlich und objektiv erwiesen ist: ist der Vermieter zum Vertrags-/Anbieterwechsel verpflichtet resp. können wir darauf bestehen?
    Oder fällt diese Entscheidung des Vermieters in seinen persönlichen Ermessungsspielraum?
    Können wir die Mehrkosten (im Vergleich zum günstigsten Angebot) von den Nebenkosten einbehalten, sollte der Vermieter den Anbieter nicht wechseln?
    Welche Möglichkeiten haben wir?

    Vielen Dank für Ihre Meinung und Einschätzung, die uns sehr hilfreich wäre.

    Mit den besten Wünschen und Grüßen für 2023,
    Thomas W.

    • Dennis Hundt
      2. Januar 2023 - 16:03 Antworten

      Hallo Thomas,

      es ist bewundernswert wie Sie sich kümmern. Ich fürchte aber, es ist noch immer der übliche Spielraum des Vermieters.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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