Nichts im Leben ist perfekt. Auch mancher Mieter muss sich mit Unzulänglichkeiten seiner Wohnung herumschlagen. Zumindest ist er in diesem Fall nicht rechtlos. Beeinträchtigt ein Mangel die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung in erheblicher Art und Weise, darf der Mieter die Miete mindern und den Mietzins um ein angemessenes Maß herabsetzen.
Wie hoch die Minderungsquote im Einzelfall ist, lässt sich nicht pauschal sagen und richtet sich nach den Gegebenheiten vor Ort. Zur Orientierung sei auf entsprechende Websites (z.B. www.mietminderung.org) verwiesen, auf denen die einschlägige Rechtsprechung abgehandelt wird. Dort werden auch die Voraussetzungen des Mietminderungsrechts aufgezeigt.
Wichtig ist, das Problem möglichst konkret zu beschreiben und keine pauschalen Angaben oder Angaben ins Blaue hinein zu machen. Unerhebliche oder selbst verschuldete Beeinträchtigungen begründen kein Minderungsrecht. Zudem setzt das Minderungsrecht die Mängelanzeige gegenüber dem Vermieter voraus.
Mietminderung: Musterbrief I
Absender: Name und Anschrift Mieter, genaue Angabe des Mietobjekts
Adressat: Name und Anschrift Vermieter / Hausverwalter
Mietobjekt: Adresse und Lage
Betreff: Mängelanzeige
Sehr geehrter Vermieter,
Ich bin Mieter der o.b. Wohnung. Seit einiger Zeit stelle ich fest, dass die Heizleistung der Heizkörper in meiner Wohnung stark nachgelassen hat. Auch wenn ich die Thermostatventile voll aufdrehe, sind insbesondere die Heizkörper im Wohnzimmer und im Kinderzimmer nicht in der Lage, eine angemessene Temperatur zu schaffen. Auch eine Entlüftung brachte keinen Erfolg. Angesichts der bevorstehenden kalten Wintermonate wird die Situation allmählich unzumutbar, insbesondere insoweit, als ich ein Kleinkind habe.
Ich darf Sie daher höflich auffordern, umgehend, spätestens aber bis (Datum, Fristsetzung von 1 – 2 Wochen) das Problem zu beseitigen. Sollten Sie nicht fristgemäß tätig werden, werde ich mir erlauben, die Miete um einen angemessenen Betrag zu mindern, bis das Problem behoben ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Mieter
Hinweis: Falls der Vermieter nicht reagiert oder sich weigert den angezeigten Mangel zu beheben, empfiehlt sich ein weiteres Schreiben, am besten per Einschreiben mit Rückschein. In diesem Schreiben ist der Vermieter erneut zur Mangelbeseitigung aufzufordern. Außerdem sollte die Beiziehung eines Rechtsanwalts angekündigt und die Miete konkret gemindert werden. Dabei ist mitzuteilen, ab wann und um wie viel die Miete herabgesetzt wird.
Mietminderung: Musterbrief II
….
Formalien wie in Musterbrief I
Sehr geehrter Vermieter,
bis heute haben Sie leider auf mein Schreiben vom (Datum) nicht reagiert (bzw. den Mangel nicht beheben können). Ich bitte Sie daher erneut, das Problem mit der Heizung zu bereinigen. Dazu setze ich Ihnen eine letzte Frist bis zum (Datum, Fristsetzung eine Woche). Bereits jetzt teile ich mit, dass ich danach einen Rechtsanwalt mandatieren werde. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Temperaturen auch tagsüber stark abfallen und die Situation für mich und meine Familie immer unzumutbarer wird.
Ab sofort werde ich die Miete daher um 20 % mindern. Meine Warmmiete inklusive der Nebenkosten beträgt 500 Euro. 20 % davon sind 100 €. Um diesen Betrag mindere ich die Mietzahlung, so dass ich Ihnen im nächsten Monat nur noch 400 € überweisen werde und zwar so lange, bis Sie den Mangel beseitigt haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Mieter
Gerade bei technischen Problemen, die auch den regelungsbereiten Vermieter mit einer schwierigen Situation konfrontieren, kann wie folgt verfahren werden:
Musterbrief III
Formalien wie I
Sehr geehrter Vermieter,
Leider konnte der von Ihm beauftragte Handwerker das Problem mit der Heizung nicht bereinigen. Die Temperaturverhältnisse liegen immer noch im nicht zumutbaren Bereich. Im Wohnzimmer werden dauerhaft nur 17 Grad Celsius erreicht. Zudem wird es draußen immer kälter.
Da die Situation unzumutbar ist, werde ich die Miete ab dem nächsten Monat um 20 % herabsetzen. Bei einer Warmmiete von 500 € sind dies 100 €, so dass ich Ihnen nur noch 400 € überweisen werde.
Sollte das Problem bis zum Monatsende immer noch nicht gelöst sein, werde ich zudem von meinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen und monatlich weitere 150 € von der Miete zurückbehalten. Diese Beträge werde ich Ihnen selbstverständlich erstatten, sobald die Heizung ordnungsgemäß funktioniert.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Mieter
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass das Mietrecht dem Mieter noch weitere Rechte an die Hand gibt und der Mieter über das Minderungsrecht hinaus ein Recht zur Selbstabhilfe in Verbindung mit einem Aufwendungsersatzanspruch hat sowie Schadensersatzansprüche oder in schwierigen Fällen ein fristloses Kündigungsrecht geltend machen kann.
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