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Wie ergibt sich die Höhe der Nebenkostenvorauszahlung?

Die Höhe der Vorauszahlung auf die Nebenkosten wird vor Abschluss des Mietvertrages festgelegt. Der Vermieter kalkuliert die Höhe der Nebenkosten für das Haus bzw. für eine bestimmte Wohnung. Bei der Neuvermietung einer Wohnung, wird sich der Vermieter an den gezahlten Nebenkosten des Vormieters orientieren.

Die Festlegung bzw. Kalkulation der Betriebskosten ist die Grundlage für die monatliche Nebenkostenvorauszahlung. Ist die Höhe der entstandenen Nebenkosten geringer als die Vorauszahlung, bekommt der Mieter die Differenz nach der Nebenkostenabrechnung zurück.

Sind die tatsächlichen Nebenkosten allerdings höher als die Vorauszahlung, muss der Mieter eine Nachzahlung hinnehmen.

Der Mieter hat einen Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Vermieter den Mieter getäuscht hat und die vorgegebene Vorauszahlung stark von den tatsächlichen Nebenkosten abweicht. Das entschied das Landgericht Karlsruhe in einem Urteil (LG Karlsruhe, Az. 5 S 339/97).

Es gibt trickreiche Vermieter, die die Nebenkostenvorauszahlung besonders gering ansetzen, damit die Gesamtmiete niedrig und attraktiv erscheint. Nach dem ersten Abrechnungsjahr kommt dann die Nachzahlung für den Mieter.

Die Nebenkostenvorauszahlung wird bei einem andauernden Mietverhältnis in der Regel jährlich an den Vorjahresverbrauch angepasst. Sodass im Bestfall weder ein großes Guthaben noch eine große Nachzahlung entsteht.

Zurück zu den häufigsten Fragen zur Nebenkostenabrechnung (FAQ).

6 Antworten auf "Wie ergibt sich die Höhe der Nebenkostenvorauszahlung?"

  • Velten
    4. Januar 2016 - 19:07 Antworten

    Schönen guten Abend,
    Leider bin ich total überfragt.
    Ich habe eine 84qm Wohnung in einem 9 Parteien Haus.
    Bei mir wohnen meine Frau und meine beiden Kinder.

    Kaltmiete 390€
    Nebenkosten 185€
    Garage 70€

    Laut Abrechnung haben wir ein Jahresverbrauch von 1970€

    Und soll 185€ Nachzahlen obwohl ich für das Jahr 2220€ Nebenkosten Voraus gezahlt habe.
    Ist das korrekt so oder liege ich da mit meiner Rechnung falsch?

    Lg und besten Dank

    • Dennis Hundt
      5. Januar 2016 - 10:06 Antworten

      Hallo Herr Velten,

      Sie liegen mit Ihrer Rechnung offensichtlich richtig (185 x 12 = 2200 Euro). Prüfen Sie die Nebenkostenabrechnung am besten nochmals und fragen Sie bei Bedarf bei Ihrer Hausverwaltung nach.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Ana Larsen
    14. Februar 2017 - 19:58 Antworten

    Unser Vermieter hat die Betriebskosten (ohne Heizung) bei 89 qm auf 80 € gesetzt. Am Jahresende hat er uns nun eine Rechnung gesendet, dass die Betriebskosten mehr als 80€ seien und nun ploetzlich 126€, dies ist in meinen Augen fast Betrug, kann man da was machen, oder hat er gesetzlich Recht dazu, wenn man im Mietvertrag unter Betriebskostenvorauszahlung unterschrieben hat?

  • Annika
    14. Mai 2019 - 16:51 Antworten

    Hallo,

    wir (2 Personen) haben eine Angebot in eine Mietwohnung einzuziehen. Die Wohnung ist 70 qm groß (Dachgeschoss). Die Kaltmiete wurde bei 470€ festgesetzt. Der Vermieter verlangt zudem noch eine Heiz-& Betriebskostenvorauszahlung von 300€! Die Vormieter kamen zu dritt nur auf 150€ Nebenkosten und mussten nichts nachzahlen. Auf Nachfrage meinte der Vermieter es würde ja alles teurer werden. Ist das zulässig?

    Viele Grüße,

    • Dennis Hundt
      15. Mai 2019 - 11:27 Antworten

      Halloi Annika,

      grundsätzlich erscheint das Vorgehen schon möglich – über die Vorauszahlung wird ja abgerechnet und dann gibt es Geld zurück. Auf der anderen Seite ist das Verhalten des Vermieters nicht besonders vertrauenserweckend.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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