Die Heizkostenverordnung verpflichtet den Vermieter, einen Teil der Kosten der Versorgung mit Wärme oder Warmwasser verbrauchsabhängig abzurechnen. Kommt der Vermieter dieser Pflicht nicht nach, gewährt § 12 HeizkostenV dem Mieter das Recht, bei der nicht verbrauchsabhängigen Abrechnung der Kosten den auf ihn entfallenden Anteil um 15 Prozent zu kürzen. Weitere Details finden Sie in diesem Artikel: Kürzungsrecht (15 %) bei nicht verbrauchsabhängiger Nebenkosten-/Heizkostenabrechnung Wie weit geht das Kürzungsrecht? Dabei ergibt …Artikel jetzt weiter lesen
Unverständlicher Verteilerschlüssel macht Nebenkostenabrechnung formell unwirksam
Nebenkostenabrechnungen müssen so gestaltet sein, dass sie der Mieter gedanklich und rechnerisch nachvollziehen kann. Kann er dies nicht, ist die Nebenkostenabrechnung formell unwirksam. Dieses Problem taucht in der Praxis immer wieder auf. In diesem Artikel geht es um die folgen eine unverständlichen Umlageschlüssels und wie man diesen häufigen Fehler als Vermieter vermeidet. Auch der BGH muss sich fortlaufend mit der Problematik beschäftigen. In einer Entscheidung vom 9.4.2008 (Az. VIII ZR …Artikel jetzt weiter lesen
Sind Wartungskosten für Gastherme umlegbare Nebenkosten? (Voraussetzungen & Grenzen)
Wartungskosten für Gasthermen einer zentralen Heizungsversorgungsanlage sind Betriebskosten, die der Vermieter vereinbarungsgemäß nach Maßgabe der § 2 I Nr. 4a, 4b Betriebskostenverordnung, § 7 II Heizkostenverordnung auf den Mieter umlegen darf. Der Bundesgerichtshof musste sich mit einem speziellen Fall beschäftigen. Der Vermieter hatte formularmäßig den Mieter verpflichtet, die anteiligen Kosten für die jährliche Wartung der Gastherme nach erfolgter Arbeit und Rechnungslegung zu bezahlen. Die Kostenumlage war in der Höhe nicht …Artikel jetzt weiter lesen
Frisch- und Schmutzwasserverbrauch einheitlich oder getrennt abrechnen?
Weit über 50% der Nebenkostenabrechnungen sollen falsch sein. Das heißt aber nicht, dass wirklich jede Abrechnung zu beanstanden ist. Vor allem sollten formalistische Ansätze nicht übertrieben werden. Eine solche Situation lag auch in dem Fall vor, in dem ein Mieter beanstandete, dass der Vermieter die Kosten für Frischwasser und Schmutzwasser in einer Summe zusammengefasst und einheitlich abgerechnet hatte. Der Mieter hatte die Vorstellung, der Vermieter müsse beide Kostenpositionen getrennt voneinander …Artikel jetzt weiter lesen
Einwohnermelderegister für Nebenkostenabrechnung nach Personen nutzen?
Vermieter müssen die Nebenkosten nach einem vereinbarten Umlageschlüssel abrechnen. Als Umlageschlüssel kommt die Personenzahl in Betracht. Danach kommt es darauf an, wie viele Personen in der Wohnung im Laufe der Abrechnungsperiode gewohnt haben. Warum ist die Abrechnung nach Kräften problematisch? Daraus ergibt die Problematik, dass der Vermieter fortlaufend feststellen müsste, zu welchem Zeitpunkt wie viele Personen in der Wohnung gewohnt haben. Es müsste unterschieden werden, ob eine Person Bewohner ist …Artikel jetzt weiter lesen
