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Nebenkosten

Muss ein Erdgeschossmieter auch Aufzugskosten bezahlen?

Ja, ein Erdgeschossmieter muss auch die Nebenkosten für den Aufzug anteilig tragen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der EG-Mieter mit dem Aufzug zum Dachboden oder in den Keller fahren könnte. Selbst wenn diese Möglichkeiten nicht bestehen, muss der Mieter sich an den Kosten beteiligen. Grundlage für diese Regelung ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 103/06). Das sieht im ersten Moment unfair aus. Doch was ist z.B. mit …Artikel jetzt weiter lesen

Was bedeutet Kaltmiete bzw. Warmmiete?

Wer heute bei der Suche nach einer neuen Mietwohnung oder einem Miethaus auf dem Wohnungsmarkt umschaut, für den sind die Begriffe: Kaltmiete und Warmmiete nicht unbekannt. Jedoch sind die Bedeutungen dieser Begriffe für viele Mieter, aber auch für einige Vermieter, das sprichwörtliche „Buch mit sieben Siegeln“. Gelegentlich wird zudem  die Kaltmiete auch als Nettomiete und die Warmmiete als Bruttomiete bezeichnet, welches nicht selten zu Missverständnissen führen kann. Wir möchten hier …Artikel jetzt weiter lesen

Welche Nebenkosten dürfen nicht umgelegt werden?

Wir haben auf dieser Seite in absoluter Kurzform die Nebenkosten zusammengestellt, die nicht auf den Mieter umgelegt werden dürfen. Die Übersicht soll einen ersten Einstieg ins Thema liefern. Zu den hier aufgeführten Positionen finden Sie auf Nebenkostenabrechnung.com oft detailierte Artikel die das jeweilige Thema stark vertiefen. Mietertipp: Hier finden Sie einen umfassenden Artikel zu den nicht umlegbaren Nebenkosten: Im Wesentlichen dürfen die folgenden beiden Kostengruppen nicht auf den Mieter umgelegt werden: Verwaltungskosten, …Artikel jetzt weiter lesen

Welche Nebenkosten dürfen auf Mieter umgelegt werden?

Dieser Artikel soll in Kurzform zeigen welche Nebenkosten auf den Mieter umgelegt werden dürfen. Der Vermieter darf grundsätzlich nur die Nebenkosten auf seine Mieter umlegen, die im § 2 der Betriebskostenverordnung aufgeführt sind. Die zweite Voraussetzung für die Umlegbarkeit der Nebenkosten ist die Vereinbarung und Nennung der Nebenkosten im Mietvertrag, nur dann kann der Vermieter die Nebenkosten auf den Mieter abwälzen. Kommen zu einem späteren Zeitpunkt Nebenkosten hinzu (z.B. die Treppenhausreinigung …Artikel jetzt weiter lesen