Nach § 2 Nr. 9 BetrKV gehören die „Kosten der „Ungezieferbekämpfung“ (Schädlingsbekämpfung) zu den umlagefähigen Nebenkosten. Nur präventive Kosten sind umlegbar Allerdings darf der Vermieter nur solche Kosten der Schädlingsbekämpfung in der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen, die immer wieder laufend und regelmäßig entstehen. Dies ergibt sich aus der Charakterisierung des Nebenkostenbegriffs in § 1 II BetrKV. Einmalige, anlassbedingte Kosten sind nicht umlegbar Einmalige und aus einem konkreten Anlass heraus …Artikel jetzt weiter lesen
Nebenkostenabrechnung: Baumfällung oder Baumschnitt umlegbar?
Mancher Vermieter sieht sich verleitet, alle im Rahmen der Unterhaltung der Immobilie anfallenden Kosten auf seine Mieter umzulegen. Dazu setzt ihm aber die Betriebskostenabrechnung Grenzen. Der Mieter ist nicht für alles verantwortlich. Die Frage, ob der Mieter die Kosten für eine Baumfällung oder den Baumschnitt bezahlen muss, orientiert sich an den Grundsätzen, nach denen die Umlagefähigkeit von Nebenkosten beurteilt wird. In diesem Artikel möchte wir expliziert erklären, ob der Vermieter …Artikel jetzt weiter lesen
Nebenkostenabrechnung: Hausverwaltung – sind Verwaltungskosten umlegbar?
Soweit Vermieter und Mieter mietvertraglich vereinbaren, dass der Mieter auch Nebenkosten trägt, sollten sie sich zur Vermeidung von Unstimmigkeiten an der Betriebskostenaufzählung des § 2 Ziffer 1 -16 Betriebskostenverordnung orientieren. Dort sind die in der Nebenkostenabrechnung umlegbaren Nebenkosten bezeichnet. Die Verwaltungskosten sind jedoch nicht benannt. Im Detail gibt es hier viele Unstimmigkeiten und nicht unbedingt echte Rechtssicherheit. Angesichts des Verhältnisses der in Betracht kommenden Kosten und des Arbeitsaufwands für die …Artikel jetzt weiter lesen
Nebenkostenabrechnung: Ist die laufende Instandhaltung umlegbar?
Nur eine gepflegte Wohnung bietet Wohnwert. Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, die Mietsache im vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. So liegt die laufende Instandhaltung ausschließlich in seiner Verantwortung. Instandhaltungskosten sind nicht auf den Mieter umlegbar und haben in der Nebenkostenabrechnung nichts zu suchen. Beispiel: Der Vermieter Also: Instandhaltungskosten und Instandsetzungskosten (Reparaturarbeiten) sind regelmäßig keine umlagefähigen Nebenkosten. Charakteristisch für umlagefähige Nebenkosten ist der Umstand, dass sie fortlaufend (zeitlicher Abstand nicht mehr als …Artikel jetzt weiter lesen
Nebenkosten: Können Rauchmelder-Kosten umgelegt werden?
Die neue Rauchmelderpflicht lässt Vermieter in die Tasche greifen: Nahezu in jeden deutschen Haushalt müssen neue Rauchmelder einziehen und so entstehen für Vermieter neue Anschaffungskosten und Wartungskosten im Zusammenhang mit der Vermietung. Die erste Frage die sich Vermieter dann stellen ist, ob die Rauchmelder-Kosten nun als Nebenkosten umgelegt werden können. Die Antwort ist dann leider für viele Vermieter recht unbefriedigend, denn tatsächlich können lediglich die Wartungskosten für die Rauchmelder als …Artikel jetzt weiter lesen
Erbbauzinsen über Nebenkostenabrechnung umlegbar?
Der Vermieter kann Nebenkosten auf den Mieter umlegen, wenn er zwei Voraussetzungen erfüllt. Nebenkosten sind zunächst nur umlegbar, wenn die Umlegung mietvertraglich vereinbart ist. Zum anderen muss es sich tatsächlich um umlagefähige Nebenkosten im Sinne dieses Begriffes handeln. Erbbauzinsen sind jedenfalls keine umlagefähigen Nebenkosten und haben in der Nebenkostenabrechnung nichts zu suchen. Soweit ersichtlich, gibt es dazu eine einzige Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt (WuM 1983, 149). Das AG bestätigt die …Artikel jetzt weiter lesen
Garten nicht oder von einer Partei nutzbar – Wer zahlt die Nebenkosten?
Gemäß § 2 Ziffer 10 BetrKV kann der Vermieter die Kosten der Gartenpflege auf den Mieter umlegen. Sie gehören zu den umlagefähigen Nebenkosten. Die Vereinbarung kann auch individuell mietvertraglich erfolgen. Zu den Kosten der Gartenpflege gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen samt Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen sowie die Erneuerung von Sand und der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die nicht dem öffentlichen …Artikel jetzt weiter lesen
Neue Nebenkosten umlegen? Dem Mieter vorher ankündigen?
Im Mietvertrag vereinbaren die Vertragsparteien in aller Regel, dass der Mieter neben der normalen Miete auch Vorauszahlungen für die Nebenkosten entrichten muss. Grundlage ist entweder eine individuelle Bezeichnung der einzelnen Nebenkostenarten im Mietvertrag oder der pauschale Verweis auf § 2 Ziffer 1 – 17 Betriebskostenverordnung. Zugleich kann mietvertraglich auch vereinbart sein, dass der Mieter eine Kaltmiete bezahlt und die Nebenkosten mit Ausnahme der Energieverbrauchskosten durch eine Betriebskostenpauschale abgegolten werden. Die …Artikel jetzt weiter lesen
Mietnebenkosten – Was ist auf den Mieter umlegbar und was nicht?
Gemäß § 556 BGB können Vermieter und Mieter vereinbaren, dass der Mieter neben der Kaltmiete auch Mietnebenkosten bezahlen muss. Der Mieter kann die Mietnebenkosten als Pauschale oder als Vorauszahlung entrichten. Über die Vorauszahlungen muss der Vermieter jedes Jahr abrechnen. Wichtig ist, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Mietnebenkosten der ausdrücklichen Vereinbarung der Mietvertragsparteien bedarf. Es handelt sich dabei nicht um eine Selbstverständlichkeit. Wurde nichts vereinbart, ist der Mieter zu keiner …Artikel jetzt weiter lesen
Hausmeisterkosten: Umlegbarkeit der Hausmeistertätigkeiten in den Nebenkosten
Gute Hausmeister sind Allroundkünstler. Sie können alles, zumindest fast alles. Oft sind sie die gute Seele des Hauses. Im Idealfall haben Hausmeister einen handwerklichen Beruf erlernt und können direkt auf ein breites Instrumentarium an Werkzeugen und Maschinen zugreifen. Je größer ein Objekt, desto eher findet sich ein Hausmeister. Auch kann ein Hausmeister mehrere kleinere Objekte zusammen betreuen. Für Mieter und Vermieter besteht der Vorteil darin, dass der Vermieter nicht darauf …Artikel jetzt weiter lesen
