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Nebenkostenvorauszahlungen

Nebenkostenabrechnung: Mieterrecht auf Zinsen für Guthaben / Rückzahlung?

Im Fall des Verzugs gibt es Verzugszinsen! Ergibt sich aus der Nebenkostenabrechnung ein Guthaben und damit ein Rückzahlungsanspruch des Mieters für zu viel geleistete Vorauszahlungen, ist der Vermieter verpflichtet, das Guthaben umgehend zu erstatten. Zinsen ab Verzug Mit der Vorlage der Nebenkostenabrechnung ist das Guthaben fällig und damit zahlbar (BGH NZM 2005, 342). Der Vermieter muss das Guthaben verzinsen, wenn er in Verzug ist (§ 288 BGB). Dann stehen dem …Artikel jetzt weiter lesen

Nebenkostenabrechnung in einem Untermietverhältnis

Im Untermietverhältnis gibt es 3 Beteiligte: Hauptvermieter, Untervermieter und Untermieter. Auch ein Untermieter verursacht Nebenkosten. Da er im Verhältnis zum Hauptvermieter nicht in einem Vertragsverhältnis steht, braucht der Hauptvermieter in der Nebenkostenabrechnung das Untermietverhältnis nicht abzurechnen. Er hat auch keinen Anspruch gegen den Untermieter auf Zahlung von Nebenkosten. Die vertragliche Beziehung des Untermieters regelt sich ausschließlich im Untermietverhältnis. Es ist Aufgabe des Untervermieters, die Nebenkosten im Untermietvertrag zu bezeichnen und …Artikel jetzt weiter lesen

Höhe der Nebenkosten: Die Wohnqualität ist ein entscheidender Faktor

Service und Leistungen kosten Geld. Bietet eine Immobilie eine besondere Lebens- und Wohnqualität (Teppiche im Treppenhaus, Pförtner am Hauseingang, Schwimmbad, Sauna, teuere Baumaterialien, Lage im Grünen oder am Wasser), schlagen sich diese Umstände einerseits in der Miethöhe, aber auch in der Höhe der  Nebenkosten nieder. Qualität hat ihren Preis. Soweit eine Leistung über ihre bloße Existenz hinaus zusätzliche Kosten verursacht (Schwimmbad, Sauna) werden diese regelmäßig über die Mietnebenkosten abgerechnet. Die …Artikel jetzt weiter lesen

Rückforderung der Nebenkostenvorauszahlung

Wenn der Mieter eine Rückforderung der Nebenkostenvorauszahlung geltend machen möchte, kommt es auf die Gegebenheiten an. Danach richten sich seine rechtlichen Möglichkeiten. So ist zu unterscheiden, ob die Rückforderung während einer laufenden Abrechnungsperiode entsteht oder ob die Rückforderung infolge einer Nebenkostenabrechnung entstanden ist. Grundsätzlich muss der Mieter davon ausgehen, dass eine Rückforderung problematisch ist, da er den betreffenden Betrag im Mietvertrag mit dem Vermieter vereinbart hat und somit vertraglich normalerweise …Artikel jetzt weiter lesen

Nebenkostenvorauszahlung: Angemessene Höhe ermitteln

Der Vermieter kann mit dem Mieter vereinbaren, dass der Mieter zusätzlich zur Miete auch Nebenkosten zahlt und dafür Abschlagszahlungen erbringt. Der Vermieter kann solche Nebenkostenvorauszahlungen aber auch nur dann verlangen, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart wurde. Die Nebenkostenvorauszahlungen müssen angemessen sein. In § 556 II 2 BGB ist dies ausdrücklich bestimmt. Angemessen sind die Vorauszahlungen, wenn sie die zu erwartenden Nebenkosten ungefähr abdecken. Dem Vermieter ist ein gewisser Beurteilungsspielraum …Artikel jetzt weiter lesen

Kürzung der Nebenkostenvorauszahlung

Die Höhe der Nebenkostenvorauszahlung ist regelmäßig im Mietvertrag vereinbart. Möchte der Mieter eine Kürzung der Nebenkostenvorauszahlung vornehmen, muss er einen hinreichenden Anlass vortragen. Mit der Kürzung bezweckt er schließlich eine Änderung der vertraglichen Vereinbarung. Der Vermieter wird und braucht sich darauf nur einzulassen, wenn es für eine Kürzung der Nebenkostenvorauszahlung Gründe gibt. Ansatzpunkt ist, dass jede Nebenkostenvorauszahlung angemessen sein muss. Sie ist dann angemessen, wenn sie die zunächst dem Vermieter …Artikel jetzt weiter lesen

Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung (inkl. Musterbrief)

Im Mietvertrag vereinbart der Vermieter mit dem Mieter regelmäßig eine Nebenkostenvorauszahlung. Darauf darf sich der Mieter zumindest im ersten Mietjahr verlassen. Erweisen sich die Vorauszahlungen im Laufe der Abrechnungsperiode als zu niedrig, kann der Vermieter versuchen, vom Mieter eine Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung zu fordern. Das Gesetz setzt dem Vermieter allerdings Schranken. So ist eine Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung nur nach der jährlichen Nebenkostenabrechnung erlaubt (§ 560 IV BGB). Die Möglichkeit zur …Artikel jetzt weiter lesen

Nebenkostenvorauszahlung bei Mietminderung

Miete und Nebenkosten werden in Mietverträgen regelmäßig getrennt ausgewiesen. Hat der Mieter dann einen Grund, die Miete wegen eines Wohnungsmangels zu mindern, war lange Zeit streitig, auf welcher Grundlage die Minderung zu berechnen war. Der Bundesgerichtshof hat diese Frage höchstrichterlich entschieden und bestimmt, dass bei der Berechnung der Minderung immer die Bruttomiete, also die Kaltmiete einschließlich der Nebenkosten, zu Grunde zu legen ist (BGH Az. VIII ZR 223/10). Leistet der …Artikel jetzt weiter lesen

Nebenkostenvorauszahlung: Zurückbehaltungsrecht des Mieters

Ein Zurückbehaltungsrecht des Mieters gegenüber dem Verlangen des Vermieters nach Nebenkostenvorauszahlungen kann in drei Fällen begründet sein. I. Zurückbehaltungsrecht, wenn keine rechtzeitige Abrechnung erfolgt Der Mieter darf anstehende Nebenkostenvorauszahlungen zurückbehalten, wenn der Vermieter für den vorangegangenen Abrechnungszeitraum innerhalb der Abrechnungsfrist keine Nebenkostenabrechnung vorgelegt hat (BGH ZMR 1994, 339). Für in der Vergangenheit nicht geleistete Vorauszahlungen hat der Mieter kein Zurückbehaltungsrecht (OLG Düsseldorf ZMR 2001. 25). Das Zurückbehaltungsrecht des Mieters besteht …Artikel jetzt weiter lesen

Nebenkostenvorauszahlung zu niedrig angesetzt

Für manchen Mieter ist es immer wieder eine große Überraschung, wenn der Vermieter in der Nebenkostenabrechnung eine ungewöhnlich hohe Nachzahlung fordert. Dann könnte sich dem Mieter der Verdacht aufdrängen, dass der Vermieter die Nebenkostenvorauszahlungen zu niedrig angesetzt hat. 1. Mieter wird durch niedrigen Nebenkostenvorauszahlung in den Mietvertrag gelockt Dieser Ansatzpunkt greift realistischerweise aber nur vor Abschluss des Mietvertrages. Dann hat der Vermieter durch die Angabe niedriger Nebenkostenvorauszahlungen dem Mieter versucht vorzuspiegeln, …Artikel jetzt weiter lesen