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Nebenkostenabrechnung mit Guthaben nach Trennung – Wer bekommt das Guthaben?

Ein Guthaben in der Nebenkostenabrechnung ist eigentlich eine erfreuliche Sache, denn der Mieter kann eine Rückzahlung auf sein Konto erwarten. Haben sich die Mieter allerdings im Abrechnungsjahr getrennt, stellt sich die Frage, wer bekommt eigentlich das Guthaben. Muss eine Mieter, dass Nebenkostenguthaben anteilig an den Ex zahlen, der nach der Trennung aus der gemeinsamen Mietwohnung ausgezogen ist? Was ist, wenn der verbleibende Mieter allein die Miete und die Nebenkosten weiter gezahlt hat? Kann der ausgezogene Mieter nach der Trennung trotzdem noch einen Anteil an dem Guthaben fordern?

Der nachfolgende Artikel erklärt für Vermieter und Mieter, wer das Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung bekommt, wenn die Mieter mittlerweile getrennt leben.

I. Für Vermieter: Guthaben geht an den Mieter

Eine Trennung ändert nichts an dem Bestand des Mietvertrages. Das bedeutet insbesondere für Vermieter, dass zunächst alles „normal“ weiterläuft, bis die Mieter sich bzgl. einer Vertragsanpassung, Änderung oder einem Mieterwechsel melden.

Für den Vermieter ist/sind derjenige/diejenigen Mieter, der/die im Mietvertrag steht. Der bekommt dann auch das Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung.

Gibt es einen gemeinsamen Mietvertrag und ist einer der Mieter wegen der Trennung ausgezogen, bleibt er dennoch Mieter mit allen Rechten und Verpflichtungen. Die Mieter sind Gesamtschuldner nach § 421 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und beide für fällige Mietzahlungen, die Vorauszahlungen der Nebenkosten und die Nebenkostennachzahlung verantwortlich. Umgekehrt haben sie aber auch gemeinsam alle Rechte aus dem Mietvertrag und sind insoweit sog. Gesamtgläubiger nach § 428 BGB. Gesamtgläubiger sind dazu berechtigt, dass jeder einzeln die ganze Leistung fordern kann. Der Vermieter ist als Schuldner aber nur verpflichtet,  die Leistung nur einmal zu leisten und kann nach seinem Belieben an jeden der Gläubiger leisten.

Das heißt, der Vermieter hat bei einem gemeinsamen Mietvertrag die Wahl, an welchen Mieter er das Guthaben auszahlt. Sobald er es auszahlt, hat er seine Verpflichtung gegenüber beiden erfüllt. Empfehlenswert ist es dass Guthaben an denjenigen auszuzahlen, der nach der Trennung in der Mietwohnung geblieben ist und dem regelmäßig auch die Nebenkostenabrechnung zugeht. Für den Ausgleich der Mieter untereinander ist der Vermieter nicht verantwortlich.

II. Für Mieter: Wer bekommt das Guthaben nach der Trennung

Der Anspruch auf das Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung steht grundsätzlich dem Mieter zu und das ist derjenige der im Mietvertrag steht.  Unabhängig davon, ob er aufgrund der Trennung in der Mietwohnung wohnt oder nicht.

Steht also derjenige der nach der Trennung auszieht, allein im Mietvertrag, bekommt dieser aus mietvertraglicher Sicht auch das Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung. Hat derjenige der nach der Trennung in der Mietwohnung geblieben ist ohne Mieter zu sein, die Nebenkosten allein weiter gezahlt, kann er ggf. einen Ausgleichsanspruch aus den Regelungen zur Geschäftsführung ohne Auftrag o.ä. gegen den ausgezogenen Ex geltend machen. Das Mietrecht gibt ihm keinen Anspruch das Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung zu bekommen.

Ist es hingegen so, dass auch derjenige der in der Wohnung verbleibt, alleiniger Mieter der Mietwohnung ist, bekommt er auch allein das Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung nach der Trennung. Wurden im Abrechnungsjahr z.B. vor der Trennung auch Nebenkosten von dem ausgezogenen Ex gezahlt, ändert das an dem mietrechtlichen Anspruch auf die Guthabensauszahlung nichts. Diese stehen allein dem Mieter zu.

Stehen beide im Mietvertrag, haben auch beide —unabhängig von der Trennung— einen Anspruch auf das Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung. Die Mieter sind hier Gesamtgläubiger nach § 428 BGB (s.o.). Sie haben dabei nach § 430 BGB eine gegenseitige Ausgleichungspflicht und sind im Verhältnis zueinander zu gleichen Anteilen berechtigt. Das bedeutet, bekommt z.B. derjenige der nach der Trennung in der Mietwohnung verbleibt, das Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung ausgezahlt, kann derjenige der ausgezogen ist nach § 430 BGB einen anteiligen Ausgleich verlangen.

Ist eine Nebenkostennachzahlung zu zahlen, haften beide nach der Trennung als Gesamtschuldner, wie dieser Artikel erklärt: Nebenkostennachzahlung nach Trennung: Wer muss zahlen?

III. Fazit

Haben sich die Mieter getrennt und weist die Nebenkostenabrechnung ein Guthaben aus, entscheidet grds. allein die mietvertragliche Vereinbarung wer das Guthaben bekommt. Gibt es einen gemeinsamen Mietvertrag haben beide Mieter auch nach der Trennung einen Anspruch auf das Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung. Bei Auszahlungen besteht eine gegenseitige Ausgleichspflicht als Gesamtgläubiger.

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