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Wann muss die Nebenkostenabrechnung erfolgen?

Wenn der Mieter Vorauszahlungen auf die Nebenkosten leistet, will er irgendwann wissen, wie sich der tatsächliche Kostenaufwand des Vermieters und sein Energieverbrauch letztlich gestaltet haben. Deshalb verpflichtet das Gesetz den Vermieter, innerhalb einer Frist von 12 Monaten die Nebenkostenabrechnung zu erstellen und dem Mieter vorzulegen. Dem Mieter steht im laufenden Mietverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht zu, so dass er die monatlichen Vorauszahlungen für die laufenden Nebenkosten einbehalten darf, bis der Vermieter die Nebenkostenabrechnung vorlegt. Ist der Mieter aus der Wohnung ausgezogen, muss er den Abrechnungszeitraum abwarten. Erst dann braucht der Vermieter die Nebenkostenabrechnung zu erstellen.

6 Antworten auf "Wann muss die Nebenkostenabrechnung erfolgen?"

  • Martin
    26. Mai 2013 - 18:33 Antworten

    Hallo,
    vor einigen Tagen habe ich meine Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 2011 von dem neuen Vermieter erhalten. Der alte Vermiter ist wegen Insolvenz seit diesem Jahr nicht mehr aktiv. Die Nebenkostenabrechnung ist von dem Datum 25.1.2013 für das Jahr 2011 dotiert.
    Meine Frage ist jetzt, muss ich die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2011 bezahlen ? Auch wenn der neue Vermieter das Haus seit 2013 übernommen hat.

  • Kai
    23. Februar 2019 - 17:09 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    ab welchem Zeitpunkt darf ich als Mieter von meinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen? Ich warte trotz zweimaliger Aufforderung noch immer auf meine Nebenkostenabrechnung von 2017.

  • Nicole
    4. Oktober 2021 - 11:30 Antworten

    Ich möchte auch gerne eine Frage stellen. Ich lebe seit 01.10.19 in meiner jetzigen Wohnung. Seitdem habe ich meinen Vermieter mehrfach darum gebeten mir eine Nebenkostenabrechnung zukommen zu lassen. Bis heute habe ich keine NK-Abrechnung bekommen. Kann ich die Nebenkosten (Betriebskosten) einfach einbehalten solange bis er mir endlich eine Abrechnung zustellt? Ich bin ratlos was das angeht und er scheint sich da nicht wirklich drum zu kümmern. Da bin ich sehr genervt drüber.
    Gibt es dazu einen Paragraphen den ich ihm mitteilen kann, wo klar drin zu erkenn ist, dass ich die NK einbehalten kann bis er eine NK-Abrechnung erstellt? Das wäre jetzt mein nächstes Druckmittel, danach muss ich wohl zum Anwalt. Aber ich denke, wenn ich die NK nicht mehr überweise wird er sich bemühen, denn das Geld wir ihm dann ja fehlen.
    Vielen Dank für Rückmeldungen.
    VG

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