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Welche Fristen gelten bei der Nebenkostenabrechnung?

Der Vermieter darf sich bei der Nebenkostenabrechnung nicht beliebig Zeit lassen. Das Gesetz verpflichtet ihn, binnen einer Frist von 12 Monaten nach Ablauf der zurückliegenden Abrechnungsperiode die Nebenkostenabrechnung zu erstellen.

Maßgebend ist dabei der Zugang beim Mieter. Da diese Frist eine Ausschlussfrist ist, geht ein verspäteter Zugang zu Lasten des Vermieters. Seine Abrechnung ist dann formell fehlerhaft. Erwartet der Mieter ein Erstattungsguthaben, darf er die laufenden monatlichen Vorauszahlungen solange verweigern, bis der Vermieter die Nebenkostenabrechnung vorlegt.

Wurden die Fristen nicht eingehalten, sollten Mieter die Nebenkostenabrechnung prüfen lassen oder anhand einer Checkliste selbst genau und gründlich überprüfen.

Eine Antwort auf "Welche Fristen gelten bei der Nebenkostenabrechnung?"

  • Christan Andres
    7. Juni 2016 - 10:41 Antworten

    Hallo,
    wie ist es, wenn ich dem Mieter für die Nachzahlung ein Zahlungsziel von 10 Tagen gesetzt habe.
    Ist das rechtstens?

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