Wir haben einen Musterbrief für Mieter erstellt, die Fehler in der Nebenkostenabrechnung entdeckt haben und sich an Ihren Vermieter wenden wollen. Die Kritikpunkte können sich natürlich unterscheiden, wir geben in der Vorlage einige mögliche Fehler vor. Kostenloser Musterbrief für Mieter bei einer verspäteten Nebenkostenabrechnung: Eine genaue Erläuterung, an welche Fristen sich Vermieter halten müssen, finden Sie unter: Abrechnungsfrist Nebenkosten (link).
Musterbrief: Fehler in der Nebenkostenabrechnung
Wir haben einen Musterbrief für Mieter erstellt, die Fehler in der Nebenkostenabrechnung entdeckt haben und sich an Ihren Vermieter wenden wollen. Die Kritikpunkte können sich natürlich unterscheiden, wir geben in der Vorlage einige mögliche Fehler vor. Grundsätzlich ist zwischen formellen Fehlern in der Nebenkostenabrechnung und Inhaltlichen Fehlern in der Nebenkostenabrechnung zu unterscheiden. Kostenloser Musterbrief für Mieter bei einer fehlerhaften Nebenkostenabrechnung: Die in dem Musterbrief aufgeführten Fehler sind nur als Beispiele …Artikel jetzt weiter lesen
Fehler in der Nebenkostenabrechnung: Top 8
Obwohl sowohl Frist, als auch die umlagefähigen Nebenkosten gesetzlich festgelegt und für den Vermieter bindend sind, schätzt der deutsche Mieterbund, dass durchschnittlich jede 2. Nebenkostenabrechnung fehlerhaft ist. Grundsätzlich ist bei den Fehlern zwischen inhaltlichen Fehlern in der Nebenkostenabrechnung und formellen Fehlern in der Nebenkostenabrechnung zu unterscheiden. Wir stellen hier die TOP 8 der Fehler in der Nebenkostenabrechnung vor. Folgende Fehler treten innerhalb der Nebenkostenabrechnung immer wieder auf. Hier decken Anwälte die …Artikel jetzt weiter lesen
Musterbriefe für Mieter und Vermieter
Wir haben für Mieter und Vermieter einige Musterbriefe zusammengestellt, die im Zusammenhang mit der Nebenkostenabrechnung Verwendung finden. Unsere Vorlagen können kostenfrei kopiert und für eigene Brief verwendet werden. Unsere Musterbriefe dienen in erster Linie als Orientierung für den eigenen Sachverhalt. Das Mietrecht ist komplex und stark von Rechtsprechung (Gerichtsurteilen) geprägt – nutzen Sie unsere Vorlagen als Formulierungsgrundlage für Ihren Brief an den Vermieter (oder an den Mieter). Belesen sich sich …Artikel jetzt weiter lesen
Wie funktioniert die Nebenkostenabrechnung beim Mieterwechsel?
Der Abrechnungszeitraum der Nebenkostenabrechnung ist in der Regel vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Die Mieter ziehen aber für gewöhnlich nicht zum Ende dieses Zeitraums aus bzw. zum Anfang ein. Das heißt, es gibt oft zwei Mieter, die sich eine Abrechnungsperiode teilen. Wenn also ein Mieter Ende Februar auszieht und der neue Mieter zum März einzieht, müssen die Nebenkosten gerecht verteilt werden. Nun wäre es aber nicht …Artikel jetzt weiter lesen
Welche formalen Vorschriften gelten für die Nebenkostenabrechnung?
Der Vermieter oder die Hausverwaltung muss die Nebenkostenabrechnung so erstellen, dass ein Mieter diese auch ohne juristische oder kaufmännische Vorbildung verstehen kann. Die Abrechnung muss in Textform erstellt werden. Textform heißt nicht Schriftform. Unter Schriftform versteht man ein eigenhändig unterschriebenes Schriftstück. Die vorgeschriebene Textform gibt dem Vermieter mehr Möglichkeiten: Zum Beispiel die Nebenkostenabrechnung als Brief mit oder ohne Unterschrift, als Fax oder als E-Mail zu übersenden. Die Anschrift des Mieters …Artikel jetzt weiter lesen
Welche Nebenkosten-Klauseln sind unwirksam?
Nach dem BGB ist der Mieter nicht verpflichtet, ohne gesonderte Vereinbarung mit dem Vermieter, die Nebenkosten zu bezahlen. Die Nebenkosten sind nach der Gesetzgebung also mit der Miete abgegolten. Diese Regelung ist allerdings für den Vermieter nicht zwingend einzuhalten. Der Vermieter kann seinen Mieter mittels Vereinbarung (Mietvertrag) in die Pflicht nehmen und die Zahlung der Nebenkosten verlangen. Für die Umlage der Nebenkosten müssen mehrere Punkte beachtet werden: Die Zahlung der …Artikel jetzt weiter lesen
Wie ergibt sich die Höhe der Nebenkostenvorauszahlung?
Die Höhe der Vorauszahlung auf die Nebenkosten wird vor Abschluss des Mietvertrages festgelegt. Der Vermieter kalkuliert die Höhe der Nebenkosten für das Haus bzw. für eine bestimmte Wohnung. Bei der Neuvermietung einer Wohnung, wird sich der Vermieter an den gezahlten Nebenkosten des Vormieters orientieren. Die Festlegung bzw. Kalkulation der Betriebskosten ist die Grundlage für die monatliche Nebenkostenvorauszahlung. Ist die Höhe der entstandenen Nebenkosten geringer als die Vorauszahlung, bekommt der Mieter …Artikel jetzt weiter lesen
Muss ein Erdgeschossmieter auch Aufzugskosten bezahlen?
Ja, ein Erdgeschossmieter muss auch die Nebenkosten für den Aufzug anteilig tragen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der EG-Mieter mit dem Aufzug zum Dachboden oder in den Keller fahren könnte. Selbst wenn diese Möglichkeiten nicht bestehen, muss der Mieter sich an den Kosten beteiligen. Grundlage für diese Regelung ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 103/06). Das sieht im ersten Moment unfair aus. Doch was ist z.B. mit …Artikel jetzt weiter lesen
In welchem Zeitraum müssen Nebenkosten abgerechnet werden?
Der Abrechnungszeitraum muss ein Jahr betragen. Ein kürzerer Zeitraum als 12 Monate ist nur in Ausnahmefällen möglich. In der Regel entspricht das Abrechnungsjahr dem Kalenderjahr (01.01. bis 31.12.). Es wäre aber auch beispielsweise der Zeitraum von April bis März möglich. Spätestens 12 Monate nach dem Abrechnungszeitraum muss der Vermieter die Abrechnung dem Mieter vorlegen. Beispiel: Rechnet der Vermieter vom 01.01. bis 31.12. ab muss er dem Mieter die Abrechnung bis …Artikel jetzt weiter lesen
