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Nebenkosten

Sonstige Betriebskosten in der Nebenkostenabrechnung

Der Vermieter kann bei entsprechender Vereinbarung alle diejenigen Betriebskosten (Nebenkosten) auf seinen Mieter umlegen, die er individuell und zulässigerweise im Mietvertrag bezeichnet hat oder bei einem Verweis auf die Betriebskostenverordnung in dieser Verordnung als solche genannt sind. In § 2 Ziffer 17 Betriebskostenverordnung werden auch „sonstige Betriebskosten“ als umlagefähig bezeichnet. § 2 Nr. 17 BetrKV stellt einen Auffangtatbestand dar, der die Umlage von Betriebskosten erlaubt, die in § 2 Nr. …Artikel jetzt weiter lesen

Zugang der Nebenkostenabrechnung: Beweislast trägt der Eigentümer

Das Thema scheint zwar theoretischer Natur zu sein. Dennoch hat es erhebliche praktische Bedeutung und entscheidet über das Schicksal manch einer Nebenkostenabrechnung! Der Eigentümer einer Immobilie ist als Vermieter verpflichtet, bei einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung dem Mieter die Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Das ist die eine Sache. Die andere Sache ist, dass der Vermieter den Zugang der Nebenkostenabrechnung beim Mieter sicherstellen muss.  Allein der Eigentümer trägt dafür die Beweislast. Kann er …Artikel jetzt weiter lesen

Klage des Vermieters auf Nebenkostennachzahlung

Hat der Vermieter mit dem Mieter die Zahlung von Nebenkosten vereinbart, ist er verpflichtet, nach Ablauf der vereinbarten Abrechnungsperiode innerhalb der vom Gesetz vorgegebenen Abrechnungsfrist von zwölf Monaten die Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Daraus kann sich eine Erstattungsguthaben zu Gunsten des Mieters, aber auch ein Anspruch des Vermieters auf Nebenkostennachzahlung ergeben. Zahlt der Mieter nicht oder bestreitet er seine Verpflichtung zur Nachzahlung, hat der Vermieter oft ein Problem. Er muss bei …Artikel jetzt weiter lesen

Nebenkostenabrechnung: Tipps für Vermieter

Haben Sie mit dem Mieter im Mietvertrag (Einzelbezeichnung oder unter Hinweis auf die Betriebskostenverordnung) die Umlage von Nebenkosten vereinbart, sind Sie verpflichtet, die Vorauszahlungen des Mieters auf die Nebenkostenabrechnung nach dem Ablauf der Abrechnungsperiode abzurechnen. Unterlassen Sie diese Nebenkostenabrechnung, darf der Mieter künftige Vorauszahlungen verweigern oder Sie in Erwartung eines Erstattungsguthabens auf Erteilung einer Nebenkostenabrechnung auch  verklagen. Versäumen Sie die Abrechnungsfrist, sind Sie mit eigenen Nachforderungen gegenüber dem Mieter ausgeschlossen …Artikel jetzt weiter lesen

Nebenkostenabrechnung unter Vorbehalt zahlen?

Die jährliche Nebenkostenabrechnung des Vermieters liegt im Briefkasten. Der Vermieter verlangt eine Nachzahlung. Ist die Nebenkostenabrechnung formell ordnungsgemäß, ist der Mieter verpflichtet, die Nachforderung zu bezahlen. Sieht der Mieter Anlass für Beanstandungen, sollte er die Forderung möglichst unter Vorbehalt zahlen. Nur bei einer formell fehlerhaften Abrechnung (Abrechnungsperiode oder Abrechnungsfrist sind nicht eingehalten, Abrechnung ist nicht nachvollziehbar) kann der Mieter die Nachzahlung verweigern und den Vermieter auffordern, eine ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung vorzulegen. …Artikel jetzt weiter lesen

Wasserschadenversicherung

Die Wasserschadenversicherung (Leitungswasserversicherung) ist regelmäßig Bestandteil der verbundenen Gebäudeversicherung. Als Leitungswasser gilt Wasser, das aus den Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung oder der Heizung bestimmungswidrig ausgetreten ist. Der Vermieter kann die Prämien für die Wasserschadenversicherung auf den Mieter umlegen, da diese als Kosten der Sachversicherung in § 2 Ziffer 13 Betriebskostenverordnung ausdrücklich als umlagefähige Nebenkosten anerkannt sind. Versichert sind auch Schäden durch Leitungswasser, das durch Rohrbruch, Frostkorrosion oder sonstige Undichtigkeiten …Artikel jetzt weiter lesen

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Der Versicherer gewährt dem Wohnungseigentumsverwalter Versicherungsschutz für den Fall, dass er wegen eines bei der Ausübung beruflicher Tätigkeit begangenen Verstoßes von einem anderen wegen eines Vermögensschadens verantwortlich gemacht wird. Vermögensschäden sind solche Schäden, die weder Personenschäden noch Sachschäden sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten. Der Schaden muss bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit als Wohnungseigentumsverwalter entstanden sein und zu einem Vermögensschaden bei der Gemeinschaft führen. Beispiel: der Wohnungseigentumsverwalter vergisst …Artikel jetzt weiter lesen

Vandalismus-Versicherung

Eine Vandalismusversicherung  (Vandalismusschadenversicherung) deckt Kosten ab, die durch Randalierer und eben Vandalismus verursacht werden. Randalierer sind meist nicht haftbar zu machen. Der Versicherungsumfang muss individuell vereinbart werden. Es ist strittig, ob die Versicherungsprämien zu den umlagefähigen Nebenkosten zählen. Teils wird vertreten, dass die durch Vandalismus verursachten Schäden dem Vermieter als Eigentümer des Objekts obliegen (Jendrek DWW 2003) und in der Sache einer Reparaturversicherung gleich zu stellen seien. Nach einer Entscheidung …Artikel jetzt weiter lesen

Terrorschadenversicherung

Nach dem 11. September 2001 hat die bis dahin eher ungebräuchliche Terrorschadenversicherung eine besondere Entwicklung erfahren. Die Versicherung deckt durch Terrorakte bedingte Gebäudeschäden, die durch Brand, Explosion oder Aufprall oder Absturz eines Flugzeuges oder eines unbemannten Flugkörpers oder Fahrzeugen jeglicher Art samt ihrer Ladung oder durch böswillige Beschädigung entstanden sind. BGH: Prämien für Terrorschadenversicherung sind umlagefähig Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Urteil v. 13.10.2010, VII ZR 129/09) gelten die Kosten …Artikel jetzt weiter lesen

Sturmschaden-Versicherung

Die Sturm- und Hagelversicherung ist regelmäßig Bestandteil der verbundenen Gebäudeversicherung. Sturmschäden setzen eine Windstärke von mindestens 8 voraus. Ist die Windstärke durch Rückfrage beim Wetterdienst nicht feststellbar, wird Sturm unterstellt, wenn in der Nachbarschaft ähnliche Schäden nachzuweisen sind oder der Schaden am Gebäude nur durch Sturm entstanden sein kann. Umlegbarkeit auf Mieter: Die Vermieter kann die Prämien für die Sturmschaden-Versicherung in der Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen, da die Kosten …Artikel jetzt weiter lesen