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November 2012

Abflussprinzip bei der Nebenkostenabrechnung

Der Begriff Abflussprinzip wird bei der Erstellung einer Nebenkostenabrechnung verwendet, um den Zeitpunkt zu bestimmen, zu dem der Vermieter vom Mieter die Zahlung der vereinbarten Nebenkosten verlangen kann. Der Begriff selbst besagt, dass der Vermieter eine Nebenkostenposition mit ihrer Fälligkeit bezahlt. Dann fließt der Betrag sozusagen von seinem Konto ab (Fälligkeitsprinzip). Im Gegensatz dazu steht das Zuflussprinzip. Hier ist maßgeblich, wann der Vermieter selbst die Rechnung für eine Nebenkostenposition erhält. …Artikel jetzt weiter lesen

Zuflussprinzip bei der Nebenkostenabrechnung

Im Rahmen der Nebenkostenabrechnungen werden gerne die Begriffe Abflussprinzip und Zuflussprinzip angesprochen. Sie sind maßgeblich für die Bestimmung des Zeitpunktes, zu dem der Mieter die vereinbarten Nebenkosten bezahlen muss. I. Beim Abflussprinzip wird darauf abgestellt, wann der Vermieter eine bestimmte Nebenkostenposition selbst bezahlt. Er bezahlt oder sollte eine solche dann bezahlen, wenn sie fällig ist. Abflussprinzip heißt daher auch Fälligkeitsprinzip oder Zeitabgrenzungsprinzip. II. Beim Zuflussprinzip wird darauf abgestellt, wann dem …Artikel jetzt weiter lesen

Nebenkostenabrechnung bei Leerstand

Der Vermieter kann im Mietvertrag mit dem Mieter vereinbaren, dass der Mieter die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Immobilie entstehenden Nebenkosten zusätzlich zur Miete bezahlen muss. Dies ist im Mietrecht üblich und allgemein selbstverständlich. Bewohnt der Mieter ein Mehrfamilienhaus und steht eine oder mehrere Wohnungen leer, kann ein Vermieter versucht sein, die auch für die leer stehende Wohnung anfallenden Nebenkosten auf die noch vorhandenen Mieter im Objekt umzulegen. Die Rechtslage …Artikel jetzt weiter lesen

Nebenkostenabrechnung: Zustellung nachweisbar organisieren

Der Zugang einer formell ordnungsgemäßen Nebenkostenabrechnung beim Mieter ist Voraussetzung für die Fälligkeit einer Nachzahlungsforderung des Vermieters. Der Vermieter ist beweispflichtig dafür, dass der Mieter die Nebenkostenabrechnung tatsächlich erhalten hat. Aus diesem scheinbar unwichtigen Detail können sich handfeste Probleme ergeben. Bestreitet der Mieter, dass er die Nebenkostenabrechnung des Vermieters erhalten hat, ist das Nachzahlungsverlangen des Vermieters mangels Fälligkeit unbegründet. Demgemäß kommt es darauf an, dass der Vermieter die Zustellung möglichst …Artikel jetzt weiter lesen