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Wie muss der Vermieter die Wasserkosten abrechnen – Sind Wasserzähler Pflicht?

Die Kosten für den Warmwasserverbrauch muss der Vermieter nach Vorgabe der Heizkostenverordnung zumindest zu 50 % nach dem Verbrauch des Mieters abrechnen. Dazu muss er für jede Mieterwohnung entsprechende Verbrauchserfassungsgeräte installieren.

Eine ähnlich verpflichtende Bestimmung besteht für den Kaltwasserverbrauch nicht. Idealerweise rechnet der Vermieter auch den Kaltwasserverbrauch nach dem Verbrauch des einzelnen Mieters ab. Dazu muss er ebenfalls für jede Mieterwohnung einen Wasserzähler installieren.

Im Gegensatz zur bundesweit einheitlich geltenden Heizkostenverordnung beim Warmwasserverbrauch unterliegen die Vorschriften zur Abrechnungspflicht des Kaltwasserverbrauchs den einzelnen Bundesländern. Details sind in den Landesbauordnungen geregelt.

Wasserzähler in Neubauten

Für Neubauten besteht inzwischen fast in allen Bundesländern die Pflicht zur Abrechnung der Kaltwasserkosten nach Verbrauch und somit auch zur Installation von Wasserzählern (Ausnahme Bayern).

Wasserzähler in Bestandimmobilien

Um die Ressource Wasser zu schonen und den Bürger zu einem sparsamen Umgang mit Trinkwasser anzuhalten, wird die Abrechnungspflicht für Kaltwasser auch zunehmend für Bestandsimmobilien vorgeschrieben. Hamburg beispielsweise schreibt die Abrechnungspflicht seit 2006 für Bestands- und Neubauten verbindlich vor. Teils werden Ausnahmen erlaubt, soweit der Einbau von Wasserzählern nur mit einem unzumutbar hohen Aufwand erfolgen kann.

In Mecklenburg-Vorpommern waren bestehende Gebäude mit Wohnungen bis zum 31. Dezember 2003 so mit Wasserzählern auszurüsten, dass der Wasserverbrauch jeder Wohnung gemessen werden kann. In Schleswig-Holstein gilt die Frist bis 31.12.2020.

Einen Überblick über die bestehenden Regelungen in den Landesbauordnungen finden Sie u.a. bei:

Landesbauordnungen zu Wasserzählern: Pflichten zum Einbau von Kaltwasserzählern in Alt- und Neubauten

Wie wird der Kaltwasserverbrauch abgerechnet?

Für weitere Details zur Abrechnung des Kaltwasserverbrauchs, insbesondere für den Fall, dass im Haus (noch) keine Kaltwasserzähler vorhanden sind, lesen Sie:

Soweit in einem Mietshaus noch keine Kaltwasserzähler vorhanden sind, muss der Mieter seinen Kaltwasserverbrauch selbstverständlich über die Nebenkostenabrechnung bezahlen. Mietvertraglich ist dies so vereinbart. Die Pflicht des Vermieters, gegebenenfalls nach der für ihn geltenden Landesbauordnung einen Kaltwasserzähler zu installieren, ist eine öffentlich-rechtliche Pflicht. Diese Pflicht gibt dem Mieter unmittelbar keine Rechte. Adressat ist nur der Eigentümer als Vermieter.

Situation, wenn Wasserzähler fehlen

Inwieweit der Mieter wegen des fehlenden Kaltwasserzählers ein Minderungsrecht geltend machen kann, ist eine schwierige Frage. Ein Minderungsrecht setzt einen Mangel voraus. Ob der fehlende Kaltwasserzähler tatsächlich einen Mangel der Mietsache darstellt, war bislang soweit ersichtlich nicht Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen.

In Betracht käme aber der Einwand des Mieters, dass die Nebenkostenabrechnung inhaltlich fehlerhaft ist. Dann müsste der Mieter hinreichend behaupten und belegen können, dass der vom Vermieter abgerechnete Kaltwasserverbrauch unmöglich dem Verbrauch des Mieters entsprechen kann. Da ein solcher Fall extreme Umstände bedingt, dürfte er relativ selten sein.

Eine vergleichbare beim Warmwasserverbrauch bestehende Strafbestimmung zu Lasten des Vermieters besteht für den Kaltwasserverbrauch nicht. Sollten bis zum 31.12.2013 Warmwasserzähler nicht installiert sein, hat der Mieter das Recht, die Heizkostenabrechnung um 15 % zu kürzen (§ 12 Abs. 1 HeizkostenV).

Wenn man die BGH-Entscheidung „Kein Recht auf eigene Wasseruhr“ (BGH, Urteil vom 25.11.2009, Az.: VIII ZR 69/09) einbezieht, sind Vermieter zwar nach § 556 a Abs. 1 S. 2 BGB verpflichtet, verbrauchsabhängige Kosten auch verbrauchsabhängig abzurechnen, aber auch nur, soweit die entsprechenden Voraussetzungen dafür geschaffen sind. Fehlen Wasserzähler, ist eine verbrauchsabhängige Abrechnung technisch nicht möglich. Ein Anspruch auf Einbau von Wasseruhren oder Wasserzählern steht dem Mieter nicht zu.

89 Antworten auf "Wie muss der Vermieter die Wasserkosten abrechnen – Sind Wasserzähler Pflicht?"

  • Luisa
    26. Januar 2015 - 09:02 Antworten

    Im Mietvertrag wurde festgelegt, dass mein Wasserverbrauch über den Zähler der Wasseruhren abgerechnet wird. Ich bin die Einzige, die im Haus mit 6 Mietparteien einen Wasserzähler besitzt.
    Aufgrund diverser Streitigkeiten legt der Vermieter neuerdings die Gesamtkosten des Wasserverbrauchs auf alle um, ohne meinen genannten Zählerstand für ein Jahr zu berücksichtigen. Im letzten Jahr wurde noch nach Zählerstand mein individueller Verbrauch abgerechnet.
    Ist dies rechtens?

    • Dennis Hundt
      27. Januar 2015 - 08:30 Antworten

      Hallo Luisa,

      weisen Sie Ihren Vermieter darauf hin, dass dieser zur im Mietvertrag vereinbarten und verbrauchsnahen Abrechnung der Wasserkosten verflicht ist und Sie auch in Zukunft darauf bestehen werden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Luisa
        27. Januar 2015 - 18:01 Antworten

        Herzlichen Dank. Genau damit habe ich gerechnet.

        Viele Grüße – Luisa

    • Ingo Böhm
      28. Juni 2019 - 17:30 Antworten

      Die Einliegerwohnung verfügt über eigenen Strom- und Wasserzähler, die dem Hauptzähler des Energie- bzw. des Wasserlieferanten untergeordnet sind. Während ich als Hauseigentümer die monatlichen Gesamtpauschalen für das Haus bezahle, verweigert der Mieter die Begleichung seiner anteiligen Pauschalen entsprechend “seiner” Zähler. Als Bezieher von Arbeitslosengeld (Alg 1) ist er im ersten Halbjahr 2019 in 4 Monaten seine Pauschalen schuldig geblieben.
      Darf ich als nachhaltige Mahnung die Strom- und Wasserversorgung unterbrechen, oder dem Mieter mit Kündigung des Mietvertrages, oder sogar beides durchsetzen?

      • Dennis Hundt
        1. Juli 2019 - 11:08 Antworten

        Hallo Ingo,

        als Vermieter können Sie nicht einfach die Energieversorgung abstellen. Sie müssen den rechtlichen Weg gehen.

        Viele Grüße

        Dennis Hundt

  • Luisa
    18. Februar 2015 - 09:56 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    ich bin etwas verunsichert, weil auf Nachfrage bei der Verbraucherzentrale mir dort mitgeteilt wurde, dass der Vermieter sehr wohl entscheiden kann, wie die Umlage des Wasserverbrauchs zu erfolgen hat. In meinem Mietvertrag steht eindeutig Wasserkosten nach Zähler. In 2012 erfolgte die Abrechnung nach Zähler. In 2013 jedoch ändert er plötzlich diese Modalität, um mir vermutlich eins auszuwischen. Ich bin die einzige, die im Haus einen Wasserzähler hat. Was ist nun richtig? Ich danke vorab für Ihre Antwort.
    Viele Grüße – Luisa

    • Dennis Hundt
      18. Februar 2015 - 11:59 Antworten

      Hallo Luisa,

      mein Tipp: Lassen Sie sich einfach anwaltlich beraten oder fragen Sie die Verbraucherzentrale, auf was die Aussage beruht, dass der Vermieter sich frei über den im Mietvertrag festgelegten verbrauchsabhängigen Schlüssel hinwegsetzen darf.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Luisa
        18. Februar 2015 - 16:19 Antworten

        Das werde ich tun.
        Herzlichen Dank Ihnen.

        Viele Grüße
        Luisa

  • Irene
    20. Februar 2015 - 19:11 Antworten

    Auch wir haben einen Wasserzähler für das ganze Haus mit 3 Parteien und insgesamt 8 Leute. Nun ist über uns eine WG die ständig Besucher , auch zum übernachten hat und dies manchmal über Wochen. Da wir wie gesagt keinen einzelnen Wasserzähler haben wird der Verbrauch für 8 Leute berechnet.
    Kann man da etwas dagegen tun?

    Vielen herzlichen Dank im voraus.

      • Anya
        27. Oktober 2021 - 21:08 Antworten

        Hallo, wir wohnen zu zweit in einer WG in einem Haus mit 5 Parteien.
        Unten im Haus ist eine Kneipe und daneben ein Imbiss.
        Das Nebenhaus hat 2 Wohnungen.
        Keine der Wohnungen oder Lokalen hat eine Wasseruhr.
        Bzw wir haben eine aber die funktioniert nicht da zu alt und defekt.
        Es wird auf die Personen umgelegt.
        Selbst die Kneipe, die Betreiber sind 2 Personen und zahlen die gleiche Summe wie wir.
        In der Nachbarwohnung wohnen meist 2 zeitweise auch 3 Personen.
        Gemeldet ist aber nur eine, die anderen sind wechselnde ” Bekanntschaften ” .
        In einer anderen Nachbarwohnung bleibt der Besuch gerne mal 5-6 Monate am Stück.
        Ich finde ehrlich gesagt , dass es schon Betrug ist.
        Der Vermieter interessiert sich für gar nichts, außer Kohle.
        Belästigungen durch die ” Bekanntschaften ” wie etwa die Nacht andauerndes klingeln bei uns durch wildfremde wechselnde Männer werden auch ignoriert
        Muss man sich das wirklich bieten lassen???

  • Maya
    9. April 2015 - 08:48 Antworten

    Hallo,

    wir haben auch keine Wasserzähler (Warm u Kalt) und sind mehrere Parteien. Der Wasserverbrauch wird auf alle Mieter aufgeteilt. Hab ich dann das Recht meine Nebenkostenabrechnung um 15% zu kürzen?

    • Dennis Hundt
      10. April 2015 - 08:20 Antworten

      Hallo Maya,

      die Antwort ergibt sich aus dem Artikel.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Tanja Roffmann
    31. August 2015 - 16:09 Antworten

    Wir haben eine Abrechnung bekommen vom Zeitraum 01.01.2012-31.12.2014 aber wir sind erst zum 15.8.2014 eingezogen dies würde auch als nutzungszeitraum vermerkt. Nun zu meiner Frage:

    – Wir haben keine eigene wasseruhr im Haushalt und können nich nach vollziehen was verbraucht würde, zudem wirs es nach qm berechnet ist das rechtens? Wir leben in einem 6 Parteien Haushalt und es gibt eine eigene wasseruhr für das ganze Haus mir kommt das ganze etwas komisch vor

    Vermieter ist die aninngton zudem steht in der Abrechnung Vermieter und mieteigentum aber dieses besitzen wir nicht.

    Können Sie uns da helfen?

    Freundliche grüße
    Tanja Roffmann

    • Dennis Hundt
      1. September 2015 - 08:24 Antworten

      Hallo Tanja,

      wenn keine Wasserzähler installiert sind, erfolgt die Abrechnung nach Wohnfläche. Das ist normal. Viel mehr würde ich einen Blick auf den Abrechnungszeitraum werfen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Andreas Hippe
    5. Februar 2016 - 08:09 Antworten

    Hallo,

    Meine Frage zielt auch auf den angewandten Berechnungsschlüssel ab.
    Wir wohnen in einem drei Parteien Haus in welchem es lediglich 2 Zähler gibt. Für das EG gibt es einen lediglich für die Waschmaschine (im Keller), für uns im OG gibt es keinen Zähler, im DG ist wiederum ein Zähler vorhanden.

    Nun wird das DG nach Verbrauch abgerechnet da dieser erfassbar ist. Der Rest wird dann (inkl. Waschmaschine EG) auf das EG und OG umgelegt und nach Person abgerechnet.

    Es werden hier also zwei verschiedene Schlüssel verwendet. Vertraglich ist diese Abrechnung nach Personen vereinbart.

    Können zwei unterschiedliche Schlüssel angewandt werden? Oder gilt entweder oder?

    Vielen Dank

    • Dennis Hundt
      6. Februar 2016 - 00:30 Antworten

      Hallo Andreas,

      eine schweige Situation. Auf der einen Seite könnten Sie ggf. auf die Abrechnung nach Personen (alle Personen im Haus) bestehen, schließlich ist das der vereinbarte Umlageschlüssel. Auf der anderen Seite ist der Vermieter grundsätzlich angehalten, nach Verbrauch Rechnung zu tragen.

      Ich denke, am Ende ist der anstehende Differenzbetrag vielleicht garnicht der Rede wert? Lassen Sie sich bei Bedarf dazu rechtlich beraten.
      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Silvia Bartsch
    16. Februar 2016 - 18:44 Antworten

    Hallo,

    wie sind 8 Eigentümer, 2 Parteien haben eine Kaltwasseruhr und die anderen nicht. Wie wird abgerechnet?Wir sind 6 Monate nicht da, daher hätten wir gerne nach Uhr abgerechnet. Geht das?

    • Dennis Hundt
      16. Februar 2016 - 21:02 Antworten

      Hallo Silvia,

      wie ist denn die Abrechnung der Wasserkosten bei Ihnen im Mietvertrag vereinbart?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Holly
    16. März 2016 - 10:04 Antworten

    Lieber Herr Hundt,

    wir wohnen in einem Haus mit 3 Wohneinheiten. Bislang existierte ein Wasserzähler und es wurde pro Kopf abgerechnet. Nun wurde das Haus verkauft und der neue Vermieter hat in die obere und untere Wohnung separate Wasserzähler eingebaut. Die mittlere Wohnung (in der wir wohnen) kann nicht separat abgerechnet werden ( laut Aussage des Vermieters wären die Kosten für den Einbau von Zählern zu hoch). Nun soll die Abrechnung so erfolgen, dass die Differenz aus hauptzähler und den Zählern der beiden Wohnungen unser Anteil ist. Kann dadurch genau abgerechnet werden, oder birgen die vorgelagerten Zähler Fehlerquellen?

    VG Holly

    • Dennis Hundt
      17. März 2016 - 11:57 Antworten

      Hallo Holly,

      es gibt immer Zirkulationsverluste, die bei einer derartigen Vorgehensweise zu Ihren Lasten gehen würden. Weisen Sie den Vermieter darauf hin. Zudem sollten Sie auf den Verteilerschlüssel im Mietvertrag hinweisen – nämlich Quadratmeter (wenn keine Zäher vorhanden – und Sie haben ja keinen Zähler).

      Bitte lassen Sie sich bei Bedarf rechtlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • ROUX Wolfgang
    25. März 2016 - 12:28 Antworten

    Ich bin Eigentümer einer kleinen 42 m² Wohnung in einem Haus mit 20 Wohneinheiten. Bei der Erneuerung des Badezimmers wurde auch eine Wasseruhr für diese Wohnung eingebaut. Da in einigen Wohnungen bis zu 5 Personen hausen, und der Wasserverbrauch jährlich pauschal nach m² Wohnungsgröße abgerechnet wird, habe ich zu dem Ablesetermin den Verbrauch unserer Wasseruhr abgelesen und der Wohnungsverwaltung mitgeteilt. Meine Frage: Muss die Verwaltung den Verbrauch in unserer Wohnung akzeptieren? Der Verbrauch war in einem Jahr laut eigener Wasseruhr 22,- m³, laut Pauschal-Umlage läge der Verbrauch allerdings bei ca. 57 m³ . Freundliche Grüße Wolfgang ROUX

    • Dennis Hundt
      27. März 2016 - 00:27 Antworten

      Hallo Wolfgang,

      im Zweifel würde ich sagen, dass die Gemeinschaft Ihre Wasseruhr nicht zu beachten braucht. Es kann ja auch nicht ein Eigentümer anfangen seinen Müll zu wiegen, weil er gerne nach Gewicht abrechnen würde (WAS JA grundsätzlich möglich ist, aber nur wenn die Geräte zur Verbrauchserfassung bei allen Mietern/Eigentümer installiert sind).

      Bitte lassen Sie sich bei Bedarf dazu rechtlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Mone
    29. Mai 2016 - 13:14 Antworten

    Guten Tag,

    wir sind Eigentümer in einem acht Parteienhaus. Alle Wohnungen haben Wasserzäher. Unsere Hausverwaltung bekommt von der swb eine gesamte Wasserabrechnung von der gesamten Wohnanlage und unser Verwalter rechnet den gesamten Verbrauch der Wohnlage (das heißt er nimmt die gesamte Summe teilt die durch den gesamten Verbrauch und was da raus kommt nimmt er mal unseren Verbrauch). Ist das eigentlich rechtens ? Denn wir haben einen Verbrauch bei 4 Personen von 122,75 und sollen im Jahr 875,75 Euro nur an Wasser zahlen, das heißt laut der Abrechnung dürfen wir 266 Euro nachzahlen.

    Es wäre nett wenn Sie mir weiterhelfen könnten , denn die verbraucherzentrale könnte es nicht.

    Mit freundlichen Grüßen

    Mone

    • Dennis Hundt
      29. Mai 2016 - 15:57 Antworten

      Hallo Mone,

      Ihr ablesener Wert wird ins Verhältnis zum Gesamtverbrauch gesetzt, sodass Sie nur mit Ihren Anteil an den Gesamtkosten beteiligt werden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Bartels
    10. Juni 2016 - 14:58 Antworten

    Ich lebe in einem Haus mit 21 Wohnungen. Der Kaltwasserverbrauch/Abwassser wird nach Personenzahl abgerechnet. 2 Wohnungen stehen leer und werden von der Verwaltung mit 0 Personen (keinen Wasserverbrauch) abgerechnet. Ich wohne mit 2 Personen in der Eigentumswohnung, aber nur 4 Monate im Jahr. Die Verwaltung und der Beirat der Hauseigentümer rechnet den Wasserverbrauch aber für das ganze Jahr, das sind ca. 300 €, obwohl ich ja nur für 4 Monate Wasser verbraucht habe. 8 Monate war die Wohnung unbewohnt, also für dieses Zeit 0 Personen. Kann ich dagegen gerichtlicherseits vorgehen oder gibt es entsprechende Gerichtsurteile.

  • Stefan
    19. Juli 2016 - 13:22 Antworten

    Guten Tag,

    ich bín neu in ein Mehrparteienhaus eingezogen, in dem die Mieter in Parterre jeweils eine kleine Gartenanlage haben, die sie über die Wasserleitung bewässern. Die Wasserleitung hat keinen separaten Zähler. Auch die Grünanlage um die Hausanlage wird regelmäßig vom Hauswart bewässert und hat keinen separaten Zähler, wie ich annehme.
    Kann ich als Mieter hier von der Verwaltung die Anbringung eines separaten Zählers für die Bewässerung der Gartenanlagen fordern?

    Danke und beste Grüße
    Stefan

    • Dennis Hundt
      21. Juli 2016 - 09:16 Antworten

      Hallo Stefan,

      normalerweise sollten die Mieter jeweils einen eigenen Zähler haben und der allgemeine Gartenwasseranschluss ebenso. Fragen Sie am besten nach, ob das bei Ihnen der Fall ist.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • margit frei
    2. August 2016 - 01:56 Antworten

    Meine Frage wäre: Wir sind Eigentümer mit 6 Geschäfte im Haus. Die Geschäfte (Friseur, Blumeng. u.s.w.) haben keine eigene Wasserzähler. Die Abrechnung erfolgt für alle gleich in einem. Sollten Geschäfte nicht eigene separate Zähler haben. Mfg. Margit Frei

    • Dennis Hundt
      2. August 2016 - 18:28 Antworten

      Hallo Margit,

      ja, es wäre besser und fairer, wenn die gewerbliche Verbrauch separat erfasst werden würde.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Ricky
    14. November 2016 - 19:33 Antworten

    Ich wohne zur Miete in einen Zweifamilienhaus in dem der Eigentümer selbst auch wohnt.
    Ich habe für Wasser und Warmwasser einen Zähler und für Heizung einen Wärmemengenzähler, der Vermieter selbst hat keinen Zähler. Wir haben eine gemeinsame Erdgasheizung und ich zahle nur meinen Verbrauch, den Rest übernimmt der Vermieter.
    Passt das so ? Vom Vermieter hab ich dann natürlich keine Zahlen, was er verbraucht.

    Vielen Dank für Ihre Antwort

    • Dennis Hundt
      15. November 2016 - 14:50 Antworten

      Hallo Ricky,

      der Verbrauch des Vermieters ergibt sich bei Ihnen aus dem Gesamtverbrauch (Gesamtzähler) abzüglich Ihres Verbrauchs?

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Silvana
    2. Dezember 2016 - 14:42 Antworten

    Hallo! Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus mit 6 Parteien, jede hat eigene Wasserzähler. Laut Abrechnung haben die Mietparteien insgesamt ca. 500 m³ Wasser verbraucht. Allerdings stehen als Gesamtmenge 1500 m³ auf der Rechnung und werden anteilig auf die Mietparteien umgelegt (wodurch ein m³-Preis von fast 6 Euro zustande kommt zuzüglich fast 4 Euro für Abwasser derselben Menge).
    Diese 1000 m³ setzen sich vermutlich aus Bewässerung des Hinterhofes sowie dadurch zusammen, dass monatelang im Fahrradkeller Wasser aus einem defekten Rohr lief. Dieser Schaden wurde der Verwaltung angezeigt, jedoch erst kürzlich behoben.
    Ist es rechtens, dass die Verwaltung trotzdem diese horrende Wassermenge von 1000 m³ auf die Mieter umlegt?

    Danke und freundliche Grüße
    Silvana

    • Dennis Hundt
      6. Dezember 2016 - 11:56 Antworten

      Hallo Silvana,

      m.E. müssen die Gartenwasserkosten separat erfasst und dann z.B. nach Wohnfläche umgelegt werden. Die Kosten aus dem Rohrschaden gegen in meinen Augen zu Lasten des Vermieters. Bitten lassen Sie sich bei Bedarf rechtlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jacqueline
    13. Dezember 2016 - 23:19 Antworten

    Hallo,
    ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit 8 Parteien. Darunter eine Firma die dem Hauseigentümer gehört und eine Praxis.
    Einige Parteien haben Bruttokaltmieten und bekommen keine Abrechnung für Wasser/Abwasser. Zudem haben nur 3 oder 4 Parteien Warmwasserzähler und nur ich zusätzlich einen Kaltwasserzähler. Die Kosten für Trinkwasser sind laut Rechnung der Berliner Wasserbetriebe 603,59 für 333m3. Also ein m3-Preis von 1,694€.
    Die Kosten für Abwasser belaufen sich auf 820,51€ für 333m3, also 2,464€ pro m3.

    Laut Umlageschlüssel in der NK-Abrechnung werden nur die Wasserverbräuche der Warmwasserzähler berücksichtigt.
    Diese betragen für das Haus 46,32m3.

    In der nebenkostenabrechnung wird nun folgendes berechnet:
    Trinkwasser: Gesamtbetrag 603,59€; Gesamteinheiten: 46,32m3; Preis pro Einheit: 13,03€.
    Abwasser: Gesamtbetrag: 820,51€; Gesamteinheiten: 46,32m3; Preis Pro Einheit: 17,71€.

    Ich soll also nun für meine 6,938m3 213,27€ zahlen.

    Darf mich die Hausverwaltung benachteiligen weil andere Mieter Bruttokaltmiete vereinbart haben und keine Warmwasserzähler? Muss die HVW die Preise pro m3 von den Berliner Wasserbetrieben übernehmen oder darf sie diese wie oben aufgeführt in der Abrechnung um ein vielfaches erhöhen weil nur ein kleiner Teil des von den BWB bereitgestellten Wassers berücksichtigt wird?

    Danke schonmal im Voraus und freundliche Grüße,
    Jacqueline

    • Dennis Hundt
      14. Dezember 2016 - 18:31 Antworten

      Hallo Jacqueline,

      ich kenne leider nicht die Details und würde Ihnen zur Überprüfung der Nebenkostenabrechnung raten. Grundsätzlich kann ich Ihnen nur empfehlen, dass Sie auf eine verbrauchsabhängige Nebenkostenabrechnung bestehen sollten. Beziehen Sie sich auf Ihren Mietvertrag.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Petra Busch
    13. Januar 2017 - 12:23 Antworten

    Hallo, wohne in einem Mehrfamilienhaus mit einem Gewerbe ein Friseur. Das Gewerbe hat keine Kaltwasseruhr und in der Abrechnung wird das Wasser über den Personenschlüssel abgerechnet. Das Gewerbe wird als eine Person anteilig abgerechnet. Ist das korekt?

    Danke im Voraus
    MfG
    P. Busch

    • Dennis Hundt
      13. Januar 2017 - 13:42 Antworten

      Hallo Petra,

      es ist natürlich absurd, hier solch einen Schlüssel anzuwenden. Gerade bei einen Friseur. Bestehen Sie auf eine faire Abrechnung und am besten auf das Nachrüsten einer Wasseruhr.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jenny Neugebauer
    16. Mai 2017 - 22:45 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,
    Ich lebe in einem Zwei-Parteien Haus mit je 60m2. Ich lebe allein und achte bewusst auf einen möglichst sparsamen Verbrauch von,in diesem Fall relevant, Wasser. Mein Nachbar lebt ebenfalls allein, hat aber einen Garten mit einem großen Pool, den er im letzten Jahr zweimal hat volllaufen lassen hat (über 4000l passen rein). Es gibt in diesem Haus einen gemeinsamen Wasserzähler. Nun darf ich laut Nebenkostenabrechnung ca 20 € im Monat mehr zahlen weil die Wasserkosten über 600 € betrugen. DAS ist doch nicht fair. Am Telefon mit der Hausverwaltung sagte man mir, das ich das eben hinzunehmen habe. Das ist nuneinmal so.
    Gibt es nicht eine Möglichkeit auf getrennte Zähler zu bestehen? Ich verbrauche als einzelne Person niemals soviel wie ich jetzt zahlen darf.
    Vielen Dank im Voraus.
    Liebe Grüße
    J. Neugebauer

    • Dennis Hundt
      17. Mai 2017 - 08:52 Antworten

      Hallo Jenny,

      ich würde versuchen, mich auf das Stichwort Garten zu fixieren und hier eine angemessene Teilung der Kosten zu bewirken. Wenn Sie den Garten nicht nutzen, zahlen Sie auch nicht für die Pflege (auch Wasserkosten). Bitte lassen Sie sich im Zweifel rechtlich beraten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • H. Weiss
    28. Juni 2017 - 13:13 Antworten

    Hallo,

    mein Fall ist mal ganz anders.

    Ich habe einen Heisswasserzähler der auch jedes Jahr abgelesen wird. Nun habe ich festgestellt, dass man die Kosten nach Einheiten abrechnet(30% grund/70 verbrauch) und im Vermerk steht “geschätzt, weil keine verwertbare Ablesung da war”. Was ja nicht stimmen kann, es sein denn der Ableser hat sie weg geschmissen.
    Im Mietvertrag steht dazu nichts.Können die abrechnen wonach sie wollen? Oder muss der Zähler zu 100% genommen werden?

    Mfg
    Herman

  • Tanja
    30. Oktober 2017 - 19:40 Antworten

    Wir haben an jeder Wasserquelle in der Wohnung eine Wasseruhr. Diese wurden vor 2 Jahren in jede Wohnung eingebaut. Auf der Abrechnung steht nun mein abgelesener Wasseranteil von z.B. 300 Euro. Zusätzlich wird noch ein allgemeiner Wasserverbrauch, bei dem ich zusätzlich noch 400 Euro zahlen soll. Ich staunte nicht schlecht, denn ich habe Jahrzehnte nie mehr als ca. 250 bis 300 Euro an Wasserkosten zahlen müssen.
    Wie kann ein allgemeiner Wasserverbrauch entstehen? wenn es keine Bewässerung und keinen Garten gibt?

  • Sebastian
    27. Dezember 2017 - 09:01 Antworten

    Hallo,

    Ich habe vor den Feiertagen meine Betriebskostenabrechnung für 2016 erhalten. Entgegen der im Vertrag vereinbarten Abrechnung nach Verbrauch, wurden Kalt-und Abwasser nicht nach Verbrauch, sondern nach qm abgerechnet. Auch wurden einige Wohneinheiten aus dieser Berechnung heraus gerechnet.

    In diesem Zusammenhang ist mir aufgefallen, dass die vorhandene Wasseruhr nur bis 2016 geeicht war..

    Daher zwei Fragen:
    Ist die Umlage auf qm an dieser Stelle rechtens?
    Hätte die Wasseruhr nicht längst vom Vermieter ersetzt / geeicht werden müssen?

    Vielen Dank für Ihre Antwort und einen guten Rutsch

  • Sabine Kiefer
    20. Januar 2018 - 19:07 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    In meinem Mietvertrag ist u.a. Pauschalen für Zuleitungswasser und Abwasserkosten festgelegt (in Anlehnung an die m2-Fläche).
    Vor etwas über einem Jahr wurde für die 2 (von 3) Wohneinheiten im Haus jeweils ein Zähler eingebaut.

    Darf ich bei der Nebenkostenabrechnung darauf pochen, dass bei Zuwasser und Abwasser nun verbrauchsmäßig abgerechnet wird (was mir als verbrauchsbewusster Einpersonenhaushalt sehr recht wäre), oder darf der Vermieter trotz Existenz des Wohnungs-Zählers gemäß Mietvertrag weiterhin pauschal abrechnen?
    Ich meinte mal gehört zu haben, dass ein nachträglicher Zählereinbau (-egal zu welchem Energieträger-) eine vorherige Pauschale ablösen müsse. Stimmt das?
    Ihre Antwort würde mir bei meiner aktuellen Nebenkostenabrechnung ein Hilfe sein und ich würde mich freuen, von Ihnen zu lesen.

    Mit freundlichen Grüßen, Sabine K. aus Bayern

    • Dennis Hundt
      22. Januar 2018 - 10:38 Antworten

      Hallo Sabine,

      ich würde den Vermieter zuerst fragen, ob es nicht ohnehin seine Absicht war, nach dem Zählereinbau verbrauchsabhängig abzurechnen. Also erstmal den einvernehmlichen Weg suchen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Sabine Kiefer
    20. Januar 2018 - 19:19 Antworten

    Noch als erläuternden Nachtrag zu meiner mail von vorhin:

    Im Haus sind 3 Wohneinheiten, von denen 2 Mietwohnungen sind und die dritte vom Vermieter selber an den Wochenenden bewohnt wird.
    Im Keller habe ich folgende Zähler gesehen:
    Bei 3 Steigleitungen je einen Zähler (vermutlich 2 für die beiden Mietwohnungen und 1 für entweder die Vermieterwohnung oder aber für die Gesamtanlage inkl. Tiertränken und Außenwasserstelle).
    Dann gibt’s noch den Zähler, der vom Abwasser-Anbieter eingebaut wurde; dessen Stand passt allerdings als Summe der drei anderen Zähler nicht zusammen…
    (P.S.: Zuwasser erhalten wir aus einer Quelle des Vermieters)
    Nochmals Grüße von Sabine K.

  • Bastian K.
    30. Januar 2018 - 11:47 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,

    eine weitere Frage zur korrekten Abrechnung der Wasserkosten, die bisher in Ihren Artikeln glaube ich nicht geklärt wurde:

    Sie haben bereits erläutert, dass es technisch bedingt zu Abweichungen zwischen dem Zählerstand des Hauptwasserzählers und den kleineren Zählern für die einzelnen Zuläufe der Wohnungen kommt.

    Für die Abrechnung stellt sich mir aber die Frage, welchen Gesamtverbrauch gebe ich in den Nebenkosten an? Denn es müssen ja alle Kosten umgelegt werden, aber die Summe der Verbräuche der Einzelzähler stimmt nie mit dem Wert der Stadtwerke überein. Gebe ich also nur die Summe der Einzelverbräuche an und lege die Gesamtkosten zu Grunde? Oder nutze ich die Einzelverbräuche nur um ein Verhältnis zu errechnen und legen des Gesamtverbrauch des Hauptwasserzählers zu Grunde?

    Wie geht man hier am besten vor, damit die Nebenkostenabrechnung gesetzlich korrekt dargestellt ist?

  • Sabrina Strobel
    21. Mai 2018 - 19:41 Antworten

    Hallo. Wohne seit Februar 2014 in einer Wohnung mit Mann und Kindern. Haus wurde jetzt verkauft und daraufhin hat der Nochvermieter die Wasseruhr abgelesen und schickt demnächst eine Rechnung. Die erste nach über vier Jahren. Es ist ein Mehrfamilienhaus. Im Mietvertrag steht eine Wasser-und Abwasserpauschale von 40€ zusätzlich zur Miete monatlich. Und in regelmäßigen Abständen wird es berechnet. Wie weit rückwirkend darf er verlangen? Ist es überhaupt üblich eine Rechnung zu stellen wenn für Wasser- und Abwasser eine Pauschale bezahlt wird? Heizkosten zahlen wir extra. Vielen Dank schon mal.

  • Renate Betz
    27. Juni 2018 - 10:10 Antworten

    Hallo,

    wir wohnen seit 7 Jahren in einem kleinen, alten Bauernhaus und sind die einzige Mietpartei.
    Der Vermieter betreibt eine professionelle Imkerei in den Nebengebäuden des Anwesens,
    mit ca. 80 Bienenkästen und grosser Honigschleuder.
    Ausserdem hat er in diesen Nebengebäuden eine Werkstatt mit Kreissäge für sein eigenes Brennholz.
    Strom dafür zahlen wir – über den einzigen Zähler in dem von uns gemieteten Haus.
    Ebenso Wasser – alles läuft auf unsere Rechnung. Gestern hat er eineinhalb Stunden sein Auto vor unserer Küchentür gewaschen.
    Wohl um uns zu provozieren – da wir wegen Frostschäden diesen Winter Mietminderung gelten machten.

    Nebenkostenabrechnung gab es bisher keine – da wir nur 25 Euro an Nebenkosten monatl. bezahlen.
    Da auch sonst die Miete bisher nie erhöht wurde, haben wir auch keine Abrechnung verlangt,
    auch nicht seinen Strom- und Wasserbrauch in irgendeiner Weise in Rechnung gestellt.

    Aber seit diesem Winter, indem wir 6 Wochen wegen Frostschäden ohne Wasser in dem Haus ‘wohnten’, und der Vermieter uns die Schuld dafür gibt (unsere Privathaftpflicht sah das jedoch anders…) und die Mietminderung dafür zurückfordert, ist alles anders…
    Können wir den vom Vermieter verbrauchten Strom und Wasser der letzten 7 Jahre schätzen und in Rechnung stellen (er ist von April bis Oktober fast jeden Tag hier, von morgens bis abends, wohnt aber 15 km weit entfernt)?

    • Dennis Hundt
      28. Juni 2018 - 08:41 Antworten

      Hallo Renate,

      natürlich muss der Verbrauch des Vermieter separat erfasst oder geschätzt werden. In wie weit das rückwirkend möglich ist, sollten Sie am besten mit einem Anwalt besprechen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Margret Siedler
    20. Juli 2018 - 18:32 Antworten

    In unserem Haus wohnen 4 Mietparteien. Wir haben keine eigenen Wasseruhren. Die Rechnung wird
    nach Personenzahl abgerechnet. Ich lebe alleine und bin 3-4 mal im Jahr für 2-3 Wochen bei meinem
    Sohn, der in Süddeutschland wohnt. Die Nachzahlungen werden jedes Jahr höher.

    Wie ist es,wenn im Garten Planschbecken für Kinder aufgestellt werden? Muss ich das Wasser mit bezahlen.

  • Karin Dorst
    7. Januar 2019 - 13:00 Antworten

    Habe in meinen Elternhaus das Wohnrecht auf Lebzeiten das Haus hat meine Schwester geerbt und ist jetzt verstorben nun haben zwei Kinder von ihr das Haus geerbt ich zahle Miete an diese pauschal für Wasser u.s.w. 250.Euro notariell festgelegt soll jetzt aber zum 1.2,2019 230.-Euro mehr bezahlen. Meine Frage ist das rechtens?

    • Dennis Hundt
      9. Januar 2019 - 10:53 Antworten

      Hallo Karin,

      ich würde die Rahmenbedingungen des Wohnrechts rechtlich prüfen lassen. Ohne Prüfung des Sachverhaltes ist keine Aussage möglich.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Hardy Laenger
    23. Juli 2019 - 21:49 Antworten

    Hallo,
    ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit 8 Parteien. Wir haben einen Wasserzähler (kalt) für das ganze Haus. Der Wasserverbrauch wird auf alle Mieter aufgeteilt. Mieter in Parterre haben jeweils eine kleine Gartenanlage, die sie über die Wasserleitung bewässern. Nun hat sich zusätzlich ein Mieter in Parterre einen Pool zugelegt, mit einem Fassungsvermögen von ca. 3.000 l. Da sie die dazugehörige Umwälzpumpe nicht durchlaufen lassen, und nach einer Woche das Wasser tauschen, nun meine Frage.

    Mus ich den überhöhten Wasserverbrauch dulden und ihn Zähneknirschend mit bezahlen? Vermieter schon darauf angesprochen, wurde aber nicht weiter von ihm beachtet.

  • Martin
    30. September 2019 - 21:32 Antworten

    Hallo,
    eine Wohnungsgesellschaft verkauft alte Doppelreihenhäuser. Die eine Hälfte ist verkauft worden, die andere ist noch vermietet. Durch die vermietete Wohnung läuft die Wasserleitung mit einem Wasserzähler. Von der Wasserleitung geht ein Teil herüber zum Nachbarn.

    Der Käufer der einen Haushälfte muss einen Wasserzähler anbringen lassen, richtig? Wann muss das geschehen, weil er kann jetzt noch Wasser auf unsere Kosten verwenden.

    Und wie findet die Abrechnung statt, wenn wir nur einen direkten Wasserzähler dran haben und nicht an den Wasserzählerstand des Nachbarn kommen?

    • Dennis Hundt
      7. Oktober 2019 - 15:17 Antworten

      Hallo Martin,

      wenn es keinen Zähler gibt, muss geschätzt werden, ggf. mit Abzug. Ansonsten muss der Zähler m.E. unverzüglich nachgerüstet werden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Cornelia Pieroth
    5. November 2019 - 11:01 Antworten

    Hallo,
    wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus und haben unsere Nebenkostenabrechnung bekommen.
    Uns ist nicht klar, wieso wir mit 4 Häusern abgerechnet werden. Finde im Mietvertrag keinen Verteilerschlüssel.
    Die Kanalgebührenabrechnung läuft ebenfalls über diese 4 Häuser. Jedes Haus hat seinen eigenen Wasserzähler, wo ich den Stand vom letzten Jahr mit den Stadtwerken abgelesen habe. Kann die Wohnbaugesellschaft 4 Häuser gemeinsam mit den Kanalgebühren abrechnen? Auf der Abrechnung fehlen jegliche Zählerstände, sodass wir diese nicht nachvollziehen können. Genauso ist es mit dem Hausstrom, der über diese 4 Häuser abgerechnet wird. (?)
    Ich wäre Ihnen für eine Antwort sehr dankbar.
    Viele Grüße
    Cornelia Pieroth

      • Cornelia Pieroth
        7. November 2019 - 12:28 Antworten

        Hallo Herr Hundt,
        vielen Dank für Ihre Antwort.
        Mit der Hausverwaltung kann man nicht reden, da sie sich stur stellen, da wir es letztes Jahr auch schon versucht haben, mit Ihnen zu reden.
        Wo muss vereinbart sein, dass mit 4 Häusern abgerechnet wird. Finde darüber nichts.
        Gerade bei den Wasserkosten habe ich ausgerechnet, dass wir ca 190,-€ nach dem Ablesestand zahlen müssten. In der Nebenkostenabrechnung müssen wir 330,-€ für Wasser zahlen. Wir zahlen praktisch für die anderen Häuser mit. Ist das so richtig?.

        Vielen Dank schon mal für Ihre Antwort
        Cornelia Pieroth

        • Dennis Hundt
          11. November 2019 - 15:48 Antworten

          Hallo Cornelia,

          wenn über Wohnfläche abgerechnet wird, werden Sie immer mehr oder weniger zahlen als Sie verbrauchen. Ob so über ein Haus oder über vier Häuser abgerechnet wird ist zweitrangig. Die anderen 4 Häuser zahlen ja auch alle für Sie.

          Viele Grüße

          Dennis Hundt

  • Butt
    18. November 2019 - 02:16 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Ich wohne z.Z. in einer Mietwohnung im 1.OG. laut Mietvertrag wird der Wasserverbrauch nach qm² bzw. Wohnfläche berechnet, da im Haus ein gemeinsamer Zähler vorhanden ist.
    Im EG wohnt der Vermieter und das DG hat er für seine Kinder ausbauen lassen, welche dort auch wohnen. Nun habe ich neulich mit ihm gesprochen und er meinte, dass das DG nicht als Wohnfläche eingetragen ist. Das heisst ich müsste dann auch den Wasserverbrauch seiner Kinder mitbezahlen.
    Meine Frage nun, kann er dass wirklich so machen, obwohl seine Kinder im DG wohnen (DG ist eine richtige ausgenaute/ausgestatte Wohnung), dass er die Fläche nicht als Wohnfläche angibt?
    VG Butt

    • Dennis Hundt
      21. November 2019 - 21:15 Antworten

      Hallo Butt,

      meiner Meinung nach geht nur ein Weg: Entweder die Fläche ist keine Wohnfläche, dann darf dort niemand leben. Oder es ist eine Wohnung mit korrekter Abrechnung. Geben Sie sich nicht mit dieser Antwort des Vermieters zufrieden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

      • Butt M.
        21. November 2019 - 23:08 Antworten

        Hallo Herr Hundt,

        Danke erstmals für die Antwort. Was genau kann ich denn unternehmen, denn Einsichtig ist der Vermieter leider nicht. Auch nach einem Gespräch nicht.
        Danke schon einmal im Voraus.

        Viele Grüße Butt

  • Sven Föbus
    16. Juni 2020 - 14:29 Antworten

    Lieber Herr Hundt,

    1) Die Eigentümergemeinschaft (ich bin Eigentümer) hat Umlegung der Kaltwasserkosten nach Personenetage beschlossen. Die Verwalterin erstellt auf dieser Basis die NK-Rechnung für die Eigentümer. Der Mietvertrag mit meinen Mietern beinhaltet Abrechnung des Kaltwassers nach Wohnfläche. Ich erstelle eine eigene NK-Abrechnung auf der im Mietvertrag geregelten Abrechnungsbasis, auch wenn diese von der der Verwalterin abweicht, da andere Berechnungsgrundlage. Korrekt?
    2) Kaltwasserabrechnung: Vorauszahlung über ein Jahr an Wasserversorgung über- oder unterschreitet tatsächlichen Verbrauch. Rechne ich gegenüber Mieter den Wasserverbrauch ab auf Basis der Rechnung des Wasserversorgers (anteilig nach Wohnfläche) oder auf Basis der von mir an Wasserversorger geleisteten Vorauszahlungen?

    Herzlichen Dank für kurze Antwort! Herzlichst, Sven Föbus

    • Dennis Hundt
      16. Juni 2020 - 20:12 Antworten

      Hallo Sven,

      Sie rechnen den Verbrauch ab und nicht Ihre Vorauszahlungen. Sie sind an den Umlageschlüssel des Mietvertrages gebunden, ja.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Christopher Miller
    7. Juli 2020 - 09:25 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    Ich lebte bis Ende Januar 2019 in einem Mehrfamilienhaus mit 3 Wohneinheiten zur Miete. Die Nebenkosten wurden stets vom 01.01. – 31.12. abgerechnet. Insgesamt wohnten 7 Personen in dem Haus. Ich wohnte alleine in einer Wohnung. Nun wurde mir vor kurzem die Nebenkostenabrechnung 2019 zugesandt. Jetzt zu meinem Problem:
    Zum Punkt Wasser/Abwasser ergaben sich Gesamtkosten von 1736,23€. Diese wurden mir zu 1/7 umgelegt. Daraus ergab sich ein Betrag von 248,03€. Ich gehe jedoch davon aus, dass ich von diesen 248,03€ nur 31/365 bezahlen muss, da mein Mietvertrag zum 31.01.2019 endete, und ich daher auch nur 31 Tage des Gesamtjahres in dem Mietverhältnis stand. Die Hausverwaltung konnte mir dazu keine befriedigende Antwort geben.
    Dieselbe Problematik gilt auch für die Abfallentsorgung: Gesamtkosten von 501,80€, mein Anteil:71,69€.
    Das sind 1/7 der ganzjährigen Kosten, obwohl ich wie bereits geschrieben nur 31 von 365 Tagen im Mietverhältnis stand.
    Können Sie mir weiterhelfen, bzw. mich aufklären?

    Viele Grüße
    Christopher Miller

    • Dennis Hundt
      9. Juli 2020 - 08:43 Antworten

      Hallo Christopher,

      alle Kosten die verbrauchsunabhängig entstanden sind, werden zeitanteilig auf Sie umgelegt. Also mit 1/12tel.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Andrew Born
    17. September 2020 - 09:26 Antworten

    Guten Tag Herr Hundt,
    folgende Situation, ich habe seit Anfang 2018 ein kleines Restaurant gemietet/gepachtet. Bisher wohnte der Vermieter immer in oberen Räumen – nun wurde verkauft und diese Räumlichkeiten sind nun an eine vielköpfige Familie vermietet.
    Das Problem, es gab bis Dato keinerlei Betriebskostenabrechnung, es gibt bis Dato keine Heizkörperverbrauchsangaben – und alle Heizkörper sind in Reihe geschaltet. Auch gibt es nur einen Wasserzähler für das komplette Haus. Des Weiteren befindet sich mein Stromkasten in der vermieteten Wohnung. Bei einem Strom/Sicherungsausfall ist plötzlich niemand da. In den unteren Räumen (Kunden Toiletten, kleinere Lager) kommt immer mehr Schimmel, der Vermieter wurde auch schon zwei mal darauf hingewiesen – passiert ist nichts. wir behelfen uns da selbst soweit es geht. auch war schon ein Maler auf meine Kosten vor Ort um dies Malern — nicht reparieren!

    Meine Fragen (und Ihre Antworten sollten per § belegbar sein)
    – Wenn keine Betriebskostenabrechnung erstellt wird, kann ich den Mietpreis senken (wieviel %) — der Vermieter ist doch in der Bringpflicht?
    – Heizkörper müssen einzeln berechnet werden können?!
    – Stromkasten muss zu jeder Tages-und Nachtzeit von mir Zugänglich sein? Oder wer bezahlt den finanziellen Ausfall, wenn ich warten muss?
    – Wasserverbrauch muss einzeln ablesbar sein?
    – Schimmel welcher nicht entfernt / bearbeitet wird, kann ich den Mietzins senken? (wieviel %)

    • Dennis Hundt
      17. September 2020 - 19:56 Antworten

      Hallo Andrew,

      danke für Ihren ausführlichen Beitrag. Ich kann Ihre zahlreichen Fragen hier leider nicht beantworten. Mein großer Tipp: schauen Sie in den Mietvertrag, was hier zum Thema Nebenkostenabrechnung vereinbart wurde. Alles andere sollten Sie in einer rechtlichen Beratung klären.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Pauline F.
    24. November 2020 - 12:01 Antworten

    Hallo,

    ich habe zwei Fragen zur Nebenkostenabrechnung. Bei uns wird das Wasser nach Quadratmetern abgerechnet. Allerdings ist die Grundlage nicht nur der Verbrauch unseres Hausaufgangs, sondern auch der des Nachbarhauses (Eckgebäude). Darf man das?
    Außerdem befindet sich im Erdgeschoss ein Gewerbe. Man kann in der Abrechnung aber nicht erkennen, ob das separat abgerechnet wird. Wie kann ich das herausfinden bzw. ist der Vermieter dazu verpflichtet das auszuweisen?

    Vielen Dank schon mal!

  • Klaus
    19. Oktober 2021 - 17:59 Antworten

    Hallo Dennis,

    bisher wird das wasser mit einem Schlüssel umgelegt.

    Ich hätte gerne Wasserzähler für alle im Haus.

    Jetzt sollen nur die Waschmaschinen im Keller jedoch nicht die Wohnungen mit Zählern ausgestattet werden.
    Und auch nur die waschmaschinen sollen genau abgerechnet werden und der Rest wieder nach Schlüssel???

    Ist das zulässig? Muss man nicht entweder alles GENAU abrechnen oder gar nicht?

    Danke

    Klaus

    • Dennis Hundt
      20. Oktober 2021 - 07:47 Antworten

      Hallo Klaus,

      aus der Nachrüstung der Waschmaschinenzähler (gut und fair für die Mieter) lässt sich m.E. kein Anspruch auf Wasserzähler für die Wohnungen ableiten.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Elke K.
    2. Mai 2022 - 10:38 Antworten

    Hallo,

    ich wohne in einem 6-Parteien-Haus zur Miete und der Kaltwasserverbrauch wird pro Kopf abgerechnet. Eine einzige Partei hat den kompletten Garten am Haus zur eigenen Verfügung und sie gießen von Frühjahr bis Herbst fast täglich ihre Wiese, was nicht nur unnötig ist, sondern der hohe Wasserverbrauch der einen Wohnung wird durch die Pro-Kopf-Verteilung auch von den andern Mietparteien mitbezahlt. Hat man hier irgend eine Möglichkeit auf eine andere Abrechnung, z.B. auf das Anbringen von Wasserzählern, zu bestehen?

    Danke,
    Elke

    • Dennis Hundt
      2. Mai 2022 - 16:51 Antworten

      Hallo Elke,

      bitten Sie Ihren Vermieter einen Gartenwasserzähler nachzurüsten und diese Kosten nur auf die eine Mietpartei umzulegen. Das ist die sinnvollste und fairste Lösung.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Jeanette
    21. Mai 2022 - 16:26 Antworten

    Hallo,

    in dem Altbau, in welchem ich wohne, gibt es nur 1 Wasseruhr für alle 9 Parteien.
    Das Wasser wird gem. Mietvertrag anhand der m² der Wohnfläche berechnet. So weit, so gut.
    Nun habe ich festgestellt, dass meine Nachbarn unter mir (gleiche Wohnfläche) genauso viel Unkosten lt. NK-Abrechnung zahlen wie ich. Hier ist lediglich der Unterschied, ich bin ein 1-Personenhaushalt während meine Nachbarn ein 2-Personenhaushalt sind – und dadurch haben sie natürlich einen höheren Wasserverbrauch als ich.

    Darf man tatsächlich nur 1 Faktor als Berechnungsgrundlage anwenden?

    Danke für eure Antwort

    • Dennis Hundt
      21. Mai 2022 - 21:12 Antworten

      Hallo Jeanette,

      ohne Wasserzähler und ohne anderweitige vereinbarte Verteilerschlüssel (z.B. Personenanzahl) ist die Umlage nach Fläche korrekt und üblich.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Wolf
    25. Januar 2023 - 18:27 Antworten

    Hallo,
    ist dies ein formeller Fehler, wenn man bei der Betriebskostenabrechnung v. 1.1.2021 b.z.31.12.2021( 12 Monate) auch das Kalt-und Warmwasser Verbrauch für den Monat Januar 2022 dazu addiert? Diese Fehler wurde von der Vermieterin erst nach dem 31.12.2022 verbessert. Ab dem 1.2.2022 wohnen wir dort nicht mehr. Danke

  • Regina Groß
    14. Februar 2023 - 00:23 Antworten

    Hallo. Ich wohne in einer Mietwohnung mit Wasserzähler. Mein Vermieter hat den Preis für Kalt- und Abwasser in der Betriebskostenabrechnung für 2021 um fast das Doppelte erhöht. 2020 = 6.40 . 2021 = 11.20 Euro. Ich bin in Widerspruch gegangen, weil ich glaube das es ein Berechnungsfehler ist. Abgelehnt mit der Begründung, es sei alles recht lich so richtig. Muss man das so einfach hinnehmen. Vielen Dank. rigini

    • Dennis Hundt
      14. Februar 2023 - 06:47 Antworten

      Hallo Regina,

      Sie können (nur) anhand der Rechnungsbelege prüfen, ob der Betrag tatsächlich korrekt ist. Fordern Sie die Belege an und/oder nehmen Sie Belegeinsicht.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Uli Wehr
    25. September 2023 - 18:58 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    die Wasserverbrauchsabrechnung kommt regelmäßig nach der Heizkostenabrechnung, die keine Daten zum Wasser (z.B. Warmwasser, Entwässerungs-/Kanalgebühren etc.) enthält. Der Vermieter reichte für 2022/2023 folgende handgeschriebene Notiz ein:
    “Abrechnung Wasser – Kanal – Strom
    Gesamtrechnung W-S-K: x € plus Rechnung Kanal: x € = Summe x €
    geteilt durch 12 = x € / Monat geteilt durch x Personen = x € / Monat pro Person x 12 Monate = [meine] Kosten für 12 Monate”.
    Ist der Vermieter verpflichtet, die Kosten für die Wasserabrechnung zu belegen? Woher weiß ich, ob die von ihm gemachten Kostenangaben stimmen? Ich habe keinen Wasserzähler in der Mietwohnung. Es ist ein Neubau, Vermieter und Familie bewohnen zwei Etagen, auf einer Etage zwei Fremdmieter inkl. mir, das oberste Stockwerk (2 Wohnungen) steht seit 1 Jahr leer. Stromkosten sind anteilig von mir zu tragen (Hausbeleuchtung), die Umlage nach Personen ist mir plausibel. Nicht nachvollziehen kann ich – neben der gesamten Kostenaufstellung, sh. oben – die separate Kanalrechnung, da doch Kanal schon in der Gesamtrechnung war.
    Gibt es Mindestanforderungen für korrekte Wasserverbrauchsabrechnungen? Wie hat das auszusehen? Über Ihre Hinweise würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und für Ihre Mühe.
    Mit freundlichen Grüßen, Uli Wehr

    • Dennis Hundt
      25. September 2023 - 19:29 Antworten

      Hallo Uli,

      als Vermieter muss man alle Kosten mit Belegen (z.B. Jahresrechnung Wasserversorgung) nachweisen.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

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