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Welche Versicherungen sind Nebenkosten?

Der Vermieter kann im Mietvertrag bestimmte Versicherungsprämien auf den Mieter umlegen oder pauschal auf die Betriebskostenverordnung verweisen. Insbesondere sind die Prämien der Sach- und Haftpflichtversicherung sowie der Elementarversicherungen umlagefähig.

Anerkannt sind aber auch die Öltankhaftpflichtversicherung oder bei bestimmten Gegebenheiten die Terrorschadenversicherung. Dabei muss der Vermieter immer den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit berücksichtigen.

Nicht umlagefähig sind beispielsweise eine Reparaturkostenversicherung oder eine Rechtsschutzversicherung. Die Umlagefähigkeit setzt die ausdrückliche Bezeichnung in der Nebenkostenabrechnung voraus.

15 Antworten auf "Welche Versicherungen sind Nebenkosten?"

  • Benz, Denise
    11. Juni 2013 - 18:39 Antworten

    Hallo,

    ich hoffe Sie können uns weiterhelfen.
    In unserer BKA 2012 ist unter Hausnebenkosten ein Posten “Steuerbüro …&…” enthalten, der im letzten Jahr nicht auftauchte. Ist das rechtens?

    • Dennis Hundt
      13. Juni 2013 - 09:00 Antworten

      Hallo Denise,

      auf den ersten Blick klingt das sehr nach nicht umlegbaren Verwaltungskosten. Sie sollten nachfragen, welche Leistungen hier erbracht wurden.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Erika Schmidt
    16. Juli 2014 - 17:45 Antworten

    Hallo Herr Hundt,

    bei uns mußte eine Hauswasserpumpe eingebaut werden. Sind die Kosten ca 1.200,–€ umlegbar?

    Danke Ihnen schon im voraus
    Liebe Grüße
    Erika

  • kregab
    24. September 2014 - 20:14 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    wir haben ein Einfamilienhaus und eine Garage angemietet. Der Vermieter wohnt in einem Nebengebäude und nutzt jedoch in dem Haus von uns angemieteten Haus zwei abgetrennte Kellerräume für sich als Waschküche und Heizungsraum. In der NK- und Betriebskostenabrechnung wird uns die komplette Gebäudeversicherung für das Gebäude nebst insgesamt 4 Garagen berechnet.
    Welchen prozentualen Anteil muss der Vermieter hier selbst übernehmen?
    MfG
    kregab

    • Dennis Hundt
      27. September 2014 - 07:53 Antworten

      Hallo Kregab,

      die fairer Lösung wäre sicherlich die Beteiligung des Vermieter in der Größenordnung der verwendeten Nutzfläche.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

    • barbara miller-ros
      20. Januar 2020 - 14:53 Antworten

      Hallo Herr Hundt,

      hierzu habe ich folgende Frage:
      Wir wohnen in einem Zweifamilienhaus. Beide Wohnungen sind vermietet.
      Die Wohnungen befinden sich im 1. Stock.
      Die Grundfläche im EG wird zu 80 % von unserem Vermieter genutzt. Dieser wohnt nicht im Gebäude.
      Die Nutzung der EG-Fläche teilt sich in 2 Garagen, 1 Werkstatt und eine sehr große Fläche, deren Nutzung wir nicht wissen. Es könnte ein Lager sein. Ob diese Fläche beheizt wird wissen wir auch nicht.

      Bei der Grundsteuer und Versicherung werden im Verteilerschlüssel nur die beiden vermieteten Wohnungen angeführt. Muss hier der Vermieter nicht seine genutzten Flächen auch miteinbeziehen?
      Diese sind ja im Steuerbescheid und in der Versicherung auch mit erfasst.

      Danke und schöne Grüße
      miro

      • Dennis Hundt
        20. Januar 2020 - 16:03 Antworten

        Hallo Barbara,

        ja, ich stimme Ihnen zu. Vermutlich liegen keine Gründe vor, warum diese Flächen bei den nichtverbrauchsabhänigen Nebenkosten nicht berücksichtigt werden sollten. Erfragen Sie das beim Vermieter.

        Viele Grüße

        Dennis Hundt

  • KR
    14. Oktober 2014 - 11:37 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt,
    wie sieht es mit der anteiligen Berechnung der Treppenhauskosten aus, wenn AZ 01.01.-31.12. ist, neuer Mieter ist im Juni eingezogen. Bewohner reinigen ab März das Haus selber. Die Kosten für die Reinigung von Januar und Februar sind auf alle Mieter umlegbar (sprich neuer Mieter anteilig statt 12 Monate 6 Monate) oder betrifft es den neuen Mieter nicht, da er da noch nicht drin gewohnt hat und der alte Mieter 01.-06. muss diese Kosten voll übernehmen?
    Vielen Dank

  • Max Schilbach
    26. Februar 2019 - 19:30 Antworten

    Hallo Herr Hundt,
    wie die die neueste Umlage vom Vermieter zeigt, hat der Vermieter für meine souterainwohnung, 80qm, einen Beitrag für eine Glasbruchversicherung aufgeführt. Nach 18 Jahre als Mieter ist dies die erste Umlage. Ich habe eine Hausratsversicherung, in der auch Glasbruch enthalten ist.
    Muß ich die Kosten für die vom Vermieter abgeschlossene Glasbruchversicherung zahlen?
    Gruß
    Max Schilbach

  • Birgit Westphal
    16. November 2020 - 14:57 Antworten

    Sehr geehrter Herr Hundt! Darf durch die neue Verwaltung in einem Mehrparteien-Haus (Hochhaus) der Umlageschlüssel abrechnungstechnisch einfach geändert werden, da es offenbar einige Mieter mit alten Mietverträgen gibt, auf die nicht alle Betriebskosten umgelegt werden können? Darf die neue Verwaltung in dem Fall einfach die “übrig gebliebenen Betriebskosten” auf die anderen Mieter “aufteilen”? Für eine kurzfristige Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar und bin gespannt darauf. Vielen lieben Dank und herzliche Grüße

    • Dennis Hundt
      17. November 2020 - 19:05 Antworten

      Hallo Birgit,

      nein, das geht nicht. Die Kosten, die die alten Mieter nicht tragen müssen, gehen die Lasten des Vermieters.

      Viele Grüße

      Dennis Hundt

  • Wolfgang CARL
    21. Februar 2023 - 09:59 Antworten

    Hallo HerrHundt
    ich habe als Eigentümer Versicherungen für Gebäude, Haftpflicht und Unfall abgeschlossen. Monatl. Kosten rund 73 €. Dies möchte ich auf den Mieter und mich zu je 50% umlegen. Ihm erscheint dies zu hoch.
    Sind diese Versicherungen in Ordnung und muss ich eine andere Versicherung wählen, die evtl. 3 Euro günstiger ist oder darf ich bei der Vers. bleiben, die ich schon seit Jahren habe.
    Vielen Dank

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